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Scheinwerfer nach Aufbereitung beim Postversand verschwunden
Wenn es dick kommt, kommt es noch dicker.
Die Story:
Ich kaufe ein Auto in der Nähe von Stuttgart und zahle es an.
Dabei vereinbare ich mit dem Verkäufer, dass er die (für Japan zugelassenen) Scheinwerfer zum Aufbereiten und zum Umstellen auf asymmetisches Licht zu einem Spezialisten nach Hamburg schickt.
Beide Scheinwerfer werden von der Firma auf meine Rechnung bearbeitet und wegen der Grösse in zwei Paketen nach Stuttgart zurückgeschickt.
Aber: Während des Postweges mit dem gelben Riesen zurück nach Stuttgart geht ein Scheinwerfer verloren, nur einer kommt an.
Zwischenzeitlich hat der Absender einen Suchauftrag bei der Post stellen können (Nach 8 Tagen), glücklicherweise waren beide Pakete jeweils mit 2500€ versichert.
Das anbezahlte Fahrzeug steht nun zerlegt in Stuttgart und kann nicht zusammengebaut und an mich ausgeliefert werden.
Wer hat hier Ansprüche gegen wen? Was ist mit der verlorenen Zeit und den Kosten, die deswegen entstehen?
Was wäre, wen nun beide Scheinwerfer ersetzt werden müssten, weil der umgerüstete und der möglicherweise neue deutsche Scheinwerfer nicht zusammen passen?
Vielleicht kann das jemand juristischer betrachten als ich ...
Viele Grüße
Thomas
PS: Leider höre ich auch noch einem Mercedes Mitarbeiter, dass Ersatzteile beim Versand gerne gestohlen werden, wenn über die Verpackung der Inhalt identifiziert werden kann.
“Das ist weg”, sagte er.
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20 Antworten
Jeder hat immer Anspruch gegen den Auftragnehmer, bzw der Kunde gg den Rechnungssteller. In dem Fall:
der Aufbereiter gg DHL
Du gg den Aufbereiter
Der Stuttgarter Autoverkäufer ist mMn raus, weil er hat ja nix falsch gemacht, bzw auf Deine Anweisung ordentlich gearbeitet
Bekommt man für 2500,- keine zwei neuen Scheinwerfer? Zwei, damit die auch zusammen passen.
Zitat:
@racinggreen schrieb am 9. Dezember 2020 um 03:37:05 Uhr:
...
Wer hat hier Ansprüche gegen wen? Was ist mit der verlorenen Zeit und den Kosten, die deswegen entstehen?
...
Die verlorene Zeit und die Kosten sind verloren. Alles dein Risiko. Es gibt den Anspruch gegen den Wertversicherer des Paketes. Den kannst Du vom Aufbereiter abgetreten bzw. ausbezahlt verlangen. Du musst nur den Wert (nicht die Kosten) des aufbereiteten Scheinwerfers nachweisen.
der Versender/Aufbereiter schuldet nur den Postversand, er ist nicht für das Ankommen haftbar. Du kannst Dich wegen des Ersatzes der Scheinwerfer an die Versicherung von DHL wenden. Die müssen auch beide Scheinwerfer ersetzen, wenn sonst kein Paar herzustellen ist, denn dann ist der andere Scheinwerfer jetzt wertlos. Folgekosten wie Stillstand, Werkstattaufwand, etc. sind aber Dein Problem.
Das ist halt die Frage:
Der Verkäufer des Autos ist bis zur vollständigen Bezahlung der Eigentümer des Autos und damit auch der Scheinwerfer.
Ich habe den Auftrag gegeben und den Auftragnehmer bezahlt.
Der Auftragnehmer hat nicht geliefert, ist aber für den Verlust bis 2500€ versichert, weil er die Pakete entsprechend versandt hat.
Die Frage ist nun, wer muss nun die Rechnung für den verloren gegangenen Scheinwerfer stellen?
Der Versender ist Vertragspartner mit DHL
Ja, das ist eindeutig.
Aber mit wem wickelt er ab?
Mit dem Eigentümer des Autos oder mit dem Auftraggeber der Scheinwerferinstandsetzung?
mit dem, der den Versandauftrag erteilt und direkt bei DHL den Versand bezahlt hat: der Aufbereiter nehme ich an. Ob der Dir dann den Versand auf seiner Berechnung belastet hat, ist (dafür) nicht relevant.
natürlich kann man sich die Ansprüche gegen die DHL auch abtreten lassen und selber geltend machen.
TE: Stichwort für die Suche: "Drittschadensliquidation"
verschoben...
.... und ist endlich mit Suchauftrag nach 11 Tagen irgendwo in Hessen wieder aufgetaucht. Zwischenzeitlich stand der Wagen zerlegt in der Werkstatt.....
Was heißt zerlegt? Zum Scheinwerfer Ausbau muss man doch das Auto nicht zerlegen.