- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Schlechte SF Klasse loswerden
Schlechte SF Klasse loswerden
Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bzw. mein Sohn hat 2021 leider zwei Unfälle mit meinem Fahrzeug gehabt, und nun zahle ich ab November einen deutlich höheren Betrag für die KFZ-Haftpflicht. Ich bin von jährlich 280€ auf ca. 700€ in die Klasse M gerutscht. Gibt es eine Möglichkeit, wie ich bei einer anderen Versicherung wieder bei Null beginnen kann? Kann ich fristgerecht zu Ende November kündigen, das Auto abmelden und erneut anmelden bei einer anderen Versicherung?
Ich weiß, das ist eigentlich nicht Sinn der Sache, aber ich bin da echt ein wenig verzweifelt. Diese Erhöhung macht mir als alleinerziehende Mama schon echte Sorgen, zusätzlich zu allen anderen gestiegenen Preisen. Ich bin aber dennoch auf das Auto für die Arbeit angewiesen.
Ähnliche Themen
20 Antworten
Ich weiß zwar nicht was Einstufung M bedeutet aber Auto abmelden und wieder neu anmelden funktioniert doch was bei der Sache nicht funktioniert ist deine Idee mit günstiger versichern. Die neue Versicherung fragt nämlich deine vorhergende an welche Prozente sie bestätigen und schwupps kommen die Schäden wieder auf den Tisch. Du kannst nur schauen ob es eine VS gibt die dich zum 1.1.2023 günstiger versichert.
Ohne Wechsel des Versicherungsnehmers hat die alte Versicherung immer das Vorrecht. Das funktioniert so also nicht. Klasse M bedeutet "Malus" und ist eben für besonders häufige Schäden.
Was funktioniert ist ein neues Auto mit einer neuen Versicherung, das am besten neu Zulassen bevor der alte Abgemeldet wird.
Grüße
Steini
Vielleicht klappt eine Verlegung der Hauptfälligkeit auf den 01.01. ab 01.01.2023. Dann hättest Du ab 11/2022 SFM und ab 01.01.2023 SF0 ...
Zitat:
"Ich weiß, das ist eigentlich nicht Sinn der Sache, aber ich bin da echt ein wenig verzweifelt. Diese Erhöhung macht mir als alleinerziehende Mama schon echte Sorgen, zusätzlich zu allen anderen gestiegenen Preisen. Ich bin aber dennoch auf das Auto für die Arbeit angewiesen."
Der Tipp, ein neues Auto anzuschaffen ist da eher kontraproduktiv.
Das Auto könnte auf den Sohn umgemeldet werden.
Eigentlich bist du ja schon seit dem 01.01.22 in SF M.
Da aber deine Hauptfälligkeit erst im November 22 ist, wurde da die SF M erst wirksam.
Wenn du jetzt deinen Vertrag auf Ablauf 01.01. umstellt, kommst du zum 01.01.23 in SF1.
Du kannst aber auch zum November 2022 kündigen und woanders eine neue Versicherung mit Ablauf 01.01. abschließen.
Wenn du dann die SF M mitnimmst, kommst zu zum 01.01. auch in SF1
Eventuell haben die Eltern der TE'in noch einen freien Versicherungsvertrag, dessen SF-Klasse übertragbar wäre.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. Oktober 2022 um 15:42:08 Uhr:
Eventuell haben die Eltern der TE'in noch einen freien Versicherungsvertrag, dessen SF-Klasse übertragbar wäre.
kann natürlich sein aber freie Verischerungsverträge heist normalerweise mehrere Autos (gehabt), mehrere Autos = mehr Geld gehabt, Aber das scheint ja gerade nicht vorhanden zu sein. Ok kann ja früher mal so gewesen sein. Aber das wäre schon ziemlich , sagen wir mal speziell..und wenn sagen wir mal der Vater Geld oder freien Vertag hätte hätte, das Verhältnis stimmen würde , dann würde er evtl da etwas sponsorn , scheint aber nicht der Fall zu sein.
Ist doch schön, dass hier die meisten Mitglieder als perfekte Fahrer auf die Welt gekommen sind. Meine Eltern hatten leider das Pech, dass ihr einziger Sohn in seiner Sturm- und Drangphase mehrere Unfälle hatte. Und der einzige Sohn (und jetzt dessen Tochter) hatte das Glück, dass es deshalb nicht einmal Krach gab...
Nebenbei - steht da nicht was von "Ich bzw. mein Sohn hat 2021 leider zwei Unfälle mit meinem Fahrzeug gehabt..." und das klingt für mich so, als jeder einmal nicht aufgepasst hat.
@StrichAchtundSo : Stimmt nicht unbedingt. Ich hab des Vertrag meiner Mutter übernommen, als die altersbedingt mit dem Fahren aufhörte und auch den Vertrag meiner Schwester, die ihr Auto verkauft hat und den Vertrag nicht mehr benötigte. Hatte in beiden Fällen nichts mit viel Geld zu tun.
Danke, ja das ergibt Sinn. Hatte mich schon gefragt, warum die Erhöhung des Betrages so spät kam. Dann werde ich es so versuchen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 26. Oktober 2022 um 08:08:51 Uhr:
Eigentlich bist du ja schon seit dem 01.01.22 in SF M.
Da aber deine Hauptfälligkeit erst im November 22 ist, wurde da die SF M erst wirksam.
Wenn du jetzt deinen Vertrag auf Ablauf 01.01. umstellt, kommst du zum 01.01.23 in SF1.
Du kannst aber auch zum November 2022 kündigen und woanders eine neue Versicherung mit Ablauf 01.01. abschließen.
Wenn du dann die SF M mitnimmst, kommst zu zum 01.01. auch in SF1
Ja, so war es tatsächlich. Wir beide hatten jeweils einen kleineren Unfall 2021 gehabt. Das ist unser einziges Fahrzeug, es gibt keinen Zweitwagen, weil jemand danach fragte.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. Oktober 2022 um 15:57:24 Uhr:
Ist doch schön, dass hier die meisten Mitglieder als perfekte Fahrer auf die Welt gekommen sind. Meine Eltern hatten leider das Pech, dass ihr einziger Sohn in seiner Sturm- und Drangphase mehrere Unfälle hatte. Und der einzige Sohn (und jetzt dessen Tochter) hatte das Glück, dass es deshalb nicht einmal Krach gab...
Nebenbei - steht da nicht was von "Ich bzw. mein Sohn hat 2021 leider zwei Unfälle mit meinem Fahrzeug gehabt..." und das klingt für mich so, als jeder einmal nicht aufgepasst hat.
Dann Schenk den Wagen Deinem Sohn, er meldet ihn neu an und startet bei einer anderen Versicherung mit Glück mit SF 1/2.
Kann natürlich trotzdem teuer werden weil der Versicherungsnehmer dann jung ist..
Vorher war der (hoffentlich) angegebene Fahrerkreis jung, kommt am Ende auf das Selbe raus.
Zitat:
@DDSpot3 schrieb am 26. Oktober 2022 um 20:48:39 Uhr:
Ja, so war es tatsächlich. Wir beide hatten jeweils einen kleineren Unfall 2021 gehabt. Das ist unser einziges Fahrzeug, es gibt keinen Zweitwagen, weil jemand danach fragte.
Schaden kaufen sich nicht gelohnt?
Wenn Frau/Schwester/... nimmt dein Auto als 2.Wagen, kann sein mit SF4