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Scheinwerferglas austauschen?
Hallo, kann man beim CLK Bj 02 mit Xenon das Scheinwerferglas einzeln austauschen oder nur den ganzen Scheinwerfer?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@samsteel schrieb am 8. September 2016 um 12:21:27 Uhr:
Zitat:
@Sonntagschrauber schrieb am 8. September 2016 um 11:17:09 Uhr:
Bestimmt, aber dortige Scheiben/Lampen sind in der EU nicht zugelassen!
wen juckt das???
Immer diese Hobbyjuristen hier, deren Beiträge sich zu 90% auf "nicht zugelassen bla bla bla" beziehen...
Ich hab auch schon mal Streuscheiben (klarglas) ersetzt, die waren auch aus den USA - hat es irgendjemanden auf dieser Welt interessiert? Nein!
Heut ist wieder einer dieser Beiträge wo ich mich frage warum es hier nur die Daumen hoch Taste gibt?
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23 Antworten
Such mal nach einer neuen Streuscheibe für den Scheinwerfer. Wenn du keine findest (was ich vermute da verklebt) ist der Tausch nicht vorgesehen.
Schau mal im W/S211er Forum, da gab es einen Beitrag zur Scheinwerfersanierung inkl. Austausch der Streuscheibe. So wie ich mich erinnere wurde die Streuscheibe in den USA gekauft.....
Gruß
Keepdotter
Aufbereitung geht, ich habe es bei einem Aufbereiter machen lassen. Kosten um die 100€. Einzeln Tauschen geht nicht die sind Verklebt.
Entfernen der Streuscheiben ist kein Problem (7...8 Minuten bei 75 Grad in den Backofen und entfernen) aber ich denke auch nicht dass es die Streuscheibe einzeln gibt.
Vll in den USA???
Jan
Zitat:
@Gaffel-K [url=http://www.motor-talk.de/.../...rferglas-austauschen-t5803557.html?...]schrieb am 8
Vll in den USA???
Jan
Bestimmt, aber dortige Scheiben/Lampen sind in der EU nicht zugelassen!
Zitat:
@Sonntagschrauber schrieb am 8. September 2016 um 11:17:09 Uhr:
Zitat:
@Gaffel-K [url=http://www.motor-talk.de/.../...rferglas-austauschen-t5803557.html?...]schrieb am 8
Vll in den USA???
Jan
Bestimmt, aber dortige Scheiben/Lampen sind in der EU nicht zugelassen!
wen juckt das???
Immer diese Hobbyjuristen hier, deren Beiträge sich zu 90% auf "nicht zugelassen bla bla bla" beziehen...
Ich hab auch schon mal Streuscheiben (klarglas) ersetzt, die waren auch aus den USA - hat es irgendjemanden auf dieser Welt interessiert? Nein!
Zitat:
@samsteel schrieb am 8. September 2016 um 12:21:27 Uhr:
Zitat:
@Sonntagschrauber schrieb am 8. September 2016 um 11:17:09 Uhr:
Bestimmt, aber dortige Scheiben/Lampen sind in der EU nicht zugelassen!
wen juckt das???
Immer diese Hobbyjuristen hier, deren Beiträge sich zu 90% auf "nicht zugelassen bla bla bla" beziehen...
Ich hab auch schon mal Streuscheiben (klarglas) ersetzt, die waren auch aus den USA - hat es irgendjemanden auf dieser Welt interessiert? Nein!
Heut ist wieder einer dieser Beiträge wo ich mich frage warum es hier nur die Daumen hoch Taste gibt?
Vielleicht arbeitest du erst einmal an deiner Interpunktion/Grammatik, bevor du dich irgendetwas fragst...
Zitat:
@jst aus wes schrieb am 8. September 2016 um 12:43:30 Uhr:
Zitat:
@samsteel schrieb am 8. September 2016 um 12:21:27 Uhr:
wen juckt das???
Immer diese Hobbyjuristen hier, deren Beiträge sich zu 90% auf "nicht zugelassen bla bla bla" beziehen...
Ich hab auch schon mal Streuscheiben (klarglas) ersetzt, die waren auch aus den USA - hat es irgendjemanden auf dieser Welt interessiert? Nein!
Heut ist wieder einer dieser Beiträge wo ich mich frage warum es hier nur die Daumen hoch Taste gibt?
Fahr' mal zum TÜV damit! Da prüfen keine Hobbyjuristen, sondern Leute, die Prüfzeichen lesen. Zugegeben, an Bremsbelägen ohne Ausbau schwierig, an 'ner Hängerkupplung, Windschutzscheibe oder Scheinwerfern dagegen so eben mal im Vorbeigehen erledigt bevor wir davon überhaupt etwas mitbekommen.
Ach übrigens: Ich hab' die Prozedur schon hinter mir. Waren allerdings Toyota Scheinwerfer - sicherlich g a a n z was anderes, nur eben auch aus USA ! Vielleicht auch persönliches Pech, damit ausgerechnet beim TÜV Bayern erschienen zu sein!
Es geht hier um GLAS/KUNSTSTOFF!!!
Die Streuscheibe hat NICHTS mit dem TÜV zu tun, und die E-Zeichen beziehen sich nicht auf das Glas, sondern auf den Hauptscheinwerfer.
Wer zum Teufel erzählt euch paranoiden Menschen so einen Unsinn, und hat noch Erfolg damit?!
Zitat:
@samsteel schrieb am 8. September 2016 um 13:28:48 Uhr:
Es geht hier um GLAS/KUNSTSTOFF!!!
Die Streuscheibe hat NICHTS mit dem TÜV zu tun, und die E-Zeichen beziehen sich nicht auf das Glas, sondern auf den Hauptscheinwerfer.
Wer zum Teufel erzählt euch paranoiden Menschen so einen Unsinn, und hat noch Erfolg damit?!
Du darfst gerne an Deinem Auto machen was Du willst, nur sollte es sich ausserhalb der vergebenen Betriebserlaubnis bewegen und auch keine ABE dafür geben, ist das bewegen im öffentlichem Straßenverkehr nicht mehr sinnvoll. Ob es jemand merkt oder nicht, spielt dabei so gut wie keine Rolle. Dies, hier im Forum einen Kollegen zu empfehlen, halte ich für nicht zielführend. Tatsache ist, dass die Streuscheine beim CLK unserer Baureihe kein einzelnes Bauteil ist, sondern mit dem Scheinwerfergehäuse eine Einheit bildet und normalerweise nicht abzulösen ist. Sollte nun dieses Bauelement aufgetrennt werden und die Streuscheibe, durch was auch immer ersetzt werden, ist dieses Bauelement nicht mehr zugelassen im Bereich der STVO! Ob dies auf Dich kleinlich wirkt oder nicht, spielt dabei genau so wenig eine Rolle, wie ob dieser Text richtig geschrieben ist oder nicht. Übrigens auf der Streuscheibe ist das E-Prüfzeichen auch eingestanzt.
Zitat:
@jst aus wes schrieb am 8. September 2016 um 14:43:02 Uhr:
Zitat:
@samsteel schrieb am 8. September 2016 um 13:28:48 Uhr:
Es geht hier um GLAS/KUNSTSTOFF!!!
Die Streuscheibe hat NICHTS mit dem TÜV zu tun, und die E-Zeichen beziehen sich nicht auf das Glas, sondern auf den Hauptscheinwerfer.
Wer zum Teufel erzählt euch paranoiden Menschen so einen Unsinn, und hat noch Erfolg damit?!
Du darfst gerne an Deinem Auto machen was Du willst, nur sollte es sich ausserhalb der vergeben Betriebserlaubnis bewegen und auch keine ABE dafür geben, ist das bewegen im öffentlichem Straßenverkehr nicht mehr sinnvoll. Ob es jemand merkt oder nicht, spielt dabei so gut wie keine Rolle. Dies, hier im Forum einen Kollegen zu empfehlen, halte ich für nicht zielführend. Tatsache ist, dass die Streuscheine beim CLK unserer Baureihe kein einzelnes Bauteil ist, sondern mit dem Scheinwerfergehäuse eine Einheit bildet und normalerweise nicht abzulösen ist. Sollte nun dieses Bauelement aufgetrennt werden und die Streuscheibe, durch was auch immer ersetzt werden, ist dieses Bauelement nicht mehr zugelassen im Bereich der STVO! Ob dies auf Dich kleinlich wirkt oder nicht, spielt dabei genau so wenig eine Rolle, wie ob dieser Text richtig geschrieben ist oder nicht. Übrigens auf der Streuscheibe ist das E-Prüfzeichen auch eingestanzt.
Ich habe noch nie so einen Schwachsinn gelesen.
Unfassbar, was du für ein kleinkariertes Denken an den Tag legst - du gehörst 100% genau zu diesen Leuten, die falsch geparkte Autos auf der Straße fotografieren, und diese dann dem ordnungsamt melden.
Eine verdammte Streuscheibe, welche aus Glas oder kunststoff hergestellt ist, hat NICHTS mit der STVO zu tun, genau so wenig gibt es ABE's oder sonst was dafür.
Das E-Prüfzeichen ist nicht immer auf der Streuscheibe, denn bei vielen BMW Modellen befindet sich das E-Prüfzeichen auf der Xenon-Linse - was ist nun? Bei BMW darf man dann also die Streuscheibe wechseln, weil sich das E-prüfzeichen auf der Xenon-Linse befindet?! WTF?
Wenn nicht irgendwelche Leute aus den Foren, so wie du, dem ersteller des Threads so einen Mist erzählen würden, dann würde es gar nicht erst zu solchen Diskussionen kommen.
Nach deiner Theorie, dürfte man die Rückleuchten ja auch nicht zu 20% abdunkeln - Neeeeeeeein, denn es gibt ja auch keine Blackline-Rückleuchten direkt von den Herstellern und ab Werk...
Und der TÜV bzw. die Polizei kennen sich ja so super mit der Materie aus, dass dies direkt auffallen würde...
same shit every day, unbelievable...
Zitat:
@m9rc9d9s schrieb am 8. September 2016 um 06:52:33 Uhr:
Hallo, kann man beim CLK Bj 02 mit Xenon das Scheinwerferglas einzeln austauschen oder nur den ganzen Scheinwerfer?
Hallo,
beim Baujahr 2002 ist es ja die Frage, ist es ein 208 oder ein 209, beim 209 ist der Scheinwerfer eine Einheit.
Ob dies beim 208 auch so ist, weis ich nicht, da es aber im Internet nur komplette gibt, nehme ich an, dass es dort auch so ist.
Gruß
Jörg
Zitat:
@samsteel schrieb am 8. September 2016 um 14:54:54 Uhr:
Zitat:
@jst aus wes schrieb am 8. September 2016 um 14:43:02 Uhr:
Du darfst gerne an Deinem Auto machen was Du willst, nur sollte es sich ausserhalb der vergeben Betriebserlaubnis bewegen und auch keine ABE dafür geben, ist das bewegen im öffentlichem Straßenverkehr nicht mehr sinnvoll. Ob es jemand merkt oder nicht, spielt dabei so gut wie keine Rolle. Dies, hier im Forum einen Kollegen zu empfehlen, halte ich für nicht zielführend. Tatsache ist, dass die Streuscheine beim CLK unserer Baureihe kein einzelnes Bauteil ist, sondern mit dem Scheinwerfergehäuse eine Einheit bildet und normalerweise nicht abzulösen ist. Sollte nun dieses Bauelement aufgetrennt werden und die Streuscheibe, durch was auch immer ersetzt werden, ist dieses Bauelement nicht mehr zugelassen im Bereich der STVO! Ob dies auf Dich kleinlich wirkt oder nicht, spielt dabei genau so wenig eine Rolle, wie ob dieser Text richtig geschrieben ist oder nicht. Übrigens auf der Streuscheibe ist das E-Prüfzeichen auch eingestanzt.
Ich habe noch nie so einen Schwachsinn gelesen.
Unfassbar, was du für ein kleinkariertes Denken an den Tag legst - du gehörst 100% genau zu diesen Leuten, die falsch geparkte Autos auf der Straße fotografieren, und diese dann dem ordnungsamt melden.
Eine verdammte Streuscheibe, welche aus Glas oder kunststoff hergestellt ist, hat NICHTS mit der STVO zu tun, genau so wenig gibt es ABE's oder sonst was dafür.
Das E-Prüfzeichen ist nicht immer auf der Streuscheibe, denn bei vielen BMW Modellen befindet sich das E-Prüfzeichen auf der Xenon-Linse - was ist nun? Bei BMW darf man dann also die Streuscheibe wechseln, weil sich das E-prüfzeichen auf der Xenon-Linse befindet?! WTF?
Wenn nicht irgendwelche Leute aus den Foren, so wie du, dem ersteller des Threads so einen Mist erzählen würden, dann würde es gar nicht erst zu solchen Diskussionen kommen.
Nach deiner Theorie, dürfte man die Rückleuchten ja auch nicht zu 20% abdunkeln - Neeeeeeeein, denn es gibt ja auch keine Blackline-Rückleuchten direkt von den Herstellern und ab Werk...
Und der TÜV bzw. die Polizei kennen sich ja so super mit der Materie aus, dass dies direkt auffallen würde...
same shit every day, unbelievable...
Naja, ich denke wir werden uns zu diesem Thema nicht einigen. Womit Du Recht hast ist, dass ich es genau nehme, zwar nicht beim Parkverhalten meiner Mitmenschen, aber sehr wohl wenn die Leute mir in mein Auto fahren, der letzte kann ein Lied davon singen, weil immer mehr Teile nicht eingetragen waren. Und dabei fing meine Frage ganz einfach an, ob denn diese Tagfahrlichter erlaubt sind und deren Schaltung in Deutschland. Aber so genau schauen nur wenige.
Übrigens ist dir schon aufgefallen, das Du nichts zur Lösung des Problems beigetragen hast! Somit waren Deine Beiträge mehr als flüssig.
Ich hab etwas beigetragen, und zwar deine Argumentation oder Sicht auf dieses Thema bemängelt!
Der Typ soll seine Streuscheiben wechseln können, ohne Paranoia vor irgendwelchen Konsequenzen zu haben - denn dein Statement ist für die Tonne!
Nimm genau, was du willst, aber hör auf den Leuten hier irgendeinen Scheiss von "nicht zugelassen" zu erzählen!
Von mir aus lauf mit einem Lineal auf die Straße und miss die Straßenabstände der Fahrbahnen auf gleiche Länge, dann kannste bei einer Differenz die Stadt verklagen und deine "Stock im arsch"-Haltung mit Gleichgesinnten teilen!