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Schadensregulierung

Themenstarteram 18. November 2008 um 9:13

Hallo,

ich bin neu hier und hab gleich zu beginn eine Frage auf dem Herzen.

Es geht um die Schadensregulierung nach einem Unfallschaden.

Mein Fall ist folgender:

Mir ist im Januar diesen Jahres ein anderer Verkehrsteilnehmer vorn drauf gefahren.

An der Fzg.-Front war einiges kaputt, jedoch war es kein Totalschaden.

Nachdem ich ein Gutachten bei der DEKRA machen lies und der gute Mann dieses an die Versicherung geschickt hatte, regulierte mir die Versicherung den Schaden wie folgt.

Ach so vorab noch da ich Kfz.-Mechaniker gelernt habe, habe ich mir gedacht ich repariere den Schaden selber.

Ich hab das der Versicherung so mitgeteilt und die sagten mir das dies kein Problem ist, ich sollte nur wenn ich fertig bin einen Reparaturnachweis zu Ihnen schicken.

Abrechnung der Versicherung:

Wiederbeschaffungswert - Restwert ----> diesen Betrag hat mir die Versicherung anstandslos überwiesen.

Als ich fertig war mit der Reparatur ging ich nochmal zur DEKRA um mich zu erkundigen wie so ein Reparaturnachweis aussieht und was ich jetzt noch von der Versicherung bekommen müßte.

Mir wurde gesagt, dass ich die vollen Reparaturkosten geltend machen könnte, natürlich abzüglich der bereits von der Versicherung überwiesenen Summe und zusätzlich dazu noch den Nutzungsausfall und die Nebenkosten für Porto und Telefon.

Ich natürlich gleich ein Schreiben für die Versicherung aufgesetzt mit dem Reparaturnachweis und den o.g. Forderungen.

Als ich dann aber meinen Kontoauszug holte mußte ich feststellen das mir die Versicherung meines Erachtens viel zu wenig überwiesen hat und zwar nur den Nutzungsausfall und die Nebenkosten.

So und nun nach dieser "kurzen":D:D Erklärung zu meiner eigentlichen Frage:

Ist die Aussage der DEKRA richtig, dass ich die vollen Reparaturkosten inkl. MwSt. von der Versicherung bekommen müßte.

Ich hoffe ich konnte meinen Fall einigermaßen verständlich rüber bringen.

Die Rechtschreibfehler sind natürlich alle gewollt:rolleyes::rolleyes:

Ich bedanke mich bei euch schon mal vorab!!!!

MfG Nico

Beste Antwort im Thema

Aus dieser etwas verworrenen Beschreibung kann ich folgendes entnehmen:

-an dem fraglichen Fahrzeug ist eben doch ein (wirtschaftlicher) Totalschaden eingetreten - die Reparaturkosten übersteigen den

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

-Dementsprechend hat auch die Versicherung korrekt auf dieser Basis abgerechnet WBW - RW).

-Die sog. 130%-Regelung gilt nur bei einer fachgerechten Reparatur in einer Fachwerkstatt, die Reparatur hat analog dem Gutachten

zu erfolgen.

Nur in diesem Falle ist das Integritätsinteresse nachgewiesen und es wird konkret auf die angefallenen Reparaturkosten reguliert.

-Bei Eigenreparatur bleibt es bei der Totalschadenabrechnung.

Die Abrechnung ist also hier vollkommen korrekt gelaufen, du hast alles bekommen, was dir zusteht.

 

Zu dieser Frage hier:

Ist die Aussage der DEKRA richtig, dass ich die vollen Reparaturkosten inkl. MwSt. von der Versicherung bekommen müßte.

 

Natürlich ist die richtig, wenn eine Reparatur in einem Fachbetrieb erfolgt (siehe oben).

 

Was willst du eigentlich noch?

Reicht der Gewinn aus dem Schaden noch nicht oder?

Davon abgesehen: Mehrwertsteuer würde sowieso nur erstattet, wenn diese TATSÄCHLICH auch angefallen ist.

Hast du auf deine eigene Arbeitsleistung Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt?

 

Und um auch dieser Frage vorzubeugen:

NEIN: Du bekommst auch keine Mehrwertsteuer mehr auf die gekauften Teile bezahlt.

Das Fahrzeug wurde korrekt auf Totalschadenbasis abgerechnet, was du dann mit dem Restwert (beschädigtes Fahrzeug) machst ist allein dein Problem.

 

Nochmal: Mehr Geld gibt es hier nicht!

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Tag,

um konkret antworten zu können wären ein paar Zahlen nicht schlecht, wieviel wurde reguliert was stand genau im Gutachten etc. etc.

Vielleicht mal eins generell: Wenn du selbst reparierst wird auf deine Eigenleistung natürlich auch keine Mwst. erstattet, diese wird nur bezahlt wenn sie tatsächlich angefallen ist. Dafür müsstest du entsprechende Nachweise lieferen. Was den Stundensatz bei Eigenleistungen betrifft bin ich überfragt, da muss ein anderer helfen...

Aber das wichtigste: Mehr Fakten!

Aus dieser etwas verworrenen Beschreibung kann ich folgendes entnehmen:

-an dem fraglichen Fahrzeug ist eben doch ein (wirtschaftlicher) Totalschaden eingetreten - die Reparaturkosten übersteigen den

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

-Dementsprechend hat auch die Versicherung korrekt auf dieser Basis abgerechnet WBW - RW).

-Die sog. 130%-Regelung gilt nur bei einer fachgerechten Reparatur in einer Fachwerkstatt, die Reparatur hat analog dem Gutachten

zu erfolgen.

Nur in diesem Falle ist das Integritätsinteresse nachgewiesen und es wird konkret auf die angefallenen Reparaturkosten reguliert.

-Bei Eigenreparatur bleibt es bei der Totalschadenabrechnung.

Die Abrechnung ist also hier vollkommen korrekt gelaufen, du hast alles bekommen, was dir zusteht.

 

Zu dieser Frage hier:

Ist die Aussage der DEKRA richtig, dass ich die vollen Reparaturkosten inkl. MwSt. von der Versicherung bekommen müßte.

 

Natürlich ist die richtig, wenn eine Reparatur in einem Fachbetrieb erfolgt (siehe oben).

 

Was willst du eigentlich noch?

Reicht der Gewinn aus dem Schaden noch nicht oder?

Davon abgesehen: Mehrwertsteuer würde sowieso nur erstattet, wenn diese TATSÄCHLICH auch angefallen ist.

Hast du auf deine eigene Arbeitsleistung Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt?

 

Und um auch dieser Frage vorzubeugen:

NEIN: Du bekommst auch keine Mehrwertsteuer mehr auf die gekauften Teile bezahlt.

Das Fahrzeug wurde korrekt auf Totalschadenbasis abgerechnet, was du dann mit dem Restwert (beschädigtes Fahrzeug) machst ist allein dein Problem.

 

Nochmal: Mehr Geld gibt es hier nicht!

Um den Fall genau beurteilen zu können sind die im Gutachten genannten Zahlen wichtig zu kennen.

Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, so kann der Geschädigte die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten (netto) abrechnen, wenn er das Fahrzeug mind. sechs Monate weiter nutzt und zu diesem Zweck verkehrssicher (teil)-repariert.

Themenstarteram 18. November 2008 um 13:03

Erstmal danke für die schnellen Antworten!!!!

Hier die Fakten laut Gutachten:

Reparauturkosten: ohne MwSt.4352,88€ inkl. MwSt. 5173,93

Rep.-Dauer 4 Arbeitstage

WBW: 7990,00 €

RW: 3445,38 o. MwSt. 4100,00 € inkl.MwSt.

Notreparaturkosten: 128,00 € inkl.MwSt.

Notreparaturdauer: 1 Arbeitstag

Reguliert wurde 3890,00 €.

Nachzahlung: 197,00 €

Zitat:

-an dem fraglichen Fahrzeug ist eben doch ein (wirtschaftlicher) Totalschaden eingetreten - die Reparaturkosten übersteigen den

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Ich bin davon ausgegangen das es keiner ist, weil nichts im Gutachten stand. War mein Fehler!!!!

Zitat:

Zu dieser Frage hier:

Ist die Aussage der DEKRA richtig, dass ich die vollen Reparaturkosten inkl. MwSt. von der Versicherung bekommen müßte.

Natürlich ist die richtig, wenn eine Reparatur in einem Fachbetrieb erfolgt (siehe oben).

Der DEKRA-Mann wußte das ich mein Fzg. selber repariert habe.

Zitat:

Was willst du eigentlich noch?

Reicht der Gewinn aus dem Schaden noch nicht oder?

Natürlich bin ich mit der Zahlung zufrieden, jedoch dürfte auch jeder verstehen das ich nichts der Versicherung schenken möchte!

Gruß Nico

Kein Ding;)

Wenn du das Fahrzeug jetzt noch mindesten 6 Monate weiter nützt (was natürlich nachzuweisen ist), kannst du nach diesem Zeitraum die NETTOreparaturkosten bei der Versicherung geltend machen.

Ebenfalls muss die erfolgte Eigenreparatur nachgewiesen werden (das hattest du ja bereits erledigt).

Sofern du das Fahrzeug also in 6 Monaten noch hast, wendest du dich nochmals an die gegnersiche Versicherung

Themenstarteram 18. November 2008 um 13:22

Das Fzg. habe ich mittlerweile (leider:D) schon verkauft.

Also verstehe ich das richtig das die Abrechnung der Versicherung korrekt war, und ich den Fall jetzt endlich zu den Akten legen kann?

Nochmal herzlichen DANK für die super schnelle Hilfe.

Zitat:

Original geschrieben von drmedwurst

Das Fzg. habe ich mittlerweile (leider:D) schon verkauft.

Also verstehe ich das richtig das die Abrechnung der Versicherung korrekt war, und ich den Fall jetzt endlich zu den Akten legen kann?

Jep, in diesem Falle kannst du den Fall zu den Akten legen - mehr gibt es nicht mehr.

Du hast geschrieben, der Unfall war im Januar, wann hast Du das Auto verkauft bzw. abgemeldet?

Welche Gründe gab es dazu?

Themenstarteram 24. November 2008 um 16:52

So melde mich leider etwas verspätet zurück da mein PC rumgesponnen hat.

Ich hab das Fzg. im März abgemeldet da ich mir ein anderes gekauft habe.

Verkauft habe ich es allerdings erst irgendwann im Sommer.

Naja ist ja eigentlich auch egal, ist ja abgeschloßen die Sache.:p

In diesem Sinne nochmal schönen Dank an alle!!!!!!!!!!!!!!

MfG Nico

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