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Schalterstellung Licht !

BMW X3 G01
Themenstarteram 23. März 2019 um 12:50

Hallo ! Welche Schalterstellung bevorzugt Ihr? Und warum? Ist es richtig, das in der Waschstraße immer das Licht an ist ?

Beste Antwort im Thema

Hallo Harald,

schlecht geschlafen? Du hast einfach behauptet es sei in Deutschland verboten., ohne Fakten zu liefern. Und das kann man einfach nicht so stehen lassen.

Wenn du keine Diskussion auf deine falschen Aussagen verträgt, auch gut, aber dann unterlasse bitte Behauptungen die du nicht belegen kannst.

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Auto? Eine andere macht doch gar keinen Sinn...

Eine "Aus"-Stellung gibt es so nicht. Du kannst Standlicht aktivieren, aber ansonsten 0/Auto/Ablendlicht, ist das Abblendlicht immer an. Bei 0/Auto natürlich nur wenn die Umgebungshelligkeit gering ist (also z.B. auch in der Waschstraße). Der Unterschied zwischen 0 und Auto ist eigentlich nur, das bei Auto die adaptiven Lichtfunktionen aktiviert sind und bei 0 nicht.

LEDs haben aber eine hohe Haltbarkeit und das häufige Ein-/Ausschalten ist ebenfalls kein größeres Problem.

Ich fahre in der Waschanlage immer mit Standlicht.

Automatik. Fertig. Der Schalter wird bis zum Fahrzeug Wechsel nicht mehr angefasst.

Aber Achtung:

Fahren bei Nebel oder leichtem Nieselregen erkennt die Automatik nicht. Ebenfalls bei dieseigem Wetter. Dann fahren immer mehr teure Kisten von Audi, BMW bis Volvo alle ohne Licht.

Und Tagfahrlicht hat kein eingeschaltetes Rücklicht! Wäre Wichtig auf der Autobahn.

In diesem Fall natürlich manuell umschalten - denn der Fahrzeugführer ist für das einschalten des Lichtes zuständig, nicht das Auto. Glücklicherweise hat der X3 eine Kontrollanzeige für das eingeschaltete Licht.

Und wie dumm diese Automatik ist, kann man jeden Tag auf unseren Autobahnen sehen.

am 24. März 2019 um 16:26

Ich habe mir bei meinen Firmenwagen die Empfindlichkeit jetzt eingestellt.... BMW hat gesagt es würde nicht gehen und mit BimmerCode geht es doch .... das Licht geht jetzt wesentlich früher an. Davor war es eine Katastrophe... das Licht ging sehr sehr spät erst an .

Zitat:

@Launebaer100 schrieb am 24. März 2019 um 17:26:20 Uhr:

Ich habe mir bei meinen Firmenwagen die Empfindlichkeit jetzt eingestellt.... BMW hat gesagt es würde nicht gehen und mit BimmerCode geht es doch .... das Licht geht jetzt wesentlich früher an. Davor war es eine Katastrophe... das Licht ging sehr sehr spät erst an .

Na dann hättest ja gleich noch die Skandinavien-Einstellung dazu coden können, bedeutet, auch bei Tagfahrlicht immer mit Rücklicht. Weiß eh nicht, was sich der Gesetzgeber da einfallen hat lassen, die bei Tagfahrlicht zu verbieten.

Auf welche gesetzliche Grundlage bezieht sich deine Aussage? Lese dir mal den §49a der STVO genau durch.

Dort steht: Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

1. Parkleuchten,

2. Fahrtrichtungsanzeiger,

3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),

4. Arbeitsscheinwerfer an

a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und

b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,

5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

 

Daraus ergibt sich, dass die Rückleuchten mit Tagfahrlicht nicht leuchten müssen. Das heißt aber nicht, dass es verboten ist. Es gibt auch heute noch Neufahrzeuge anderer Hersteller wo die Rückleuchten bei Tagfahrlicht mit an sind. Selbst BMW Fahrzeuge hatten bis ca 2012 bei Tagfahrlicht die Rückleuchten mit an.

Das bezieht sich auf die Aussage der BMW-Niederlassung, die das nicht programmueren wollten, da das Fahrzeug dann seine Zulassung verlieren würde. Begründung, mit Tagfahrlicht dürfen keine Rückleuchten zugeschaltet werden, entspricht nicht der StVZO und das Fahrzeug verliert noch seine Betriebserlaubnis.

Und nun der Auszug:

StVZO § 49a

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.

Dies gilt nicht für

......5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Den Auszug hatte ich oben schon erwähnt.

Richtig, BMW darf es nicht mehr. Bei meinem 2. F25 und meinem F26 haben sie es noch gemacht. Lese mal in den beiden Foren nach. Viele Händler haben es sich sogar teuer bezahlen lassen. Wie ich oben schon schrieb, steht im §49a der STVO nur, dass die Rückleuchten bei Tagfahrlicht nicht mitleuchten müssen. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie es nicht dürfen. Wo liest du daraus, das sie nicht mitleuchten dürfen? Du wirst diesbezüglich kein Verbot in der STVO finden.

Hier die ECE-Regelung Nr. 87, sie schreibt unter anderem vor:

Stärke zwischen 400 und 800 Candela pro Scheinwerfer

weißes Licht

automatisches Einschalten mit der Zündung

Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten.

Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe).

Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. I S. 2085, 2087). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Das heißt lediglich, Tatfahrlicht ist ohne die Rückleuchten zulässig. Von einem Verbot wirst du nirgends etwas finden.

Ich werde mich da nicht auf Diskussionen einlassen und auch nicht eventuell ein nicht mehr zugelassenes Fahrzeug bewegen, Fakt ist, dass BMW es nicht mehr hat, und zwar schon bei meinem damaligen 535xd, Bj. 2012, und sie es auch nicht freischalten, und da werden sie sich was dabei denken. Das langt mir, wer es haben möchte, muss es codieren, und nichts anderes habe ich zum Ausdruck gebracht. Was soll also diese Diskussion, ich schalte halt bei Nebel oder ähnlichen Sichtverhältnissen von Automatik auf Abblendlicht um.

Hallo Harald,

schlecht geschlafen? Du hast einfach behauptet es sei in Deutschland verboten., ohne Fakten zu liefern. Und das kann man einfach nicht so stehen lassen.

Wenn du keine Diskussion auf deine falschen Aussagen verträgt, auch gut, aber dann unterlasse bitte Behauptungen die du nicht belegen kannst.

Hi,

ich warte noch auf meinen X3 mit Adaptive Light.

Gibt es denn eine Möglichkeit das Tagfahrlicht im Stand komplett auszuschalten (Autokino, Winter, ab und an Motor laufen lassen, wegen beschlagene Scheiben freimachen)?

Serienmäßig natürlich nicht, aber kann man es rauskodieren?

Hat das schon jemand gemacht?

Themenstarteram 25. März 2019 um 11:58

Meine Grundstellung ist "0" also Tagfahrlicht, bei Anbruch der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen schalte ich auf Abblendlicht.

Zitat:

@Pepex schrieb am 23. März 2019 um 13:50:07 Uhr:

Hallo ! Welche Schalterstellung bevorzugt Ihr? Und warum? Ist es richtig, das in der Waschstraße immer das Licht an ist ?

Auto. Oder wenn die Lichtautomatik nicht richtig greift schalte ich manuell auf ‚ein‘

Für die Waschstraße stelle ich nichts um, warum auch? Der Maschine ist das doch egal..

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