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Scheisst auf Benz - kauft nen Golf
am besten einen Ex von Ratze - man oh man hat der Junge glück gehabt - Ebay Auktion um die 180 000 Euro erhalten - ursprünglichr wert um die 5000 -10 000 euro.
also ich schau mal bei meiner verwandschaft wer da vorbesitzer der Golfs war !
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15 Antworten
is doch scheisse
warum ist das scheisse?
Der Student hat das genau richtig gemacht. Wenn es Menschen gibt, die für diesen Wagen so viel Geld bezahlen, dann sofort verkaufen! Würde ich genauso machen!
Gruß Anton
Da könnte man glatt neidisch werden
Manche Autos verlieren im ersten Jahr so krass an Wert, aber dieser Golf hat in seinem 5. Jahr nochmal richtig zugelegt
Einfach nur UNGLAUBLICH .
Was lernen wir hieraus ?????
Als angehender Pabst oder Kardinal kann man sich eben kein vernüftiges Auto leisten.
Die Millionen VW´ler mögen mir verzeihen
Stroke
der golf war für alle ein super geschäft - vor allem für den käufer. interessant was das casino schon alles im ebay gesteigert hatte - fast nur bekloppte auktionen die auf den ersten blick hirnrissig scheinen auf den 2ten aber genial.
wo kann ein casino für nur 190K WELTWEIT und so massiv TV, radio und printwerbung kaufen? paar zocker bleiben bestimmt für die hängen und der golf wird in kürzester zeit amortisiert sein.
nicht so gut scheints für den verkäufer zu laufen. wenn ichs richtig gehört habe interessiert sich bereits das finanzamt für ih. sehr befremdlich und schockierend wie schnell das in unserem lande geht...
Zitat:
Original geschrieben von Dig555
nicht so gut scheints für den verkäufer zu laufen. wenn ichs richtig gehört habe interessiert sich bereits das finanzamt für ih. sehr befremdlich und schockierend wie schnell das in unserem lande geht...
Die können sich für viel interessieren.
Wenn es ein Privatwagen ist, dann kann er ihn doch für jeden Preis verkaufen - das ist nicht steuerpflichtig!
Auch nicht bei einem VK von knapp 190000 EUR.
Wenn es ein gewerbliches Fahrzeug ist, dann ist natürlich die Steuer fällig (EkSt oder KöSt - je nach Betriebform).
@boborola:
Sorry, sobald die Summe privater Veräußerungsgewinne
EUR 600,-- p.a. übersteigt, ist dies steuerbar.
Deutschland anno 2005.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von Webraider
@boborola:
Sorry, sobald die Summe privater Veräußerungsgewinne
EUR 600,-- p.a. übersteigt, ist dies steuerbar.
Deutschland anno 2005.
Gruss
Und meine Immobilie darf ich nach 10 Jahren mit einem Gewinn von 1 Mio. EUR verkaufen ?!?
Typisch Deutschland...
Das heißt ich müsste im Grunde jeden verkauf eines Fahrzeugs beim Finanzamt veräusern?
Bekomme ich dann auch einen Steuerfreibetrag wenn ich mir privat ein Auto über 600 Euro zulege, und wenn Nein - WARUM NICHT?
ich kenne mich mit sowas nicht aus, aber davon habe ich noch nie was gehört und im aktuellen, virtuellen Zeitalter wäre es ja ein leichtes Gewinne durch private Veräußerungen nachzuverfolgen. Fast jeder eBayer würde sich da ja schon am Rande zur Straftat bewegen?!
Der Verkauf eines privaten Pkw ist kein Spekulationsgeschäft im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein.
(...)
In der Begründung zu diesem Urteil heißt es: Zwar unterlägen auch die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften der Einkommensteuer. Jedoch sei der private Pkw nicht als Wirtschaftsgut im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetzes anzusehen. Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetz besäßen einen Normzweck, der denen der Wertpapiere ähnlich sei.
Der Zweck des § 23 Einkommensteuergesetz würde verfehlt, wenn Wirtschaftsgüter des täglichen Lebens in den Tatbestand mit einbezogen würden, bei denen von vornherein nicht mit einer Wertsteigerung zu rechnen sei. Derartige Gegenstände des täglichen Gebrauchs müssten bei der steuerlichen Erfassung außer Ansatz bleiben, da die Finanzverwaltung keinerlei effektive Ermittlungs- und Kontrollmöglichkeit für derartige Geschäfte hätte (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 2.10.2003, Az. 5 K 429/02).
Quelle: http://www.simons-moll.de/Flash2004/Flash040512_100.html
Oder gilt das mittlerweile schon nicht mehr?
LG, wuddeline
@wuddeline:
Es geht m.W. nach NICHT um Spekulationsgewinne,
sondern um Gewinne generell. Hierbei hat man
insbesondere Jene im Auge, die z.B. eBähh als eine
dauerhafte, zuzätzliche Einnahmequelle nutzen.
Es kann aber durchaus sein, daß ICH falsch liege.
Wenn ich die Zeit finde, recherchiere ich und liefere
Dir eine Quellenangabe nach.
Dieses Vorgehen ist jedoch definitiv neuer als das
deines AZ von 2003.
Übrigens wurde mir im Rahmen einer BP (grmmmpff...)
seitens eines FA-Mitarbeiters ausgiebig bestätigt, daß
eBähh absolut kooperativ ist und sämtliche (!)
Informationen zum Verfolgen der über deren
Plattform getätigten Geschäfte bereitstellt (das war aber
nur ein Thema für den einleitenden Smalltalk )
Dies beinhalte ganze CDs mit Zugangs-/Zugriffsdaten,
Infos zu veräußerten Gegenständen, erzielten Preisen, Transaktionsdauer/-datum, etc.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von wuddeline
Oder gilt das mittlerweile schon nicht mehr?
Ich schätze, das würde dann nicht gelten (bzw. in einem weiteren Urteil ergänzend korrigiert werden), wenn die Finanz geltend macht, dass es sich bei der Transaktion nicht um einen normalen Gebrauchtwagenverkauf handelt (bei dem ein privater üblicherweise ohnehin nichts oder so wenig verdient, dass sich der Aufwand für die Steuereintreiber nicht lohnen würde), sondern um die Veräußerung eines Sammlerwerts.
Und dafür gelten dann wohl die gleichen Regeln wie für Kunstgegenstände u.dgl. (was immer die auch sein mögen - keine Ahnung, aber die Finanz hat das sicher so gedeichselt, dass sie mitnaschen kann).
Hallo,
ich bin der gleichen Meinung, wie Paquito.
Da der Junge den Wagen nicht als VW-Golf BJ.... verkauft hat, sondern als Ratzinger-Golf - und Ratzinger sehr wohl zur Jetztzeit eine Persönlichkeit darstellt - dürfte die Finanz über die Spekulation an Ihren Teil der Gage kommen, sonst wären die Renner-Blöcke auch viel billiger, es sind ja nur Briefmarken - oder
Ahnungslose Grüße aus Wien
Chris