Scheiben Bedampfen lassen !!! Hat jemand erfahrung ?
Hallo zusammen meine Bmw freunde !!!
Ich habe mitbekommen das man die scheiben bedampfen lassen kann und das legallll ist
Weiß jemand was das kostet oder hat einer schlechte erfahrung mit gemacht ?
MFG Basti
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von altonno
dann kannst den Rest des Lebens zahlen,
wer den rest seines lebens benötigt um 5000€ abzustottern wird sich wohl (noch) keinen e46 leisten können!
Zitat:
und deine Versicherung im Schadensfall sicher nichts zahlen wird.
schlichtweg dummfug!
die haftPFLICHT - muss in voller höhe zahlen - dazu ist sie gesetzlich verPFLICHTet...
das einzige was die versicherung machen kann, ist das sie den fahrer bzw. versicherungsnehmer in regress nimmt. dieser regress ist auf 5k-€ beschränkt und kann auch nur dann von der versicherung eingefordert werden, wenn das bauteil was zum erlöschen der be führte in einem direkten zusammenhang mit dem unfall steht...
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16 Antworten
Kann niemand was zu sagen ?
Schätze das ist genauso wie folieren nur an der Heckscheibe uns Seitenscheiben hinten erlaubt, zumal sehr aufwendig, würde wenn dann eher lasieren lassen wenn se schon draußen sind, oder durch einen Fachmann folieren, ist am günstigsten.
Ist genau wie alle Veränderungen von Bauteilen nicht "einfach so" erlaubt, dazu braucht man die entsprechenden Zulassungen und es muss ein entsprechendes Gutachten erstellt werden! Mit der Metallisierung/Bedampfung der Scheiben erlischt das E-Prüfzeichen, es muss also eine Neuabnahme stattfinden...
Es sieht genial aus, aber es soll genau die gleichen Probleme wie mit billigen Spiegelgläsern geben: es läuft relativ schnell an (diese braunen Flecken in den Außenspiegeln sind ja beim E46 hinreichend bekannt).
Habe mal gehört, dass die Bedampfung auch bei den vorderen Scheiben erlaubt sei, da aber die originalen schon getönt sind kann ich mir das nicht vorstellen, das gilt bestimmt nur für ungetönte Scheiben und dann auch nur minimal...
Zitat:
Original geschrieben von BaschyZ
Habe mal gehört, ...
Leider falsch gehört.
Ich verstehe nicht, wie sich dieses Gerücht bzgl. der Legalität von bedampften Scheiben so verdammt hartnäckig hält.
Gruß Martin
ich sagte doch "ich kann es mir nicht vorstellen"
Aber wenn du ne bessere Quelle hast, dann poste sie doch bitte...ansonsten ist dein Beitrag genauso Hörensagen wie meiner
So...jetzt mal Fakten auf den Tisch...bzw. ein Rechenbeispiel:
[...] dass die Lichtdurchlässigkeit von Tönung UND Glas größer als 70 % sein muss. Das heißt, max. 30 % Tönung! Bei Colorglas liegt die Tönung schon bei 12 bis 17 %. Eine Einfache Bruchschutzfolie (Z.B. SAFTY-FILMS von SL LLUAR) hat schon eine Tönung von 11 %..Wenn man sich die Folie anschaut, dann ist diese eine ganz, ganz leicht milchige Folie. Also, kaum der Rede wert! Die z.Z. in Deutschland geringste Tönung hat eine Tönnung von 28% (28% plus Colorglas 12% =40%!!!) [...]
Das alleine spricht gegen die Zulässigkeit einer Bedampfung der vorderen Scheiben...
Zitat:
Original geschrieben von BaschyZ
ich sagte doch "ich kann es mir nicht vorstellen"
Aber wenn du ne bessere Quelle hast, dann poste sie doch bitte...ansonsten ist dein Beitrag genauso Hörensagen wie meiner
Du hast es ja einen Beitrag später selber geschrieben.
Ansonsten wäre ich die Quelle selber, denn ich habe es vor Jahren versucht, und böse Punkte kassiert...
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von BaschyZ
ich sagte doch "ich kann es mir nicht vorstellen"
Aber wenn du ne bessere Quelle hast, dann poste sie doch bitte...ansonsten ist dein Beitrag genauso Hörensagen wie meiner
Du hast es ja einen Beitrag später selber geschrieben.
Ansonsten wäre ich die Quelle selber, denn ich habe es vor Jahren versucht, und böse Punkte kassiert...
hast du es versucht mit folie oder mit bedampfen ?
also ich hatte vor hinten und die heckseichbe ganz leicht zu tönen so das man es sieht das getönt ist aber nicht ganz schwarz
und die scheiben fahrer und beifahrer in del selben farbe bedampfen zu lassen
dir frontscheibe ist eh schon neu mit der blauen technik die soll auch so bleiben
also alles mit folie darf man ja nicht aber ich zahl für hinten und heck nix da es über meine versicerung lauft und bekomme noch für ein we ein leih wagen ohne was zu zahlen
nur bedampfen muss ich dann noch zahlen
diese folie wollte ich ca haben midnight light L37% W19 % uv99% also ziemlich hell aber dizent
du verstehst es offensichtlich nicht. Es spielt keine rolle ob folie, bedampfen oder mit nem Edding anmalen....Jegliche Veränderung der vorderen Seitenscheiben ist verboten.
Es darf laut Gesetzgeber eine Tönung von bis zu X % vorhanden sein (27%? oder sowas in dem dreh...). Diese Tönung erreicht aber JEDES autoglas, welches heutzutage verwendet wird, bereits ab werk, denn KEINE Autoscheiben sind reinweiss, sondern die haben ALLE bereits eine Grün- oder Blautönung. und mehr ist nicht zulässig.
aso ok danke weiß ich bescheid danke
dann wurde es mir falsch erzählt
was bekommt man an strafe wenn man es macht ?
@Bastion:
Was dich als Strafe erwarten kann???
Die günstige und stressfreie Variante: Du wist von der Polizei aufgehalten, kassierst paar Punkte und ein Bußgeld ( und Must die Scheiben zurückrüsten).
Oder du baust einen Unfall mit Personenschaden, dann kannst den Rest des Lebens zahlen, da mit dem
Bedampfen ( ohne Eintragung) deine Zulassung erlischt und deine Versicherung im Schadensfall sicher nichts zahlen wird.
Also wenn dir die getönten Scheiben so wichtig sind, dann tu das Fahrzeug vor dem bedampfen stillegen und fahre dann ohne Anmeldung. Dann hast du wenigstens ein gutes Gefühl - wenn du schon nichts von der Versicherung zu erwarten hast, dann zahlst du auch keine Beiträge!
In diesem Sinne.... Berichte uns dann nach dem Bedampfen wie das Resultat geworden ist.... Vielleicht will der eine oder andere das auch machen.
Gruß
Al
Zitat:
Original geschrieben von altonno
dann kannst den Rest des Lebens zahlen,
wer den rest seines lebens benötigt um 5000€ abzustottern wird sich wohl (noch) keinen e46 leisten können!
Zitat:
und deine Versicherung im Schadensfall sicher nichts zahlen wird.
schlichtweg dummfug!
die haftPFLICHT - muss in voller höhe zahlen - dazu ist sie gesetzlich verPFLICHTet...
das einzige was die versicherung machen kann, ist das sie den fahrer bzw. versicherungsnehmer in regress nimmt. dieser regress ist auf 5k-€ beschränkt und kann auch nur dann von der versicherung eingefordert werden, wenn das bauteil was zum erlöschen der be führte in einem direkten zusammenhang mit dem unfall steht...
Da muß ich dir widersprechen. Wir hatten einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis. Ihm hat die ganze angelegenheit den Gegenwert eines kleines Häuschens gekostet. However - wer's unbedingt machen moöchte, der soll's tun und seine Erfahrungen sammeln. Am ehesten lernt man, wenn auf die Nase fliegt....
Zitat:
Original geschrieben von altonno
Da muß ich dir widersprechen.
ändert trotzdem nichts an der tatsache, das es so ist, wie ich es oben beschrieben habe!
falls du mir nicht glaubst, lies mal was in deinem versicherungsvertrag bzgl. obliegenheitsverletzungen & regressbegrenzung steht!
hier stehts dann auch mal in kurzform...