- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Schadenssregulierung gemieteter Wohnwagen
Schadenssregulierung gemieteter Wohnwagen
Hallo allerseits,
im AUgust diesen Jahres haben wir uns über PaulCamper einen Wohnwagen von einer privaten Person geliehen. Der Wohnwagen zwar innen einigermaßen renoviert aber ansonsten ziemlich alt (über 30 Jahre) und klein (Typ Knaus 400 oÄ). Ich würde den Fahrzeugmarktwert auf ca. 2.000 € schätzen. In der Ferienzeit nimmt man halt was man bekommt.
Leider haben wir dann im Urlaub gleich auf der Hinfahrt einen Schaden am Wohnwagen verursacht: Wir sind mit dem hinteren "KAtzenauge" gehängen geblieben und die Befestigungsschraube des Reflektors hat die AUßenhaut auf ca. 10-20 cm aufgerissen. Das weiteren wurde das untere, hintere Ende der Kederleiste auf ca 20 nach hinten gebogen. Unsere Laune am ersten Urlaubstag könnt ihr euch sicher vorstellen.
Im Urlaub habe ich den Riss mittels elastischer Fugendichtmasse verschlossen und auch die Kederleiste wieder einigermaßen geradegebogen und angeschraubt, damit der Wagen wieder verkehrssicher und dicht ist.
Leider hatten wir auch keine Kautionsversicherung abgeschlossen, jedoch hat der private Vermieter nur 1.000 € statt der üblichen 1.500 € einbehalten.
Bei Rückgabe des Wohnwagen haben wir den Schaden natürlcih gebeichtet und der Vermieter meinte zunächst, dass es ihm nur auf die Dichtheit des Wohnwagens ankommt. Die Kaution wurde natürlcih einbehalten.
Nun, ein paar MOnate später erfahren wir, dass der Vermieter einen Gutachter eingeschaltet hat und sich der Schaden auf weit über 1.500 € beläuft. Wir sollen ihm bitte auch die restlichen 500 € Selbstbeteiligung überweisen. Ich vermute der Gutachter hat den Austausch der kompletten äußeren Aluhaut vorgesehen.
Prinzipiell stehe ich zu dem Schaden den ich verursacht habe, jedoch erscheinen mir die Reparaturkosten etwas hoch, insbesondere in Anbetracht des hohen Alters des Wohnwagens. Dieser hatte äußerlich auch schon einige altersbedingte Macken.
Meine Frage nun: Darf der Vermieter nun tatsächlich eine vollständige, dann quasi neuwertige Reparatur der Außenhaut fordern, auch wenn der Restwert bzw. das Alter des Wohnwagens eine solche Repartur nicht rechtfertigen würde?
Für ein paar HInweise und Anregungen wäre ich dankbar.
Ähnliche Themen
39 Antworten
Bist du Gutachter oder woher weist du das die Reparatur zu hoch ist ?
Du hast was beschädigt , der Eigentümer will es repariert haben. Wenn du der Geschädigte wärst, willst du es also nicht richtig und ordentlich repariert haben ?
Bei einer Beschädigung wird der SB natürlich einbehalten , ihm stehen die 1500eueo wenn diese abgemacht wurden zu, ganz einfach.
Mich wundert es das er nur die 1000 einbehalten hat und nicht gleich die volle Kaution in Höhe von 1500euro
Hast du das Gutachten erhalten?
Wenn Du selber den Wert des Wohnwagens auf 2.000 € schätzt, bist Du doch mit 1.500 € gut bedient.
Grundsätzlich hat der Eigentümer Anspruch darauf so gestellt zu werden, als wäre der Schaden nie passiert. Ob das gleich durch den Austausch der gesamten Außenhaut geschehen muss, kann ich nicht beurteilen. Aber Zuschmieren mit Fugenmasse kann es sicher nicht sein, irgendwo dazwischen liegt die Wahrheit.
Obergrenze ist natürlich der Wert des Wohnwagens vor Schadeneintritt, nach Deiner Schätzung 2.000 €. Reparaturkosten in der Höhe sind aber schnell erreicht -> wirtschaftlicher Totalschaden.
Also: 500 € zahlen und gut.
Fordere das Gutachten an, und sofern dieses vorgelegt wird, mit ausgewiesenem Rest- und Wiederbeschaffungswert sowie einer Reparaturkosten-Kalkulation dann zahle den Rest und gut.
wenn man auf das Gutachten "besteht" kann es auch passieren, dass die Rechnung von diesem auch mit gesendet wird. Und rate mal wer die dann bezahlen muss?
Im übrigen glaube ich im Leben nicht, dass die Beplankung von diesem Wohnwagen für 1.500 € ausgetauscht werden kann.
Das hier wird wohl eher das Ergebnis Wiederbeschaffungswert (WBW) - Restwert (RW) sein.
Alos: Freundlich sein und zahlen, oder am Ende draufzahlen......
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 5. November 2024 um 18:18:35 Uhr:
wenn man auf das Gutachten "besteht" kann es auch passieren, dass die Rechnung von diesem auch mit gesendet wird.
Hm - genau das hatte mich gewundert dass nur die 500 EUR bis zur Kautionshöhe nachgefordert wurden und nicht zusätzlich die Kosten des Gutachtens.
Die Frage wäre ob überhaupt eines existiert. ...
Und die andere Frage ist, inwieweit die Forderung auf die Höhe der Kaution begrenzt wurde. Kasko mit 1500 SB, oder anderweitig vertraglich geregelt ?
Daraus ergibt sich dann, ob die Kosten des Gutachtens überhaupt gesondert gefordert werden können oder mit dem auf 1500 EUR gedeckelten Schadensersatz bereits abgegolten sind.
Mit dem Vermieter mal zu sprechen kann nicht schaden. Es muss ja insgesamt eine schriftliche Abrechnung erfolgen. Einfach nur auf Zuruf Kaution einbehalten geht ja so nicht.
Erstmal danke für die schnellen und zahlreichen Antworten. Sorry wenn ich jetzt nicht auf alle eingehen kann.
Auf 1.500 € ist die Selbstbeteiligung bei PaulCamper gedeckelt. Für ca. 10 € pro Miettag kann man diese erheblich reduzieren. Habe ich leider nicht mit abgeschlossen.
Nein, das Gutachten haben wir nicht erhalten, bzw. ist auch noch nicht fertig. Nach AUssage des Vermieters hat der Gutachter den Schaden vorab mündlich auf weit über 1.500 € geschätzt. Der Vermieter möchte bereits mit der Reparatur beginnen und bittet um die restlichen 500 €.
Warum er bei der Übergabe nur 1.000 € statt der 1.500 € Kaution verlangt hat weis ich auch nicht. Eigentlich habe ich nur mit dem Vermieter einen Vertrag und da stehen die 1.000 € drin. Mit der Plattform PaulCamper oder seinen Versicherungen (hier Allianz), die die 1500 € Kaution fordern, habe ich keinen Vertrag.
Wenn es ein neuer bzw. neuwertiger Wohnwagen gewesen wäre, hätte ich den Austausch der Außenhaut ohne Murren akzeptiert. Ebenso den Ersatz des Restwertes, wenn ich das Teil komplett zerstört hätte. Beides natürlich nur bis zur maximalen Kautionshöhe.
Aber es widerspricht einfach meinem subjektiven Rechtsempfinden bei diesem abgeranzten, alten Kübel eine so aufwendige Reparatur zu bezahlen bzw. auch nur mitzufinanzieren. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass der Schaden optisch und technisch mMn nur minimal ist und die Gebrauchstauglichkeit des WoWas in keinster Weise einschränkt ist. Siehe beiliegendes Bild.
MMn wäre eine "altersgerechte" Reparatur das fachgerechte Abdichten des Risses (z. B. längliches Alublech mit Karrosseriekleber über Riss nieten) und Austausch der 20 cm verbogenen Kederleiste hier zweckmäßig. Das würde sicherlich keine 1.500 € kosten.
Des Weiteren wurde die Kederleiste hier schon mal ausgebessert, siehe Trennung am Knick. An diesem Eck des WoWa sind auch schon andere hängen geblieben.
Um das Thema nun abzuschließen noch zwei Fragen:
1. Hat der Vermieter tatsächlich Anspruch auf eine umfassende, fachgerechte Reparatur, welches das FAhrzeug an dieser Stelle in einen quasi neuwertigen Zustand stellt, was mMn eine "Wiederherstellung" übersteigt oder muss er sich auch mit einer "altersgerechten", dem Gesamtzustand entsprechenden Reparatur zufrieden geben?
2. Zumindest der Riss in der Außenhaut wäre nicht passiert, wenn der seitliche Reflektor nicht mit einer STahlschraube befestigt gewesen wäre. Sollten Reflektoren nicht geklebt oder zumindest mit einem Material befestigt werden, welches weicher als die Alu-Außenhaut ist? Scheint mir ein Konstruktionsfehler zu sein oder wurde evtl. sogar nachträglich so angebracht.
Habe übrigens gerade noch in den Kleinanzeigen geschaut wieviel der WoWa noch kostet. Wird immer noch mit 4 bis 5.000 € gehandelt. Unglaublich!
Wenn du über paulcamper gebucht hast , hast du einen Vertrag sich mit der Plattform und der Allianz Versicherung. Bei einem Schaden sind 1500euro laut deren agb zu zahlen .
Wenn du unter der Hand noch andere Absprachen getroffen hast ist das leider dein Pech