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Scheibentönung Fahrer/Beifahrer Seite STRAFE 2018

Themenstarteram 21. April 2018 um 11:39

Hallo zusammen,

 

Könnte mit jemand genau sagen was die Strafe im Moment ist wenn ich die Scheiben Fahrer und Beifahrer 65 % getönt habe also ganz leicht.

 

Beste Antwort im Thema

Ich habe den Eindruck, dass du je nach Höhe der Strafe diese verbotene Tönung in Erwägung ziehst.

Wenn dem so ist, dann sollte die Strafe 20 Stockhiebe betragen.

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Ich habe den Eindruck, dass du je nach Höhe der Strafe diese verbotene Tönung in Erwägung ziehst.

Wenn dem so ist, dann sollte die Strafe 20 Stockhiebe betragen.

am 21. April 2018 um 12:21

https://www.bussgeldkatalog.org/autoscheiben-toenen/

google ist eigendlich einfacher zu bedienen als MT ;)

Das Fahrzeug kann auch erstmal beschlagnahmt werden. Ist also eine dumme Idee.

Themenstarteram 21. April 2018 um 12:48

Mattalf

Ich hab es scjon gegoogelt bin aber nicht zu einem genauen Ergebnisse gekommen weil och gehört habe die Strafe ist pro Scheibe deswegen frag ich mal vielleicht hat jemand scjon die Erfahrung gemacht.

 

Wieso beschlagnahmt wenn man überlegt erlischt doch nur die Betriebserlaubnis und wenn ich das vor Ort sofort ab reiße dann ist ja wieder alles gut dann können sie mich ja nicht anschleppen.

Nee, das machen die nicht selbst. Da kommt ein Abschlepper und den wirst Du dann bezahlen müssen.

Nach dem Erlöschen der BE muss - wenn man es rechtlich sieht - erst eine neue BE für das Fahrzeug erteilt werden (Vorführung, Gutachten ... alles Kosten und Zeit = Ärger). Weil die Handlung, die zum Erlöschen der BE führte vorsätzlich war, darf davon ausgegangen werden, dass der Halter sowas wieder anbringt und damit unterwegs sein wird. Da kann man zum Schutz der Allgemeinheit die Beschlagnahme durchführen. Wenn es bei einer gezielten Kontrolle durch eine Sondergruppe auffliegt, kann man davon ausgehen, dass die generalpräventiven Überlegungen da im Vordergrund stehen werden.

Lass es besser. Sowas wirkt ohnehin nur auf letztlich unbedeutende Personen beeindruckend. Beim Fahren ohne BE ist übrigens die Kasko weitgehend leistungsfrei, d.h. im Fall der Fälle sinkt der Pegel im Geldbeutel noch weiter.

Zitat:

@Mercedes211k schrieb am 21. April 2018 um 13:39:33 Uhr:

... 65 % getönt habe also ganz leicht.

Ich fahr auch immer nur 65% zu schnell, ist ja nur minimal. :rolleyes:

Du dürftest nicht mal eine komplett transparente Folie aufkleben, da sich das Splitterverhalten der Scheibe ändert (nur mal so am Rande).

Strafe: Naja, vermutlich fährst du erst mal keinen Meter mehr weiter.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Mercedes211k schrieb am 21. April 2018 um 14:48:13 Uhr:

... wenn ich das vor Ort sofort ab reiße dann ist ja wieder alles gut ...

Hast du schon mal 'ne Tönungsfolie entfernt?

Gruß Metalhead

Themenstarteram 21. April 2018 um 19:30

Jaa hab ich ist sehr mühsam aber was soll man machen wenn es nötig ist dann muss man es tun

Du willst doch nicht ernsthaft deine Frontscheibe um 65% tönen, oder?

Damit siehst du doch nachts nix mehr.

Gruß Metalhead

Mit dem Durchblick scheint der TE ja ohne Folie schon so seine Probleme zu haben. :D

am 21. April 2018 um 20:27

Aber auch bei anderen fehlt der Durchblick. ;) In der Ueberschrift steht Fahrer und Beifahrer Seite. Auch merkte hier jemand an das man keine Transperente Folie anbringen darf. Auf den besagten Scheiben darf er. Auf der Frontscheibe darf er nicht.

Zitat:

@mattalf schrieb am 21. April 2018 um 22:27:06 Uhr:

Auch merkte hier jemand an das man keine Transperente Folie anbringen darf. Auf den besagten Scheiben darf er.

Aber nur, wenn die Folie bauartgenehmigt ist, also ein Prüfzeichen hat und für diese Verwendung vorgesehen ist.

Zitat:

@mattalf schrieb am 21. April 2018 um 22:27:06 Uhr:

In der Ueberschrift steht Fahrer und Beifahrer Seite. Auch merkte hier jemand an das man keine Transperente Folie anbringen darf. Auf den besagten Scheiben darf er. Auf der Frontscheibe darf er nicht.

Öhm, dem TE gings aber um Tönungsfolie.

am 22. April 2018 um 6:57

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 22. April 2018 um 06:53:07 Uhr:

Zitat:

@mattalf schrieb am 21. April 2018 um 22:27:06 Uhr:

In der Ueberschrift steht Fahrer und Beifahrer Seite. Auch merkte hier jemand an das man keine Transperente Folie anbringen darf. Auf den besagten Scheiben darf er. Auf der Frontscheibe darf er nicht.

Öhm, dem TE gings aber um Tönungsfolie.

Ja , ich weiss. Und was hat das mit mir zu tun?

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