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Schadensabwicklung bei Schäden durch herumfliegende Teile

Themenstarteram 2. Dezember 2023 um 6:48

Hallo zusammen,

ich habe als Geschädigter einen Unfallschaden durch herumfleigende Teile. Anfangs der fuhr ich auf der Autobahn bei starken Schneetreiben, als ein anderes Fahrzeug beim über überholen mit hoher Geschwindigkeit schleuderte und ca. 200 m an der Mittelleitplanke entlang schrammte. Der Verurschacher hat starke Schäden am Fahrzeug, Stoßfänger, Schweinwerfer, Fahrzeugtüren stark beschädigt und nicht mehr zu öffnen. Die linke Fahrzuegseite ist von vorne bis hinten völlig demoliert.

Da die Kollision mit der Leitplanke unmittelbar neben mir stattfand, landeten viele herumfliegende Teile wie Schneematsch, Sand, Steinkörner, evtl. auch Glassplitter und Kunstoff- und Eisenteile an meinen Fahrzeug. Den Geräuschen nach waren die Anpraller ziemlich heftig, allerdings kann ich selber dadurch entstandene Lack- und Blechschäden nicht beurteilen. Eine Berührung mit dem Unfallfahrzeug erfolgte nicht.

Als sichtbaren Schaden habe ich einen ca. 30 cm langen Sprung in der Frontscheibe, diese muß getauscht werden

Die Versicherung des Unfallgegners will, dass ich das Fahrzeug in eine Werkstattbringe zur Reparatur bringe und danach die Rechnung einreiche. Eine Gutachter wollen sie vorher nicht vorbei schicken.

Ich stelle mir vor, dass zunächts ein von der Versicherung unabhäniger Gutacher vorbei kommt, die Schäden prüft und ein Gutachten erstellt. Danach will ich selbst entscheiden wo und welche Schäden dann repariert werden.

Kann ich selber einen Gutachter beauftragen und muß die Versicherung die Kosten erstatten?

Vielleicht kann jemand eingige Empfehlungen zur Vorgehensweise machen.

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21 Antworten

Stehst du denn als Unfallgeschädigter im Polizeiprotokoll?

Zitat:

@dorumfischer schrieb am 2. Dezember 2023 um 07:48:21 Uhr:

Kann ich selber einen Gutachter beauftragen und muß die Versicherung die Kosten erstatten?

Vielleicht kann jemand eingige Empfehlungen zur Vorgehensweise machen.

Natürlich kannst du das. Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hängt davon ab, wer in welcher Höhe haftet.

Themenstarteram 2. Dezember 2023 um 7:14

Hallo, Polizei war nicht vor Ort,sondern wurdein meinem Beisein telefonisch verstänidgt, haben erklärt, dass sein nicht notwendig. DieStraßenmeisterei wurde von der Polizei zur Reinigung der #straßeverständigt.

Der Schaden bei dem Verursacher ist ja nach der Schilderung über 10000€, und da kommt keine Polizei?

Also bei einem Unfall auf der BAB kommt grundsätzlich die Polizei. Schon alleine um den Unfallstelle abzusichern. Also irgendwas stimmt hier wieder nicht...

Themenstarteram 2. Dezember 2023 um 7:59

Hallo nochmals,

der Fahrer der Unfalls fahrzeuges nach ca. 300 m auf dem Standstreifen angehalten, ebenfalls ich. Da dies aber angesichts des starken Schneetreibens extrem gefährlich war, sind wir beide zur nächsten Ausfahrt auf einen beleuchtetn Parkplatz gefahren. Wir haben dort die Konaktdaten ausgetauscht, der Unfallsverursacher hat dort in meinem Beisein die Polizei informtiet und den Unfall angegeben. Das Telefonat hat ich teilweise mitgehört.

Wegen dem starken Schneefalls und den Schneeauflagen waren am meinem Fahrzeug bei dieser Erstsichtung und schlechten Lichtverhältnissen keine Schäder erkennbar.

Zitat:

@dorumfischer schrieb am 2. Dezember 2023 um 08:59:59 Uhr:

 

Wegen dem starken Schneefalls und den Schneeauflagen waren am meinem Fahrzeug bei dieser Erstsichtung und schlechten Lichtverhältnissen keine Schäder erkennbar.

Schon aus dem Grund hätte ich unbedingt die Polizei antraben lassen.

Und der Schaden an Leitplanke und Bankette muss doch auch aufgenommen werden?

Du bist Dir sicher,dass am anderen Ende der Leitung die Polizei war?

Misteriös ... meine persönliche Meinung

Themenstarteram 2. Dezember 2023 um 8:31

Hallo zusammen,

zunächst vielen Dank für die kritischen Nachfragen und Zweifeln an meinen dargestellten Ausführung.

Ich habe gerade mit der der zuständigen Autobahnpolizei telefoniert, dort ist die Unfallmeldung eingangen und liegt vor incl. Aktenzeichen..

Wegen derzeit starken Schneetreiben sind alle Kollegen im Einsatz. Ich soll mich morgen wieder melden, dann erhalten ich Az. und kann eine Ergänzung als Unfallbeteiligter mit Schaden einbringen.

Ist doch eine normale Vorgehensweise. Auto in die Werkstatt bringen, Kostenvoranschlag machen lassen, der Versicherung schicken und die Reperatur Freigabe erbitten.

 

Alternativ zu einem Gutachter Fahren und der Versicherung das Gutachten schicken.

 

Den Gutachter muss die Versicherung zahlen, auch wenn sie selbst keinen schicken möchte.

 

Hast du ne Verkehrs Rechtsschutz?

Hilft da ungemein.

 

Viele Grüße

Alexander

Vermutlich will die gegnerische Versicherung erst mal einen Kostenvorschlag, nicht direkt eine fertige Reparatur mit Rechnung.

Letzteres erst nach schriftlicher Freigabe machen lassen.

Bei Unklarheiten einfach die eigene Versicherung fragen, die können dir die richtige Vorgehensweise genau erklären, auch welche Ansprüche du sonst noch hast, zum Beispiel wie lange Leihwagen usw.

Eventuell übernehmen sie auch den Schriftverkehr für dich, in Abhängigkeit der Motivation deines Sachbearbeiters.

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