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Schlechtes Auto vom Händler gekauft- Rückgabe?

Themenstarteram 11. Juli 2011 um 18:38

Guten Abend allerseits!

Ich habe folgendes Problem: Da ich kurzfristig ein neues Auto brauchte, haben wir uns in der letzten Woche spontan für einen BMW E 46 320tds Touring Bj. 4/2001 entschieden. Der Wagen stand in Düsseldorf bei einem Händler für Nobelkarossen sowie hochwertiger Oldtimer. Der BMW war eine Inzahlungsnahme, hat 194tkm gelaufen ( Klar, ist sehr viel, aber Diesel mit weniger Laufleistung zu bekommen, war quasi in der Preisklasse unmöglich) und sollte nach Verhandlung 4500;- Eur kosten inkl. Winterreifen ect. Von aussen ziemlich guter Zustand, von innen eben den Kilometern entsprechend.

Wir haben eine kleine Probefahrt auf dem Gelände gemacht, da leider zu dem Zeitpunkt keine roten Nummern verfügbar waren. Da schien soweit alles bestens. Samstag waren wir dann bezahlen und haben die Abholung für heute vereinbart.

Heute war dann alles startklar, ich fahre los, mache noch das Fahrerfenster herunter, um meinem Freund etwas zu sagen- dann geht das Fenster nur halb zu und verkeilt sich..... mit Hilfe von schieben ging es dann wieder ganz zu:-( Dann weiter fiel mir ein Geräusch aus dem hinteren Teil des Fahrzeuges auf, wenn ich links abgebogen bin- allerdings klang das nicht nach Radlager oder so etwas.

So, weiter merkte ich dann, dass der Wagen etwas lasch fuhr- von den 136 Ps war nicht viel zu merken. Jetzt hat mein Freund, der gerade eine Probefahrt gemacht hat, den Verdacht, dass der Turbolader defekt ist....Er ist gerade bei einem Kollegen in der Werkstatt udn liest das Steuergerät aus. ehrlich gesagt bin ich echt bedient, und würde die Karre am Liebsten wieder zurück geben.

Die Frage ist nun, ob ich da rechtlichen Anspruch habe. Ich habe das Fahrzeug mit dem Hinweis " Gekauft wie besehen unter ausschluss jeglicher Gewährleistung " gekauft, aber ist das so rechtens? Muss ein Händler nicht zwangsläufig Gewährleistung geben?

Ich bin für jeden Tipp dankbar!

Und bitte schimpft nicht so dolle mit mir, ich war zu naiv udn habe mich von den ganzen Bonzenkarren dort blenden lassen udn darauf vertraut, dass man dort ein seriöses Auto kaufen kann:-(

 

Liebe Grüße

Melanie

Beste Antwort im Thema

Hi Melli,

zurückgeben geht net so einfach, weil du einen Vertrag geschlossen hast. Und daß ein Auto aus 2001 mit dem Kilometerstand auch net mehr neu ist, ist auch klar. Der Händler hat das Recht und die Pflicht, die Mängel zu beseitigen. Erst wenn er dieses zweimal vergeblich versucht, kannst du rückabwickeln. Die Idee mit DEKRA ist sehr gut. Lasse dir dort eine unabhängige Befundung machen --> Begutachtung im Umfang einer HU<-- und damit zum Händler. Dann Fahrzeug abgeben und nachbessern lassen. Wenn Händler nicht nachbessern will, sofort zum Anwalt. Keine Faxen machen, nicht drohen und rumexperimentieren, sondern klare Fakten schaffen. Wichtig: Alles schriftlich machen, mündliche Absprachen sind schwer zu beweisen.

Grüße der Gardiner

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29 Antworten
am 11. Juli 2011 um 18:43

Als Hændler kann er das nicht Ausschliessen. Es sei denn er hat ,,Im Auftrag`` verkauft. Ich wuerde mit ihm sachlich reden. Wenn es nix bringt verabschiede dich freundlich und geh zum Anwalt. Das bla bla mit Lehrgeld und Probefahrt und richtig anschauen weisst selber und ich lasse es weg;)

Themenstarteram 11. Juli 2011 um 18:54

Danke Mattalf!

Würde es denn Sinn machen, bevor man ein Gespräch sucht, das Fahrzeug z.B. bei der DEKRA einem Check zu unterziehen? Da hätte man etwas in der Hand. Oder wäre das nicht rechtens?

LG

Melanie

Wenn der Verkäufer als Händler und nicht von privat verkauft hat, kann er die Mängel nicht ausschließen. Du hast einen Anspruch auf die Beseitigung der Mängel.

Ein Gespräch mit dem Verkäufer kann manchmal "Wunder" bewirken. Sollte er jedoch abblocken würde ich an Deiner Stelle einen Rechtsanwalt aufsuchen ...

Zitat:

Original geschrieben von Mellili

Danke Mattalf!

 

Würde es denn Sinn machen, bevor man ein Gespräch sucht, das Fahrzeug z.B. bei der DEKRA einem Check zu unterziehen? Da hätte man etwas in der Hand. Oder wäre das nicht rechtens?

 

LG

 

Melanie

Die Kosten dafür müßtest Du dann selbst bezahlen und würdest diese vom Händler auch nicht erstattet bekommen.

Themenstarteram 11. Juli 2011 um 19:05

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer

Zitat:

Original geschrieben von Mellili

Danke Mattalf!

Würde es denn Sinn machen, bevor man ein Gespräch sucht, das Fahrzeug z.B. bei der DEKRA einem Check zu unterziehen? Da hätte man etwas in der Hand. Oder wäre das nicht rechtens?

LG

Melanie

Die Kosten dafür müßtest Du dann selbst bezahlen und würdest diese vom Händler auch nicht erstattet bekommen.

Nun gut, diese 80 EUR würden mich jetzt nicht weiter umbringen, aber dann hätte ich einen Überblick, was sonst noch so dran ist.

Das ist wohl wahr. Der Vorteil wäre auch, dass man mehr oder weniger alle Mängel aufgezeigt bekommt, wenn denn noch weitere Vorhanden sein solllten ...

Themenstarteram 11. Juli 2011 um 20:02

So, Steuergerät ist ausgelesen- Turbolader sowie Luftmengenmesser sind hin, ebenso der Fensterheber Fahrerseite. Das Geräusch von hinten ist "nur" der wackelnde Auspuff:-(

Habe ich in dem Fall ein Recht auf Nachbesserung? Ehrlich gesagt würd eich den Wagen lieber zurückgeben:-(

Liebe Grüße

Melanie

Hi Melli,

zurückgeben geht net so einfach, weil du einen Vertrag geschlossen hast. Und daß ein Auto aus 2001 mit dem Kilometerstand auch net mehr neu ist, ist auch klar. Der Händler hat das Recht und die Pflicht, die Mängel zu beseitigen. Erst wenn er dieses zweimal vergeblich versucht, kannst du rückabwickeln. Die Idee mit DEKRA ist sehr gut. Lasse dir dort eine unabhängige Befundung machen --> Begutachtung im Umfang einer HU<-- und damit zum Händler. Dann Fahrzeug abgeben und nachbessern lassen. Wenn Händler nicht nachbessern will, sofort zum Anwalt. Keine Faxen machen, nicht drohen und rumexperimentieren, sondern klare Fakten schaffen. Wichtig: Alles schriftlich machen, mündliche Absprachen sind schwer zu beweisen.

Grüße der Gardiner

Themenstarteram 11. Juli 2011 um 20:27

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Hi Melli,

zurückgeben geht net so einfach, weil du einen Vertrag geschlossen hast. Und daß ein Auto aus 2001 mit dem Kilometerstand auch net mehr neu ist, ist auch klar. Der Händler hat das Recht und die Pflicht, die Mängel zu beseitigen. Erst wenn er dieses zweimal vergeblich versucht, kannst du rückabwickeln. Die Idee mit DEKRA ist sehr gut. Lasse dir dort eine unabhängige Befundung machen --> Begutachtung im Umfang einer HU<-- und damit zum Händler. Dann Fahrzeug abgeben und nachbessern lassen. Wenn Händler nicht nachbessern will, sofort zum Anwalt. Keine Faxen machen, nicht drohen und rumexperimentieren, sondern klare Fakten schaffen. Wichtig: Alles schriftlich machen, mündliche Absprachen sind schwer zu beweisen.

Grüße der Gardiner

Keine Frage, das habe ich auch nicht erwartet- es wäre ja auch etwas anderes gewesen, wenn der Turbo in 5000 km das zeitliche gesegnet hätte. Aber beim Kauf sollte alles soweit ok sein, zumindest so gravierende dinge wie der Turbo.

Ich werde den Händler erstmal morgen früh anrufen, dann schauen wir mal, was er sagt. Wie ist das denn in Sachen Nachbesserung? Dürfte er Gebrauchtteile einsetzen?

Zitat:

Original geschrieben von Mellili

Habe ich in dem Fall ein Recht auf Nachbesserung?

was steht genau im kaufvertrag?

ist dort der händler als verkäufer? oder erfolgte der verkauf "im kundenauftrag"?

Themenstarteram 11. Juli 2011 um 20:29

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Mellili

Habe ich in dem Fall ein Recht auf Nachbesserung?

was steht genau im kaufvertrag?

ist dort der händler als verkäufer? oder erfolgte der verkauf "im kundenauftrag"?

Im Kaufvertrag steht der Händler als verkäufer, allerdings mit dem Satz "gekauft, wie besehen. "

am 11. Juli 2011 um 20:31

Red doch einfach mit dem Verkäufer und gut ist.

Themenstarteram 11. Juli 2011 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von shathh

Red doch einfach mit dem Verkäufer und gut ist.

Das habe ich ja auch vor! Mich interessiert nur der rechtliche Hintergrund.

Zitat:

Original geschrieben von Mellili

Im Kaufvertrag steht der Händler als verkäufer..

prima!

damit hast du volle zwei jahre gewährleistung auf die karre!

ein gewerblicher händler kann dir gegenüber die gewährleistung NICHT ausschließen! er kann sie zwar auf 1jahr verkürzen, aber nicht gänzlich ausschließen...

du rufst also morgen den händler an, weißt ihn darauf hin, das seine formulierung nichtig ist und das du einen termin zur nachbesserung haben willst...sollte der händler das nicht wollen -> anwalt!

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