Schadensmeldung bei Leasing
Hallo,
ich bin noch in der Leasingphase der 3p Finanzierung und hatte einen Unfall. Online fand ich die Information, dass zunächst ein Gutachten gemacht werden muss und dann über Reperatur entschieden wird.
Telefonisch wird man darauf hingewiesen, dass der Vorgang nur online geht. Hier muss ich aber schon im ersten Schritt die Schadenshöhe angeben. Irgendwie ein Henne Ei Problem.
Weiß jemand, wie hier das korrekte Vorgehen ist? Doch erst Versicherung anrufen und dann zur Werkstatt und wenn die eine Schätzung haben, sich an MB wenden?
Edit: Ich kann zwar ziemlich sicher sagen, dass es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist, aber irgendwas zwischen 3-7k wird es schon sein.
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17 Antworten
Was für ein Unfall- selbst Schuld oder ein anderer? Selbst Schuld wäre ein Kaskoschaden und hier erst deine Versicherung anrufen. Ist ein anderer Schuld, kannst du selbst durch einen Sachverständigen die Schadenshöhe feststellen lassen, die Kosten des Gutachters muss die gegnerische Versicherung tragen. Auf jeden Fall aber immer den Leasinggeber informieren. Gruß Max
Schuld hat der Unfallgegner. Problem ist halt bei der Meldung an MB, dass sie schon die Schadenshöhe wissen wollen.
Ich habe gerade mit der Versicherung des Gegners telefoniert. Werde jetzt zur MB Werkstatt fahren und die Schadenshöhe schätzen lassen, damit dann in MB Portal gehen.
Wenn man das schon online haben möchte, dann sollten da auch klare Anweisungen seitens MB stehen. Aber online war ja schon immer hakelig.
Warum nicht einfach eine Abtrittserklärung in der Mercedeswerkstatt unterschreiben? Auto abstellen, mit Leihwagen fahren und dann reparierten Wagen wieder abholen. Die machen doch alles. Gruß
Leihwagen ist leider nicht. Kann leider nur mein Auto fahren und da es außerlich nur Lack und Beulen sind, ist das auch erst mal kein Problem.
Hab jetzt erst mal einen Termin für die Beguchtachtung und dann melde ich es bei MB, wenn das nicht eh intern gemacht wird.
Viel Rennerei für einen unverschuldeten Bumms.
Als mir mal ein Lackkratzer verpasst wurde, Verursacher bekannt und polizeilich aufgenommen, habe ich das Auto in meiner Mercedeswerkstatt abgegeben, Abtretungserklärung, einen Leihwagen bekommen und fertig.
Warum soll das beim Leasing anders sein?
Gruß
Michael
Muss nicht anders sein, ich kann nur mit einem Leihwagen, aufgrund einer körperlichen Einschränkung, nichts anfangen.
Abgesehen davon, würde ich mir solche Informationen im me Portal wünschen.
Für das gibt es bestimmt auch Möglichkeiten. Kann mir nicht vorstellen das du alleine gelassen wirst . Fahre zu Mercedes... viel Erfolg !
Zwischenstand ist erst mal, dass die gegnerische Versicherung keine Freigabe gibt, weil der Gegner, seine Schuld noch nicht gemeldet hat. So lange kann die Werkstatt nicht tätig werden. Der Gegner hat wohl noch eine Woche Zeit und dann wird erst die Polizeiakte angefordert. Das kann alles nioch eine Weile dauern.
Insgesamt eine extrem unschöne Sache, dafür, dass ich null Schuld hatte. Kann mit dem Stoßfänger die ganze Zeit nicht durch die Waschatrße und fahre mit nem unschönen Auto rum. Bin echt entsetzt, dass der Unfallgegner das einfach so lange blockieren kann.
Selbst die Polizei hat schneller auf meine Rückfrage reagiert, als die HDI, die sich bis heute nicht selbst gemeldet hat,
Absolut asoziales Verhalten aus meiner Sicht.
Okay, HDI - sollten wir uns merken. H D I Versicherung
Die Versicherung des Unfallgegners kann man selber rausfinden - über den Zentralruf der Autoversicherer.
"Sie erreichen uns unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 250 260 0 (innerhalb Deutschlands) an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr. Für eine telefonische Auskunft zur gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen wir neben Ihren Angaben das Kennzeichen des Unfallgegners, den Schadentag und das Unfallland."
Die Tatsache, daß der Unfallverursacher den Schaden seiner Versicherung nicht gemeldet hat, entbindet diese nicht von der Leistungspflicht. Allerdings kann man sich viel Ärger und Zeitaufwand ersparen, wenn man die Sache einem Anwalt übergibt.
Über die Nummer wurde ich ja am Folgetag zur HDI durchgeleitet und habe meinen Schaden gemeldet. Auch eine Schadensnummer bekommen, die ich der Werkstatt gab.
Bin dann halt vor 1,5 endlich zur HDI durchgekommen, wo mir der MA halt mitteilt, dass der Gegner den Schaden bzw. die Schuld nicht gemeldet hat.
Ich hatte bislang zwei Unfälle, wo der Gegner schuld war, selbst bei dem Fall, wo nicht vor Ort von der Polizei die Schuld geklärt wurde, ging die Abwicklung schneller.
Den Fakt, dass die HDI sagt, dass der Versicherte über einen Monat Zeit hat und erst dann die Polizeiakte angefordert wird, finde ich sehr seltsam.
Wie lange die Versicherung ihrem Versicheurngsnehmer Zeit gibt, einen Schaden zu melden, braucht Dich nicht zu interessieren. Du hast einen Anspruch gegen die Versicherung und machst diesen geltend. Üblicherweise setzt man dazu eine Frist mit dem klaren Hinweis, "am TT.MM.JJJJ" werde ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben, womit weitere Kosten für Sie verbunden sind". Ich habe vor einigen Jahren genau dasselbe mit der HDI erlebt (mir ist jemand hinten auf mein stehendes Fahrzeug aufgefahren). Nach der Fristsetzung - o Wunder - ging alles sehr schnell.
Eine andere Möglichkeit ist, in der Werkstatt eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Dann kümmern die sich um den Kram mit der Versicherung.
Du machst alles Falsch, von Anfang an die Sache einem Rechtsanwalt übergeben und alles wird geregelt.
Ich habe es mir abgewöhnt mich mit Versicherungen rumzustreiten dafür ist mir meine Zeit zu kostbar.
Zitat:
@Smarterdriver schrieb am 3. Juli 2022 um 08:14:10 Uhr:
Du machst alles Falsch, von Anfang an die Sache einem Rechtsanwalt übergeben und alles wird geregelt.
Ich habe es mir abgewöhnt mich mit Versicherungen rumzustreiten dafür ist mir meine Zeit zu kostbar.
Das ist wirklich die Lösung - Gegner schuld =
Erstens zum Anwalt und den Alles regeln lassen und sich selber aus allem raus halten und die Nerven schonen.
Werkstatt suchen die möglichst alles Abwickeln und die Karre zu Hause abholt und repariert sowie gewaschen wieder vor die Türe stellt.
Dann am besten über AVIS oder ähnliche Anbieter ein passendes Fahrzeug (z.B. Paravan) zur körperlichen Einschränkung suchen und den Anwalt die Modalitäten regeln lassen oder tägliche Ersatzbeförderung (Taxi etc.) klären lassen.
Und aus den Formalitäten zwischen VN (Unfallursacher) und Versicherer ganz raus halten - wenn die etwas in die Länge ziehen wollen, ist das in erster Linie deren finanzielles Problem.