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Scheibe defekt

Mercedes
Themenstarteram 1. Oktober 2006 um 11:59

Hallo,

seit einiger Zeit bessert DC auch die Scheiben bei kleinen Schäden aus. Ich habe einen kleinen Steinschlag in der Frontscheibe. Dieser befindet sich im Sichtbereich und wird von DC nicht repariert. Kann mir mal einer sagen warum man das in diesem Bereich nicht macht? Man sieht es ja angeblich eh nicht mehr, dann ist es doch egal wo die Macke ist.

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29 Antworten

weil aus Sicherheitsgründen ( und vom Gesetzgeber ) im Sichtbereich nicht ausgebssert werden darf !

Das sollte aber immer vom Spezialisten begutachtet werden .

Themenstarteram 1. Oktober 2006 um 14:45

Hallo Andi,

was heißt aus Sicherheitsgründen? Der Steinschlag ist so ca. 10cm vom unteren Rand der Scheibe nach oben, also nicht direkt im Sichtbereich. Beim freundlichen sagte man, dass man es durchaus reparieren könne, aber im Sichtbereich nicht macht. Wenn ich richtig informiert bin, arbeitet man doch mit einem Kunstharz der anschließend geschliffen und poliert wird. Also hat man doch keine Sichtbeeinträchtigung.

Hallo zusammen

Habe mal bei meinem W202 eine Reparatur machen lassen, war nach ca. einem Jahr wieder deutlich zu sehen! Allerdings außerhalb des angegebenen Bereiches. Jetzt fahre ich einen W 211 nach ca. einem halben Jahr hatte ich einen Steinschlag der sicher reparabel gewesen wäre, meine Werkstatt hat das abgelehnt. Ich habe eine neue Scheibe bekommen, was ich nicht bereue. Einbau perfekt und für 150€ Selbstbehalt sicher die dauerhaft bessere alternative. Bei einem Fahrzeug dieser Preiskategorie sollte doch der Selbstbehalt verschmerzlich sein.

Gruß Olli

Themenstarteram 2. Oktober 2006 um 16:27

das ist er auch, aber es handelt sich um eine kleine Stelle. Nun ja, bei der nächsten, die mit Sicherheit kommt, wird dann die Scheibe gewechselt.

Hallo zusammen,

Hier erst einmal der gesetzliche Teil zur Steinschlagreparatur.

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

 

Dass ein Steinschlag im Sichtbereich des Fahrers nicht repariert werden darf liegt z.B. daran, dass das eingepresste Reparaturharz eine andere Lichtbrechung aufweisst, als Glas selbst. Dies könnte zur Blendung des Fahrers führen.

Ich weiss nicht was das Problem ist, jeder zweite Scheibenmeister wechselt die Scheiben aus, ohne die Selbstbeteiligung zu kassieren. Fragt mich nicht wie die das machen, aber einfach mal freundlich fragen.

Hallo zusammen

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

Ich weiss nicht was das Problem ist, jeder zweite Scheibenmeister wechselt die Scheiben aus, ohne die Selbstbeteiligung zu kassieren. Fragt mich nicht wie die das machen, aber einfach mal freundlich fragen.

Das Problem dabei ist, dass es nicht legal ist.

Viele von Euch kennen schon was jetzt kommt, aber es muss dennoch sein, denn wir wollen hier ja niemanden zum VERSICHERUNGSBETRUG anstiften.

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hierzu mehrere Gerichtsurteile :

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

am 3. Oktober 2006 um 21:20

Eine andere Frage: Gibt es von DC eigentlich wieder Scheiben (Avantgarde), die einen Bandfilter haben? Ist in vielen Situationen angnehm.

am 3. Oktober 2006 um 21:32

was soll das sein???

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Steve_A6quattro

was soll das sein???

Bandfilter = offizielle Bezeichnung für den Sonnenschutzkeil

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Hallo zusammen

 

Das Problem dabei ist, dass es nicht legal ist.

Viele von Euch kennen schon was jetzt kommt, aber es muss dennoch sein, denn wir wollen hier ja niemanden zum VERSICHERUNGSBETRUG anstiften.

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hierzu mehrere Gerichtsurteile :

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Schön, danke für die Aufklärung.

Und was macht der seriöse Autoglaserbetrieb, der Kunden nicht zum Versicherungsbetrug anstiftet??

Wenn Die Rabatte auf Autogläser so hoch sind, steckt er sich den Rabatt warscheinlich schön in die eigene Tasche? Oder wie läuft da die Abrechnung?

Jedenfalls scheint der Spielraum für die Scheiben sehr hoch zu sein, wenn der Glaser daran verdienen kann und dem Kunden noch die SB einsparen kann.

Wo ist der Differenzbetrag wenn der Kunde die SB bezahlt?

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

Jedenfalls scheint der Spielraum für die Scheiben sehr hoch zu sein, wenn der Glaser daran verdienen kann und dem Kunden noch die SB einsparen kann.

Der Spielraum wäre nicht so hoch, wenn die entsprechenden Betriebe ihren Stundenverrechnungssatz dementsprechend richtig kalkuliert hätten.

Denn wenn man in seine "Kosten", die man für eine Verglasung benötigt auch noch einen "Rabatt" für den Kunden in Höhe der SB einrechnet, dann ist der Stundenverrechnungssatz dementsprechend höher, als er sein müsste.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Hallo zusammen,

 

Der Spielraum wäre nicht so hoch, wenn die entsprechenden Betriebe ihren Stundenverrechnungssatz dementsprechend richtig kalkuliert hätten.

Denn wenn man in seine "Kosten", die man für eine Verglasung benötigt auch noch einen "Rabatt" für den Kunden in Höhe der SB einrechnet, dann ist der Stundenverrechnungssatz dementsprechend höher, als er sein müsste.

Also die Versicherung bezahlt egal ob der Kunde SB bezahlt hat oder nicht, die gleiche Summe an Reparaturkosten an den Glaserbetrieb??

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

Also die Versicherung bezahlt egal ob der Kunde SB bezahlt hat oder nicht, die gleiche Summe an Reparaturkosten an den Glaserbetrieb??

Richtig.

Aber die Versicherung würde bei betriebswirtschaftlich richtiger Kalkulation aufgrund einer niedereren Gesamtrechnung weniger bezahlen.

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