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Scheibenfolie VORNE AUSNAHME ??

Themenstarteram 2. August 2010 um 13:05

Hallo freunde brauche mal paar Ratschlääge.

Fahre ami auf 07 er kennzeichen.

Das wir vorne keine folien verbraten dürfen an den vorderen scheiben is mir bewusst,.

Ich habe vorne eine statische folie die man jederzeit abziehen kann angebracht ( sehr dunkel)

meint ihr beim 07 er kennzeichen könnte das probs geben?

oder wenn ich sie nur am tage fahre als zusatzsonennschutz?

kalr kann ich sie vor der kontrolle schnell abziehen aber ist das nötig?

Beste Antwort im Thema

Auf die Frage erwartest du doch nicht ernsthaft eine Antwort, oder?

Die vorderen Scheiben mit einer dunklen Folie zu bekleben läßt die Betriebserlaubnis des Wagens erlöschen. Punkt. Ob die nur temporär klebt oder nicht ist dabei ohne Belang.

Obwohl... ich würde gerne mal sehen wie jemand bei einer Verkehrskontrolle hektisch die Scheibenfolie abreißt - und beim Bremsen dann vor lauter Hektik gegen einen Baum düllert...

Leute gibt's!:rolleyes:

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Auf die Frage erwartest du doch nicht ernsthaft eine Antwort, oder?

Die vorderen Scheiben mit einer dunklen Folie zu bekleben läßt die Betriebserlaubnis des Wagens erlöschen. Punkt. Ob die nur temporär klebt oder nicht ist dabei ohne Belang.

Obwohl... ich würde gerne mal sehen wie jemand bei einer Verkehrskontrolle hektisch die Scheibenfolie abreißt - und beim Bremsen dann vor lauter Hektik gegen einen Baum düllert...

Leute gibt's!:rolleyes:

am 2. August 2010 um 13:49

Hey Spechti kommste auch nach Hannover?;)

hallo,

 

Folie auf den vorderen Scheiben?

Wofür gibt es dafür wohl ein Gesetz?

Klar alle anderen Autofahrer ausser dir muss der Gesetzgeber vor der eigenen Dummheit schützen... nur für dich gibt es natürliich eine Ausnahme da du über eingebaute Radaraugen verfügsst die durch Scheiben-Folien und Damenwäsche problemlos hindurch schauen lässt? ;-)

Meiner Meinung nach wäre es zu überlegen ob nicht schon solchen Ankündigungen von Ordnungswidrigkeiten oder... ggf. Straftaten (wenn was passiert) nicht ein vorrübergehender Führerscheinentzug mit Bußgeld und MPU zu verhängen wäre. Schließlich ist ja bekannt das aus solchen Gedanken mit "ich seh nix; fahr aber trotzdem"  auch schnell mal aus einer "Sektlaune" heraus in die Tat umgesetzt werden... das dann in 99,99% aller Fälle ein völlig unbeteilligter, möglicherweise sogar eine Familie dann meisterns im Weg steht und Schaden nimmt.... wird dabei natürlich nur zu gern "vergessen".

 

Mfg

F-Body

 

P.S.

Ich würde dir diese Folie genehmigigen - sogar rund um - aber.... dann mit einer Höschtgeschwindigkeit von 7 km/h und der Auflage das dich mindestens 4 Polizisten auf deine Kosten zu deiner eigenen Sicherheit zu Fuss begleiten müssen um deine Umwelt vor dir zu schützen :)

Themenstarteram 2. August 2010 um 14:05

sagen wir so diese aktion hatte ich bereits einmal das war gar kein problem ich hab einfach eine ecke übergelassen und mit einem zug die folie abgezogen an beiden seiten.

überhauptkein problem , die folie dann wieder anzukleben is ne sache von 5 sec

Meine frage beziog sich aber auf etwas anderes.

Erlischt die betriebserlaubnis nur wäre das bei dem 07er kennzeichen völlig irrelevant da dort kein tüv von nöten ist.( aussage polizei vorort)

wenn aber die folie aufgrund eines Gesetztes verboten ist ( wie zb vermumungsverbot) läge die lage anders.

Leider konnten die mir das nicht beantworten.

 

Fazit: folie an seitenschebein verboten : JA!!!

Grund : Gesetz oder Lediglich erlischen der Betriebserklaubnis?

am 2. August 2010 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von F-Body

Folie auf den vorderen Scheiben?

Wofür gibt es dafür wohl ein Gesetz?

Würde mich auch mal interessieren. Vielleicht aus dem gleichen Grund, aus dem es bei uns auch Gesetze gibt, die den Krümmungsradius von Gewürzgurken regeln?

Wie ist das eigentlich, wenn man Gewürzgurken mit nicht vorschriftsmäßiger Krümmung im Auto transportiert, erlischt dann auch die BE?

dein Fahrzeug muß trotzdem der StVZO entsprechen ob nun 07 nummer oder was anderes.

Das solltest du als Inhaber einer 07 nummer eigentlich wissen,steht auch so geschrieben

Themenstarteram 2. August 2010 um 14:44

Habe die Antwort man solls nicht glauben

vom kraftfahrtbundesamt.

wenn mein fahrzeug mit 07 er kennzeichen als showfahrzeug deklariert ist ( was es durch das fahrtenbuch was man führt sowieso ist)werkstattfahrten, probefahrten, überführungsfarten treffen usw

ist es erlaubt das ich die folie an das fahrzeug rundherum anbringen darf. ( AUCH NACHTS)

 

Man sagte mir ist das gleiche wie wenn meine räder an den seiten als beispiel 5 cm über die karossie überstehen.

Bei normaler Zulassung erlischt die betirebserlaubnis aber beim 07 nicht.

Ein zivilrechtliches Gesetz gegen diese Fdolie wurde bisher nicht erstellt.

also dennoch danke für eure hilfe.

Themenstarteram 2. August 2010 um 14:48

XR 1000 völliger unsinn was du sagst .)

Das fahrzeug muss verkehrssicher sein ( zitat kraftfahrtbundesamt)

Wenn an einem Fahrzeug nicht eingetragene Räder oder folien oder anderes verbaut sind heist das nicht zwingend das es NICHt verkehssicher ist.

Dieses sei dann im Einzelfall zu prüfen.

das fahrzeug muss bremsen, alle flüssigkeiten bei sich behalten, beleuchtung muss funktion ieren.

EIN NICHT EXISTIERENDER AUSPUFF Zb ist SCHEISS EGAL .)

 

 

wir redne hier nicht von H kennzeichen.

Kraftfahrtbundeysamt anrufen und nicht schwafeln

Zitat:

wir redne hier nicht von H kennzeichen.

Die Zuteilungskriterien für H und 07 sind meiner Meinung nach mittlerweile weitestgehend gleich. D.h. auch ein rotes 07 kann sofort aberkannt werden, wenn offenkundiger Mißbrauch getrieben wird. Waghalsige umbauten mit Arschlpchfelgen in Gigantodimensionen oder Dein Nachtflugsimulator gehören wohl eindeutig dazu.

Daher meine Einschäzung: Polizeikontrolle = sofortige Stillegung. Begründung: Gefährdung des Straßenverkehrs dur Sichteinschränkung.

Zitat:

Hey Spechti kommste auch nach Hannover?

Hannover?

Am 7/8 August findet dort die Street Mag Show statt

Zitat:

Original geschrieben von darkrotten

 

Das fahrzeug muss verkehrssicher sein ( zitat kraftfahrtbundesamt)

Wenn man sich die Scheiben zuklebt ist es nicht mehr Verkehrssicher.

 

In der Stvzo steht was Verkehrssicher ist.  

 

"Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein."

 

Wären getönte Frontscheiben Verkehrssicher, dürfte die ja jeder haben.

 

Ich ware gerade zwei Wochen in der Türkei, unser Mietwagen ein Hyundai Getz, war auch mit dunklen Scheiben ab A-Säule ausgestattet. Die Folie war sehr hochwertig, nicht zu vergleichen mit den Baumarktfolien die einen Lilastich haben.

Ich muss sagen, dass die Sicht nach draußen absolut okay war, und wir sind auch bei Dunkelheit gefahren.

Bei 40 Grad Dauersonne macht die dunkle Folie auch Sinn. Wenn es in Deutschland erlaubt wäre, ich würde es auch machen. Aber ohne Zulassung, Finger weg davon.

Bei uns in der Gegend fährt seit Jahren ein alter Toyota Land Cruiser rum. Der hatte auch eine lange Zeit verspiegelte Scheiben ab A-Säule. Gerade kürzlich kam er mir wieder entgegen, die Seitenscheiben vorn waren wieder original.........warum wohl??

in österreich gibts auch eine ausnahme regelung wenn man einen sonnenallergie nachweisen kann xD aber da wir in D leben pech gehabt

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