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Schrauben IM Wohnraum....

Themenstarteram 9. Juni 2017 um 20:34

Hallo, ich bin noch ganz neu hier, habe aber gleich schon eine Frage. Vielleicht kann mir ja der ein oder andere weiterhelfen.

Und zwar haben wir unten im Haus eine ehemalige Gewerbefläche (Büro/Labor), welche die letzten Jahre alt Küche/Esszimmer/Wohnraum genutzt wird. Seit Winteranfang wird doch auch noch eine Suzuki zerlegt.

Nun hat mein Mann gefallen am Schrauben im Wohnraum gefunden. Hat natürlich was...im Winter warm, im Sommer kühl, Küche, WC...alles vor Ort und man exakt dann schrauben, wenn man Zeit hat, da man nicht erst irgendwo hinfahren muss.

Da der Raum recht groß ist, hatten wir die Idee, langfristig eine Wand zu ziehen, mit Tür und somit aus einem zwei für sich abgeschlossene Räume zu schaffen. Außerdem würden wir die jetzige Außentür gerne durch ein Rolltor ersetzen.

Mal abgesehen vom baulichen...darf man im Haus überhaupt schrauben? Braucht man da eine Gehnemigung oder ähnliches?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. Juni 2017 um 11:29

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 10. Juni 2017 um 23:25:44 Uhr:

Hier fragt ja die Frau, ob ihr Mann im Haus schrauben darf. Und bei dieser Frage kann es nur eine Antwort geben: Ja, er darf und die Frau hat ihn zu unterstützen und seine Wünsche zu erfüllen. Sonst ist er weg und sucht sich was Jüngeres und Hübscheres, denn andere Mütter haben auch noch schöne Töchter.

Sowas dämliches hab ich selten gelesen ^^

Wenn man die Hintergründe dazu nicht kennt, sollte man mit solchen Aussagen besser etwas zurückhaltend sein.

Mein Mann ist krank (Verletzung der HWS nach Tumorentfernung im Spinalkanal), war zuvor leidenschaftlicher Motorradfahrer. Seit der OP ist vieles nur noch eingeschränkt möglich...so auch das Motorradfahren. Vereinzelte Kurzstrecken gehen...ja...aber selbst danach hat er Kopf-und Nackenprobleme. Er hatte sich stark zurückgezogen....von allen. Und dann hab ich versucht ihn zu motivieren, in dem ich gesagt habe, mach doch...ist doch Platz. So nahm es dann seinen Lauf. Und er fand tatsächlich Gefallen daran. Und hatte wieder eine Aufgabe, die ihm Spaß macht. Erfolgserlebnisse.

Und jaaa...ich würde ihm immer wieder die Möglichkeit geben und es unterstützen und das hat nichts damit zu tun, das ich mich genötigt fühle "ja" zu sagen um ihn zu halten....

 

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am 9. Juni 2017 um 21:29

Zitat:

@Jules79 schrieb am 9. Juni 2017 um 22:34:52 Uhr:

Hallo, ich bin noch ganz neu hier, habe aber gleich schon eine Frage. Vielleicht kann mir ja der ein oder andere weiterhelfen.

Und zwar haben wir unten im Haus eine ehemalige Gewerbefläche (Büro/Labor), welche die letzten Jahre alt Küche/Esszimmer/Wohnraum genutzt wird. Seit Winteranfang wird doch auch noch eine Suzuki zerlegt.

Nun hat mein Mann gefallen am Schrauben im Wohnraum gefunden. Hat natürlich was...im Winter warm, im Sommer kühl, Küche, WC...alles vor Ort und man exakt dann schrauben, wenn man Zeit hat, da man nicht erst irgendwo hinfahren muss.

Da der Raum recht groß ist, hatten wir die Idee, langfristig eine Wand zu ziehen, mit Tür und somit aus einem zwei für sich abgeschlossene Räume zu schaffen. Außerdem würden wir die jetzige Außentür gerne durch ein Rolltor ersetzen.

Mal abgesehen vom baulichen...darf man im Haus überhaupt schrauben? Braucht man da eine Gehnemigung oder ähnliches?

:D wie schön, je später der Abend, um so lustiger die Fragen. :D

Herzliches Willkommen. Ich liebe es so.

Es stellt sich ja wohl zuerst einmal die Frage: wem gehört denn das Haus, oder diese Wohnung?

Nun, da geplant ist, bauliche Veränderungen vorzunehmen, welche eventuell in die Statik eingreifen (Belastung durch eine Wand - was ist dort drunter? hält die Decke es aus?), sind es ja Maßnahmen, bei welchen auch Fachleute hinzu zu ziehen sind.

Und Rolltor? Es gibt manchmal pingelige Bauordnungsämter, die schon bei ganz anderen "Kleinigkeiten" gehörigen Ärger machen. Schon mal dort angefragt?

Ist denn kein Architekt greifbar im Bekanntenkreis, der sich damit auskennt?

Es stellt sich die Frage: in welchem Ort an welchem Platz und wie ist das Gebäude bereits beim Bauamt eingetragen?

Ob dann letztendlich innerhalb der Wohnung ein Motorrad steht, oder Aliens lustige Feten feiern, ist völlig schnuppe. Viel Spaß dabei. ;) Nur die Ruhezeiten beachten .......

Themenstarteram 9. Juni 2017 um 22:35

Och....sooo lustig finde ich die Frage gar nicht ^^

Das Haus befindet sich in meinem Eigentum. Es handelt sich um einen ebenerdigen rechteckigen Anbau. Nicht unterkellert oder ähnliches. Also Beton bzw Estrich. Wir haben an ein Ständerwerk aus U-Profilen und Platten gedacht, eine Ladung Dämmung dazwischen.

Und ja...ein Rolltor ^^ durch die jetzige Tür passt es nicht durch. Da mussten wir schon über die Terrasse...durch den Flur usw...ist mit viel rangieren verbunden. Und da dachten wir uns denn, wenn schon, dann richtig ^^ gibt ja so nette 2 x 2 Meter Tore.

Und nein, leider kein Architekt oder ähnliches greifbar. Wirklich sehr schade, ich denke wir müssen unseren Freundes-und Bekanntenkreis mal überarbeiten.

Eingetragen ist das Haus als Wohnhaus mit Gewerbefläche. So wurde es auch ganz offiziell erworben, steht auch in den Verträgen.

Das schrauben ist privat. Das interessiert in deinem Eigentum keinen. Kann man auch im Wohnzimmer.

Löcher in wände, immer prüfen lassen... Statik!

Beim rolltor drauf achten, dass es gut gefällt ist. Sonst ist der schraubertraum auf eis :p

Architekten muss man nicht im Bekanntenkreis haben, die kann man ganz regulär beauftragen.

am 10. Juni 2017 um 8:53

Scheidung.

Ich praktiziere das in meinem Haus seit Jahren.

Habe niemanden gefragt.

Aus einem Fenster eine Tür gemacht. Die ist 120 cm breit und genehmigungsfrei. Da passt auch meine BMW K 1300 GT durch. Gewerblich darf ich da nichts machen. Das gäbe einen Rattenschwanz von Behördenauflagen. Deshalb lasse ich das.

Privat kannst du in eigener Verantwortung schrauben, soviel du willst.

Eine Wand ziehen ist auch kein Problem.

Trockenbau oder Ytong ist so leicht, da gibts keine Probleme mit der Statik-

Wenn die Bude nicht unterkellert ist, erst recht nicht.

Für deine Trockenbauwand wird sich keine Sau interessieren.

Mit dem Rolltor muss man halt gucken. Da du die Tür vermutlich verbreitern willst, muss da sicherlich ein Sturz eingezogen werden.

Dabei sollte man zumindest wissen, was man tut. Ein Schaden am Gebäude kann teuer sein. Ein großartiges Hexenwerk ist das aber nicht.

Ein Eingriff in die Statik des Gebäudes - und das ist ein 2m-Durchbruch in der Außenwand, da diese ziemlich sicher tragend ist - ist genehmigungspflichtig. Bei geringen Eingriffen reicht es, wenn ein Statiker die Unbedenklichkeit schriftlich bestätigt.

Im eigenen Interesse würde ich so oder so einen Statiker befragen.

Ein Blick in die Bauordnung wird dir verraten, ob dein Durchbruch einer Baugenehmigung bedarf. Ich schätze, die Freigabe des Statikers reicht.

Aber beim Schrauben im Wohnraum aufpassen...

http://hessenschau.de/.../...esslsheim-aus,brand-ruesselsheim-102.html

Das gilt aber auch in der Garage.

Alles richtig, was schon geschrieben wurde soweit.

Es kommt aber wohl darauf an, was man am Motorrad in der Wohnung so machen möchte. Fängt schon damit an wenn man Betriebsflüssigkeiten (Motoroel oder Bremsflüssigkeit)austauschen will.

Kann schon mal eine ziemliche Sauerei werden. Von Benzin oder mal eben was schweißen, löten oder aus der Sprühdose mal was lackieren ganz zu schweigen.

Muss aber jeder selber wissen was so in der eigenen Wohnung geht.:)

am 10. Juni 2017 um 21:25

Hier fragt ja die Frau, ob ihr Mann im Haus schrauben darf. Und bei dieser Frage kann es nur eine Antwort geben: Ja, er darf und die Frau hat ihn zu unterstützen und seine Wünsche zu erfüllen. Sonst ist er weg und sucht sich was Jüngeres und Hübscheres, denn andere Mütter haben auch noch schöne Töchter.

Zitat:

@titus95 schrieb am 10. Juni 2017 um 22:08:33 Uhr:

Alles richtig, was schon geschrieben wurde soweit.

Es kommt aber wohl darauf an, was man am Motorrad in der Wohnung so machen möchte. Fängt schon damit an wenn man Betriebsflüssigkeiten (Motoroel oder Bremsflüssigkeit)austauschen will.

Kann schon mal eine ziemliche Sauerei werden. Von Benzin oder mal eben was schweißen, löten oder aus der Sprühdose mal was lackieren ganz zu schweigen.

Muss aber jeder selber wissen was so in der eigenen Wohnung geht.:)

Latexfarbe auf die Wände und den Boden mit PVC auslegen oder fliesen.

Unter das aufgebockte Mopped ne Tafel Blech. Schon ist die Bude soweit geschützt, dass alles reversibel ist, solange man sie nicht abfackelt.

Wenn der Raum wieder anders genutzt werden soll, PVC-Boden wegschmeißen, die Tapete mit der Latexfarbe runterreißen und einmal durchpinseln. Schon ist die Hütte wieder wie neu.

Es soll ja ein separater Raum werden. Das Mopped soll ja nicht auf dem Couchtisch vorm Fernseher zerlegt werden.

Gabs hier nicht mal eine, die ihr Mofa in der Küche restauriert hat oder so?

am 11. Juni 2017 um 2:39

Zitat:

@Jules79 schrieb am 9. Juni 2017 um 22:34:52 Uhr:

Und zwar haben wir unten im Haus eine ehemalige Gewerbefläche (Büro/Labor), welche die letzten Jahre alt Küche/Esszimmer/Wohnraum genutzt wird.

Eine Änderung der Nutzung ist im Baurecht grundsätzlich genehmigungspflichtet.

Ohne genehmigten Nutzungsänderungsantrag kann man z.B. eine Gewerbefläche

nicht als Wohnraum nutzen und im weiterem dann auch nicht als (private) Werkstatt.

Daher kann ich nur den Gang zum zuständigen Bauamt empfehlen, um die rechtliche

Grundlage zu schaffen und um keine "Angriffsfläche" zu bieten.

Grundsätzlich sollte man auch mit pauschalen Äußerungen vorsichtig sein,

dass das Schrauben am eigenen Motorrad im Wohnzimmer Privatsache und

damit erlaubt sei. Rechtlich könnte es eine Zweckentfremdung sein und weitere

Rechtsvorschriften berühren, mit teuren Konsequenzen.

Ein gutes Beispiel ist hier auch die Garage, welche baurechtlich zum Unterstellen

eines Kraftfahrzeuges gedacht ist. Mache ich dort gelegentlich Wartungsarbeiten

und kleinere Reparaturen, könnte dies noch rechtlich abgedeckt sein.

Zerlege ich aber meine Maschine, um z.B. eine Restauration vorzunehmen,

dann kann dies baurechtlich eine Zweckentfremdung und damit eine

illegale Nutzung sein. Hat man dann noch einen bösen Nachbarn, wird

es eine sehr teure Restauration.

Da das Baurecht Ländersache ist, kann in Hamburg erlaubt sein,

was in Bayern verboten ist!

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 11. Juni 2017 um 11:13

Wie gesagt...ums bauliche mach ich mir keinen Kopf. Wir öffnen die Wand genau dort, wo früher eine doppelflügelige Feuerschutztür verbaut war. Da hatten wir selber geschlossen und eine normale Haustür verbaut.

Und eine eingezogene Wand wird ebenfalls kein Problem darstellen. Anbau ist nicht unterkellert und direkt über dem Raum befindet sich ein Flachdach.

Wir ging es mehr um Vorschriften und Auflagen...ob da irgendwas wichtiges zu beachten ist.

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