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Scheiben tönen - legal illegal?

Themenstarteram 17. Mai 2007 um 13:52

hallo,

ich überlege mir ob ich mir meine heckscheibe und die beiden hinteren fenster von meinem golf schwarz tönen lasse... habe da leider gar keine ahnung von und deswegen meine frage: ist es legal wenn man das selber mit folie macht oder muss da irgend eine vorschrift eingehalten werden?

wäre die tönung wieder rückgängig machbar?

mit welchem preis werde ich rechnen können?

danke im voraus

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19 Antworten
am 17. Mai 2007 um 14:02

moin,

du brauchst folie mit einer ABE.

aber selbermachen ob das bei einigen Fahrzeug zuvor gemacht zu haben, wird voll die die hose gehen!

gahr lieber zu carglass und investier 250euro für was gescheites bevor du 70euro für folie als lehrgeld ausgibst!

abmachen kann man die binnen 2minuten wieder ;)

mfg

am 17. Mai 2007 um 14:05

Ich weiß ja nicht aus welcher Ecke Deutschlands du kommst, aber schau mal hier:

KLICK

Gruß Christian

Hi, die Frontscheibe, Fahrer- und das Beifahrerfenster müssen frei bleiben. Die Foliennummer muss danach noch an der Scheibe zu lesen sein und die ABE zu den Folien musst Du natürlich auch bei Dir haben.

Noch ein Tipp: Erkundige Dich bei einem örtlichen Folienbekleber und lass es da machen. Es sei denn Du hast kein Problem damit so lange zu üben, dass es danach auf jeden Fall mehr kostet, als wenn Du es profesionell hättest machen lassen. Wenn Du es trotzdem selber machen willst, dann übe erstmal an einer Scheibe (spart etwas Lehrgeld).

Fazit: Soweit legal (auch selbst verunstaltend) und abreißen kannst die auch.

Ohne ABE (+ Nummer lesbar an der Folie) und Folie vorne (Seitenspiegel und Frontsichtverdeckend) dagegen nicht.

Bloß hinten machen lassen is doch langweilig, so alá Need for Speed, komplett rundum, aber da spielt die Rennleitung wieder nich mit :) Wird schon seine Gründe haben...

Waren an den vorderen Scheiben nicht 15% erlaubt? Oder hab ich das falsch in Erinnerung?

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Waren an den vorderen Scheiben nicht 15% erlaubt? Oder hab ich das falsch in Erinnerung?

jo, ´n paar % durfte man, aber was soll der kinderquatsch?

wer macht sich da 15 oder 30% der scheibe zu?

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Waren an den vorderen Scheiben nicht 15% erlaubt? Oder hab ich das falsch in Erinnerung?

Die hat man aber meist mit der serienmäßigen Colorverglasung schon so git wie erreicht; jede noch so leichte Folie würde dann insgesamt drüber liegen.

am 17. Mai 2007 um 16:05

Ich glaube er meinte 15% Tönung der Scheibe ist erlaubt.

Es gibt ja Folien in verschiedensten Tönungsstärken - von hell bis dunkel.

Und da eben 15% dunkler als Serie.

Nicht 15% der Scheibenfläche.

Zitat:

Original geschrieben von VW_GolfIV TDI

Ich glaube er meinte 15% Tönung der Scheibe ist erlaubt.

Es gibt ja Folien in verschiedensten Tönungsstärken - von hell bis dunkel.

Und da eben 15% dunkler als Serie.

Nicht 15% der Scheibenfläche.

Also meines Wissens nach ist es die Scheibenfläche, die man zu 15 oder 30% (weiß nicht mehr genau) mit Folie beklebn kann...

Nein ich meinte schon den Tönungsgrad. Ich bekleb doch nicht nur den unteren Teil einer Scheibe. Wie viel % hat die Colorverglasung denn? Lässt sich das irgendwo nachgucken?

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Nein ich meinte schon den Tönungsgrad. Ich bekleb doch nicht nur den unteren Teil einer Scheibe. Wie viel % hat die Colorverglasung denn? Lässt sich das irgendwo nachgucken?

Hihi, find ich ja lustig :)

"Mann darf die beiden Seitenscheiben vorne tönen, WENN man ein ärztliches Gutachten darüber hat, das die Augen sehr lichtempfindlich sind. Dieses kann man beim Arzt testen lassen und etweder man kommt durch oder man bekommt die Bescheinigung. Da kann man nicht schmun!!! Dieses hat mir ein Polizist, mein TÜV-Mann und einer am Gericht bestätigt."

Warum sind dann eigentlich Sonnenbrillen erlaubt? Das ergibt doch alles keinen Sinn in Deutschland :rolleyes:

am 17. Mai 2007 um 16:31

Da muss ich doch glatt morgen mal zum Arzt gehen :D

Obwohl ich schon seit 2 Jahren mit getönten Seitenscheiben vorne rumfahre. Aber das mit der Augengeschichte hör ich heute zum ersten mal.

Naja ne Sonnenbrille kann man einfach mal abnehmen (z.Bwenn man eine Ampel nicht mehr leuchten sieht um sich zu vergewissern was abgeht). Aber wann sind Vorschriften schon 100%ig...

Ich glaube Frontscheibe waren max. 10% und dann auch nicht in wichtigen Bereichen (mir fällt der Ausdruck gerade nicht ein). Also da wo die Scheibenwischer nicht hin kommen sowie am oberen Rand der Scheibe.

Hoffe die Rennleitung ist da nicht zu genau. Aber wenn jemand genau 10% macht oder vorgetönt hat und dann kommt noch der Auslandsvignettenkram oder die Inlandsfeinstaubstadtmarke anschließend drauf...

hmm Scheibe neu reinmachen wäre dann krass, naja teilweise gibt es ja noch intelligente Gesetzesdurchdrücker - da gleichen sich dann die Lücken in den Vorschriften halbwegs wieder aus

Zur Not noch Gericht - da bekommt ja auch nicht immer der Recht der es hat. ;-)

 

Ich war auch schonmal am überlegen ob ich jetzt, nach dem meine 23 Punkte nach 5 Jahren ohne einen Punkt endlich weg waren, mir in die Fashrer- und Beifahrerseite wieder Folien reinmache. Sind ja dann nur noch 2 Jahrespunkte die ich bekommen würde. Jaja und Versicherungsdebakel. Aber wenn man es genau nimmt sind doch die getunten Autos meist noch verkehrssicherer als die sonstigen Mören wo 2 Jahre lang nix dran gemacht wird und teils dann nur noch in den Schrott kommen.

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