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Schäden an eigenen Kfz durch Familienmitglieder versichert?
Servus,
Wir haben 2 TG Stellplätze nebeneinander.
Sind eventuelle Schäden am Kfz versichert, wenn ein Familienmitglied das andere eigene Kfz beschädigt?
Beispiel: ich stehe auf meinem Platz, Ein Familienmitglied beschädigt meines beim Einparken
..... Blechschaden sozusagen.
Die 2 Kfz sind bei verschiedenen Anbietern versichert, beide haben VK mit Teilkasko und Haftpflicht.
Gibt es bei der Regulierung Probleme, weil wir ein gemeinsamer Haushalt sind?
Mitglieder 1. Grades (Alle aus der eigenen Familie)
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18 Antworten
Verschiedene Versicherungsnehmer?
Beide auf den selben VN versichert?
Edit: gleiche oder verschiedene Halter?
Beide Fahrzeuge sind sep. versichert. Einfach den entstandenen Schaden so handhaben, als wie wenn es das Eigentum eine x-beliebigen Menschen wäre (und trotzdem einfach mal der "gegnerischen Versicherung NICHT mitteilen, dass es sich um den Schaden am Eigentum eines Fam.-Mitgliedes handelt)
@keksemann
Wird das problemlos reguliert, wenn möglicherweise die Familiennamen und die Anschrift beider Beteiligten identisch sind?
@Clio.0815
Gibt es ein solches Schadensereignis bei dir oder in deinem Umfeld?
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 27. Mai 2023 um 11:22:03 Uhr:
@keksemann
Wird das problemlos reguliert, wenn möglicherweise die Familiennamen und die Anschrift beider Beteiligten identisch sind?
Ich habe das so selbst noch nie erlebt, aber es spielt für mich aus rechtlicher Sicht keine Rolle: 2 Autos, 2 Besitzer, 2 Halter, 2 Versicherungen, zwei voneinander unabhängige SF... was spricht dagegen?
Im Gegenteil: Versicherungen rechnen ja sogar damit und bieten bei einer Zweitwagenregelung die sog. Eigenschadenabdeckung an. Genau das wäre so eine Konstellation, wo diese greifen würde. Also ich würde mir hier keine Sorgen machen und nur das Angeben, was gefordert ist. Welche andere Wahl hast du denn? Versuch macht klug. Es gibt ja keine "andere Wahl" in diesem Fall.
@celica1992
Sag Du mal etwas dazu, bitte
Ganz so einfach ist es bei der Haftung nicht.
Ein Autounfall unter Eheleuten kann teuer werden: Ist der Ehemann Versicherungsnehmer für beide Fahrzeuge des Paares, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlen, wenn die Frau als Mitversicherte mit dem einen Wagen gegen den anderen fährt (Bundesgerichtshof, Az. IV ZR 313/06).
Ein Haftpflichtversicherer müsse nur für Schäden an Dritten eintreten – nicht, wenn eine mitversicherte Person den Versicherungsnehmer selbst schädigt.
das ist doch hier nicht der Fall, was schleppst du wieder so eine irrelevante Sache da an? Ich hatte so etwas: wir waren NICHT verheiratet, ich zwei Autos, wo ich bei einem der alleinige Fahrer war und bei einem Fahrzeug war sie auch als Fahrerin eingetragen. Sie hatte ihr eigenes Auto und selbst versichert und ich war dort auch als Fahrer eingetragen. Vorsorglich hatte ich eine Eigenschadendeckung für den Fall, dass sie mit meinem Fahrzeug, welches sie fahren durfte, an meinen Zweitwagen (ich alleiniger Fahrer) auffährt. Fertig. Hat jetzt hiermit aber nix zu tun, ich wollte nur darlegen, dass Versicherer durchaus an Eigenschäden denken. Aber das ist hier ja NICHT relevant.
@TE ... ich würde für beide Fahrzeuge die Eigenschadendeckung in der Haftpflichtversicherung dazubuchen. Die reguliert auch dann, wenn dir beide Fahrzeuge gehören. Ohne diesen Baustein würde nur die Vollkasko des beschädigten Fahrzeugs zahlen. Also erstmal checken was bereits versichert ist und dann ggf. anpassen.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 27. Mai 2023 um 11:26:35 Uhr:
@Clio.0815
Gibt es ein solches Schadensereignis bei dir oder in deinem Umfeld?
Bisher nicht Die Frage ist nur hypothetisch. Die Hotline meiner Versicherung nur erreichbar von Mo - Fr.
Insgesamt 3 Kfz auf mich persöhnlich eingetragen als Halter per Steuer und Anschrift.
Frau fährt den grossen zur Arbeit und Versicherung bezahlt Frau selber!
Die anderen 2 werden von mir bei einem anderen Versicherer bezahlt.
Hätte das nur abgeklärt für den Fall der Fälle .
Ich tausche meine 2 regelmäßig aus und die stehen dann neben dem KFZ meiner Frau.
Eines für Arbeit und eines zum Spass, welches sonst in einer anderen Tiefgarage steht.
Ich habe Vor 3 Jahren das Kfz meines Nachbars beschädigt, das war nicht innerhalb der Familie
Und wurde zu 100% geregelt über meine Versicherung.
Mich interessiert die Schadensabwicklung durch einen verursachten Schaden innerhalb
einer Familie.
Ich hoffe das klärt weiteres auf, bzw. Hatte jemand mal so einen Fall?
Definition Erweiterte Eigenschaftenversicherung:
Versichert sind solche Sachschäden, die vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges,
+ an anderen, auf der Versicherungsnehmer zugelassenen Kraftfahrzeugen
+ an eigenen Gebäuden
+ an eigenen sonstigen Sachen
verursacht werden.
In deinem Fall würdest du eine solche Erweiterung deines Versicherungsschutzes brauchen.
Dieser Baustein ist i.d.R. nur in Verbindung mit einer Vollkasko möglich
Man kann natürlich auch die VK des geschädigten Autos in Anspruch nehmen, sofern es eine VK hat