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Schnell mit einem LKW Fahren?

Mercedes Nutzfahrzeuge
Themenstarteram 16. November 2019 um 1:39

Hey freunde, ich bin neu hier auf dem forum fangen wir gleich mit meiner frage an.

Könnte man einen LKW auf sich privat zulassen also auf 7,49t dann bräuchte man ja theoretisch keinen fahrtenschreiber mehr, also könnte man dann schnell mit nem lkw fahren so lange man nicht geblitzt eird oder?

2 Frage: Wie schnell kann ein LKW auf der Autobahn fahren wen man bußgeld in auf nimmt (nur vußgeld keine punkte).

 

Danke fürs lesen über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Bünyamin

Beste Antwort im Thema

Sorry aber alles über 3,5to darf nur 80km/h auf Autobahnen fahren!( bis auf wenige Ausnahmen)

Für die Strafen kannst du im Bußgeldkatalog schauen.

Gruß

Chris

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Sorry aber alles über 3,5to darf nur 80km/h auf Autobahnen fahren!( bis auf wenige Ausnahmen)

Für die Strafen kannst du im Bußgeldkatalog schauen.

Gruß

Chris

Zitat:

2 Frage: Wie schnell kann ein LKW auf der Autobahn fahren wen man bußgeld in auf nimmt (nur vußgeld keine punkte).

Im Normalfall 90km/h, weil dann der Geschwindigkeitsbegrenzer einsetzt.

Wer natürlich daran rumdreht, tja, dann ist die Höchstgeschwindigkeit abhänig von Motorleistung und der Gesamtgetriebeübersetzung. Normale Fernverkehrs LKWs schaffen aber Problemlos 120km/h und mehr.

Manche Renn/Ralleytrucks laufen 160+

...mal als Beispiel der Blick auf Tacho und Drehzahlmesser eines MB Actros 1844 Lowdeck (Hinterreifen 295 / 55 R 22,5).

Bei 90km/h sinds 1.400 U/min... bei 2500U/min, also am Beginn des roten Bereichs: 90 / 1400 * 2500 = 160km/h

... je nach gewünschter Geschwindigkeit müßte man schon etwas an Getriebe, Hinterachsdifferential oder der Reifengröße drehen um eine passende Übersetzung zu erreichen.

In der Firma gabs einen Volvo FH13... das war eine Drehorgel, der hatte bei 90km/h schon fast den kompletten Drehzahlbereich ausgenutzt. Vermutlich hatten se da aus einer Standard-Zugmaschine ohne größere Eingriffe wie ein anderes Getriebe / andere Getriebeübersetzung und / oder andere Übersetzung des Differentials an der HA eine Lowdeck-Maschine gemacht, indem se einfach kleinere Reifen draufgeschraubt und die Luftfederung nach unten korrigiert haben.

Zitat:

@gast356 schrieb am 16. November 2019 um 08:57:16 Uhr:

...mal als Beispiel der Blick auf Tacho und Drehzahlmesser eines MB Actros 1844 Lowdeck (Hinterreifen 295 / 55 R 22,5).

Bei 90km/h sinds 1.400 U/min... bei 2500U/min, also am Beginn des roten Bereichs: 90 / 1400 * 2500 = 160km/h

... je nach gewünschter Geschwindigkeit müßte man schon etwas an Getriebe, Hinterachsdifferential oder der Reifengröße drehen um eine passende Übersetzung zu erreichen.

In der Firma gabs einen Volvo FH13... das war eine Drehorgel, der hatte bei 90km/h schon fast den kompletten Drehzahlbereich ausgenutzt. Vermutlich hatten se da aus einer Standard-Zugmaschine ohne größere Eingriffe wie ein anderes Getriebe / andere Getriebeübersetzung und / oder andere Übersetzung des Differentials an der HA eine Lowdeck-Maschine gemacht, indem se einfach kleinere Reifen draufgeschraubt und die Luftfederung nach unten korrigiert haben.

Ab Bj. 2001 sind Geschwindigkeitsregler Pflicht. Wenn Du am Getriebe und Hinterachsdifferential manipulierst wird nach der nächsten Kontrolle sicher der Staatsanwalt auf Deiner Matte stehen. :D:D

Zitat:

@Bunyamin361 schrieb am 16. November 2019 um 02:39:47 Uhr:

Hey freunde, ich bin neu hier auf dem forum fangen wir gleich mit meiner frage an.

Könnte man einen LKW auf sich privat zulassen also auf 7,49t dann bräuchte man ja theoretisch keinen fahrtenschreiber mehr, also könnte man dann schnell mit nem lkw fahren so lange man nicht geblitzt eird oder?

2 Frage: Wie schnell kann ein LKW auf der Autobahn fahren wen man bußgeld in auf nimmt (nur vußgeld keine punkte).

 

Danke fürs lesen über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Bünyamin

Ab 3,5 Tonnen sind Fahrtenschreiber Pflicht und ab Bj. 2001 sind Geschwindigkeitsregler Pflicht, egal ob gewerblich oder privat zugelassen.

Ich habe einen Steyr 8S22 auf 7.5 Tonnen abgelastet privat zugelassen. Der hat einen 7.8 Liter 6 Zylinder MAN Motor mit 220 PS. In der Zulassung ist eine Höchstgeschwindigkeit von 120 Km/h angegeben. Der Steyr geht fast 130 Km/h, aber ich sehe keinen Sinn drinnen mit solchen Geschwindigkeiten über die Autobahn zu gurken.

Ich empfehle bei 90 Km/h zu bleiben mit Spitzen von 95 Km/h beim überholen, denn man sollte bedenken, daß bei analogen Fahrtenschreibern die Tachoblätter der letzten 28 Tage mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden müssen und Geschwidigkeitsübertretungen in der Regel nachträglich geahndet werden. Bei digitalen Fahrtenschreiber ist es nicht anders.

Es bringt nichts sich auf solche Abenteuer einzulassen ist meine Empfehlung.

@Der-Meidlinger: War Dein Steyr in seinem ersten Leben ein Feuerwehrfahrzeug? (Wegen der Vmax)

Im Übrigen juckt bei diesem Erstbeitrag eines heute eröffneten Accounts irgendwie meine Trollwarze :rolleyes:

Vor allem fährt man ab 16km/h zuviel bereits in den Punkterängen. Solche Geschichten können zudem extrem teuer werden und zu einem mehrmonatigen Fahrverbot führen.

Zitat:

@ConvoyBuddy schrieb am 16. November 2019 um 11:02:49 Uhr:

@Der-Meidlinger: War Dein Steyr in seinem ersten Leben ein Feuerwehrfahrzeug? (Wegen der Vmax)

Im Übrigen juckt bei diesem Erstbeitrag eines heute eröffneten Accounts irgendwie meine Trollwarze :rolleyes:

Nein, der Steyr war gewerblich zugelassen und sogar für Gefahrgut geeignet.

Die Feuerwehrfahrzeuge welche Du meinst sind alle älter.

Nach Übernahme von Steyr von MAN gab es bei den Feuerwehren nur mehr MAN.

Aber Lkw unter dem Namen Steyr wurden bis über 2000 weitergebaut, aber mit MAN Motoren.

Mein Account ist übrigens nicht neu. Bin seit Februar 2015 registriert aber hauptsächlich im BMW 6, 7, 8er Forum zu finden.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 16. November 2019 um 11:05:45 Uhr:

Vor allem fährt man ab 16km/h zuviel bereits in den Punkterängen. Solche Geschichten können zudem extrem teuer werden und zu einem mehrmonatigen Fahrverbot führen.

Bei mehrere Spitzen mit 95 Km/h ist es Sache der Rennleitung die Dich angehalten hat und Tachoscheibe prüft. Aber da ist man in der Regel mit 25 Euro dabei. :D

Zitat:

@Der-Meidlinger schrieb am 16. November 2019 um 11:08:29 Uhr:

Zitat:

@ConvoyBuddy schrieb am 16. November 2019 um 11:02:49 Uhr:

@Der-Meidlinger: War Dein Steyr in seinem ersten Leben ein Feuerwehrfahrzeug? (Wegen der Vmax)

Im Übrigen juckt bei diesem Erstbeitrag eines heute eröffneten Accounts irgendwie meine Trollwarze :rolleyes:

Nein, der Steyr war gewerblich zugelassen und sogar für Gefahrgut geeignet.

Die Feuerwehrfahrzeuge welche Du meinst sind alle älter.

Nach Übernahme von Steyr von MAN gab es bei den Feuerwehren nur mehr MAN.

Aber Lkw unter dem Namen Steyr wurden bis über 2000 weitergebaut, aber mit MAN Motoren.

Mein Account ist übrigens nicht neu. Bin seit Februar 2015 registriert aber hauptsächlich im BMW 6, 7, 8er Forum zu finden.

Danke für die Infos.

Mit dem neuen Account meinte ich den Threaderöffner. Schließlich war es bei Dir ja auch alles mögliche, nur nicht der Erstbeitrag! (Der war 2146 Beiträge früher.) :D

Zitat:

@ConvoyBuddy schrieb am 16. November 2019 um 11:41:06 Uhr:

Zitat:

@Der-Meidlinger schrieb am 16. November 2019 um 11:08:29 Uhr:

 

Nein, der Steyr war gewerblich zugelassen und sogar für Gefahrgut geeignet.

Die Feuerwehrfahrzeuge welche Du meinst sind alle älter.

Nach Übernahme von Steyr von MAN gab es bei den Feuerwehren nur mehr MAN.

Aber Lkw unter dem Namen Steyr wurden bis über 2000 weitergebaut, aber mit MAN Motoren.

Mein Account ist übrigens nicht neu. Bin seit Februar 2015 registriert aber hauptsächlich im BMW 6, 7, 8er Forum zu finden.

Danke für die Infos.

Mit dem neuen Account meinte ich den Threaderöffner. Schließlich war es bei Dir ja auch alles mögliche, nur nicht der Erstbeitrag! (Der war 2146 Beiträge früher.) :D

OK alles klar. Hier findest Du mich. :D

https://www.motor-talk.de/.../...ger-s-7er-800-000km-t6057928.html?...

Zitat:

Wenn Du am Getriebe und Hinterachsdifferential manipulierst wird nach der nächsten Kontrolle sicher der Staatsanwalt auf Deiner Matte stehen. :D:D

Nein, dass interessiert den Staatsanwalt nicht. Das führt einfach nur zum erlöschen der BE und ist mit 75€ und 1 Punkt oder sowas erledigt.

Nur, wenn du mit 160km/h erwischt wirst, dann könnte man dir über den BKat hinaus eine Verkehrsstraftat draus drehen und dann bekommst du Post vom Staatsanwalt ;)

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 16. November 2019 um 12:00:30 Uhr:

Zitat:

Wenn Du am Getriebe und Hinterachsdifferential manipulierst wird nach der nächsten Kontrolle sicher der Staatsanwalt auf Deiner Matte stehen. :D:D

Nein, dass interessiert den Staatsanwalt nicht. Das führt einfach nur zum erlöschen der BE und ist mit 75€ und 1 Punkt oder sowas erledigt.

Nur, wenn du mit 160km/h erwischt wirst, dann könnte man dir über den BKat hinaus eine Verkehrsstraftat draus drehen und dann bekommst du Post vom Staatsanwalt ;)

Bei nachgewiesener Manipulation bekommst Du Post vom Staatsanwalt. Urkundenfälschung ist ein Offizialdelikt.

Zitat:

@Bunyamin361 schrieb am 16. November 2019 um 02:39:47 Uhr:

Hey freunde, ich bin neu hier auf dem forum fangen wir gleich mit meiner frage an.

Könnte man einen LKW auf sich privat zulassen also auf 7,49t dann bräuchte man ja theoretisch keinen fahrtenschreiber mehr, also könnte man dann schnell mit nem lkw fahren so lange man nicht geblitzt eird oder?

2 Frage: Wie schnell kann ein LKW auf der Autobahn fahren wen man bußgeld in auf nimmt (nur vußgeld keine punkte).

1. Ja Privat zulassen ist möglich, aber nur weil er keinen Fahrtenschreiber hat, bedeutet das nicht das man so schnell fahren kann wie man will, dafür sorgt bei neuen (Wobei neu auch nicht ganz so zutreffend ist, ab ca.1990) Autos der Begrenzer.

2. Ab 15Km/h drüber gibt es beim LKW Punkte, also 95Km/h maximal ohne Punkte.

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