- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Schadensregulierung über die eigene Kasko-Versicherung bei unverschuldetem Unfall
Schadensregulierung über die eigene Kasko-Versicherung bei unverschuldetem Unfall
Hallo zusammen,
ich wurde in einen Autounfall verwickelt, bei dem die Polizei vor Ort war und die Unfallgegnerin als Einzige verwarnt hatte, das Verwarngeld wurde von ihr noch vor Ort beglichen.
Bei der gegnerischen Versicherung handelt es sich hierbei um die HUK-Coburg, die die Bearbeitung in der Schadensregulierung mittlerweile seit 2x Monaten hinauszögert.
Frage:
Habe ich die Möglichkeit mir die Reparaturkosten über meine eigene Vollkasko-Versicherung abwickeln zu lassen und den rechtlichen Streit von meiner eigenen Vollkasko-Versicherung mit der gegnerischen Versicherung austragen zu lassen?
Beste Antwort im Thema
Lustig, nach dem TE eindeutige Sachlage, alles klar. Und die Versicherung verzögert die Zahlung. Macht bei absolut klaren Sachen selbst bei der HUK nur sehr selten. Muss man sich aber nicht gefallen lassen. Verstehe ich ohnehin nicht, warum so viele meinen, ihre Verkehrsunfälle selbst regulieren zu können. Bei der Versicherung sitzen Fachleute, deren wichtigste Aufgabe es ist, Unfälle für die Versicherung möglichst günstig abzuwickeln.
Wie Paul schon schrieb, ab zum Anwalt. Und für die Regulierung über die Kasko gibt es dann das Stichwort "Quotenvorrecht" und der Anwalt sollte sich damit etwas auskennen.
Ähnliche Themen
45 Antworten
Deine Versicherung reguliert deinen Schaden, aber nach ihren Bedingungen.
Ob die dann gegen die andere Versicherung vorgeht, kann dir egal sein.
Du wirst zurückgestuft und müsstest deinen Restschaden trotzdem bei der gegnerischen Versicherung einfordern.
Hast du keinen Rechtsanwalt?
Ich bin tatsächlich kurz davor einen Rechtsanwalt zu beauftragen eine Klage einzureichen, versuche aber vorher noch nach alternative Vorgehensweisen zu schauen um den finanziellen und zeitlichen Aufwand gering zu halten.
Anwalts- und Gutachterkosten gehögen ebenso zum ersatzfähigen Schaden wie die ganzen Nebenansprüche. Tu Dir selbst einen Gefallen und gibt das in die Hände eines Anwalts. Alles andere macht für damit nicht professionell befasste Menschen keinen Sinn. Die Kasko einzubeziehen geht und gerade in dieser Konstellation sollte ein Anwalt konsultiert werden.
Lustig, nach dem TE eindeutige Sachlage, alles klar. Und die Versicherung verzögert die Zahlung. Macht bei absolut klaren Sachen selbst bei der HUK nur sehr selten. Muss man sich aber nicht gefallen lassen. Verstehe ich ohnehin nicht, warum so viele meinen, ihre Verkehrsunfälle selbst regulieren zu können. Bei der Versicherung sitzen Fachleute, deren wichtigste Aufgabe es ist, Unfälle für die Versicherung möglichst günstig abzuwickeln.
Wie Paul schon schrieb, ab zum Anwalt. Und für die Regulierung über die Kasko gibt es dann das Stichwort "Quotenvorrecht" und der Anwalt sollte sich damit etwas auskennen.
Quotenvorrecht bei einem 100% Fall?
Hat sich da etwas geändert ?
Nein, aber bist du dir mit 100% sicher? Warum dann die Verzögerung bei der Regulierung? Vom Unfallhergang ist nichts bekannt, und die Gefährdungshaftung ist schnell erreicht.
Nee aber als Finanzierungshilfe passt das schon Klaus.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 28. März 2019 um 20:37:18 Uhr:
Nein, aber bist du dir mit 100% sicher? Warum dann die Verzögerung bei der Regulierung? Vom Unfallhergang ist nichts bekannt, und die Gefährdungshaftung ist schnell erreicht.
Gut, von Deiner Argumention her gebe ich Dir recht.
Vielleicht ist die Rechtslage nicht so eindeutig wie du annimmst.
Dass die Polizei die Unfallgegnerin verwarnt hat ist allenfalls ein Indiz, über die Schuldanteile hat diese aber nicht zu befinden.
Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast musst du daher damit rechnen, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben, entsprechend deinem Schuldanteil.
Bist du aber zu 100 % schuldlos wäre es IMO unklug, die eigene Kaskoversicherung zu bemühen.
Vielleicht schilderst du mal den Fall, damit man sich ein ungefähres Bild machen kann.
Beide Fahrzeuge befanden sich während der Kollision in Bewegung, daher lässt es der gegnerischen Versicherung leider den Raum des Taktierens.
Der Unfallhergang lässt sich wie folgt beschreiben:
Die Unfallgegnerin wartete als Linksabbiegerin auf den Gegenverkehr. In der Zwischenzeit fuhr ich bei grünem Ampelsignal auf der Querstraße an. Die Unfallgegnerin fuhr daraufhin mit ihrem Fahrzeug in meinen PKW hinten links hinein.
Aufgrund ihrer Fahrzeugposition war sie nicht als Linksabbiegerin zu erkennen und nicht von anderen Fahrzeugen neben ihr zu unterscheiden, die bei rotem Ampelsignal warteten.
Anbei ein Bild um die Situation zu verdeutlichen.
Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen der Rechtslage. Ein Rechtsanwalt ist bereits engagiert, ich möchte aber gerne dennoch weitere Meinungen und Erfahrungsberichte hören.
Die gegnerische Versicherung hat informiert, dass sie den Haftungsanteil bei 50% sieht. Ich sehe aktuell folgende zwei Optionen für das weitere Vorgehen:
1. Kombinierte Abrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und meiner eigenen Vollkaskoversicherung unter Gebrauch des Quotenvorrechts
2. Einreichung einer Klage um meine Schadensersatzansprüche ggü. der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu 100% geltend zu machen, u.a. auf Basis des Unfallberichts der Polizei und den Stellen der Schäden an meinem PKW hinten links
Aus finanzieller Sicht bevorzuge ich die zweite Option, allerdings bin ich mir unsicher ob Option 1 im Sinne der Erfolgswahrscheinlichkeit und zeitlichem Aufwand die bessere Wahl ist. Der Streitwert liegt gemäß Gutachten bei knapp 10.000 EUR.
Weiterhin: Gibt es Gründe dagegen im laufenden Prozess den Rechtsanwalt zu wechseln, wenn man das Gefühl hat von einem anderen Rechtsanwalt evtl. besser beraten und vertreten zu sein?
Beide könnt ihr wohl nicht gleichzeitig Grün gehabt haben.
Wenn ich das recht verstehe, ist die Unfallgegnerin bei Grün in die Kreuzung eingefahren und hatte die Kreuzung noch nicht geräumt, als du bei Frühgrün durchgestartet bist, ohne die Räumung der Kreuzung abzuwarten.
Dann sehe ich eine klare Mitschuld bei dir.
Also lass das über Variante 1 laufen, denn schuldlos kommst du nach meiner Einschätzung nicht aus der Nummer raus.
Während des Rennens die Pferde zu wechseln ist selten gut.
Danke Oetteken für die Einschätzung.
Hattest Du die Möglichkeit Dir das beigefügte Bild anzusehen? (Bild ist diesem Kommentar auch nochmal beigefügt.) Sie hätte als Linksabbiegerin in die Kreuzung fahren sollen, tat sie aber nicht, weshalb sie auch für mich nicht als Linksabbiegerin zu erkennen war.
Hätte sie sich in der Kreuzung richtig positioniert und ich hätte sie nicht räumen lassen, dann wär der Schaden an meinem Fahrzeug doch mind. im vorderen Bereich und nicht etwa wie jetzt auf Höhe des hinteren Kotflügels... oder nicht?
Zeugen?
Falls keine vorhanden, wird es auf eine Quotelung hinauslaufen, wenn die Unfallgegnerin nicht deine Version bestätigt.
Bei einer Abrechnung nach Quotenvorrecht immer darauf achten, dass zuerst mit der Kasko und dann mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet wird.
Zitat:
Weiterhin: Gibt es Gründe dagegen im laufenden Prozess den Rechtsanwalt zu wechseln, wenn man das Gefühl hat von einem anderen Rechtsanwalt evtl. besser beraten und vertreten zu sein?
Ein guter Grund dagegen wäre, dass man auf den Kosten des ersten Anwalts sitzen bleibt.