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Schäden am Wagen und Leasing Rückgabe: Bitte um eure Meinung

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 14:39

Hallo zusammen,

ich werde demnächst einen Peugeot 308 SW GT nach einem Jahr Privatleasing bei deinauto-direkt (mittlerweile like2drive) zurückgeben. Über die Rückgabe von Leasingfahrzeugen gibt es ja unzählige Schauergeschichten.

Leider hat der Wagen drei vermackelte Felgen (sind zweifarbige 18 Zoll-Alus "Diamant") und einen Vandalismusschaden in der Motorhaube mit kleiner Beule und Lackschaden. Siehe angehängte Fotos.

Sind die Felgen wohl reparabel? Der Schaden in der Motorhaube kann wohl nicht per Smartrepair behoben werden, richtig?

Wenn es machbar ist, sollte ich das vorher regeln ODER auf eine faire Bewertung der Schäden hoffen und von einem nicht allzu hohen Minderwert ausgehen?

Besten Dank für eure Hilfe!

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40 Antworten

Schon ca. 3 Wochen vor dem Termin eine "Probebewertung" vornehmen lassen, dann siehst du, was dich der Spaß kostet.

und danach

zum anständigen Smartrepair Betrieb (oder Lackiererei) fahren und dort nachfragen. Eine meiner Alufelgen sah ähnlich aus und ist in einer Lackiererei super und günstig wieder gemacht worden.

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 14:49

Vielen Dank für deine Antwort. Was heißt "Probebewertung"? Kostet das was? Wer macht das?

Kennt jemand einen guten Smartrepair-Betrieb im Raum Münster/Osnabrück, der sowas kann?

Ich bin mit meinem 7er zum Händler gefahren, der das Auto ausgeliefert hat und auch zurück nehmen musste. Der hat dann - natürlich kostenlos - eine Probebewertung vorgenommen. Was ist durch normalen Gebrauch verursacht worden und daher mit der Leasingrate abgegolten, was nicht.

Da dein Auto Lackschäden hat, würde ich vielleicht direkt bei einer kleinen Lackiererei nachfragen. Die machen oft auch Smartrepair. Nie vergessen zu erwähnen, dass du das leider selbst bezahlen musst.

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 15:01

Okay, danke.

Dass ich das in irgendeiner Form zahlen muss, ist mir natürlich klar. Fragt sich halt, ob mir bei der Rückgabe dann eher eine komplette Lackierung der ganzen Haube in Rechnung gestellt wird oder ebenfalls Smartrepair bzw. ein gewisser Minderwert. Und das ja meines Wissens nach ohne Umsatzsteuer, den ich ja bezahlen muss, wenn ich das privat machen lasse.

Hallo,

 

ich habe schon mehrere Kfz der Oberklasse zurückgegeben und würde Dir immer raten, entsprechende Schäden selbst durch einen Fachmann Deiner Wahl beheben zu lassen. Es handelt sich aus meiner Sicht nicht um Gebrauchsspuren.

 

Die Felgenreparatur wird kleines Geld kosten, evtl. rd. 200 EUR. Die Dellen kann ich schwer einschätzen. Rechne bei einer Abrechnung des Leasinggebers eher mit einer für Dich nachteiligen Lösung.

 

Michael

Gab hier mal ein Thema, wo dem Leasingnehmer neue Alus in Rechnung gestellt wurden bei ähnlichen Beschädigungen.

Hallo,

eine Smart reair auf einer Motorhaube ist sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich. Das hängt zum Einen mit mit der waagerechten Lage des Motorhaube zusammen, wo die Lichtreflektion kleinste Farb- und Höhenunterschiede genadenlos erkennbar macht. Das muß von Fall zu Fall von einer Fachwerkstatt beurteilt werden, da es z.B. bei einem Obsidanschwaz viel einfacher ist, sichtbare Farbunterschiede ( minimale Nuancen!!) zu vermeiden, als bei einem Silbergrau. Zudem kommt es aus den Lackaufbau an. Einfache Lacke sind auch in der Reparatur oft einfacher, als Kristall-, Perlmutt- oder Metalliclacke.

Letztendlich muß auch bedacht werden, dass ältere Lacke feinste Kratzer haben, was sich dann deutlich von der nachlackierten Fläche abhebet ( Lichtreflektion) Bedeutet, die ganze Motorhabe muß intensiv einer Lackkur unterzogen werden, um der Sache Herr zu werden.

Zudem: Bei einem günstigen Lackierer bekommst Du die Motorhaube schon für ab 250.- Euro kpl. lackiert ( Metalliclack 3+2). Natürlich auch abhängig von Autotyp). Eine Smart repair wird es auch nicht für weit unter 250.- Euro geben, mit allen Risiken.

Die Felgen würde ich zum Felgendoctor bringen. Siehe hier: www.lackdoktor-muenster.de

Der Link macht unter Firefox ggf. Probleme, daher ggf. direkt in Adressfeld des Browsers eingeben.

Die beraten Dich auch wegen des Lackschadens.

Zudem ist der Vorschlag von PeterBH absolut richtig. Erst mal schauen, ob die Mängel auf includierten Verschleiß abzurechnen sind. Wenn nicht includiert, dann schriftl vereinbaren, dass Du die Mängel selber beseitigen darfst. Dann bist Du zumindest hier auf der sicheren Seite.

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 16:24

Danke, das sind gute Tipps.

Wenn ich jetzt beispielsweise die Felgen sauber instand setzen lasse und das sieht gut aus, muss ich dann den Händler überhaupt wegen der Reparatur in Kenntnis setzen und ihn darauf aufmerksam machen? Vorausgesetzt natürlich, ich gehe nicht vorher zum Händler für eine "Probebewertung".

@koisel: Ich habe es bei keiner Rückgabe gemacht.

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 16:31

Gefühlt würde ich das auch nicht machen. Felgen reparieren lassen und gut ist. Verschleiß ist das definitiv nicht. Nie wieder 18 Zoll sage ich nur!

Was berechnen die Leasingfirmen denn nach eurer Erfahrung für solche Macken wie die in der Motorhaube? Muss ich mit den kompletten Kosten für eine Lackierung (exkl. Umsatzsteuer?) rechnen oder eher mit anteiligen Kosten bzw. Minderwert?

Edit: Ich habe mal eine pdf des Anbieters like2drive angehängt. Ich finde das relativ transparent, auch wenn ich meinen Fall da nicht eindeutig wiederfinde. Nämlich Delle + Lackabsplitterung kleiner als 1 cm. Wobei immer von Teilkosten die Rede ist.

Bei der Rückgabe meines letzten Kfz (Phaeton) zeigte die Motorhaube Steinschläge vom Autobahnbetrieb. Mir wollte man über 400 EUR dafür berechnen, was ich ablehnte. Die gesamte Forderung habe ich abgelehnt, da alle Kfz von mir vor der Rückgabe zum Aufbereiter und Lakierer gehen und ich ein Gutachten zur Beweissicherung auf eigene Kosten erstellen lasse. Nach einem zweiten Schreiben von mir hörte ich nichts mehr von VW.

Oft gibt’s solche Felgen auch günstig gebraucht ohne Macken im Netz ;-)

Hallo,

in jungen ( unerfahreren) Jahren habe ich mal mit meinem PKW einen kleinen Auffahrunfall verursacht. Dem Kaskoversicherer- Gutachter gegenüber gab ich ganz treuherzig, übereifrig und absolut ehrlich an, dass ich Wochen zuvor schon mal die Stoßstange beschädigt hatte, was aber professionell beseitigt wurde. Ende vom Lied: Die Versicherung strich promt die Stoßstange aus dem Leistungsersatz, da angeblich Vorschäden bestanden.

Das war mir eine Lehre, die darin bestand: "Erzähle das, was tatsächlich geschehen und absolut notwendig ist, schweige aber über Dinge, die den Versicherer absolut nicht zu interessieren haben."

Wenn die Felgen i.O sind, warum also dem Händler o. sonst wem, erzählen, dass es zuvor nicht so war? Dafür kommt mir doch nur ein Grund in den Sinn: " Hallo, schaut mal, wie toll ich bin im Beseitigen von Schäden". Was sich für den Einen so toll anfühlt, ist für den Anderen eine Steilvorlage.

Autos werden immer so bewertet, wie der Gutachter sie unter die Finger bekommt. Sind die Mängel professionell beseitigt, wird er dort kaum tiefschürfende Betrachtungen anstellen. Warum also schlafende Hunde wecken?

In Bezug auf den " Anhang" sind die Beschädigungen an den Felgen in voller Höhe von Dir zu tragen. Da empfielt sich in jeden Fall der Felgenarzt. Über die Motorhaube könnte man diskutieren und, wenn Du viel Geld hast, auch lange prozessieren. Fraglich, ob die, wenn überhaupt nötige, Reparatur letzlich nicht doch viel preiswerter wäre.

Nota bene: Ich habe es schon erlebt, dass ein Richter solche Sache sehr sportlich sah, indem er dem Kläger erklärten, dass er, im Wissen um seine Leistungspflicht, mit geringem Aufwand das Gerichtsverfahren hätte vermeiden können. Aber nein.... es muß ja Zeit und noch viel mehr Geld kosten. Somit ist er ( im schwäbischen Sinn) ein Oberdackel und Dackel- ganz allgemein- können lt. Zivilprozessordnung keinen Rechtsstreit führen, denn gewinnen. Füchse, Rindviecher und Esel u.a. zum Glück auch nicht.

Gruss vom Asphalthoppler

am 10. Februar 2018 um 19:41

Warum immer die Anmerkung "ohne Umsatzsteuer "? Es wird der Minderwert ohne Umsatzsteuer bestimmt, dann aber selbstverständlich 19% Umsatzsteuer hinzugerechnet. Und da Privatkunde, ist sie auch in keiner Form abziehbar.

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