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Scheibentönung Limosine - was ist mit 3. Bremsleuchte ?
Hallo !
Will bei meiner Limo. die Scheiben tönen lassen. Was ist mit der dritten Bremsleuchte?
Muß die feigelassen werden oder kann man übertönen bzw. gibt es da Probleme mit dem TÜV ?
Würde mich freuen wenn da jemand Rat oder Erfahrung hat auch wenn das Thema Scheibentönung in letzter Zeit häufig hier vertreten war.
Gute Fahrt- bibobex
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23 Antworten
Wenn Du die Scheiben von innen mit Folie tönst, kannst Du die dritte Bremsleuchte gar nicht übertönen. Das würde nur gehen, wenn Du die Folie von außen befestigst.
Anbei ein Bild von meiner Limo von hinten mit nachträglich angebrachten Folien.
tv-empfang im auto ist unter aller sau wenn die scheiben getönt sind
sicher kannst du die 3 Bremsleuchte übertönen wieso sollte das nicht gehen?
Bei mir ist sie übertönt!!
Zitat:
Original geschrieben von schlang
tv-empfang im auto ist unter aller sau wenn die scheiben getönt sind
nicht nur das. bei mir ist der radioempfang auch schlechter geworden.
Zitat:
Original geschrieben von Audi_A4_B6
sicher kannst du die 3 Bremsleuchte übertönen wieso sollte das nicht gehen?
Bei mir ist sie übertönt!!
Er fragt ob der TÜV damit einverstanden ist. Logisch kann mans machen.Man kann auch die Frontscheibe zu 100% abdunkeln wenn man cool sein will und auf die grün-weissen keinen Wert legt.
Lasierte Rückleuchten sind auch nicht erlaubt,und so änlich wäre es auch mit der "übertönten" Bremsleuchte.
Vielleicht meldet sich hier noch jemand zu Wort der es genau weiss wie TÜV-relevant das ist.
Hallo !
Danke , genau so wars gemeint, da die dritte Bremsleuchte ja Pflicht ist und durch die Scheibentönung automatisch verdunkelt wird ist mir unklar ob man die komplette Heckscheibe bekleben darf oder ob die Stelle der 3. Bremsleuchte ausgespart werden muß.
Und das sieht dann bestimmt Schei... aus .
Und die Limo von AndreeHagen sieht gut aus, werde auch tönen.
Grüsse bibobex
da die 3te.bremsleuchte vorschrift ist, und zudem bauartgeprüft, darf sie auch nicht verändert werden......und das bekleben mit tönungsfolie zählt zum verändern... -> freilassen!
Zitat:
Original geschrieben von bibobex
Hallo !
Danke , genau so wars gemeint, da die dritte Bremsleuchte ja Pflicht ist und durch die Scheibentönung automatisch verdunkelt wird ist mir unklar ob man die komplette Heckscheibe bekleben darf oder ob die Stelle der 3. Bremsleuchte ausgespart werden muß.
Grüsse bibobex
Wo haste denn das gelesen das die dritte BL Pflicht ist ?
In der STVZO steht im § 53 nämlich nichts davon drin.
(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten.
Bei mir ist sie auch übertönt , auch wenn ich sie lieber frei gehabt hätte aber da war es schon zu spät da ich nicht dabei war als ich es hab machen lassen.
Und noch eins zur Pflicht der dritten BL.
Als ich mir mal an meinem damaligen Passat einen Heckspoiler drangemacht habe und dieser die BL verdeckt hat bin ich zum TÜV und hab nachgefragt ob das sein darf.
Und da hat mir der Prüfer direkt gesagt das die dritte BL noch keine Pflicht ist und es daher auch nicht relevant ist das sie verdeckt wurde.
Und das war ein älterer Herr der sonst bei zusätzlichen Anbauten genau hinschaut ob da alles mit rechten Dingen zu geht.
gruß gispi97
Zitat:
Original geschrieben von gispi97
Wo haste denn das gelesen das die dritte BL Pflicht ist ?
eine lichttechnische einrichtung, die am fz montiert ist, MUSS auch funktionieren..!
Hi !
Bin davon ausgegangen das die 3.BR. Pflicht ist weil in Deutschland alle Neuwagen ab 1998 diese serienmässig haben müssen.
Ist das Fahrzeug älter als Bj. 1998 ist die 3.BR. natürlich nicht Pflicht.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren weil ich ja gerne die Heckscheibe komplett getönt hätte.
Die Autoglasfirma meint die lassen die 3.BR. immer frei auser der Kunde wünscht es anders.
Grüsse bibobex
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von gispi97
Wo haste denn das gelesen das die dritte BL Pflicht ist ?
eine lichttechnische einrichtung, die am fz montiert ist, MUSS auch funktionieren..!
Na funktionieren tut sie ja auch , nur Pflicht ist sie eben nicht .
Und im Gesetzestext steht , das BL die in der Nähe der Schlußleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind , stärker als diese leuchten müssen.
Da die dritte BL aber nicht in der Nähe ist ergibt sich für mich , das sie nicht genauso hell leuchten muß wie die zwei anderen.
Zitat:
Original geschrieben von gispi97
Da die dritte BL aber nicht in der Nähe ist ergibt sich für mich , das sie nicht genauso hell leuchten muß wie die zwei anderen.
tja...das problem an der sache ist, dass die 3te.bremsl. bauartgeprüft ist, und nicht in ihrer beschaffenheit verändert werden darf....schrieb ich aber auch schon weiter oben!
Asche auf mein Haupt .
Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG i.V.m. ECE-R48) über eine dritte Bremsleuchte verfügen.
In der deutschen StVZo steht's zwar nicht drin aber dafür haben wir ja unsere Experten in Brüssel .
Aber auch in anderen Foren wird diskutiert , ob man es darf oder nicht . Falls ich morgen Zeit und Muse habe werd ich mal beim TÜVer nachfragen , ist ja gleich umme Ecke , und dann hoffentlich eine genaue Antwort haben.
bei mir ist sie auch übertönt siehe bild