1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schriftliche Verwarnung im Bereich : Parken ohne Zeichen 315

Schriftliche Verwarnung im Bereich : Parken ohne Zeichen 315

Themenstarteram 11. Juli 2016 um 18:51

Hallo Experten :cool:

Folgendes wird mir vorgeworfen :

Am 8.6.2016 soll ich angeblich laut § 12 Abs. 4 § 49 StVO § 24 StVG 52a BKat von 17:49 Uhr bis 17:53 Uhr in meiner Strasse verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt haben.

In der ganzen Straße ist in beiden Richtungen aber ein "aufgeschultertes Parken" (Zeichen 315 mit weißen Pfeilen versehen) erlaubt.

Jetzt stand ich aber ausgerechnet durch ein 2 Querstrassen getrenntes ca. 200 m langes Teilstück, wo weder Parken verboten ist, weder noch "aufgeschultertes Parken" (Zeichen 315) ausgeschildert ist.

Kurz : Es besteht also gar keine Beschilderung.

Was ist dann in dem Teilstück als Parken überhaupt erlaubt? Direkt auf der Strasse stehen?

Siehe hier auch mein Foto. Die rechte Seite "aufgeschultertes" Parken soll nun verboten sein.

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wie viele andere Autofahrer (ca. 20 bis 30 Autos pro Tag) parke ich "aufgeschultert" schon seit Jahren dort ohne irgendwann mal verwant zu werden. Bis letzte Woche !:confused:

Parken ist aber anders gar nicht möglich. Sollten hier nämlich bis zur nächsten Querstrasse hoch alle Autos direkt auf der Strasse stehen, würde die Strasse oberhalb so eng werden, das keine 2 Autos mehr nebeneinander vorbei kämen.:rolleyes:

Ohne eine neue Beschilderung ist das Parken also in diesem Teilstück jetzt total irreführend und daher meiner Meinung nach nicht rechtswidrig und nur abzockerei.

Hagen ist arm und versucht mit allen mitteln Geld einzunehmen, so wurde seit ca. 1 Jahr auch plötzlich eingeführt nur noch in Fahrtrichtung zu parken, was vorher auch Jahre lang nicht geahndet wurde.

Natürlich alles ohne Vorwanung, direkt Strafzettel und bitte ab jetzt bezahlen. :(

Zum Thema zurück :

Gegen die 1. Verwanung habe ich schon Einspruch eingelegt, weil

1. Bisher ja alle PKWs "aufgeschultert" seit Jahren dort so parken

2. Wurde in 4 Minuten der PKW Be und Entladet. Ist das dann überhaupt Parken ?

3. Es wurde im ersten u zweiten schreiben kein Zeuge (Ordnungshüter) benannt

4. Gab es an dem Tatort am 8.6. 2016 keine Benachrichtigung an der Windschutzscheibe.

Ist das überhaupt zulässig ? Schriftlich verwarnen ohne Benachrichtigung am PKW ?

5. Wurde mir bis dato kein Beweisfoto vorgelegt.

Da ich in meiner Strasse statt mit einem HA (Hagener Kenzzeichen) mit einem Ortsfremden HSK Kennzeichen parke, vermute ich hier in meinem Fall willkürliches und abkassieren.:mad:

Vielleicht irre ich mich ja auch, aber wenn man(n) ordentlich in einer Parkbucht 3 Tage nur in falscher Fahrtrichtung steht und dafür überhaupte keine Benachrichtigung unter der Windschutzscheibe sieht und statt dessen Wochen später dafür aber 3 mal den selben Verwarnungsbrief bekommt, macht mich das schon wütend und stutzig.:confused:

Ich freue mich über eure Hilfe und konstruktive Unterstützung.....?:p

Beste Antwort im Thema
am 12. Juli 2016 um 13:23

Ich finde das nicht ok von euch. Der TE sucht Unterstützung und ihr schlagt euch alle auf die Seite der Stadt. Ist das hier ein Forum für Autofahrer oder für Lokalpolitiker?

Zitat:

1. Bisher ja alle PKWs "aufgeschultert" seit Jahren dort so parken

2. Wurde in 4 Minuten der PKW Be und Entladet. Ist das dann überhaupt Parken ?

3. Es wurde im ersten u zweiten schreiben kein Zeuge (Ordnungshüter) benannt

4. Gab es an dem Tatort am 8.6. 2016 keine Benachrichtigung an der Windschutzscheibe.

Ist das überhaupt zulässig ? Schriftlich verwarnen ohne Benachrichtigung am PKW ?

5. Wurde mir bis dato kein Beweisfoto vorgelegt.

1) Dann darfst du das auch. Ist Gewohnheitsrecht. Lass dir nix anderes erzählen hier. Schon meine Oma wusste "Wenn alle aus dem Fenster springen, springst du auch!" - oder so. Egal. Das ist reine Abzocke.

2) Die StVO sagt zwar 3 Minuten, aber wer will das nachweisen. Ausserdem gibts doch noch die Toleranz wegen nicht geeichter Armbanduhren. 4 bis 10 Minuten ist üblich. Egal. Das ist reine Abzocke.

3) Ohne Zeuge keine Tat. Und da brauch es schon mehr als eine 08/15 Politesse. Also Zeuge muss es schon gehobene Beamtenlaufbahn sein. Bestehe auf ein polizeiliches Führungszeugnis des Zeugen, um seinen Leumund zu erschüttern. Schon der berühmte Matlock wusste "Ein Verfahren ohne Zeuge ist wie ein Hotdog ohne Wurst". Egal. Das ist reine Abzocke.

4) Jetzt hadt du die Stadt an den Eiern. Ohne Zettel keine Tat. Abzooooockeeee...

5) Wie auch? Es gibt ja keins. Kein Zeuge, kein Zettel, kein Foto. Ich glaube die haben den Kennzeichengenerator gedreht und willkürlich Bescheide zugestellt. Egal. Das ist reine.....na du weist schon ;)

Sooo ihr Besserwisser und Gutmenschen. Dagegen kommt ihr nicht an. Auch nicht der Typ mit dem Mopp auf dem Kopf :D

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Zitat:

@MH2 schrieb am 11. Juli 2016 um 20:51:35 Uhr:

so wurde seit ca. 1 Jahr auch plötzlich eingeführt nur noch in Fahrtrichtung zu parken, was vorher auch Jahre lang nicht geahndet wurde.

Das würde nicht plötzlich eingeführt, sondern gilt schon immer (außer in Einbahnstraßen). Nur weil es nicht geahndet wurde, heißt das nicht, dass es erlaubt wäre. Es gibt kein Gewohnheitsrecht in der StVO...

Ansonsten:

1. Kein Grund, wie vorher schon erläutert

2. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.

3. Muss nicht

4. Muss nicht. Und klar ist es zulässig, das erste Schreiben ist nur ein Verwarnangebot. Kannst du annehmen oder mit höheren Kosten nicht annehmen und am Ende doch bezahlen. Hast dich halt jetzt für Weg 2 entschieden...

5. Muss nicht. Kannst dafür wie bei 3. ja mal beim Sachbearbeiter vorstellig werden und höflich fragen.

Da keine Beschilderung, ist das parken auch in der genannten Art untersagt. Vielleicht wenden sich die Anwohner mal an die zuständige Bezirksvertretung, denn irgendwo muß man sein Gefährt ja lassen. Parken auf der Fahrbahn kann man nämlich auch vergessen lt. Foto- zu eng.

Ich mach es kurz: zahlen, die Sache ist eindeutig. Da kann man noch so lange nach aberwitzigen Auswegen suchen.

@TE

bezahlen, da die Verwarnung rechtens ist.

Kein Schild 315, dann kein Parken auf dem Gehweg.

Tecci6N hat es dir sehr gut und ausführlich erklärt.

Wenn ich mir auf dem Bild mal den Abstand vom Mercedes und allen anderen Fahrzeugen zur Wand anschaue, dann bezweifle ich, dass dort ein Kinderwagen oder ein Rollstuhl durchpasst. Insofern stehen dort alle ziemlich bescheiden und müßten allein deswegen verwarnt werden (IMHO).

Das Problem haben wir in unserem Wohngebiet auch und ich warte auf den Tag, dass alle einen Kratzer an ihrer Seite haben.

am 12. Juli 2016 um 11:49

Straße= Auto Gehweg= Menschen falls es nicht durch Schilder anders geregelt ist. Und es gibt kein Gewohnheitsrecht auch nicht wenn alle es schon immer so gemacht haben.

am 12. Juli 2016 um 12:22

Also da kann man problemlos auch auf der Fahrbahn parken, ob dann gegenüber auch noch jemand stehen darf müsste man nach messen aber auf eine Seite ganz sicher.

Es müssen dann ja auch nicht 2 Autos aneinander vorbei kommen, 3,05 Meter Platz muss bleiben, wahrscheinlich bleiben die hier auch wenn beidseitig auf der Straße geparkt wird.

am 12. Juli 2016 um 13:23

Ich finde das nicht ok von euch. Der TE sucht Unterstützung und ihr schlagt euch alle auf die Seite der Stadt. Ist das hier ein Forum für Autofahrer oder für Lokalpolitiker?

Zitat:

1. Bisher ja alle PKWs "aufgeschultert" seit Jahren dort so parken

2. Wurde in 4 Minuten der PKW Be und Entladet. Ist das dann überhaupt Parken ?

3. Es wurde im ersten u zweiten schreiben kein Zeuge (Ordnungshüter) benannt

4. Gab es an dem Tatort am 8.6. 2016 keine Benachrichtigung an der Windschutzscheibe.

Ist das überhaupt zulässig ? Schriftlich verwarnen ohne Benachrichtigung am PKW ?

5. Wurde mir bis dato kein Beweisfoto vorgelegt.

1) Dann darfst du das auch. Ist Gewohnheitsrecht. Lass dir nix anderes erzählen hier. Schon meine Oma wusste "Wenn alle aus dem Fenster springen, springst du auch!" - oder so. Egal. Das ist reine Abzocke.

2) Die StVO sagt zwar 3 Minuten, aber wer will das nachweisen. Ausserdem gibts doch noch die Toleranz wegen nicht geeichter Armbanduhren. 4 bis 10 Minuten ist üblich. Egal. Das ist reine Abzocke.

3) Ohne Zeuge keine Tat. Und da brauch es schon mehr als eine 08/15 Politesse. Also Zeuge muss es schon gehobene Beamtenlaufbahn sein. Bestehe auf ein polizeiliches Führungszeugnis des Zeugen, um seinen Leumund zu erschüttern. Schon der berühmte Matlock wusste "Ein Verfahren ohne Zeuge ist wie ein Hotdog ohne Wurst". Egal. Das ist reine Abzocke.

4) Jetzt hadt du die Stadt an den Eiern. Ohne Zettel keine Tat. Abzooooockeeee...

5) Wie auch? Es gibt ja keins. Kein Zeuge, kein Zettel, kein Foto. Ich glaube die haben den Kennzeichengenerator gedreht und willkürlich Bescheide zugestellt. Egal. Das ist reine.....na du weist schon ;)

Sooo ihr Besserwisser und Gutmenschen. Dagegen kommt ihr nicht an. Auch nicht der Typ mit dem Mopp auf dem Kopf :D

am 12. Juli 2016 um 13:42

Was für ein Glück, dass du vor einiger Zeit deine Signatur ergänzt hast. :D

Gruß Frank,

der nicht alles so ernst nimmt.

am 12. Juli 2016 um 14:09

Zitat:

@Frank128 schrieb am 12. Juli 2016 um 15:42:34 Uhr:

Was für ein Glück, dass du vor einiger Zeit deine Signatur ergänzt hast. :D

Ich hab das Gefühl, dass das in dem Fall nicht reichen könnte ;)

Oh, oh, Hr. Zille. :cool: Meine Erfahrung in Foren ist leider, dass nicht alle Teilnehmer einen Ironiedetektor besitzen.

am 12. Juli 2016 um 15:52

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 12. Juli 2016 um 16:09:34 Uhr:

Oh, oh, Hr. Zille. :cool: Meine Erfahrung in Foren ist leider, dass nicht alle Teilnehmer einen Ironiedetektor besitzen.

Lesen sollten Sie aber können. Verstehen ist dann schon eine andere Liga. :D

Gruß Frank,

auch signaturen darf man lesen. ;)

Da erklärt man was und dann kommt doch wieder so einer um die Ecke, der alles besser weiß und den TE mit falschen Aussagen verwirrt. Ist echt anstrengend hier, gegen diese Ignoranz vorzugehen. Ich suche nachher rechtliche Grundlagen raus, die den Beitrag von zille wie Ironie aussehen lassen werden ;):D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit