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Scheiben tönen!!!

Themenstarteram 3. Februar 2006 um 11:37

Hallo,

ich wollte bei meinem silbernen Audi TT meine seitenscheiben und meine Heckscheibe tönen! weiss aber nicht wie stark ich maximal die seitenscheiben tönen darf!

wenn jemand bereits seine seitenscheiben getönt hat bitte ich um Fotos :-)

Besten Dank bereits im Voraus!!

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14 Antworten

Bei Verwendung zweier Aussenspiegel, da kannst Du Deine Heck und die hinteren Seitenscheiben bis 100% dicht machen. And den vorderen Seitenscheiben darfst Du nigges mehr machen, da die Tönung der Serienverglasung bereits die vom Gesetzgeber freigegebenen Grad der Tönung für vordere Seitenscheiben ausreitzt.

Habe da selber vor einiger Zeit verschiedene Anfragen gehalten. Beim Tüv, bei Audi und bei x Firmen, die z.B. auch das Scheiben fluten machen.

Hier mit TÜV!?! Alles mumpitz!

Habe das mit meinem TÜVer hier ausführlichst recharchiert.

Auch die über Audi erhätliche dunkle Serienverglasung, für den TT in den USA erhältlich, ist nicht zulässig, im Rahmen der deutschen StVZO.

Eine Ausnahme gibt es, diese Tönung auch für die vorderen Seitenscheiben eingetragen zu bekommen. Du brauchst eine Amtsärtzliche Bescheinigung über eine "Lichtempfindliche Haut" oder so nen Krankheitsbild. Dann bekommst Du, ich glaube, bis 40% Tönung vorne eingetragen.

...alles andere ist nicht legal. Wird aber dennoch häufig gemacht. Aber bei soooooo auffälligen Umbauten, wie Scheiben tönen, da würde ich kein Risiko eingehen. Das sieht jeder bei einer Kontrolle.

Gruß Michael

am 3. Februar 2006 um 12:03

Du willst also alle Scheiben bis auf die Windschutzscheibe mit Folie tönen?

Die vorderen Seitenscheiben kannst du vergessen legal mit Folie zu tönen.

Zitat:

Original von TÜV-Nord

Durch das Aufbringen von - auch minimal - getönten Folien auf den vorderen Seitenscheiben wird erfahrungsgemäß der Grenzwert von 70 % unterschritten. So erreichen selbst geringfügig getönte Folien nur knapp 70 %, scheinbar „glasklare“ Folien gerade 85 % Lichtdurchlässigkeit. Dabei ist der Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.

Und dank der Colorverglasung wird das mit dem Seitenscheibentönen per Folie nichts.

Es gibt aber die Möglichkeit der Scheibenflutung und das bekommst du dann auch eingetragen.

Geh z.B. mal auf Glastone

Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe kannst du tönen wie du willst. Voraussetzung: Folie hat ABE

Die vorderen Seitenscheiben darfst du nicht bekleben.

am 3. Februar 2006 um 12:12

Yo, per Folie geht da gar nichts...

Die einzige Möglichkeit ist es, die vorderen Seitenscheiben fluten zu lassen. Das bekommt man dann meistens auch eingetragen.

Aber eingetragen bedeutet nicht immer gleich dass du nie Probleme haben wirst.

Wenn du im dunkeln mal aus irgendeinem Grund einen Fahrradfahrer übersiehst und anfährst, wird sich die Versicherung ganz sicher dagegen wehren auch nur 1 Cent zu bezahlen.

Also ich hab gestern nen Schwarzen TT gesehen der die kompletten Seitenfesnster schwarz hatte. Der Fahrer war nur noch ansatzweise zu erkennen. Sah schon geil aus aber ob es erlaubt war ka.

...so ein Quatsch!!!! Die KH muß immer leisten, solange die Deckungszusage besteht. Kann den VN aber mit bis zu 5000€ in Regress nehmen. Bitte nicht immer so ein wirres Zeug bzgl. der Versicherungen schreiben.

Ansonsten, die TÜV´ung der gefluteten Frontscheiben geht nur per Einzelabnahme und ist lt. StVZO meiner Info nach nur vorläufig. Es gibt da immernoch keinen entgültigen amtlichen Segen. Das war die Aussage, die ich im Sommer letztes Jahr bekommen habe, als ich mich dafür interessiert habe.

Gruß Michael

dezent bis vorne ! hatte letzte woche tüv und dat tüv männchen aht nix gesagt :D

am 4. Februar 2006 um 0:11

@mikettowner

Ball flach halten...

Was machst du andere dumm an nur weil du keine Sätze deuten kannst! :rolleyes:

Zitat:

Wenn du im dunkeln mal aus irgendeinem Grund einen Fahrradfahrer übersiehst und anfährst, wird sich die Versicherung ganz sicher dagegen wehren auch nur 1 Cent zu bezahlen.

Das bedeutet, wenn die Versicherung eine Möglichkeit sieht nicht zu zahlen, wird sie diese wahrnehmen.

Jetzt verstanden?

Im übrigen sind es bis zu 5.113€, welche die Versicherung zurückfordern kann.

Wenn schon, dann bitte richtig! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von mullei

dezent bis vorne ! hatte letzte woche tüv und dat tüv männchen aht nix gesagt :D

schaut echt gut aus, was fürne folie hast du denn drauf?

eine folie von sl lumar (wird dies so geschrieben ?) genaue bezeichnung weiss ich nicht ! wenn die sonne günstig steht sieht man nix im inneren :D

Zitat:

Original geschrieben von mikettowner

...so ein Quatsch!!!! Die KH muß immer leisten, solange die Deckungszusage besteht. Kann den VN aber mit bis zu 5000€ in Regress nehmen. Bitte nicht immer so ein wirres Zeug bzgl. der Versicherungen schreiben.

Gruß Michael [/QUOTE

durch die tönung der vorderen seitenscheiben erlischt die betriebserlaubnis deines wagens... und damit auch der versicherungsschutz... da wird sicher nichts gezahlt.

ja genau und es gibt 3 punkte und glaube 250 euro strafe wenn sie dich erwischen ...

Immer locker bleiben, Jungs... ;)

Erstmal wird die Versicherung zahlen, da sie einen Geschädigten nicht im Regen stehen lassen darf. Was sie dann von dem Verursacher/Versicherungsnehmer wieder zurück holt steht ja erstmal auf einem anderen Blatt (und das das der Fall sein wird ist klar... :) ).

Ich will niemanden angreifen, also nicht falsch verstehen: Nur weil ein Tüv´ler die Tönung nicht bemerkt würde ich mich nicht darauf verlassen, dass dann alles glatt geht. Auch diese Leute sind nur Menschen und können Fehler machen...Wobei der TT ja nunmal ein Fahrzeug ist, was eher seltener kontrolliert wird.

Betriebserlaubnis ist trotzdem weg :D

am 4. Februar 2006 um 15:51

meiner bekommt rundum chromolux style bis auf die frontscheibe, aber erst im frühjahr, da die firma abrät das im winter zu machen wegen eiskristallen.....

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