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Schäden am Fahrzeug durch Dachlawiene. Wer zahlt?
Hallo zusammen.
Mein Auto steht auf dem immer auf unserem angemieteten Stellplatz in Unmittelbarer Nähe des Hauses unseres Vermieters.
Duch das Tauwetter kamen in kürzester Zeit einige Dachlawienen runter welche auch recht große Eisbrocken enthielten.
Natürlich flog alles auf mein Auto.
Nun habe ich in der Motorhaube eine kleine Delle.
Ich muss auch noch dazusagen, das einige kleinere Dachpfannenstücke dabei waren.
Ob nun das Eis oder ein Dacjpfannenstück die Beule verursacht haben, kann ich leider nicht genau sagen.
Wer übernimmt den Schaden? Oder kann man hier von höherer Gewalt sprechen? Meinem Vermieter wars egal. Der meldet das einfach seiner Haftpflichversicherung.
Aber wie werden die reagieren?
Hat jemand schonmal erfahrungen damit gemacht?
Beste Antwort im Thema
@twelferider
*lach* Das Grüne-Daumen-Bewertungssystem ist hoffentlich nicht personengebunden. Für die gleiche Antwort, einige Stunden vorher, gab es nichts.
Bitte poste ergänzend zu deinen Ausführungen, die ja schon sehr bestimmt daherkommen, noch die rechtliche Grundlage. Danke.
Gruß
traumzauber
Hilfe Mod, ich werde ausgegrenzt.
Amüsierte Grüße
traumzauber
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52 Antworten
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http://www.versicherungsnetz.de/News/Meldung.asp?Meldung=5804
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Ganz einfach: Es hängt von Deiner Kasko-Deckung ab. Halte Rücksprache mit Deinem Versicherer.
Zitat:
Original geschrieben von KF-Fuzzi
Ganz einfach: Es hängt von Deiner Kasko-Deckung ab. Halte Rücksprache mit Deinem Versicherer.
Mit meiner Versicherung????
Warum? Ich habe den Schaden doch nicht selber verursacht, sondern das Dach unseres Vermieters!
Ich sehe keinen Grund meine Versicherung darüber zu Informieren.
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Ich sehe keinen Grund meine Versicherung darüber zu Informieren.
Musst du ja auch nicht - kann dich keiner dazu zwingen.
Wenn du aber nicht deinen Schaden selbst zahlen willst, würde ich an deiner Stelle aber dennoch mal über diese Option nachdenken.
PS: Die Haftpflichtversicherung wird deinen Anspruch als unbegründet, mangels Haftung des Gebäudeeigentümers zurückweisen.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
PS: Die Haftpflichtversicherung wird deinen Anspruch als unbegründet, mangels Haftung des Gebäudeeigentümers zurückweisen.
Der Vermieter hat eine unbestrittene Verkehrssicherungspflicht.
Ob er dieser nachgekommen ist muß wohl im Einzelfall entschieden werden, da kann die Haftpflichtversicherung sagen was sie will.
@TE
1. Den Vermieter vor den Kadi ziehen, könnte das Mietverhältnis arg belasten.
2. Ist das dein erster Winter? Angemieteter Stellplatz hin oder her, wenn das Dach voll mit Schnee ist, halte ich beim Parken einen Respektabstand.
Wo ist das ganze denn passiert? Das ist nicht ganz unerheblich...
in den Links oben steht meist aber sinngemäß: keine Haftung wenn Schneefanggitter montiert waren
@Joschi:
Den Vermieter trifft hier gar nichts.
-Für den gefallenen Schnee kann er nichts (brauchen wir, glaube ich, nicht drüber streiten).
-Er kann auch nichts dafür, dass eines Tages wieder Tauwetter einsetzt (ist ebenfalls gottgegeben).
-Ferner ist es nicht die Schuld des Vermieters, dass der nasse Schnee den Gesetzen der Schwerkraft folgend (physikalische Gesetzmässigkeit - vom Vermieter nicht zu verantworten) auf die von Gott geschaffene Erde fällt (von oben nach unten).
Wir fassen zusammen: Derzeit keine Haftung des Hauseigentümers weit und breit in Sicht.
Hätte sich denn der TE nicht auch die og. Gesetzmässigkeiten denken können?
Müssen denn alle anderen auf einen aufpassen, nur man selbst nicht?
Wann wäre eine Haftung des Vermieters gegeben?
Nur dann, wenn lt. Gemeindesatzung das Anbringen von Schneefanggittern vorgeschrieben wäre und es der Vermieter unterlassen hat, solche anzubringen.
Aber auch wirklich nur dann - uns sonst nie!
Nochwas: Selbst bei einer Haftung eines Hauseigentümers gehen mittlerweile sämtliche Gerichte davon aus, dass den Fahrzeugführer eine Mithaftung von 50% trifft.
Aus genau dem genannten Grunde: Es kann und darf von einem erwachsenen Menschen verlangt werden, dass dieser sich auch etwas um sein Eigentum Gedanken macht und dann, wenn er weiss, das Tauwetter einsetzt, die Gefahr von Dachlawinen bedenkt.
Da parkt man halt sein Fahrzeug einen Meter weiter weg und schon kann nichts mehr passieren.
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Ich muss auch noch dazusagen, das einige kleinere Dachpfannenstücke dabei waren.
Ob nun das Eis oder ein Dacjpfannenstück die Beule verursacht haben, kann ich leider nicht genau sagen.
Das ist kein 08/15 Fall würde ich sagen, also dass der Eigentümer da ganz aus der Haftung raus kommt halte ich mal für sehr unwahrscheinlich da hier Gebäudeteile mit im Spiel sind...
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Ich muss auch noch dazusagen, das einige kleinere Dachpfannenstücke dabei waren.
Ob nun das Eis oder ein Dacjpfannenstück die Beule verursacht haben, kann ich leider nicht genau sagen.
Nachweispflicht insoweit beim TE, dass die Dachpfannenstücke die Schäden verursacht haben.
Ferner u.U. Entlastungsmöglichkeit des Hauseigentümers nach § 836 Absatz 2 BGB.
Sodann Mithaftung des TE von gut 50% (im besten Falle).
ICH würde hier schnellstens meine Teilkasko in Anspruch nehmen (aber das will der TE ja nicht - denn nicht )
@twelferider
Klar kann der Vermieter nix fürs Wetter.Klar sollte jeder erwachsener Mensch mit abgeschlossener Schule sich an 5 Fingern abzählen können was Sache ist.
Nur in dem speziellen Fall ist dies ein angemieteter Stellplatz. Da sehe ich den Vermieter schon ein wenig in der Pflicht. Ein Brief an alle Vermieter oder ein Aushang im Treppenhaus würden den Vermieter gegen evtl. Forderungen absichern. Wenn er aber ausser Miete kassieren nichts tut könnte ihn das angreifbar machen. Das wäre dann aber ein Fall fürs Gericht.
@Joschi:
Eine Haftung des Hauseigentümers bei einer Dachlawine besteht nur, wenn ihn ein Verschulden am Zustandekommen des Schadens trifft.
Die ominösen Dachpfannenstücke lasse ich jetzt mal aussen vor, zur Nachweispflicht hatte ich bereits im Vorposting ausgeführt.
Auch bei einem vermieteten Stellplatz trifft den Vermieter nicht automatisch eine Haftung (da gibt es keine Gesetzesgrundlage für).
Auch den Mieter eines Stellplatzes befreit nicht die Zahlung der Miete vom eigenen Nach- und Mitdenken.
Sofern du argumentierst, dass der Vermieter an Dachlawinen hätte denken müssen, dann muss sich doch der TE die Frage gefallen lassen, ob nicht er ebenfalls an Dachlawinen hätte denken müssen, oder?
Es gibt keine Gesetzesgrundlage, die einen Vermieter dazu verpflichten würde, für die Mieter mitzudenken und denen zu sagen, dass es bei Tauwetter Dachlawinen geben kann.
Twelferider hat alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt.
Außer vielleicht, dass sich für den TE jetzt zeigt, ob er eine gute oder eine günstige Versicherung abgeschlossen hat.
Die Guten haben seit einigen Jahren Lawinenschäden in der TK-Deckung.
Die anderen werden dem TE alles Gute bei seinem Vorgehen gegen wen auch immer wünschen und die Akte schließen...
Gruß
Hafi