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Schäden durch nicht zugelassene Fahrzeuge in einer Tiefgarage
Hallo zusmamen,
mein Fahrzeug steht in einer Sammeltiefgarage, wo auch gleich mehrere Sommerfahrzeuge stehen, also Fahrzeuge, mit Saisonzulasssung oder zum Teil gar keine Kennzeichen, eins soll wohl dort zum Oldtimer werden.
Wer haftet für Schäden, wenn so ein Fahrzeug z.B. einen Brand verursacht? Bei einer Saisonkennzeichen besteht dann ja kein Schutz mehr und bei länger nicht zugelassenen Fahrzeugen ja eh nicht mehr?
Würde dann die PHV des Halters (falls vorhanden) einspringen oder haftet der Eigentümer mit seinem Privatvermögen. Wenn dann mal eben 50 Fahrzeuge vernichet werden plus Schäden an der Bausubstanz, ist das Privatvermögen unter Umständen nicht ausreichend.
Wie ist hier die Lage, es ist bisher nichts passiert, aber besser man weiß vorher Bescheid und kann evt. mit entsprechenden Argumenten auf die Leute zugehen oder Ihr beruhigt mich, weil doch wer zahlen würde.
Viele Grüße
Folge-dem-Stern
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12 Antworten
wenn die KFZ keine Kennzeichen haben also gar keinen Versicherungsschutz muss der Eigentümer selbst haften. Ist sonst auch kein anderer das den man belangen kann.
Bei Saisonkennzeichen gibts glaube ich irgendwas mit Standzeit. Die dürfen dann nicht mehr im Verkehrteilnehmen aber sind weiterhin versichert. Wie das genau ausschaut soll mal leiber einer sagen der vom Fach ist.
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
wenn die KFZ keine Kennzeichen haben also gar keinen Versicherungsschutz muss der Eigentümer selbst haften. Ist sonst auch kein anderer das den man belangen kann.
Bei Saisonkennzeichen gibts glaube ich irgendwas mit Standzeit. Die dürfen dann nicht mehr im Verkehrteilnehmen aber sind weiterhin versichert. Wie das genau ausschaut soll mal leiber einer sagen der vom Fach ist.
Das kenn ich auch so, nur ich bin der meinung das bei "vorübergehender stillegung" auch noch ne zeitlang schutz besteht
grüße
Steini
Der Wagen (VW Käfer Cabrio) der dort wohl zum Oldtimer werden soll falls er es eh nicht schon ist, steht schon mindestens 9 Jahre da drin, für den gibt es somit bestimmt keinen Schutz mehr.
Bleibt also nur zu hoffen, dass von solchen Fahrzeugen kein Schaden ausgeht oder die Leute wenn solvent genug sind.
Deshalb muss man es so machen, dass kein schaden davon ausgeht.
Benzin so gut wie möglich leer fahren und die Batterie komplett herausnehmen, dann kann vom Wagen her selbst kein Schaden kommen. Es sei denn er ist verrostet und Öl läuft auf, aber nen Brand kann dann nicht passieren.
Zitat:
Original geschrieben von Folge-dem-Stern
Bleibt also nur zu hoffen, dass von solchen Fahrzeugen kein Schaden ausgeht oder die Leute wenn solvent genug sind.
wenn dies eine öffentliche tiefgarage ist und das fz abgemeldet, könnte ein gang zum ordnungsamt aufklärung darüber verschaffen, ob das fz dort üebrhaupt stehen darf...
Moin,
Also ... Fahrzeuge die mit Saisonkennzeichen ausserhalb der Saison dort abgestellt sind, besitzen eine sogenannte Stillstandshaftpflichtversicherung, welche eben solche Fälle wie auslaufendes Öl, Benzin und Folgeschäden abdeckt. Deshalb ist die Versicherung eines Saisonfahrzeuges von 6 Monaten auch höher als die Prämie die man zahlen muss, wenn man das Auto nach 6 Monaten abmelden würde. Bei den meisten Versicherungen gibt es ÄHNLICHE Regelungen auch, wenn man das Auto abmeldet und z.B. um es zu verkaufen noch behält. Die Laufzeit dieser Nachversicherungen ist jedoch stark unterschiedlich, hier müßte man den jeweiligen Vertrag konsultieren, es gibt Versicherungen da ist diese Form der Absicherung bis zu 2 oder 3 Jahren gegeben ! Besteht für das Fahrzeug KEINERLEI Haftpflichtversicherung mehr, dann tritt die Haftbarkeit des Besitzers ein. Er ist dann für alle Schäden die mittel oder unmittelbar durch das Fahrzeug entstehen selbst zur Rechenschaft zu ziehen, in wieweit andere Versicherungen (Privathaftpflicht, Hausrat, Brand etc.pp.) hier einspringen können weiß Ich jedoch nicht, und wird wohl auch auf den jeweiligen Vertrag ankommen.
In einer PRIVATEN Tiefgarage darf das Ordnungsamt übrigens nicht so ohne weiteres Tätig werden. Als erstes müßte Eigentümer der Tiefgarage sich SELBST mit dem Fahrzeughalter auseinandersetzen, einen Versicherungsnachweis fordern, oder die Entfernung anordnen (ggf. anwaltlich oder richterlich). Irgendwo auf diesem Weg kann er dann sicherlich Amtshilfe durch die öffentliche Hand bekommen. Aber als Mitnutzer der Garage, kann man da nichts machen. Ein dir entstehender Schaden würde vermutlich auch zuerst von der Betriebshaftpflicht des Tiefgaragenbetreibers beglichen werden, die würde sich das Geld dann vom Fahrzeugeigentümer holen ... also GROSSE SORGEN musst du dir nicht machen.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von Folge-dem-Stern
Bleibt also nur zu hoffen, dass von solchen Fahrzeugen kein Schaden ausgeht oder die Leute wenn solvent genug sind.
wenn dies eine öffentliche tiefgarage ist und das fz abgemeldet, könnte ein gang zum ordnungsamt aufklärung darüber verschaffen, ob das fz dort üebrhaupt stehen darf...
Holla.
Ich denke, es ist völlig egal, ob das Fahrzeug dort stehen darf oder nicht. Wenn von diesem Fahrzeug eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, dann kann neben dem Ordnungsamt auch die Polizei oder die Naturschutzbehörde zuständig sein.
Davon abgesehen, zählt auch ein Parkplatz zum öffentlichen Verkehrsraum wenn
1. eine tatsächliche allgemeine Benutzung der Verkehrsfläche vorliegt und
2. der Eigentümer/Nutzer die Nutzung duldet oder sogar erlaubt
Aber zur Frage der Haftung.
Mein Versicherungsmensch hat mir mal erzählt, daß immer die "Spezialversicherung" zahlt.
D. h., Haftpflichtschaden verursacht durch den Betrieb eines PKWs werden zuerst durch die KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt. Fehlt diese wie beschrieben, dann muß man schauen, welche Versicherung dann greift. Dies wäre u. U. die private Haftpflichtversicherung.
Allerdings gibt es noch eine andere Möglichkeit. Es soll ja Mitmenschen geben, die ohne KFZ-Haftpflicht durch die Gegend fahren und dann einen Unfall bauen.
Da gibt es einen Fond, in dem alle Versicherungen einzahlen und aus diesem Topf das Unfallopfer entschädigt wird.
Ob dieser Fond dann auch auf den o. g. Fall zutrifft weiß ich allerdings nicht.
Ciao
F 213
Zitat:
Original geschrieben von F213
Da gibt es einen Fond, in dem alle Versicherungen einzahlen und aus diesem Topf das Unfallopfer entschädigt wird.
Ob dieser Fond dann auch auf den o. g. Fall zutrifft weiß ich allerdings nicht.
Irgendwie gut zu wissen, wenn man sich so die Reportagen anguckt was so alles ohne Versicherung rumfährt...
Tja und dann hat er/sie noch wahrscheinlich Einkünfte unter der Pfändungsfreigrenze und mach auf Privatinsolvenz und schon steht man dumm da.
Will aber ehrlich gesagt nicht wissen ob die vom Fond immer und auch wie gut zahlen, das wird sicher viel schwerer zu beanspruchen sein als jede reguläre Versicherung des Unfallgegners, oder doch nicht? Immerhin wird wenigstens keiner die Ursache so energisch leugnen wollen, angesichts der nicht zu erwartenden Prämienerhöhung
Andererseits wird mir auch schlecht wenn ich bedenke dass ich das auch mitfinanzieren muss.
Zitat: "Bei Unfällen mit Fahrerflucht gelten folgende Einschränkungen:
* Fahrzeugschäden und so genannte Sachfolgeschäden (z. B. Abschleppen, Mietwagenkosten) werden nicht ersetzt.
* Sonstige Sachschäden (Kleidung, Ladung, Gepäck, aber auch beispielsweise Schäden am Mauerwerk eines Hauses, Gartenzauns oder Bepflanzung) werden ersetzt, wenn Sie über 500 Euro (Selbstbehalt) liegen.
* Schmerzensgeld wird nur gezahlt, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist. "
Jetzt stellt sich eine Frage, ist Unfallflucht für die "bekannte/ermittelte Person flüchtet und hat keine Versicherung" oder "Unbekannter verursacht ein Schaden und flüchtet, ob er versichert ist ist daher unklar" ?
Auf der verlinkten Seite steht "hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden ODER (also nicht UND - ist jetzt mein Kommentar) in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als "Tatwaffe" eingesetzt wird oder der Autohaftpflichtversicherer insolvent wird."
Hmm, gilt das so wörtlich wie das da steht und wie lange sind die Meldefristen?
Ich hätte da paar Vadalismusschäden und paar Unfallfuchten (als Opfer) die mir böse in die Tasche gegriffen haben.
p.s. Woanders lese ich gerade "Auch die Höherstufung des Beitragssatzes wegen Inanspruchnahme der Versicherung wird dem Geschädigten in den meisten Fällen erspart bleiben, weil Versicherungen im Fall von unverschuldeten Unfällen oft auf eine Höherstufung verzichten." Na da kann ich nur drüber lachen, ich ich hatte immer die falsche Versicherung und das waren immer grosse und bekannte Versicherungen.
Was ich eigentlich wenn ich die Reparaturrechnung nicht mehr habe, allerdings sehr wohl die polizeiliche Anzeige (mit Schadensbeschreibung) oder wenn ich den Schaden nicht repariert noch dran habe?
Es handelt sich um eine private Tiefgarage, also nicht eine, wo jeder einfahren kann (und dort evt. einige Stellplätze vermietet sind).
Hatte in der besagten Tiefgarage ein Gespräche mit einem anderen Eigentümer der sich darüber auch Gedanken machte, es kann ja auch sein, dass diese Fahrzeuge im Winter mal dort unten bewegt werden und dabei evt andere Fahrzeuge beschädigt werden oder was auch immer. (Das nicht zugelassenen Teil wurde zumindest einmal umgesetzt, evt hat der Eigentümer 2 Stellplätze, ansonsten sind die fest zugeordnet)
Aber ok, wegen den Fahrzeugen mit den Saisonkennzeichen mache ich mir jetzt keien Gedanken mehr, nur um die schon länger nicht mehr zugelassenen. Also Hoffnung, dass diese Leute nicht damit rumfahren, beim Öffnen der Türen noch vorsichtiger sind und evt. eine Privathaftpflichtversicherung haben.