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Schadensfall nach Hagelschaden.

Themenstarteram 29. August 2022 um 20:54

Grüß euch,

Ich möchte meine Frage anhand eines fiktiven Beispiels stellen:

Ein Fahrzeug(Zeitwert 10000€) hat einen nicht reparierten und ausgezhlahlten Hagelschaden von 7000€.

Stimmt es, dass wenn dieses Fahrzeug nun bei einem Unfall fremdverschuldet beschädigt wird (Höhe der Reparaturkosten des Fahrzeugs 5000€), maximal der Differenzbetrag, also 3000€ ausgezahlt wird?

Ein solcher Fall liegt nicht vor, ich bin jedoch neugierig.

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20 Antworten

fiktive Antwort: ja

Zeitwert 10000 € vor oder nach dem Hagelschaden?

Entscheidend ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt direkt vor dem Schadensereignis.

Themenstarteram 30. August 2022 um 6:09

Zitat:

@soringer schrieb am 30. August 2022 um 01:38:47 Uhr:

Zeitwert 10000 € vor oder nach dem Hagelschaden?

Vor dem Hagelschaden.

 

@Oetteken:

Kann der Wiederbeschaffungswert u.U. höher sein als 3000€(Dies ist immer noch die Differenz aus Zeitwert des unbeschädigten Fahrzeuges und Hagelschaden)?

Es wird der Wiederbeschaffungswert vor dem 2. Unfall ermittelt.

Der kann auch höher sein, als die 3.000 Euro.

Ebenso der Restwert vom Fahrzeug.

Daraus ergeben sich dann die Möglichkeiten, wie du abrechnen kannst.

Das was du uns vorgeben willst ist: WBW vom Fahrzeug 3.000 Euro. Neuer Schaden 5.000 Euro.

In dem Fall ist nur die Ersattung vom WBA möglich. (Wiederbeschaffungswert - Restwert)

Den Wiederbeschaffungswert ermittelt (d)ein Sachverständiger anhand der jeweiligen Marktsituation.

Normalerweise verringert sich der Wiederbeschaffungswert mit zunehmendem Alter und Fahrleistung, derzeit besteht am Gebrauchtwagenmarkt aber eine noch nicht dagewesene Ausnahmesituation.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 30. August 2022 um 10:29:20 Uhr:[/... derzeit besteht am Gebrauchtwagenmarkt aber eine noch nicht dagewesene Ausnahmesituation.

Na ja, als 89 die Grenze geöffnet wurde und ein Bedarf an Fahrzeugen in immenser Höhe entstand, da schossen die Preise auch in die Höhe und es wurde wirklich jeder Schrott vergoldet. Sorry für OT!

X555, die Situation nach Grenzöffnung ist nicht ganz vergleichbar. Dort wurden andere Preise als im Westen aufgerufen..... könnte daran liegen, dass man damals die Preise nicht einfach via Suchmaschine erroieren konnte.

Oetti hat sicherlich recht, dass der aktuelle Markt durchaus anders ist als noch vor einigen Jahren.

@Dellenzaehler wird sicherlich fachlich fundiert etwas zu unseren Aussagen beitragen können. :)

der Gebrauchtfahrzeugmarkt hat sich mittlerweile beruhigt. Zumindest ist kein Anstieg mehr erkennbar, die Angebotspreise stagnieren auf einem aber Recht hohen Niveau.

Aber bei der E-Mobilität geht es derzeit nicht voran. Die BAFA Gutachten sind seit Anfang des Jahres nicht mehr gefragt. Im letzen Jahr haben wir im Monat zwischen 15 bis 20 solcher Gutachten erstellt. In diesem Jahr waren es insgesamt 5 Stück.

Ganz aktuell von heute dazu, wen es Interessiert:

https://www.autohaus.de/.../...ch-wie-vor-mit-e-mobilitaet-3218812?...

Zitat:

@X555 schrieb am 30. August 2022 um 15:40:47 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 30. August 2022 um 10:29:20 Uhr:[/... derzeit besteht am Gebrauchtwagenmarkt aber eine noch nicht dagewesene Ausnahmesituation.

Na ja, als 89 die Grenze geöffnet wurde und ein Bedarf an Fahrzeugen in immenser Höhe entstand, da schossen die Preise auch in die Höhe und es wurde wirklich jeder Schrott vergoldet. Sorry für OT!

Und die Ossis haben auch allen Scheiß gekauft. Hauptsache die Pappen und Wartburgs kamen weg.

Heute sind diese wieder gesucht und rar.

Jo ,da stimme ich ich Dir mal zu. Als stolzer „Ossi“!

Zitat:

@Flippo77 schrieb am 29. August 2022 um 22:54:47 Uhr:

Grüß euch,

Ich möchte meine Frage anhand eines fiktiven Beispiels stellen:

Ein Fahrzeug(Zeitwert 10000€) hat einen nicht reparierten und ausgezhlahlten Hagelschaden von 7000€.

Stimmt es, dass wenn dieses Fahrzeug nun bei einem Unfall fremdverschuldet beschädigt wird (Höhe der Reparaturkosten des Fahrzeugs 5000€), maximal der Differenzbetrag, also 3000€ ausgezahlt wird?

Ein solcher Fall liegt nicht vor, ich bin jedoch neugierig.

Na klar. Bekommst sonst eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug und die Kündigung ! Haben schon viele probiert, leider sind die Schäden mit der Fahrgestell-Nr. gespeichert.

Zitat:

@Flippo77 schrieb am 29. August 2022 um 22:54:47 Uhr:

Grüß euch,

Ich möchte meine Frage anhand eines fiktiven Beispiels stellen:

Ein Fahrzeug(Zeitwert 10000€) hat einen nicht reparierten und ausgezhlahlten Hagelschaden von 7000€.

Stimmt es, dass wenn dieses Fahrzeug nun bei einem Unfall fremdverschuldet beschädigt wird (Höhe der Reparaturkosten des Fahrzeugs 5000€), maximal der Differenzbetrag, also 3000€ ausgezahlt wird?

Ein solcher Fall liegt nicht vor, ich bin jedoch neugierig.

Ich würde Unterscheiden zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der Reparatur:

Wiederbeschaffungswert:

Der Wiederbeschaffungswert wird zum Zeitpunkt des Schadens neu ermittelt.

Gerade bei Hagelschaden handelt es sich oft um optische Schäden, die nicht mit ihrem Reparaturwert (außer beim Glasanteil) den Wiederbeschaffungswert schmälern.

Außerdem kannst Du bis zum 1.3 x fachen des aktuellen Wiederbeschaffungswert das fahrzeug i.d.R. reparieren lassen, wenn Du es weitere sechs Monate fährst.

Entschädigung der Reparaturkosten

Das einzige was beachtlich ist aus meiner Sicht, dass bei einer Überlagerung der Bauteile ggf. ein Altschadenabzug in anteiliger kalkulierten Höhe der fiktive Abrechnung in Frage kommt.

Wenn Du also eine Frontschaden hast und in der fiktiven Abrechnung von 7.000€ bereits eine neue Motorhaube oder die Instandsetzung dieser abgerechnet wurde, bekommst Du keine neue bzw. den Wert der Instandsetzung abgezogen. Kaputter als kaputt bezogen auf ein Bauteil ist dann eben nicht möglich.

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