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Schenkung von VW Buggy Bj.1979 Deutschland /Schweiz

VW
Themenstarteram 24. Juni 2023 um 13:06

Hallo Zusammen??

Ich komme mit meiner Regerge irgendwie nicht weiter. Vielleicht kennt ihr einen ähnlichen Fall, oder könnt mir sagen, wie ich geschickt vorgehen soll.

Im Jahre1997 haben meine Eltern sich ihren Jugend Traum verwirklicht und einen VW Buggy aus dem Jahr 1979 gekauft.

Er hat mich meine ganze Kindheit, Jugend bis zum heutigen Tage begleitet und wir hatten spannende Abenteuer mit ihm??

Nun ist es so, dass meine Mum ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren kann und ihn mir gerne schenken möchte.

Da ich seit 6 Jahren in der Schweiz wohne war mir klar das das nicht so einfach werden wird. Nicht nur das vorzollen(mit einer Schenkung) auch das anmelden und Vorführen(MFK) hierzulande ja schon bei "normalen" Autos alles andere als einfach und flott geht.

Er hat den deutschen TÜV Stempel diese Woche erhalten??nur wie soll ich jetzt weiter vorgehen?

Ich danke schonmal im voraus fürs lesen und Antworten.

Es würde mir das Herz brechen ihn verkaufen zu müssen, wenn es keinen Weg für ihn in die Schweiz gebe.

Liebe Grüsse Mira

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11 Antworten

Hallo Mira,

Das der Buggy deutschen TÜV bekommen hat ist schon einmal ein GROSSER Vorteil. Ich selber stamme aus Konstanz, habe von 2006 bis 2011 dann in der schweiz gewohnt/gearbeitet. Dabei auch mein Auto anfangs mitgenommen, mit deutschem Kennzeichen. Über das gab es auch keine Rechnung, war jahre vorher von meinem Vater für mich bar gekauft worden.

Da hat es sich wie beim restlichen Inventar verhalten. Eine Liste gemacht, zum Hauptzoll in Konstanz ( Wo du genau da wohnst hattst Du ja nicht geschrieben) und dort ins Verzollungs Büro. Die stellen sich da anfangs IMMER total kompliziert an, weil sie es eig nicht wollen.. Aber es gibt IMMER Möglichkeiten etwas was DIR gehört auch einzuführen.

Da gibt es allerdings auch Unterschiede, worin die Schweizer ja wahre Meister sind..

zB ...--> Erbgut in die Schweiz einführen

Erbschaftsgut unter einem Wert von 100 000 Franken müssen Sie nicht vorgängig melden. Um Erbschaftsgut ab diesem Wert in die Schweiz zu bringen, müssen Sie vor der Einfuhr bei der zuständigen Zollkreisdirektion ein Gesuch um „abgabenfreie Zulassung von Erbschaftsgut" einreichen.

Da Deine Mutter,wie ich das herausgelesen habe aber noch lebt, ist es ja kein Erbe. Was ihr beispielsweise machen könntet, das ihr einen Kaufvertrag aufsetzt, mit einem Betrag. Diesen Kaufvertrag legst du dann beim Zoll vor und fragst wieviel Einfuhrzoll du zahlen musst. Den Betrag könnt ihr ja gering halten, da gibt es auch freibeträge.

Zum KFZ importieren gehst Du zum Zoll, siehe das hier --->

Wie kann ich mein Fahrzeug anmelden? Sie müssen an der Grenze beim Schweizer Zoll einen Vormerkschein 15.25 beantragen. Diesen erhalten Sie bei allen besetzten Grenzübergängen während der Öffnungszeiten im Reiseverkehr.

In der Schweiz gehst Du in Deinem Kanton (ich kenne das nur in der Ostschweiz, St Gallen Thurgau und Zürich)

zum Kantonalamt /im Kanton St Gallen war das Bürgeramt Uznach (wo ich gewohnt habe) dafür zuständig.

Die melden dann dein Auto bei der MFK an, von denen bekommst Du einen Termin. Dazu habe ich dir einen Link per PrivatMail geschickt.. auf JEDEN Fall daran halten..da sind die Schweizer ETWAS eigen.. ;)

Die andere Möglichkeit wäre ,den Buggy auf Deine Mutter zugelassen zu lassen, in Deutschland.. und dann kannst Du damit auch legal 18 Monate in der Schweiz fahren.

In der Zeit müsste sich das ummelden samt MFK auch klären lassen.

Gruss micha

Themenstarteram 24. Juni 2023 um 14:40

Hey Micha

Danke für deine Antwort ??

Die gleiche Überlegung habe ich mir auch scgon gemacht, ihn über meine Mutter weiter laufen zu lassen und ihn zu fahren. Allerdings heisst es überall das man mit Schweizer Wohnsitz und Schweizer Fahrausweis kein Auto in der Schweiz und Deutschland mit Deutscher Zulassung fahren darf...

Ich wohne seit 6 Jahren im Kanton Aargau.

Lieben Gruss Mira

Wenn Du nicht der HALTER dieses deutschen KFZ bist, macht das soweit ich weiss nichts... Ich habe auch (jetzt noch) meinen schweizer Führerschein und fahre mit dem in D seit 2011 herum,war auch schon in mehreren Polizeikontrollen mit meinem DEUTSCHEN KFZ , da gab es nie Probleme. Ich arbeite beim Rettungsdienst, da kann ich in D auch mit dem Schweizer Führerschein fahren...

Das einzige was du nicht machen darfst, ist das auf DICH zugelassene Auto in dem Land fahren in dem Du keinen Wohnsitz hast, das wäre Steuerhinterziehung..

Zitat:

@Mira222 schrieb am 24. Juni 2023 um 16:40:15 Uhr:

Allerdings heisst es überall das man mit Schweizer Wohnsitz und Schweizer Fahrausweis kein Auto in der Schweiz und Deutschland mit Deutscher Zulassung fahren darf

Das ist richtig. Du darfst den Buggy in Deutschland fahren so viel du willst. In die Schweiz muss er eingeführt werden. Die Kulanzfrist von einem Jahr gibts nur beim Umzug über die Grenze.

Das schwierigste wird sein, mit dem Buggy in der Schweiz eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Kunststoffkarosserie und so. Ob das möglich ist sagt Dir der Schweizer Tüv (hoheitliche Stelle für technische Begutachtungen). Vielleicht geht es auch über ein Forum. Einen Hersteller wird es ja wohl nicht mehr geben.

Zitat:

@Knalli76 schrieb am 24. Juni 2023 um 15:29:43 Uhr:

zB ...--> Erbgut in die Schweiz einführen

Erbschaftsgut unter einem Wert von 100 000 Franken müssen Sie nicht vorgängig melden. Um Erbschaftsgut ab diesem Wert in die Schweiz zu bringen, müssen Sie vor der Einfuhr bei der zuständigen Zollkreisdirektion ein Gesuch um „abgabenfreie Zulassung von Erbschaftsgut" einreichen.

Da Deine Mutter,wie ich das herausgelesen habe aber noch lebt, ist es ja kein Erbe. Was ihr beispielsweise machen könntet, das ihr einen Kaufvertrag aufsetzt, mit einem Betrag.

In Deutschland sind größere Schenkungen und Erbschaften in vielen Punkten gleichgestellt. Von daher sollte man sich schlau machen, in wie weit das auch für die Schweiz gilt. Man könnte einen Schenkungsvertrag aufsetzen. Man sollte sich entsprechend von echt fundierter Seite beraten lassen, was der sinnvollste Weg wäre.

Andere Frage wäre, ob es eine Perspektive gibt, dass du ganz wieder nach D kommst bzw. wie oft du bei deiner Mutter bist, so dass der Wagen vorerst bei ihr bleibt. Mit H-(Saison-)Kennzeichen und Oldtimer-Versicherung dürfte der Unterhalt sehr günstig sein, so dass keine Not besteht den Wagen zu verkaufen oder ohne genaue Prüfung möglicher Import-/Deklarierungswege in die Schweiz zu bringen.

Ein paar Infos vom ADAC: https://www.adac.de/.../schweiz-export-kfz-mitnahme-zulassung.pdf?...

Wenn man für die Zoll-Formalitäten eh eine Spedition nutzen sollte, könnte man bei (mehreren) anfragen, was sie als günstigsten Weg sehen würden.

Auch der schweizer Buggy-Club könnte dir weiter helfen insbesondere bei Fragen der Zulassung: https://buggy-club-schweiz.ch/

Zunächst einmal würde ich ins örtliche Rathaus marschieren und das Procedere klären.

Dann mit Bildern und deutschen Papieren von dem Wagen bei einer MFK-Prüfstelle vorsprechen.

Danach weißt du wenigstens, ob das generell machbar ist.

Oldtimer können in die Schweiz eingeführt werden.

So wahnsinnig kompliziert ist der Import von Fahrzeugen auch nicht. Wurde ja oben auch super erklärt.

Ob das nun ein Buggy, ein Mini Moke, ein Alfa Spider oder eine Corvette ist, dürfte egal sein. Unsicher waren sie alle.

Der Schweizer MFK toppt den deutschen TÜV in Bezug auf Penibilität. Der Wagen sollte also wirklich in Ordnung sein. Auch die Reifen nicht zu alt.

Die Einführung wird nicht das große Problem sein - aber die Kosten für das ganze Procedere würden mich mal interessieren...:o

Wird wahrscheinlich teurer sein als die Kiste (nicht abfällig gemeint) noch wert ist.:p

Zitat:

@migoela schrieb am 28. Juni 2023 um 06:26:27 Uhr:

Die Einführung wird nicht das große Problem sein - aber die Kosten für das ganze Procedere würden mich mal interessieren...:o

Wird wahrscheinlich teurer sein als die Kiste (nicht abfällig gemeint) noch wert ist.

Wenn das ein originaler Dune Buggy ist, hat er schon einen gewissen Wert.

Das Ganze liegt im Bereich 1-2.000 Euro, wenn ich mich recht erinnere.

Österreich mit seiner NOVA ist richtig teuer. Die Schweiz dann nur bei der Versicherung.

Danke für die Info.

Gerade mal bei mobile nachgeschaut.

Preise fangen bei ca. 6000€ an und gehen bis knapp 40000 Euronen - der älteste (Bj. 1967) ist auch der teuerste...:cool:

Dann würde sich die "Aktion" ja lohnen.:p

Zitat:

@Kugar schrieb am 28. Juni 2023 um 06:56:11 Uhr:

 

Die Schweiz dann nur [teuer] bei der Versicherung.

Meiner Erfahrung nach nimmt sich das nicht viel zur Versicherung hierzulande, zumindest was Haftpflicht angeht. Die Steuer kann je nach Kanton teurer sein, aber unterm Strich auch kaum der Rede wert.

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