Scheinwerfer und Lack gekratzt mit einem Schlüssel
Hi Leute, irgend ein Neider hat mein Auto gekratzt...
wisst ihr ob man nur das Glas austauschen kann vom Scheinwerfer oder muss das komplett getauscht werden? Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Wie wäre es, wenn du dir deinen Text nochmal durchliest, bevor du ihn abschickst:
Ähnliche Themen
23 Antworten
Das Scheinwerferglas gibt es nicht einzeln. Wenn der Kratzer nicht zu tief ist, könnte man ihn vielleicht raus polieren.
Vielen Dank. Also.... ich hab alles poliert leider immer noch zu sehen jeden das befriedigt mich nicht.... Lackierung Lack ca. 1.100 Euro und alleine Scheinwerfer ohne Einbau 2.700 Euro. Also insgesamt mit Lack Scheinwerfer und Einbau über 4700 Euro . Den KVA hat ein freundlicher erstellt.... zum kotzen. Werde Vollkasko in Anspruch nehmen.
Dafür ist die VK ja auch da.
Dass so ein Kratzer 4700.-€ kosten könnte, hätte aber wohl kaum jemand gedacht.
Und das Scheinwerferglas lässt sich nicht großflächig Polieren .?
Doch, das kann man immer schleifen/polieren, solange noch Material da ist. Auf die Idee würde ich mit VK aber gar nicht kommen.
Also nach der Politur des Scheinwerfers (Menzerna 400 und 3500 mit einer Flex Poliermaschine) kann ich sagen, dass der Kratzer kaum ins Auge fällt und man nicht mehr mit dem Fingernagel hängen bleibt. Es ist zwar ne blöde Frage aber könnte man da auch etwas anschleifen wie beim Lack? Denn beim Scheinwerfer ist das für mich noch erträglich. Die Lackierung wie gesagt 1100 Euro. Würde man ohne den Ausbau des Kotflügels die Lackierung durchführen, würden es ca. 255 Euro weniger sein, an den Kanten wäre es aber nicht perfekt, würde jedoch „normalen“ Menschen nicht auffallen. Ich hätte niemals gedacht, dass ein Scheinwerfer 2.700 Euro kostet. Ist zwar Matrix LED, jedoch war ich schockiert und die Leute im Autohaus auch.
Ich tendiere trotzdem zur Schadensmeldung. Übrigens würde ich den Versicherer zum01.01.2021 wechseln und dann erstmal nur die TK dort beantragen und kurze Zeit danach die VK einschließen, dann würden sich die Schadenfreien Jahre der Haftpflichtversicherung angleichen, als hätte ich nie einen Schaden in der VK gehabt. Weiterer interessanter Punkt ist, dass ich den Schaden im neuen Jahr melde, dann wird eine Hochstufung erst im übernächsten Jahr geschehen, obwohl der Schaden sich Ende Dezember 2019 noch zugetragen hat. Es zählt der Zeitpunkt der Schadensmeldung. Sollte ich beide Punkte anwenden ist eine Hochstufung generell verhindert.
Wollte euch nur die Möglichkeiten aufzeigen bei einem solchen Fall, wenn ihr eine Hochstufung verhindert wollt. Ist erlaubt, nur natürlich nicht gern gesehen.
Du kannst auch ne VK mit Rabattschutz abschließen und mußt Dir vorher dann ausrechnen, ob der zu zahlende Mehrbetrag sich im Jahr mit der Schadensmeldung ausgeht. Das ist legal, nachvollziehbar und vor allem keine Steilvorlage für...sagen wir mal für ne fragwürdige Wechselpraxis
Zitat:
@Wehta90 schrieb am 28. Dezember 2019 um 17:43:25 Uhr:
Also nach der Politur des Scheinwerfers (Menzerna 400 und 3500 mit einer Flex Poliermaschine) kann ich sagen, dass der Kratzer kaum ins Auge fällt und man nicht mehr mit dem Fingernagel hängen bleibt. Es ist zwar ne blöde Frage aber könnte man da auch etwas anschleifen wie beim Lack? Denn beim Scheinwerfer ist das für mich noch erträglich. Die Lackierung wie gesagt 1100 Euro. Würde man ohne den Ausbau des Kotflügels die Lackierung durchführen, würden es ca. 255 Euro weniger sein, an den Kanten wäre es aber nicht perfekt, würde jedoch „normalen“ Menschen nicht auffallen.
Du kannst den Kratzer im Scheinwerferglas schleifen und dann wieder polieren wie beim Lack. Die Frage ist nur, ob die Gläser original oberflächlich noch lackiert sind.
Einen Kotflügel baut man doch zur Lackierung üblicherweise gar nicht ab, oder meinst du den Ausbau des Stoßfängers?
Den Scheinwerfer würde ich auf jeden Fall anschließend lackieren. Dafür gibt es gut und günstig Sets. Ein Rabattschutz bei der Versicherung nutzt in der Regel gar nichts, wenn man später die Versicherung wechselt.
@danger da hat der Twinni recht, ein Rabattschutz bringt dir nichts, wenn du irgendwann aus welchen Gründen wechseln möchtest oder wenn das Leben mit dir Streiche spielt und du rausgeschmissen wirst.
Aber an sich kann ich Danger verstehen, auch wenn es kein Betrug ist, sondern eine legale Möglichkeit zu Wechseln, die jedoch kaum einer kennt. Manche haben sowas schließlich „versehentlich“ vollzogen, z.B. Bei einem Fahrzeugwechsel in dem sie beim neuen Fahrzeug und neuem Versicherer Vollkasko beantragen und gleichzeitig beim Vorfahrzeug und Vorversicherer die schadenbelastete Vollkaskoversicherung mehr bestanden hat.
Danke an Caha_B8 und Twinni. Ehrlich gesagt wusste ich nichtmal, dass die Scheinwerfer lackiert werden. Ich habe mir über das nie Gedanken gemacht, aber man lernt immer was neues dazu.
Zitat:
@Wehta90 schrieb am 28. Dezember 2019 um 17:43:25 Uhr:
Ich tendiere trotzdem zur Schadensmeldung. Übrigens würde ich den Versicherer zum01.01.2021 wechseln und dann erstmal nur die TK dort beantragen und kurze Zeit danach die VK einschließen, dann würden sich die Schadenfreien Jahre der Haftpflichtversicherung angleichen, als hätte ich nie einen Schaden in der VK gehabt. Weiterer interessanter Punkt ist, dass ich den Schaden im neuen Jahr melde, dann wird eine Hochstufung erst im übernächsten Jahr geschehen, obwohl der Schaden sich Ende Dezember 2019 noch zugetragen hat. Es zählt der Zeitpunkt der Schadensmeldung. Sollte ich beide Punkte anwenden ist eine Hochstufung generell verhindert.
Wollte euch nur die Möglichkeiten aufzeigen bei einem solchen Fall, wenn ihr eine Hochstufung verhindert wollt. Ist erlaubt, nur natürlich nicht gern gesehen.
Dein VK-„Trick“ funktioniert nicht, da beim Wechsel die SF Klasse der Kasko und VK angefragt werden.
Pausieren hilft gar nicht. Und dass bei zuerst TK und späterer VK sich die SF Jahre angleichen ist falsch.
Richtig ist, dass die Rückstufung erst zum Jahreswechsel erfolgt. Beim Wechsel bekommt die neue Versicherung aber die SF Jahre der Kasko und VK mitgeteilt, unabhängig davon ob du nur eine TK beantragst.
Keine Ahnung wer dir so ein Märchen erzählt und es ist grundlegend falsch.
Jedoch kann der LED Scheinwerfer ein „Glasschaden“ und wird über die TK ersetzt werden, sofern dein Versicherer kulant ist, auch wenn die Ursache ein Vandalismusschaden ist.
Traurig das ganze, dass die sowas passiert ist.
Also wenn du vorher nur noch TK hast beim vorversicherer und am Ende auch nur TK beim neuen Versicherer beantragst, dann ist das so wie ich gesagt hab. Du musst das nicht glauben, es ist aber so, weil ich Menschen kenne die das schon so gemacht haben und es hat funktioniert.
Wo du recht hast ist, dass man nur den Scheinwerfer melden kann und dann spielt es keine Rolle, ob es ein Vandalismusschaden ist. Die Frage ist, ob ein Kratzer am Scheinwerfer einen Glasbruch darstellt.
Na dann wünsche ich dir, das du während der TK Zeit keinen VK Schaden hast.
Das kann erheblich teurer werden als die Ersparnis durch die Trickserei auf Kosten der Allgemeinheit.
Ich würde zu einem freien Lackierer gehen und da mal nach dem Preis fürs Lackieren fragen.