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Schlüssel passt nicht!?

Opel Astra G
Themenstarteram 24. Februar 2006 um 19:29

Hi!

Als ich heute mal meinen Astra per Schlüssel aufschließen wollte, dachte ich mich haut es um!

Der Schlüssel passt nicht!!!

Irgendwie hab ich immer mehr das Gefühl das man mir einen Unfallwagen angedreht hat.

Kann mir jemand sagen wie da die Rechtslage ist?

Ich befürchte allerdings das ich nach 2 Jahren keine Chance mehr habe etwas nachzuweisen!?

Eine Rechtschutzversicherung beim ADAC besizte ich.

Das Auto war 1 Jahr alt als ich es bei einem Opelvertragshändler gekauft habe.

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13 Antworten

Das ist ja mal der Hammer, der freundliche wieder...

Äh, Lösungsvorschlage habe ich da allerdings nicht, außer, dass du dich vielleicht mal mit einem Anwalt in Verbindung setzen solltest.

Kannst dich da ja mal richtig schlau machen und mir berichten, das macht mich echt neugierig...

Ansonsten gute Fahrt

Du hast in den 2 jahren deinen wagen nicht ein mal mit dem schlüssel geöffnet,also ich meinem mit dem Bart?? imem rnur funk??? kann doch net sein oder????

kann es nicht eher sien, das das türschloss von dir iregndwie im arsch ist??

Aber dein Zündschloss tuts noch oder??

Wo passt den der schlüssel alles nciht in das schloss???

 

MFG

 

Hellrasor

Wie biste bis jetzt ins Auto gekommen? Scheibe immer eingeschlagen?

Was heißt passt nicht? Bekommst net rein oder wie ?

Was hat ein nicht passender Schlüssel mit Unfallwagen zu tun?

Themenstarteram 24. Februar 2006 um 19:51

Nunja, wenn ich ein Auto mit einer Funkfernbedienung hab dann benutz ich die auch!?

Der Schlüssel passt nur nicht in der Fahrertür. Auf der Beifahrertür gibt es ja kein Schloss.

O.k. ich gebe zu ich habe mir das Auto eigentlich nie so extrem genau angeschaut bis vor ca. einem halben Jahr.

Da hab ich dann festgestellt das einige Blenden (an den Schrauben) auf der Fahrerseite und die untere Türdichtung fehlt. Und jetzt eben das!

Ich weiß ihr werdet jetzt sicher sagen selber Schuld, aber ich war sehr viel unterwegs und das Auto ist bei mir eigentlich ein Gebrauchsgegenstand.....

nö selber schuld sacht keiner. Nur das du fürs nächste mal gewarnt bist.

Was ist mti der Heckklappe die funzt mittem schlüssel oder??

OK bist du dir den 100% sicher, das nciht das schloss einfach nur defekt ist???

Ansonsten wie schon gesagt , anwalt nehmen und typen verklagen bis zum geht net mehr, hast ja rechtsschutz.

MFG

 

Hellrasor

Themenstarteram 24. Februar 2006 um 20:07

Ob das Schloss defekt ist weiß ich nicht. Aber bei der Heckklappe funktioniert der Schlüssel.

Ich hatte vor einen halben Jahr schon mal beim ADAC angerufen als ich das mit der Türdichtung usw. fand.

Die sagten mir allerdings das es keinen Zweck hat zu klagen, da ich ersteinmal nachweißen müßte das nicht ich einen Unfall gebaut habe!?

Hallo,

was heisst, der Schlüssel passt nicht ?

Kannst du den Schlüssel reinstecken, aber nicht drehen, oder geht er gar nicht erst rein ?

 

Wenn er sich nur nicht drehen lässt, dann das Schloss mal mit Sprühöl (Kontakt 40 o.ä.) behandeln, das war bei mir auch mal hilfreich.

am 25. Februar 2006 um 20:31

hallo

wenn es ein unfall wagen ist müßtest du das über die versicherung herausfinden können

da gibt es einen dachverband in der alle versicherungen zusammen geschlossen sind

ich weiß nicht ob die solche daten weiter geben dürfen

aber versuchen kann man es mal über einen anwalt

und wenn er einen unfall hatte ist die verjährungsfrist sehr lang

gruß

Themenstarteram 25. Februar 2006 um 21:57

Hallo!

Danke ersteinmal für die vielen Antworten!

Dann werde ich mich wohl mal mit dem Anwalt rumschlagen müssen.

Das Schloss ist übrigens i.O.

Ich habe es bei einen Opelhändler überprüfen lassen.....

oder das schloss wurde gewechselt,da es defekt war

am 26. Februar 2006 um 11:02

Ich denke nicht das das Auto ein Unfallwagen ist/war..

Wenn der Schlüssel in die anderen Schlösser passt nur nicht an der Fahrertür, denke ich eher das das Schloss defekt ist..

btw.: Bei der Probefahrt und der genaueren Analyse bevor ich nen Wagen kaufe probiert man doch eigentlich alle Funktionen aus oder?.. z.b. auch Die Fahrertür inkl Schloss. Es kauft doch keiner die Katze im Sack?!?

Gruß

[Edit]Lass das Schloss mal bei einer freien Werkstatt überprüfen oder versuche mal den "Ersatz"Schlüssel[/Edit]

Hi

ich weiss nicht ob es dir hilft, aber ich schreibe dir mal mein Erlebnis.

Ich habe mir im Oktober 2004 eine G Caravan 1.6 gekauft. Irgendwann ist mir mal aufgefallen das im Kofferraum rechts ein wesentlich breiterer Streifen von dieser komischen Dichtmasse ist als auf der linken Seite. Da dachte ich zum ersten mal das es ein Unfallwagen sei, habe mir aber keine grossen Gedanken darum gemacht.

Ein halbes Jahr später war ich mal wieder bei meinem FOH, als dieser mein Kennzeichen eingeben hat stand da die gesamt vorgeschicht meines Ex-Wagens. Da ich ein von natur aus neugieriges Menschenkind bin habe ich auf seinen Bildschirm geschaut und da stand Unfallschaden behoben.

Auf meine Frage was das wäre hat er mir gesagt das sie die Heckscheibe tauschen mussten, weil da was reingefallen wäre.

Da ich ihm diese Geschichte nicht abgekauft habe bin ich gleich danach zum TÜV gefahren und dort hat sich ein Gutachter das Auto angeschaut. Das Ergebnis war das die gesamt hintere rechte Ecke schrott war und neugemacht wurde.

Mit dieser Erkenntnis wieder zum Autohaus zurück gefahren und ihn diesen Zettel an den Kopf geschmissen. Na etwas hin und her durfte ich den Vertrag wandeln. Ich habe mein Geld wieder bekommen, aber sie haben mir 1100€ Nutzungsgebühr abgezogen. Das ist rechtens!!

Also du hast soviel ich weiss, wenn dir jemand einen Unfallwagen verkauft ohne dich darauf hin zu weisen, 6 oder 7 Jahre Zeit (bin ich mir aber nicht ganz sicher, kann auch weniger sein aber 2Jahre dürften kein Problem sein).

Du darfs in diesem Fall den Vertrag wandeln, dass Autohaus ist aber berechtigt die eine Nutzungsgebühr abzuziehen, die sich wie folgt errechnet.

(0.5 bis 1%) vom Kaufpreis x (gefahrene Kilometer : 1000)

den Prozentsatz kann das Autohaus entscheiden

wenn du z.B. 10000€ bezahlt hast und schon 25000km gefahren bist und das Autohaus sagt sie wollen 1% dann sieht das ganz so aus:

1% von 10000€ = 100€

25000km : 1000 = 25

100€ X 25 = 2500€

Das sind 2500€ die du bei einer Wandlung in den Wind schiessen würdest.

 

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

(Das ist aber keine Rechtsverbindliche Auskunft :) )

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 13:14

Danke AstraG Caravan!

Ich glaube allerdings nicht das bei mir eine Wandlung des Vertrags möglich ist oder für mich gut währe.

Als ich das Auto gekauft habe hatte es 26000km runter, jetzt nach ca.2 Jahren sind es schon 105000km.

Ich werde aber trotztdem dran bleiben.....

Danke ersteinmal!

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