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Schäden am Mietwagen

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 8:29

Ich habe mein Auto in einer VW Werkstatt und habe für einen Tag ein Leihwagen bekommen aufgrund der Mobilitätsgarantie. Dieser Leihwagen wurde in der Nacht von einem Marder beschädigt. Ich soll nun die Kosten der Reparatur übernehmen. Ich habe aber keinen Mietvertrag unterschrieben und wurde auch nicht über die Konditionen aufgeklärt und über die Vertragsbedingungen. Was soll ich tun?

Beste Antwort im Thema

die verschuldensunabhängige Haftung von Mietern wird von den Gerichten in der Regel verneint. Wenn es eine solche geben kann (strittig!) dann nur per Einzelvertrag, nicht per AGB und schon gar nicht ohne Vertrag.

Hier mal ein Dokument dazu, es bezieht sich auf Steinschlagschäden, ist aber analog zu sehen: https://www.adac.de/.../...teinschlagschäden-Mietfahrzeugen_152151.pdf

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Ich würde das Fahrzeug zurück bringen und wenn es um die Kosten der Schäden geht darauf hinweisen das kein Vertrag bzw. keine Vereinbahrungen hinsichtlich entstehender Schäden getroffen wurde.

Im überigen, die Werkstatt hat ohne wenn und aber eine Versicherung abgeschlossen die auch Schäden die ein Marder verursacht hat bezahlen.

Die Werkstatt möchte wohl doppelt kassieren: Einmal von Dir und dann noch von der Versicherung?

Und noch etwas: Was steht den in dem von Dir Unterschriebenen im Reperaturauftrag?

Nicht dass das Ganze ein Eigentor wird....................

MfG kheinz

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 8:46

Hallo,

die Werkstatt sagt, der Schaden ist nicht versichert und wird nicht von der Mobilitätsgarantie übernommen. Von mir wurde gar kein Reparaturauftrag unterschrieben. In beiden Fällen nicht.

die verschuldensunabhängige Haftung von Mietern wird von den Gerichten in der Regel verneint. Wenn es eine solche geben kann (strittig!) dann nur per Einzelvertrag, nicht per AGB und schon gar nicht ohne Vertrag.

Hier mal ein Dokument dazu, es bezieht sich auf Steinschlagschäden, ist aber analog zu sehen: https://www.adac.de/.../...teinschlagschäden-Mietfahrzeugen_152151.pdf

am 11. Juli 2017 um 9:04

Ein Vertrag benötigt keine Unterschrift und kann auch mündlich geschlossen werden. Marderschäden sind normalerweise von der Teilkasko abgedeckt (sofern das kein Billig-Basisvertrag ist), mehr als die Selbstbeteiligung sollte also nicht verlangt werden dürfen.

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 9:05

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. Juli 2017 um 10:54:24 Uhr:

die verschuldensunabhängige Haftung von Mietern wird von den Gerichten in der Regel verneint. Wenn es eine solche geben kann (strittig!) dann nur per Einzelvertrag, nicht per AGB und schon gar nicht ohne Vertrag.

Hier mal ein Dokument dazu, es bezieht sich auf Steinschlagschäden, ist aber analog zu sehen: https://www.adac.de/.../...teinschlagschäden-Mietfahrzeugen_152151.pdf

Danke für den Rechtsnachweis. Die Frage ist auch, kann ich haftbar gemacht werden obwohl ich kein Mietvertrag unterschrieben habe und auch nicht belehrt worden bin?

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 9:07

Zitat:

@birscherl schrieb am 11. Juli 2017 um 11:04:17 Uhr:

Ein Vertrag benötigt keine Unterschrift und kann auch mündlich geschlossen werden. Marderschäden sind normalerweise von der Teilkasko abgedeckt (sofern das kein Billig-Basisvertrag ist), mehr als die Selbstbeteiligung sollte also nicht verlangt werden dürfen.

Ich habe ja nichts unterschrieben und ich habe auch keine Vertragsbedingungen erhalten sondern nur den Schlüssel und das war's. Ich weiß nicht mal wie hoch die SB ist.

Zitat:

@MosesHM schrieb am 11. Juli 2017 um 11:05:03 Uhr:

Die Frage ist auch, kann ich haftbar gemacht werden obwohl ich kein Mietvertrag unterschrieben habe und auch nicht belehrt worden bin?

natürlich. Für den Mietvertrag gibt es keine Schriftformerfordernis. Es ist halt dann nichts vereinbart, was sich nicht aus der allgemeinen Rechtslage nach dem BGB ergeben würde.

Du hast das Fahrzeug in Deiner Obhut gehabt, wenn Du etwas verschuldet hast, musst Du auch dafür einstehen.

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 9:14

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. Juli 2017 um 11:10:26 Uhr:

Zitat:

@MosesHM schrieb am 11. Juli 2017 um 11:05:03 Uhr:

Die Frage ist auch, kann ich haftbar gemacht werden obwohl ich kein Mietvertrag unterschrieben habe und auch nicht belehrt worden bin?

natürlich. Für den Mietvertrag gibt es keine Schriftformerfordernis. Es ist halt dann nichts vereinbart, was sich nicht aus der allgemeinen Rechtslage nach dem BGB ergeben würde.

Du hast das Fahrzeug in Deiner Obhut gehabt, wenn Du etwas verschuldet hast, musst Du auch dafür einstehen.

Ok danke! Aber es müsste ja die Teilkasko zahlen bzw. der Schaden wurde ja nicht von mir verursacht sondern von einer dritten Stelle. Sie wollen nun auch mein Auto nicht rausgeben, bis ich die Rechnung an dem Mietwagen bezahlt habe.

Zahlen und freundlich sein. Ohne deine Nutzung wäre der Schaden nicht entstanden, von daher passt es schon.

Dürfte dein letzter Besuch bei denen gewesen sein, oder?

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 9:27

Der Schaden liegt höher als meine Reparatur. Meine Reparatur 700€ und die vom Marder 1000€.

am 11. Juli 2017 um 9:28

Du bist als Mieter zunächst für die Beseitigung des Schadens verantwortlich. Wenn die TK den Schaden abdeckt, wäre das eine Möglichkeit, die Summe für dich gering zu halten, wobei einige TK eine SB von 1500 € haben, übersteigt ja die Reparaturkosten des Mietfahrzeugs. Wer den Schaden verursacht hat, spielt keine Rolle.

Ob sie dein Auto als Pfand einbehalten dürfen, wage ich zu bezweifeln, da die Reparaturkosten deines Fahrzeugs nichts mit den Reparaturkosten des Leihwagens zu tun haben. Müsstest du allerdings gerichtlich durchsetzen, das könnte dauern …

Ist eine saudumme Situation für dich, aus der du ohne Zahlung wohl nicht rauskommen wirst.

am 11. Juli 2017 um 9:30

Zitat:

@Warnkc schrieb am 11. Juli 2017 um 11:25:34 Uhr:

… Dürfte dein letzter Besuch bei denen gewesen sein, oder?

Warum? Was wäre anders gewesen, wenn er einen schriftlichen Vertrag unterschrieben hätte, in dem eine SB von 1500 € steht?

1. Hast Du eine Privat-Haftpflicht -Versicherung? Wenn ja: Dort Schaden melden.

2. Hast Du eine Rechtsschutz-Versicherung? Wenn ja: Anfragen, ob Rückhaltung Deines Fahrzeuges gerechtfertigt ist.

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 9:39

Zitat:

@birscherl schrieb am 11. Juli 2017 um 11:28:53 Uhr:

Du bist als Mieter zunächst für die Beseitigung des Schadens verantwortlich. Wenn die TK den Schaden abdeckt, wäre das eine Möglichkeit, die Summe für dich gering zu halten, wobei einige TK eine SB von 1500 € haben, übersteigt ja die Reparaturkosten des Mietfahrzeugs. Wer den Schaden verursacht hat, spielt keine Rolle.

Ob sie dein Auto als Pfand einbehalten dürfen, wage ich zu bezweifeln, da die Reparaturkosten deines Fahrzeugs nichts mit den Reparaturkosten des Leihwagens zu tun haben. Müsstest du allerdings gerichtlich durchsetzen, das könnte dauern …

Ist eine saudumme Situation für dich, aus der du ohne Zahlung wohl nicht rauskommen wirst.

Ok, müssten sie dann auch 2 Rechnungen ausstellen oder dürfen die alles auf eine Rechnung packen?

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