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Scheiben Tönen bei Golf 2 Madison

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 9. August 2003 um 17:20

Hallo,

ich habe nen 3-türer Golf 2 Modell Madison.

Die hinteren Seitenscheiben und Heckscheibe hat

schon von Werk aus eine sehr leichte tönung

(Colorglas?)

Ich will sie Richtig schwarz haben (NUR DIE HINTEREN

SCHEIBEN).

Dabei will ich so wenig wie möglich geld dafür aus-

geben.

Weil ich noch keine Folien verklebt habe und

mir denke das das sehr schwierig ist lass ich es

von einerm bekannten machen. Der macht das

nebenberuflich proffesionell für 60 Euro ohne

Material. Ich will mir bei Ebay günstige folien für

17 euro holen. Ich will jetzt nicht darüber diskutieren

ob das sinnvoll ist überhaupt zu tönen oder ob ich

nicht besser teurere folien nehmen sollte: Ich bin

Azubi und hab nicht viel geld für teure folien.

Meine Frage:

Bis welche Lichtdurchlässigkeit ist erlaubt?

Hatte mal was im Ohr von 95% Tönung

die erlaubt ist??

Durch die Colorverglasung (Ich vermute mal

25% Tönung) ist also nur noch 70% Tönung

erlaubt? Ich muss dazu sagen ich kenn mich

damit noch nicht so gut aus. Dachte nur wenn

ich jetzt ne richtig schwarze folie nehme (95%)

und dann noch die Tönung ab Werk noch

zusätzlich dazukommt dann hab ich insgesamt

weit mehr als die erlaubten 95%.

Oder gibt es da ganz andere richtwerte was

erlaubt ist?

Wie gesagt ich will NUR hinten tönen,nicht vorne

und will auch nicht mehr geld für ne folie ausgeben,

mich interessiert NUR was erlaubt ist.

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11 Antworten

Was du auch für Folie kaufst, solange da ne ABE dabei ist kannste die einbauen. Hab meine damals im Liddl gekauft, hab mir da auch nich viel bei gedacht :D:D aber hat alles geklappt und von außen kannste auch nich durchschauen. Ist keine ABE dabei, lass die Finger davon, die Nummern müßen dann auch gut sichtbar auf den Folien bleiben wenn sie angeklebt werden.

Weiß jetzt nicht genau, aber 75% Tönung ist an den hinteren Scheiben erlaubt aber wie gesagt, weiß jetzt nicht ob das noch aktuell ist. ;)

Themenstarteram 9. August 2003 um 17:47

Zitat:

Original geschrieben von Matze80

Was du auch für Folie kaufst, solange da ne ABE dabei ist kannste die einbauen. Hab meine damals im Liddl gekauft, hab mir da auch nich viel bei gedacht :D:D aber hat alles geklappt und von außen kannste auch nich durchschauen. Ist keine ABE dabei, lass die Finger davon, die Nummern müßen dann auch gut sichtbar auf den Folien bleiben wenn sie angeklebt werden.

Weiß jetzt nicht genau, aber 75% Tönung ist an den hinteren Scheiben erlaubt aber wie gesagt, weiß jetzt nicht ob das noch aktuell ist. ;)

Hi, is mir schon klar das man fast jede folie nehmen

kann mit ABE. Mir gehts halt nur um die colorverglasung

weil der tönungsfaktor der verglasung zur folie dazuzählt

und es ist nur eine bestimmte gesamtzahl an tönung erlaubt.

Und denkst Du das kontrolliert jemand nach, wieviel Licht da durchgeht? Den Tüv interessiert nur das auf den Scheiben die Nummer draufsteht welche auch in der ABE steht. Um welche Tönung es sich dabei handelt interessiert den TÜV überhaupt nicht. Heutzutage haben so gut wie alle Autos colorglas, also werden die Hersteller solcher Folien das auch berücksichtigen

Themenstarteram 10. August 2003 um 3:06

Zitat:

Original geschrieben von Matze80

Und denkst Du das kontrolliert jemand nach, wieviel Licht da durchgeht? Den Tüv interessiert nur das auf den Scheiben die Nummer draufsteht welche auch in der ABE steht. Um welche Tönung es sich dabei handelt interessiert den TÜV überhaupt nicht. Heutzutage haben so gut wie alle Autos colorglas, also werden die Hersteller solcher Folien das auch berücksichtigen

Hi,

hmmmz - das is wie mit alkohol am

steuer: es wird auch selten kontrolliert

aber wenn man mit sowas erwischt wird

ist man am a****.

Im Forum hat auch mal jemand was

geschrieben das er 3 (!!) Punkte

bekommen hat wegen leichter tönung an

den vorderscheiben. Ich bin in der

Probezeit mit meinem Führerschein

und kann mir daher nix erlauben.

Weil wenns mal kontrolliert wird beim

tüv oder von der bullerei dann bin ich

der dumme dabei.

Das mit dem kontrollieren kann ziemlich

schnell gehen, ich muss nur mal nen unfall

bauen oder es fährt mir jemand auf die karre

und dann wird der alle möglichen gründe suchen

warum ich daran schuld bin insbesondere

wenn er größere schäden davongetragen hat.

Ich wette das erste wird sein ob ich überhaupt was

durch die dunkle heckscheibe sehen kann und

ob so eine starke tönung überhaupt erlaubt ist

- auf jeden fall will ich kein risiko eingehen.

Gruß

Themenstarteram 10. August 2003 um 3:12

Ergänzung

 

...und das die Hersteller Color Glas berücksichtigen

halte ich für ein Gerücht, im Forum steht mehrfach das

sie es nicht tun und die billig hersteller von ebay werden

das unter garantie nicht berücksichtigen. Außerdem

habe nur die neueren Autos Color glas, es gibt etliche

ältere die haben das nicht und nicht alle Color gläßer sind

gleich getönt - es wird durchaus unterschiedliche

Tönungsstufen geben. Bei den Folen steht immer dabei

X % Lichtdurchlässigkeit, diese lichtdurchlässigkeit bezieht

sich aber rein auf die folie nicht auf die scheibe.

Wenn Du es besser weißt, wieso fragst Du dann hier? Versteh ich nich ganz. Wenn Du soviel Angst davor hast erwischt zu werden dann solltest Du es gleich lassen oder es professionell machen lassen. Abgesehen davon ist jegliche Tönung der vorderscheiben mit Folie verboten also ist es ja klar das man ne Strafe bekommt wenn man erwischt wird.

Ich bin öfters beim TÜV und hab mich schon mit allen möglichen Prüfern unterhalten und kein Prüfer der Welt kann dir sagen welche Folientypen du verbauen darfst und welche nicht.

Wenn Du mir nicht glaubst dann geh selbst zum TÜV und frag nach, die zucken dann aber auch nur mit den Schultern. Wenn Du Folie kaufst und im Gutachten steht NICHT eindeutig drin das Du es in Verbindung mit Colorglas verbauen darfst, was ich persönlich noch NIE gesehen hab, dann kannste die auch verbauen ohne Probleme.

du kannst JEDE folie im bereich ab der b-säule verwenden wenn sie eine ABG hat - das heißt ABG und nicht ABE wie so viele immer behaupten...

es gibt mittlerweile auch tönungen von 98% mit ABG- also ist das colorglas völlig irrelevant!

mal abgesehen davon hat eine 20% colorverglasung mit einer 50% getönten folie zusammen NICHT 70% tönung, das ist ja ne milchmädchenrechnung!!!!!!

du kannst auch zwei folien mit 95% tönung übereinander kleben und siehst immernoch minimal durch! also nix mit 200% tönung ;-))))

erlaubt ist aber nur das kleben von je EINER folie auf je EINER scheibe!

am 10. August 2003 um 19:32

Und solange Du nen zweiten Ausschenspiegel hast, kannste auch Dein Heck zuschweißen!!!

Was machen denn z.B. kleintransporter etc.

Kauf dir eine mit Abe!

Wenn Du angst, hast, dann fahr zum TÜV und lass Dir den Einbau abnehmen und eintragen! Dann kann Dir keiner mehr was!

am 21. Juni 2007 um 13:14

Hallo,

sorry das ich den Thread nochmal "hochholen" muss.

Ich habe mal eine Frage bezüglich dem Tönen der Heckscheiben hinten.

Also ich habe mir Folie gekauft mit einer Lichtdurchlässigkeit von 6%.

Habe dementsprechend auch die passende ABG dabei,

jetzt kommt meine Frage.

Muss die Nummer, die auf der Folie aufgedruckt ist, auf jeder Scheibe zu sehen sein, oder reicht es, wenn Sie auf einer der 3 hinteren Scheiben zu sehen ist?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Grüße

Die Nummer muss auf jeder Scheibe zu sehen sein.

am 21. Juni 2007 um 16:49

dass interessiert den sicher noch, nach 4jahren:D:D:D

(ups mei fehla, ned geschaud hab)

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