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Schild Behindertenparkplatz - unklar?

Themenstarteram 18. August 2022 um 7:31

Bin der letzte der auf einem Behindertenparkplatz steht - aber was ist den dass für ein unklares Schild - Stand auf dem ersten linken Parkplatz und hab jetzt ein Ticket über 55 € bekommen- find das schon eine seltsame Beschilderung und unten noch das Veranstaltungsschild…

Was meint ihr dazu?

Behindertenparkplatz?
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78 Antworten

Für mich ist das eine total klare Beschilderung. Behindertenparkplatz alles links und alles rechts. Das Veranstaltungsschild hat damit ja nun gar nix zu tun, das wurde mEn „privat“ als Wegweiser drangehängt an die Stange. Strafe zu Recht kassiert.

Für mich wäre das ein Parkplatz, beidseitig, für VTs mit Behinderung und zur Veranstaltung geht es nach rechts.

Wenn das für dich eine unklare Beschilderung ist, solltest du an deiner Wahrnehmungsfähigkeit arbeiten.

Was soll man da noch klarer beschildern?

Das irgendjemand da eine (Papp-?)Schild für eine Veranstaltung dranklebt, macht es ja nun nicht wirklich unklarer.

Das P-Schild mit zwei Pfeilen ist für die Mittenaufstellung gedacht. Im öffentlichen Verkehrsraum entfaltet es für sich alleine vermutlich keine Wirkung. Es gibt also Potential, die Situation misszuverstehen dahingehend, dass nur der mittlere Parkplatz Behinderten mit Merkzeichen vorbehalten sein soll.

Vermutlich wissen dass die Knöllchenschreiber, sonst hätten sie gleich abschleppen lassen.

Da alle 3 Parkplätze gleich groß sind, ist es wahrscheinlich so gemeint, dass hier 3 Parkplätze für behinderte Menschen markiert sind. Ich hätte da nicht geparkt.

Die beiden Pfeile auf dem P-Schild sagen eindeutig, dass es (samt der Einschränkung auf Behinderte) sowohl rechts als auch links vom Schild gilt, also für alle (drei?) markierten Parkplätze im Bereich des Schildes. Das private Veranstaltungsschild (unbeachtlich, ob es nun regelkonform angebracht wurde oder nicht) kann an dieser Bedeutung nichts ändern, die offiziellen Schilder sind ja einwandfrei erkennbar.

Ganz genau, das ist überhaupt nicht unklar oder zweifelhaft. Der private Hinweis auf die Veranstaltung ändert daran überhaupt nichts. Strafe zu Recht kassiert.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. August 2022 um 09:58:10 Uhr:

Vermutlich wissen dass die Knöllchenschreiber, sonst hätten sie gleich abschleppen lassen.

Da die Verordnung eine Kannbestimmung ist, schließt das Eine das Andere nicht aus.

Was ist denn daran nicht zu verstehen ???

Das ist das original Schild für Behinderten Parkplatz

... das ist das Original-Zusatzschild für Menschen mit Behindertenausweis und Merkzeichen G. Das Original-Schild gibt es nicht, daher ist die Beschilderung möglicherweise missverständlich.

Da ist überhaupt nichts missverständlich, auch nicht möglicherweise.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. August 2022 um 11:14:59 Uhr:

... das ist das Original-Zusatzschild für Menschen mit Behindertenausweis und Merkzeichen G. Das Original-Schild gibt es nicht, daher ist die Beschilderung möglicherweise missverständlich.

wieso gibt es das VZ 315-30 nicht?

Die Beschilderung ist sogar möglicherweise unzulässig, da Anfang und Ende des Parkbereiches nicht ausgeschildert sind. Die Verwendung von Zeichen für sich alleine 315-30 mit Zusatzschild ist nicht vorgesehen.

Edit: Unterstreichung durch mich um zusätzlichen Text kenntlich zu machen.

gelöscht

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. August 2022 um 11:42:08 Uhr:

Die Beschilderung ist sogar möglicherweise unzulässig, da Anfang und Ende des Parkbereiches nicht ausgeschildert sind.

wie bitte?? "nicht ausgeschildert"... was soll denn denn das jetzt heißen?

Natürlich ist das klar und eindeutig.

Oder müssen noch die Stellflächen hochglanzlackiert sein??

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