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scheinwerfer
hallo zusammen
ich habe einen dicken ohne tagfahrlicht kann mir jemand sagen ob man die mit tagfahrlicht
verbauen und anschließen kann ohne größeren streß!
Beste Antwort im Thema
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12 Antworten
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schau mal in meinen Themen.
V.G.
Manu
Wir reden über die Originalen??
Oder über Nachrüstlösungen aus dem Baumarkt / ...?
Es gibt ein Fahrzeug, welches die originalen Tagfahrleuchten nachträglich verbaut hat (ohne Kurvenfahrlicht).
Mit Adaptern soll es möglich sein!
Diese habe ich aber noch nie gesehen oder angeboten bekommen! Sie gibt es wohl nur als Bastellösung, keine Serie oder zu kaufen!
(Ich finde VW Exclusiv toll, daß sie bloß nichts für den Phaeton anbieten!).
Als bei mir die gesamte vordere Elektrik mit Leuchten getauscht wurde (beim Auto!), wollte ich gerne die Scheinwerfer mit integriertem Tagfahrlicht.
Weder für Geld noch gute Worte war VW hierzu bereit!!
Sind halt sehr kundenorientiert!!
Sonst finde ich die wenigsten Nachrüstlösungen optisch so richtig gelungen, ist aber eine persönliche Meinung.
Mittlerweile geht es ja wie auf der Kirmes zu, aber was solls!
Ich wurde auch nur schwach, da ich immer mit Licht fahre und die Xennbrenner dann eine Haltbarkeit von ca. 50000 km (schnelle Kilometer ) haben und der Austausch nicht gerade als Sonderangebot durchgeht!
Zitat:
Original geschrieben von DocFred
...
Es gibt ein Fahrzeug, welches die originalen Tagfahrleuchten nachträglich verbaut hat (ohne Kurvenfahrlicht).
Mit Adaptern soll es möglich sein!
Diese habe ich aber noch nie gesehen oder angeboten bekommen! Sie gibt es wohl nur als Bastellösung, keine Serie oder zu kaufen!
(Ich finde VW Exclusiv toll, daß sie bloß nichts für den Phaeton anbieten!).
...
Den gibt es wirklich, ohne Kurvenlicht stimmt auch.
Hab den Wagen gerade am letzten Wochenende bestaunt.
Der Umbau kommt aus Polen und erfolgt auch dort.
Soll etwa 1000,- € inklusive Teile kosten.
War es vielleicht diesen Wagen?
http://suchen.mobile.de/.../showDetails.html?...
Zitat:
Der Umbau kommt aus Polen und erfolgt auch dort.
Soll etwa 1000,- € inklusive Teile kosten.
Hmm, Polen, das soll jetzt wohl ein Scherz sein?
Ich finde diesen Umbau ganz gelungen, auch wenn die Puristen hier verständlicherweise aufschreien werden.
Wie sieht es mit der Lichtleistung dieser Scheinwerfer aus?
Ist schließlich mindestens eine Generation in der Entwicklung dazwischen.
Ein Bekannter hat einen relativ neuen 6er Golf mit Xenon, dessen Abblendlicht-Xenon weißt eine DEUTLICH bessere Ausleuchtung auf, als mein 03er Phaeton.
Die Verbindung aus besserem Licht und aktueller Optik (dann natürlich nur mit den Chromleisten unten) könnte mich schon schwach werden lassen...
Zitat:
Original geschrieben von Golodkin
War es vielleicht diesen Wagen?
Nein, der war es nicht, also gibt es mehr als nur einen erfolgreichen Umbau!
Zitat:
Original geschrieben von dannyriviera
Hmm, Polen, das soll jetzt wohl ein Scherz sein?
...
Kein Scherz, so war die Aussage des Besitzers.
Zitat:
Original geschrieben von dannyriviera
Wie sieht es mit der Lichtleistung dieser Scheinwerfer aus?
...
Die Verbindung aus besserem Licht und aktueller Optik (dann natürlich nur mit den Chromleisten unten) könnte mich schon schwach werden lassen...
Keine Ahnung, bin nicht mit dem Wagen bei Dunkelheit gefahren, hab es mir nur angeschaut.
Mich würde der Umbau aber auch reizen!
Evtl. kann man ja mit dem Polen verhandeln, wenn mehrere Umbauten zu machen sind!?
Wenn dieser die Herkunft der Teile glaubhaft nachweisen kann, da wär ich für diesen Tarif (+ - 1.000€) gleich dabei!
Zur Polennummer kurz wie folgt:
Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte vor einigen Jahren - ich meine es ist so 3 oder 4 Jahre her - einen Ebaykäufer, der bei einem Verkäufer mit Sitz in Polen ein günstiges Navigationsgerät ersteigerte (wenn ich mich recht erinnere tatsächlich ersteigert, kein Sofortkauf, so dass der Endpreis bis zum Abschluss der Auktion ja auch offen war) wegen Hehlerei - es stellte sich im Nachgang heraus, dass das Gerät geklaut war. Mir ist die Urteilsbegründung nicht mehr vollständig geläufig, jedenfalls wurde der überaus geringe Preis in Relation zum Neupreis in Verbindung mit dem Artikelstandort dergestalt interpretiert, als dass dem Käufer hätte klar sein müssen, dass es sich um ein gestohlenes Gerät handelt. Zumindest aber hätte der Käufer damit rechnen müssen.
Das Urteil wurde in der Folge vom zuständigen Landgericht aufgehoben.
Was ich damit sagen will: Auch wenn im konkreten Fall die Veruteilung wohl erkennbar rechtsfehlerhaft erfolgte, sollte jedem klar sein, dass ein gewisses Risiko besteht, dass dort erworbene Teile geklaut sind und dies auch strafrechtliche Konsequenzen für den Käufer haben kann. Zivirechtlich sollte klar sein, dass an abhandengekommenen (geklauten) Teilen auch kein gutgläubiger Eigentumserwerb möglich ist. Sollte es sich also - z.B. während eines Werkstattaufenthaltes - herausstellen, dass die Sachen geklaut wurden, so sind sie an den Eigentümer herauszugeben. Man hätte dann natürlich einen entspr. Anspruch gegen den vormaligen polnischen Verkäufer - bei der Verfolgung der Forderung wünsche ich freilich viel Spaß
PS: Als mir das Navi aus meinem A6 geklaut wurde, übermittelte mir meine Versicherung zur Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes auch ein ebay Angebot (Sofortkauf). Artikelstandort...Polen...da fällt einem nix mehr zu ein...
PPS: Nein, ich unterstelle nicht, dass jeder Pole klaut und dort nur geklaute Sachen verkäußert werden. Meine Ausführungen betreffen ein tatsächliches Geschehen und sind vollkommen wertungsfrei.
Hallo!
Das habe ich gefunden. http://allegro.pl/...s6-a5-a6-rs6-a3-diody-led-montaz-i2045657633.html
Sofort Kauf 800zl = 200€ insklusive Teile und Arbeit.
Bitte die seite übersetzen.
Grüsse
jim007
PPS: Nein, ich unterstelle nicht, dass jeder Pole klaut und dort nur geklaute Sachen verkäußert werden. Meine Ausführungen betreffen ein tatsächliches Geschehen und sind vollkommen wertungsfrei.
Hallo
Es geht um die arbeit und die Teile ( keine geklaute)!!
MFG
Original geschrieben von sepp.leipzig
Zur Polennummer kurz wie folgt:
Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte vor einigen Jahren - ich meine es ist so 3 oder 4 Jahre her - einen Ebaykäufer, der bei einem Verkäufer mit Sitz in Polen ein günstiges Navigationsgerät ersteigerte (wenn ich mich recht erinnere tatsächlich ersteigert, kein Sofortkauf, so dass der Endpreis bis zum Abschluss der Auktion ja auch offen war) wegen Hehlerei - es stellte sich im Nachgang heraus, dass das Gerät geklaut war. Mir ist die Urteilsbegründung nicht mehr vollständig geläufig, jedenfalls wurde der überaus geringe Preis in Relation zum Neupreis in Verbindung mit dem Artikelstandort dergestalt interpretiert, als dass dem Käufer hätte klar sein müssen, dass es sich um ein gestohlenes Gerät handelt. Zumindest aber hätte der Käufer damit rechnen müssen.
Das Urteil wurde in der Folge vom zuständigen Landgericht aufgehoben.
Was ich damit sagen will: Auch wenn im konkreten Fall die Veruteilung wohl erkennbar rechtsfehlerhaft erfolgte, sollte jedem klar sein, dass ein gewisses Risiko besteht, dass dort erworbene Teile geklaut sind und dies auch strafrechtliche Konsequenzen für den Käufer haben kann. Zivirechtlich sollte klar sein, dass an abhandengekommenen (geklauten) Teilen auch kein gutgläubiger Eigentumserwerb möglich ist. Sollte es sich also - z.B. während eines Werkstattaufenthaltes - herausstellen, dass die Sachen geklaut wurden, so sind sie an den Eigentümer herauszugeben. Man hätte dann natürlich einen entspr. Anspruch gegen den vormaligen polnischen Verkäufer - bei der Verfolgung der Forderung wünsche ich freilich viel Spaß
PS: Als mir das Navi aus meinem A6 geklaut wurde, übermittelte mir meine Versicherung zur Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes auch ein ebay Angebot (Sofortkauf). Artikelstandort...Polen...da fällt einem nix mehr zu ein...
PPS: Nein, ich unterstelle nicht, dass jeder Pole klaut und dort nur geklaute Sachen verkäußert werden. Meine Ausführungen betreffen ein tatsächliches Geschehen und sind vollkommen wertungsfrei.
Notiz für mich:
Umbau auf LED-Scheinwerfer gleich wieder vergessen....