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Scheinwerfer vorne folieren. Punkte / Bußgeld oder nur Bußgeld ? (2018)

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 12:13

Hi zusammen,

eins vorweg - bitte keine Diskussionen wie sinnlos etc. das alles alles ist. Man bekommt so viele verschiedenen Antworten auf diese frage und der Tüv Prüfer war heute auch überfragt bzw. er will sich nächste Woche mal informieren. ImFforum konnte ich auf die schnelle auch nichts finden.

Was erwartet mich laut neuem Bußgeldkatalog wenn ich die vorderen Scheinwerfer etwas dunkler folieren lassen. Rückleuchten sind auch schon foliert - alles andere ist eingetragen.

Beste Antwort im Thema

Wie blöd muss man eigentlich sein, um eine der wichtigsten Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs zum Teil unbrauchbar zu machen? Nach gesundem Menschenverstand gehört dir dafür die Fahrerlaubnis entzogen!

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Wie blöd muss man eigentlich sein, um eine der wichtigsten Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs zum Teil unbrauchbar zu machen? Nach gesundem Menschenverstand gehört dir dafür die Fahrerlaubnis entzogen!

Es erlischt die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs. Geldbuße + Punkte + Stilllegung des Fahrzeugs an Ort und Stelle.

Beim Unfall nimmt Dich die Versicherung in Regress.

Aber: No Risk No Fun *lol*

Also hier im Forum erwartet Dich die verbale öffentliche Steinigung....

Im Real-Life hat NeoHazard schon erläutert...

Und der Meinung von lemonshark schliesse ich mich in abgemilderter Form an: Nicht alles was toll aussieht oder im Us-Filmchen erlaubt ist, macht auch Sinn.....

In D nicht zulässig, ebenso wenig wie Folie an Windschutzscheibe (max 10%) und vordere Seitenscheiben

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 19. Januar 2018 um 13:21:59 Uhr:

Es erlischt die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs. Geldbuße + Punkte + Stilllegung des Fahrzeugs an Ort und Stelle.

Beim Unfall nimmt Dich die Versicherung in Regress.

Aber: No Risk No Fun *lol*

Damit ist alles gesagt. :D

Da hätte ich noch die Frage zu dem TÜ-Prüfer oder war das der Facilitymanager??:confused: Fährts Du nachts auch mit Sonnenbrille?? :cool:

Mann - ich krieg die Bilder nicht aus dem Kopf :eek::o

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 19. Januar 2018 um 13:21:59 Uhr:

Beim Unfall nimmt Dich die Versicherung in Regress.

Ach was, diese Gefahr entspringt nur deiner Phantasie.

am 19. Januar 2018 um 13:20

Scheinwerfer folieren. Was für eine Idee??? Darauf muss man erstmal kommen. TE, bist du ein Geheimagent? Darf man dich nicht sehen und willst du auch nix sehen. Das macht dann natürlich Sinn. Ich würde ja noch die Außen- und Innenspiegel folieren. Das kommt bestimmt noch cooler rüber. Wer braucht schon eine Betriebserlaubnis? Wird doch überbewertet....

Es gibt zwei Tatbestände, mit oder ohne "erheblicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit". Wenn diese nicht beeinträchtigt ist, kostet es 50.-€ und bringt keinen Punkt. Allerdings wird man das beim Scheinwerfer nicht annehmen und in der Regel wird eine Beeinträchtigung vorgeworfen., die Folge sind eine Strafe von 90.- € und ein Punkt.

Dass die Versicherung erlischt oder einen in Regress nimmt ist ein urban Mythos.

Zitat:

@ReAlThUg schrieb am 19. Januar 2018 um 13:13:19 Uhr:

Man bekommt so viele verschiedenen Antworten auf diese frage und der Tüv Prüfer war heute auch überfragt bzw. er will sich nächste Woche mal informieren.

Der TÜV-Prüfer ist dafür auch definitiv der falsche Ansprechpartner. Für eine verbindliche Auskunft solltest du dich vertrauensvoll an einen Beamten der nächstgelegenen Polizeidienststelle wenden.

@Drahkke der TÜV-Prüfer muss das aber auch wie aus der Pistole geschossen beantworten können. Einem Wagen mit folierten Scheinwerfern dürfte er ja auch keine neue Plakette erteilen.

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 19. Januar 2018 um 13:21:59 Uhr:

Es erlischt die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs. Geldbuße + Punkte + Stilllegung des Fahrzeugs an Ort und Stelle.

Beim Unfall nimmt Dich die Versicherung in Regress.

Aber: No Risk No Fun *lol*

So sieht es seitens der Behörden aus. Bzgl. der Versicherung hätte i das jetzt auch nicht ausgeschlossen.

Aber schlimnmer ist es, wenn bei Dunkelheit ein Unfall passiert. Der Klassiker ist ja der unbeleuchtete Radfahrer, den Du bei korrekter Beleuchtung früher erkannt hättest.

Du hast mind. eine Teilschuld und die kann Dich in den Ruin treiben.

Nach einem schweren Unfall mit einem Fußgänger konfizierte die Polizei mein Auto (1989) und prüfte die Bremsen, Hupe und Beleuchtung. Die LKW Fahrer gaben ihre Tachoscheiben ab (Wir fuhren im Pulk.)

Der Polizist meinte das , ich bei 1km/h zu schnell, eine nicht ganz korrekt funktionierender Bremse oder Hupe, ich eine Teilschuld hätte.

Ich hatte in allen Punkten Glück...

Hallo, Kai R.,

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Januar 2018 um 14:37:02 Uhr:

Dass die Versicherung erlischt oder einen in Regress nimmt ist ein urban Mythos.

Es ist richtig, dass die KFZ - Haftpflichtversicherung zahlt, aber dass sie den Fahrer nicht in Regress nehmen kann, da wäre ich nach Lektüre dieser §§ nicht so sicher:

Gefahrerhöhung

Leistungsfreiheit wegen Gefahrenerhöhung

Zumindest bei einem Kaskoschaden dürfte es arge Probleme geben.

Viele Grüße,

Uhu110

 

Am besten komplett schwarz und dann Tarnbeleuchtung der Bundeswehr installieren

Tarnbeleuchtung
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