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Schilder tauschen
Guten Morgen liebes Forum,
ich stehe vor folgendem kleinen "Problem". Und zwar habe ich ein Auto beim Gebrauchtwagenhändler gekauft, und mein ehemaliges Fahrzeug in Zahlung gegeben. Das Kennzeichen wollte ich übernehmen, der Händler meinte das sei kein Problem, er kümmert sich um Ab- und Anmeldung.
Hat auch so alles funktioniert, allerdings sagte er mir schon am Telefon, dass mein Wunsch kurze Nummernschilder (da ich zwei Buchstaben und zwei zahlen auf dem Kennzeichen habe, sollte dies möglich sein) nicht geklappt hätte.
Bei der Abholung des Wagens ist mir dann aufgefallen, dass der Händler die alten, zum Teil verbeulten Schilder des alten Fahrzeugs einfach hat neu stempeln lassen und ans neue Fahrzeug angebracht hat. Das finde ich ist ein großer optischer Haken (bin da eben penibel). Was mich am meisten stört, ist dass das Schild vorne, an meinem alten Fahrzeug verschraubt war, heißt nun 4 Löcher im Schild sind, die aufgrund der Anbringung im Kennzeichenhalter, jetzt einfach offen sichtbar sind - alles andere als schön.
Nun ist jetzt meine Frage ob ich mir (ohne Abmeldung des Fahrzeugs) und bei beibehalten des selben Kennzeichens, einfach neue Schilder machen lassen kann, und die bei der Zulassungsstelle gegen Gebühr neu gestempelt werden.
Hat jemand von euch schon einmal Erfahrungen damit gemacht?
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
Leon
Beste Antwort im Thema
Ja, kein Problem. Frag ruhig noch einmal, ob sie auch ein kurzes stempeln. KZ im Internet bestellen ist günstiger.
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14 Antworten
Ja, kein Problem. Frag ruhig noch einmal, ob sie auch ein kurzes stempeln. KZ im Internet bestellen ist günstiger.
Zitat:
@leon_re97 schrieb am 7. November 2019 um 09:18:10 Uhr:
Nun ist jetzt meine Frage ob ich mir (ohne Abmeldung des Fahrzeugs) und bei beibehalten des selben Kennzeichens, einfach neue Schilder machen lassen kann, und die bei der Zulassungsstelle gegen Gebühr neu gestempelt werden.
Hat jemand von euch schon einmal Erfahrungen damit gemacht?
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
Leon
Moin ,
bei uns ist das kein Thema. Hab ich schon öfter gemacht.
Neues Kennzeichen im Netz bestellt und mit dem alten und neuen Kennzeichen zur Zulassungsstelle.
Alte wird entwertet auf das neue kommen dann neue Aufkleber und Abfahrt.
Gruss
PS: Kann es nachvollziehen. Mich stört sowas auch
Zitat:
@It is Naoanto schrieb am 7. November 2019 um 10:10:50 Uhr:
Zitat:
@leon_re97 schrieb am 7. November 2019 um 09:18:10 Uhr:
Nun ist jetzt meine Frage ob ich mir (ohne Abmeldung des Fahrzeugs) und bei beibehalten des selben Kennzeichens, einfach neue Schilder machen lassen kann, und die bei der Zulassungsstelle gegen Gebühr neu gestempelt werden.
Hat jemand von euch schon einmal Erfahrungen damit gemacht?
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
Leon
Moin ,
bei uns ist das kein Thema. Hab ich schon öfter gemacht.
Neues Kennzeichen im Netz bestellt und mit dem alten und neuen Kennzeichen zur Zulassungsstelle.
Alte wird entwertet auf das neue kommen dann neue Aufkleber und Abfahrt.
Gruss
PS: Kann es nachvollziehen. Mich stört sowas auch
Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Du hast ja geschrieben dass du das selbst schonmal so gemacht hast. Was hat das umstempeln der Schilder gekostet?
LG
Die Verwaltungsgebühren liegen i. d. R. um die 30€, kommt immer auf den jeweiligen Landkreis an.
Dazu kommen halt noch die Kosten für das neue Schild an sich.
Schau mal hier. Das sollte einen guten Anhaltspunkt liefern.
Soviel ich weiß fallen in Diesem speziellen Fall lediglich die Kosten für die Siegelplaketten an!
3 x 0,60 €
Die Kennzeichen kaufst Du ja vorher seperat.
Vorher fragen, welches Format die dir Stempeln würden ist sinnvoll. Bei uns im Landkreis werden "extrem" kurze Kennzeichen nur auf einer Zulassungsstelle von einer Person genehmigt. Es hilft also vielleicht zu fragen, ob eine andere Zulassungsstelle im Landkreis hierfür besondere Kompetenzen hat.
Das eigentliche Kennzeichen ist doch schon zugeteilt, es geht jetzt ja nur noch um das Kennzeichenschild.
Da sehe ich in der FZV kein Mindestmaß in der Breite, so lange also keine Engschrift verwendet wird und keine Abstände unterschritten werden dürfte die Zulassungsstelle da keine Einwände haben.
Mein Arbeitskollege hat es durch. XX-XX 1. Erst hatte er ein kleines, welches er bereits an seinem vorherigen Auto hatte. Dann hat er sich einen Kennzeichenhalter geholt, um das Kennzeichen nicht mehr knicken zu müssen (von der Form der Stoßstange her bedingt), diesen hat er glaube ich aus der Schweiz bekommen, und brauchte ein noch kleineres für den Halter und wurde an eine andere Zulassungsstelle verwiesen.
Zitat:
@hk_do schrieb am 7. November 2019 um 22:05:59 Uhr:
Das eigentliche Kennzeichen ist doch schon zugeteilt, es geht jetzt ja nur noch um das Kennzeichenschild.
Da sehe ich in der FZV kein Mindestmaß in der Breite, so lange also keine Engschrift verwendet wird und keine Abstände unterschritten werden dürfte die Zulassungsstelle da keine Einwände haben.
Anhand der Anlage 4 kann sich ja jeder ausrechnen welche Breite das "Blech" für seine Zeichen haben muss.
Grüße vom Ostelch
Das ist richtig, rein technisch gibt es aufgrund der vorgegebenen Breiten und Abstände jeweils eine Mindestbreite.
Unsere Zulassungsstelle hat auch ein Programm, das diese Mindestbreite ausrechnet. Wer also Abstände verkürzt hat um die nächstkleinere Platine verwenden zu können, der wird damit auffallen (ohne dass der Sachbearbeiter den Taschenrechner zücken muss).
Die Schildermacher haben dieses Programm (hier) natürlich auch...
Die Gebühr beträgt übrigens 2,60€ (Verwaltungsgebühr) + 2*1,20€ (Siegel) + 0,50€ (HU-Plakette) + 0,60€ (KBA-Gebühr), also 6,10€. Und nicht 30€ und auch nicht 3*0,60 €...
Gehe ich recht in der Annahme, dass sich diese Gebühren durch ikfz nicht unwesentlich erhöht haben?
Waren es vorher 4,10?
Nö, hat damit nix zu tun. Die Höhe ist auch schon seit einigen Jahren so...ob die dann natürlich genau so abgerechnet wurden überall, kann ich natürlich nicht sagen