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Scheinwerfer

Themenstarteram 30. Dezember 2007 um 18:25

Kann ich bei meinem 3er Golf Scheinwerfer verwenden, die für elektrische Verstellung vorgesehen sind, obwohl mein Golf diese elektrische Verstellung nicht hat?

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12 Antworten

Im Prinzip ja,aber...

Anstelle des Motors für die LWR muß ein Plastikteil sitzen das den Reflektor hält.

Die kannst du evtl. bei Hella bekommen.

Themenstarteram 30. Dezember 2007 um 20:47

Zitat:

Original geschrieben von Arnimon

Im Prinzip ja,aber...

Anstelle des Motors für die LWR muß ein Plastikteil sitzen das den Reflektor hält.

Die kannst du evtl. bei Hella bekommen.

zuerst mal danke für die antwort. die sache ist so, dass ich vr6-scheinwerfer haben könnte, die den stellmotor montiert haben. ich habe aber am armaturenbrett den entsprechenden regler nicht. muss man das plastikteil haben, obwohl die stellmotoren montiert sind? kann man trotz der motoren die scheinwerfer auch händisch einstellen?

Wenn du die Stellmotoren hast brauchst du nichts zu ändern.

Die Scheinwerfer lassen sich mechanisch einstellen.

Die LWR ist nur dazu da bei beladenem Fzg. die Scheinwerfer nachzustellen sodas sich nicht blenden.

Themenstarteram 31. Dezember 2007 um 7:03

Zitat:

Original geschrieben von Arnimon

Wenn du die Stellmotoren hast brauchst du nichts zu ändern.

Die Scheinwerfer lassen sich mechanisch einstellen.

Die LWR ist nur dazu da bei beladenem Fzg. die Scheinwerfer nachzustellen sodas sich nicht blenden.

ich überlege ob es eine grosse sache ist, die lwr nachzurüsten, wenn schon die scheinwerfer mit den stellmotoren vorhanden sind. würde sich ja nur um den entsprechenden drehregler am armaturenbrett handeln

Nur mal so am Rande, wieso hast du keine Leuchtweitenregulierung? Ist meiner Meinung bei jedem dreier verbaut gewesen. Mittlerweile guckt der TüV da auch ganz genau hin und wenn der Prüfer die Stellmotoren sieht, aber keinen Schalter rasselst du durch die HU. Hat der Vorbesitzer die LWR ausgebaut?-Sehr misteriös:confused:

weil vielleicht seine Karre ein Importfahrzeug ist und ausgenullt??? Und er unter Ziffer 33 / Feld 22: eine Ausnahme hat??? Im Ausland kennt man die LWR nicht, jedenfalls zu Golf 3 Zeiten nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

weil vielleicht seine Karre ein Importfahrzeug ist und ausgenullt??? Und er unter Ziffer 33 / Feld 22: eine Ausnahme hat??? Im Ausland kennt man die LWR nicht, jedenfalls zu Golf 3 Zeiten nicht.

Das könnte sein. Dann muss er aber die LWR nachrüsten oder?

MfG

Nein,wenn die LWR ab Werk nicht drin war braucht er sie nicht nachzurüsten.

US Fahrzeuge haben auch heute noch keine.Man bekommt sie trotzdem hier zugelassen.

Zitat:

Original geschrieben von Hifoniks

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

weil vielleicht seine Karre ein Importfahrzeug ist und ausgenullt??? Und er unter Ziffer 33 / Feld 22: eine Ausnahme hat??? Im Ausland kennt man die LWR nicht, jedenfalls zu Golf 3 Zeiten nicht.

Das könnte sein. Dann muss er aber die LWR nachrüsten oder?

MfG

man bemerke meinen Satz:"Und er unter Ziffer 33 / Feld 22: eine Ausnahme hat???" Der Sachverständige, der das Gutachten nach §21 StVZO geschrieben hat, damit man ein Importfahrzeug in Deutschland anmelden kann, wird wenn er schlau war die Ausnahme mit reingeschrieben haben. Es gib aber einige, die das vergessen, obwohl es Pflicht ist. Nachrüsten musst du nix, der 21er hat nen Katalog, wo zulässige Abweichungen der StVZO über Ausnahmen erfasst sind.

Negativ Beispiel, bei US-Importen sieht man immer rote Blinker, diese Ausnahme ist nicht gedultet und auch nicht erlaubt, da die Ämter aber keine Ahnung haben und einige aaS auch nicht, bekommen sie trozdem eine Ausnahme!

Themenstarteram 31. Dezember 2007 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

Zitat:

Original geschrieben von Hifoniks

 

Das könnte sein. Dann muss er aber die LWR nachrüsten oder?

MfG

man bemerke meinen Satz:"Und er unter Ziffer 33 / Feld 22: eine Ausnahme hat???" Der Sachverständige, der das Gutachten nach §21 StVZO geschrieben hat, damit man ein Importfahrzeug in Deutschland anmelden kann, wird wenn er schlau war die Ausnahme mit reingeschrieben haben. Es gib aber einige, die das vergessen, obwohl es Pflicht ist. Nachrüsten musst du nix, der 21er hat nen Katalog, wo zulässige Abweichungen der StVZO über Ausnahmen erfasst sind.

Negativ Beispiel, bei US-Importen sieht man immer rote Blinker, diese Ausnahme ist nicht gedultet und auch nicht erlaubt, da die Ämter aber keine Ahnung haben und einige aaS auch nicht, bekommen sie trozdem eine Ausnahme!

Also... mein Golf ist kein Importauto, sondern war immer nur in Österreich zugelassen. Da wir eine etwas rückständige Alpenrepublik sind, war bei den 3er-Golfs die LWR immer nur über den Weg der Sonderausstattungsliste bzw. bei den gehobeneren Modellen serienmässig. Jaja, nicht nur Good Old America ist anders, auch Good old Austria. Schau ma mal - die LWR werde ich nicht nachrüsten. Wenn die Motoren auf den Scheinwerfern sind, ist es gut. Vielleicht nehme ich aber auch welche ohne - leuchten ja auch gut.

also was meinst du mir war nur in Österreich zugelassen immer? Hast du nun Deutsche Zulassungsbescheinigung oder nicht? Wenn ja und er hat nicht zu 3) 000 000 stehen musst du die LWR haben! Mach mal bitte eine Kopie dieser, Halterdaten bitte rauslassen! Ob alter Schein oder neue Zulassungsbescheinigung ist egalo! Aber auch die Felder mit den Bemerkungen Ziffer 33 oder Feld 22

Themenstarteram 31. Dezember 2007 um 11:19

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

also was meinst du mir war nur in Österreich zugelassen immer? Hast du nun Deutsche Zulassungsbescheinigung oder nicht? Wenn ja und er hat nicht zu 3) 000 000 stehen musst du die LWR haben! Mach mal bitte eine Kopie dieser, Halterdaten bitte rauslassen! Ob alter Schein oder neue Zulassungsbescheinigung ist egalo! Aber auch die Felder mit den Bemerkungen Ziffer 33 oder Feld 22

*ggg* anscheinende ist es nicht verständlich, dass ich österreicher bin und mein auto ebenda zugelassen ist. es wurde auch im jahr 1994 in österreich als österreichmodell ausgeliefert und zugelassen. ausserdem schauen bei uns die zulassungsbescheinigungen anders aus als in deutschland. da steht sowas wie lwr ja oder nein nicht drinnen. das steht bei uns im so genannten typenschein. im zulassungsschein, den ich mitführen muss, stehen bestenfalls sachen wie fahrwerksumbauten oder karosserieumbauten, die dem sheriff vor ort zweifelhaft erscheinen könnten. also nochmals zur erklärung: die in österreich ausgelieferten gölfe haben in den wenigsten fällen die lwr serienmässig (ausgenommen gti, vr6, div. sondermodelle). meiner ist ein gl europe und der hat sie zum beispiel nicht.

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