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Schichtzeit bei Arbeitsbeginn vor 5 Uhr

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 13:05

Hallo zusammen

In der CAO (Tarifvertrag in NL) steht geschrieben, das man nur 10 Std Schichtzeit arbeiten darf, wenn man morgens vor 5 Uhr anfängt. Ich bin bisher davon ausgegangen, das das eine tarifliche Vereinbarung ist, die bei Kontrollen durch BAG, Polizei o.a. nicht geahndet wird.

Jetzt hat mir gerade ein holländischer Kollege erzählt, das dies eine gesetzliche Bestimmung sei, die bei Nichtbeachtung durchaus Strafen nach sich ziehen kann (vor allem in Belgien und Frankreich).

Wer weiß genaues darüber?

Vielen Dank

Gruß Christian

Beste Antwort im Thema
am 20. Mai 2014 um 4:56

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Jetzt hat mir gerade ein holländischer Kollege erzählt, das dies eine gesetzliche Bestimmung sei, die bei Nichtbeachtung durchaus Strafen nach sich ziehen kann (vor allem in Belgien und Frankreich).

Wer weiß genaues darüber?

Es stimmt, es wird als Verstoß nach EG-VO 561/06 geahndet, wenn du eine Übertretung der Schichtzeit hast.

Die Schichtzeit definiert sich so:

Du musst innerhalb des 24-Stundenzeitraums ab deinem Schichtbeginn (Arbeitsbeginn) nach einer täglichen Ruhezeit wieder eine 11 stündige (verkürzt 9-stündige) Ruhezeit komplett absolvieren. Der Rest des 24- Stundenzeitraums, abzüglich dieser täglichen Ruhezeit ist deine maximale Schichtzeit.

Das bedeutet konkret: Deine maximale Schichtzeit darf pro 24- Stundenzeitraum nur 13 Stunden (bei täglicher Ruhezeit von 11 Stunden bzw. 15 Stunden bei einer 9-stündigen Ruhezeit betragen.

Innerhalb dieser Schichtzeit darfst du aber nur 10 Stunden Arbeitszeit haben, darin wiederum enthalten maximal 9 bzw. 10 Stunden Lenkzeit.

Deine Schichtzeit kann bei einem Arbeitsbeginn um 4.00 Uhr wie folgt aussehen:

4.00 bis 04.10 Uhr sonstige Arbeitszeit (Abfahrtkontrolle)

04.10 bis max. 8.40 Uhr = Lenkzeit (als Arbeitszeit)

08.40 bis 09.25 Uhr = Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten (das ist zwar Pause, zählt aber in dem Zeitrahmen der oben genannten Schichtzeit mit)

09.25 Uhr bis 13.45 Uhr = Lenkzeit als Arbeitszeit

Es könnten dann innerhalb deines Zeitrahmens für die Schichtzeit (04.00 Uhr bis maximal 17.00 Uhr bei beabsichtigter verkürzter Tagesruhezeit) noch Pausen oder Bereitschaftszeiten bis maximal 1:15 Std. (bei verkürzter Ruhezeit maximal 3:15 Std.) vorkommen, und deine Schichtzeit ist noch O.K.

In dem obigen Beispiel hast du deine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden erreicht. Wenn du aber irgendwo zwischen den oben bezeichneten Zeiten noch Pausen oder Bereitschaftszeiten hattest, verschiebt sich dein Schichtzeitende um diese Zeiten nach hinten. Wohlgemerkt, nur Pausen oder Bereitschaftszeit. Deine Arbeitszeit ist an diesem Tag voll!

Du musst in dem Beispiel innerhalb des 24- Stundenzeitraums ab 04.00 Uhr deine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von 11 (9) Stunden komplett absolviert haben. Also musst du sie als regelmäßige tägliche Ruhezeit von 11 Stunden spätestens um 15.00 Uhr und bei einer verkürzten Tagesruhezeit von 9 Stunden spätestens um 16.00 Uhr angetreten haben. Wenn nicht, ist es ein Schichtzeitverstoß.

Ach übrigens noch was: Es ist völlig egal, wann du angefangen hast zu arbeiten. Ab diesem Zeitpunkt zählen die 24 Stunden.

Also kein Truckergeschafel, oder das gilt nur in NL. Nein, das betrifft uns alle, für die die EG-VO 561/06 gilt.

Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend... ;)

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lies dir mal das arbeitszeitgesetz durch

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 16:15

Extra für die Transe:

Ich weiß das man am Tag maximal 10 Std arbeiten darf. Aus diesem Grund habe ich oben Schichtzeit geschrieben. Ich weiß "Schichtzeit" gibt es offiziell gar nicht, aber jeder weiß

was gemeint ist.

Also, ich fange um 3 Uhr an zu arbeiten. Mache von 8-11 3 Std Pause und um 16 Uhr Feierabend!!!

Darf ich das? Mein Arbeitskollege in Holland sagt NEIN!

Gruß Christian

am 19. Mai 2014 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Extra für die Transe:

Ich weiß das man am Tag maximal 10 Std arbeiten darf. Aus diesem Grund habe ich oben Schichtzeit geschrieben. Ich weiß "Schichtzeit" gibt es offiziell gar nicht, aber jeder weiß

was gemeint ist.

Also, ich fange um 3 Uhr an zu arbeiten. Mache von 8-11 3 Std Pause und um 16 Uhr Feierabend!!!

Darf ich das? Mein Arbeitskollege in Holland sagt NEIN!

Gruß Christian

Hat dein Kollege recht.

Wenn du um 3 anfängst und um 8 Pause machst - dann sind diese 5 Stunden zuviel - zumindest wenn du in den 5 Stunden "nur" fährst. Hier müsstest du nach spätestens 4-Std.-30-Min. Pause machen. (Oder seh ich da was falsch?)

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 16:54

Das war ein Beispiel. Es geht hier doch nur darum ob die Zeit des Arbeitsbeginns eine Rolle spielt.

Ich fang um 3 Uhr an und mache von 7-9 Pause. Dann arbeite ich wieder von 9-12 und mache von 12--

13 Uhr Pause. Dann arbeite ich von 13-16 Uhr. Das soll verboten sein, weil ich vor 5 Uhr angefangen habe zu arbeiten. So steht es auch im holländischen Tarifvertrag (aber ist das auch gesetzlich so geregelt??????)

Ich hoffe jetzt hat jeder den Grund meiner Frage verstanden

Gruß Christian

am 19. Mai 2014 um 17:24

Was in irgendeinem Tarifvertrag steht, dem du nicht unterworfen bist, kann dir erstmal herzlich egal sein. ;)

Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass einzelne EU-Länder die EU-weiten Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten so unterschiedlich auslegen.

Die Verordnung (EG) 561/2006 enthält meines Wissens keine Angaben zum Schichtbeginn. Wichtig ist "nur", dass man konform zu den dort genannten Regelungen fährt. Will sagen: "Latte, ob du um 3 oder 6 anfängst, hauptsache du hältst Pausenzeiten sowie TRZ und WRZ ein."

am 19. Mai 2014 um 17:28

Noch nie davon gehört.

Kann ich irgendwie auch nicht glauben.

Sicher wieder so Trucker-Geschwafel vom Stammtisch.

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 17:44

Ich fahre für eine Spedition in NL und unterstehe somit dem CAO Tarifvertrag. Und das steht da tatsächlich so drin.

Aber das das ein Gesetz sein soll, habe ich auch zum ersten Mal gehört.

Vielen Dank

Gruß Christian

am 20. Mai 2014 um 4:56

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Jetzt hat mir gerade ein holländischer Kollege erzählt, das dies eine gesetzliche Bestimmung sei, die bei Nichtbeachtung durchaus Strafen nach sich ziehen kann (vor allem in Belgien und Frankreich).

Wer weiß genaues darüber?

Es stimmt, es wird als Verstoß nach EG-VO 561/06 geahndet, wenn du eine Übertretung der Schichtzeit hast.

Die Schichtzeit definiert sich so:

Du musst innerhalb des 24-Stundenzeitraums ab deinem Schichtbeginn (Arbeitsbeginn) nach einer täglichen Ruhezeit wieder eine 11 stündige (verkürzt 9-stündige) Ruhezeit komplett absolvieren. Der Rest des 24- Stundenzeitraums, abzüglich dieser täglichen Ruhezeit ist deine maximale Schichtzeit.

Das bedeutet konkret: Deine maximale Schichtzeit darf pro 24- Stundenzeitraum nur 13 Stunden (bei täglicher Ruhezeit von 11 Stunden bzw. 15 Stunden bei einer 9-stündigen Ruhezeit betragen.

Innerhalb dieser Schichtzeit darfst du aber nur 10 Stunden Arbeitszeit haben, darin wiederum enthalten maximal 9 bzw. 10 Stunden Lenkzeit.

Deine Schichtzeit kann bei einem Arbeitsbeginn um 4.00 Uhr wie folgt aussehen:

4.00 bis 04.10 Uhr sonstige Arbeitszeit (Abfahrtkontrolle)

04.10 bis max. 8.40 Uhr = Lenkzeit (als Arbeitszeit)

08.40 bis 09.25 Uhr = Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten (das ist zwar Pause, zählt aber in dem Zeitrahmen der oben genannten Schichtzeit mit)

09.25 Uhr bis 13.45 Uhr = Lenkzeit als Arbeitszeit

Es könnten dann innerhalb deines Zeitrahmens für die Schichtzeit (04.00 Uhr bis maximal 17.00 Uhr bei beabsichtigter verkürzter Tagesruhezeit) noch Pausen oder Bereitschaftszeiten bis maximal 1:15 Std. (bei verkürzter Ruhezeit maximal 3:15 Std.) vorkommen, und deine Schichtzeit ist noch O.K.

In dem obigen Beispiel hast du deine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden erreicht. Wenn du aber irgendwo zwischen den oben bezeichneten Zeiten noch Pausen oder Bereitschaftszeiten hattest, verschiebt sich dein Schichtzeitende um diese Zeiten nach hinten. Wohlgemerkt, nur Pausen oder Bereitschaftszeit. Deine Arbeitszeit ist an diesem Tag voll!

Du musst in dem Beispiel innerhalb des 24- Stundenzeitraums ab 04.00 Uhr deine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von 11 (9) Stunden komplett absolviert haben. Also musst du sie als regelmäßige tägliche Ruhezeit von 11 Stunden spätestens um 15.00 Uhr und bei einer verkürzten Tagesruhezeit von 9 Stunden spätestens um 16.00 Uhr angetreten haben. Wenn nicht, ist es ein Schichtzeitverstoß.

Ach übrigens noch was: Es ist völlig egal, wann du angefangen hast zu arbeiten. Ab diesem Zeitpunkt zählen die 24 Stunden.

Also kein Truckergeschafel, oder das gilt nur in NL. Nein, das betrifft uns alle, für die die EG-VO 561/06 gilt.

Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend... ;)

am 20. Mai 2014 um 7:02

da möchte ich doch noch einen klitzekleinen Hinweis loswerden.

Transportcampus hat schon Recht was die Schichtzeit betrifft.

Nur glaube ich, das was der holländische Kollege wegen der 10 Std meinte, betrifft nur das Arbeiszeitgesetz. Und da kommt das nächste Problem. In der 561 steht zwar auch das es max 10 Std Lenkzeit geben dürfe, was aber auch schon wieder nicht richtig ist, denn durch das Arbeitszeitgesetz, könnte ich niemals auf diese 10 Std kommen. Klar werden jetzt viele sagen. Wenn mann immer nur Pause eingibt oder Bereitschaft mag das sein. Aber inzwischen sind einige Behörden soweit, das sie ohne Probleme dem Fahrer nachweisen können, den Tachographen falsch bedient zu haben. Bei keinem Fahrer können die Aufzeichnungen nur aus Pause/Bereitschaft und Lenkzeit bestehen.

Ordnungswidrig nach § 8a Abs. 2 Fahrpersonalgesetz

handelt, wer andere Arbeits- oder Bereitschaftszeiten

nicht festhält.

Je 24-Stunden-Zeitraum 50€

inwieweit eine mögliche Zurechnung, durch die falsche Bedienung des Tachographen, von Arbeitszeit auf die gemachte Lenkzeit möglich ist, bzw. überhaupt statthaft wäre, muss wohl noch geklärt werden.

Also es gibt keine 9 / 10 Std Lenkzeit ohne nicht gegen eine VO oder Gesetz zu verstoßen und das in ganz Europa

Laut Arbeitszeitgesetz darf man innerhalb eine 24h-Zeitraums max 10 h Arbeitzeit einschließlich Fahrzeit haben. Innerhalb von 6 Monaten bzw 24 Monaten darf man werktäglich aber nur auf durchschnittlich 8 Arbeitsstunden kommen, was durchschnittlich 40 h Arbeitszeit in der Kalenderwoche entspricht.

Muss ich also nach 4,5h Fahrzeit + 1h Pause + 4,5 h Fahrzeit tatsächlich anstatt 11 h Pause 14 h Pause machen?

am 20. Mai 2014 um 9:55

Arbeitszeitgesetz

§ 21a Beschäftigung im Straßentransport

(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis

zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen

im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

(5) Die Ruhezeiten bestimmen sich nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften

für Kraftfahrer und Beifahrer sowie nach dem AETR. Dies gilt auch für Auszubildende und

Praktikanten.

-------------------------------------------

Zitat:

Laut Arbeitszeitgesetz darf man innerhalb eine 24h-Zeitraums max 10 h Arbeitzeit einschließlich Fahrzeit haben. Innerhalb von 6 Monaten bzw 24 Monaten darf man werktäglich aber nur auf durchschnittlich 8 Arbeitsstunden kommen, was durchschnittlich 40 h Arbeitszeit in der Kalenderwoche entspricht.

Muss ich also nach 4,5h Fahrzeit + 1h Pause + 4,5 h Fahrzeit tatsächlich anstatt 11 h Pause 14 h Pause machen?

Anstandslos gestrichen weil aus dem falschen Teil des Arbeitszeitgesetzes entnommen ;)

Zitat:

Original geschrieben von roadheini

Arbeitszeitgesetz

§ 21a Beschäftigung im Straßentransport

(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis

zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen

im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

(5) Die Ruhezeiten bestimmen sich nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften

für Kraftfahrer und Beifahrer sowie nach dem AETR. Dies gilt auch für Auszubildende und

Praktikanten.

-------------------------------------------

Zitat:

Original geschrieben von roadheini

Zitat:

Laut Arbeitszeitgesetz darf man innerhalb eine 24h-Zeitraums max 10 h Arbeitzeit einschließlich Fahrzeit haben. Innerhalb von 6 Monaten bzw 24 Monaten darf man werktäglich aber nur auf durchschnittlich 8 Arbeitsstunden kommen, was durchschnittlich 40 h Arbeitszeit in der Kalenderwoche entspricht.

Muss ich also nach 4,5h Fahrzeit + 1h Pause + 4,5 h Fahrzeit tatsächlich anstatt 11 h Pause 14 h Pause machen?

Anstandslos gestrichen weil aus dem falschen Teil des Arbeitszeitgesetzes entnommen ;)

Sorry, da war ich wohl bei der Vorschrift für Schichtarbeiter.:rolleyes:

am 20. Mai 2014 um 16:14

Transportcampus, das ist ja alles richtig, was du schreibst (24 h - Zeitraum)

Aber die Frage war, ob man nur 10 Stunden Schichtzeit hat, wenn man vor 5 anfängt.

am 21. Mai 2014 um 6:57

Wenn das so sein sollte, dann handelt es sich um innerstaatliche Regelungen welche über das jeweilige Arbeitszeitgesetz geregelt sind. Bedeutet, das wenn ein deutscher Fahrer für ein holländische Unternehmen fährt er unter diese Regelung fallen würde. Fährt er für ein deutsches Unternehmen dann nicht.

Ob jetzt hier auch wirklich 10 Schichtzeit bei Beginn vor 05:00 gemeint ist, oder vieleicht auch eher Arbeitszeit, das ist dann eine reine ORANGE Angelegenheit :D

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