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Schrottauto verkauft, Käufer will Zulassungsbescheinigung 1

Themenstarteram 12. Oktober 2015 um 16:42

Nabend,

habe mein verunfalltes Auto (absoluter Totalschaden) nach Ungarn verkauft ( Verkauf lief auch gut), natürlich abgemeldet und hab dem Transporter noch den alten Brief ( entwertet ) mitgegeben, aber nicht meine Zulassungsbescheinigung 1 ( den kleinen Brief). Macht man ja bei einem Kauf hier auch nicht, man bekommt ja eh immer einen neuen.

Jetzt ist das Auto angekommen und der käufer möchte die Zulassungsbescheinigung haben, da er vielleicht überlegt das Auto zu reparieren und man es ohne die Zulasssungsbesch. in Ungarn nicht anmelden kann.

Klingt das logisch? Ich finds ehrlich gesagt etwas komisch zumal der Käufer nie was von reparieren oder der Zulassungsbescheinigung gesagt hat. Er hat immer nur von Teilspender gesprochen.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Schrottautos werden gerne gekauft um an die Identität eines Fahrzeugs zu kommen. Der Schrott geht in die Presse und die FIN zusammen mit den Papieren wird genutzt um ein gestohlenes Fahrzeug gleichen Typs zu legalisieren.

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Dazu müsste man die gesetzlichen Regelungen in Ungarn kennen und das geht nur wenn man die Sprache kann.

Grundsätzlich würde ich niemals die Zulassung herausgeben denn selbst wenn das Fahrzeug abgemeldet ist und es noch bewegt wird unter Vorlage der eigentlich ungültigen Zulassung, kann es sein, dass ein Schaden der damit verursacht wird zu Lasten deiner Versicherung geht. Eine Deutsche Zulassung ist für alle europäischen Länder auch gleichzeitig der NAchweis, dass das Fahrzeug versichert ist. Deshalb staune ich, dass man den Fahrzeugschein bei Entwertung des Briefes nicht eingezogen hat. Das ist eigentlich die übliche Verfahrensweise bei den Zulassungsstellen. Also ich würde die Zulassung auf keinen Fall herausgeben. Schon zur eigenen Sicherheit.

Schrottautos werden gerne gekauft um an die Identität eines Fahrzeugs zu kommen. Der Schrott geht in die Presse und die FIN zusammen mit den Papieren wird genutzt um ein gestohlenes Fahrzeug gleichen Typs zu legalisieren.

Zitat:

@rubenmp schrieb am 12. Oktober 2015 um 18:42:57 Uhr:

Nabend,

habe mein verunfalltes Auto (absoluter Totalschaden) nach Ungarn verkauft ( Verkauf lief auch gut), natürlich abgemeldet und hab dem Transporter noch den alten Brief ( entwertet ) mitgegeben, aber nicht meine Zulassungsbescheinigung 1 ( den kleinen Brief). Macht man ja bei einem Kauf hier auch nicht, man bekommt ja eh immer einen neuen.

Selbstverständlich gehört die ZB Teil I beim Verkauf des Fahrzeuges dazu, ebenso wie die ZB Teil II und die CoC-Papiere wenn vorhanden.

Themenstarteram 12. Oktober 2015 um 17:05

Zitat:

@Kai70 schrieb am 12. Oktober 2015 um 18:54:06 Uhr:

Zitat:

@rubenmp schrieb am 12. Oktober 2015 um 18:42:57 Uhr:

Nabend,

habe mein verunfalltes Auto (absoluter Totalschaden) nach Ungarn verkauft ( Verkauf lief auch gut), natürlich abgemeldet und hab dem Transporter noch den alten Brief ( entwertet ) mitgegeben, aber nicht meine Zulassungsbescheinigung 1 ( den kleinen Brief). Macht man ja bei einem Kauf hier auch nicht, man bekommt ja eh immer einen neuen.

Selbstverständlich gehört die ZB Teil I beim Verkauf des Fahrzeuges dazu, ebenso wie die ZB Teil II und die CoC-Papiere wenn vorhanden.

Auch wenn das Fahrzeug abgemeldet ist?

Wie gesagt, das ganze Auto ist verzogen kann mir schwer vorstellen, dass man das einigermaßen reparieren kann.

Der Käufer meinte jetzt, ich solle/könne bei uns eine neuen Fahrzeugschein auf seinem Namen ausstellen, ihm schicken und dann kann er es zu lassen. Was soll sowas schon wieder ?

Vergessen zu erwähnen, den Fahrzeugschein haben wir nach der Abmeldung selber "entwertet" also zerschnitten. Habe allerdings noch eine Kopie ( glaube ich).

Gruß

Der Fzg-Schein wird doch beim abmelden einbehalten.

Jedenfalls bei uns.

am 12. Oktober 2015 um 17:13

Zitat:

@Kai70 schrieb am 12. Oktober 2015 um 18:54:06 Uhr:

Zitat:

@rubenmp schrieb am 12. Oktober 2015 um 18:42:57 Uhr:

Nabend,

habe mein verunfalltes Auto (absoluter Totalschaden) nach Ungarn verkauft ( Verkauf lief auch gut), natürlich abgemeldet und hab dem Transporter noch den alten Brief ( entwertet ) mitgegeben, aber nicht meine Zulassungsbescheinigung 1 ( den kleinen Brief). Macht man ja bei einem Kauf hier auch nicht, man bekommt ja eh immer einen neuen.

Selbstverständlich gehört die ZB Teil I beim Verkauf des Fahrzeuges dazu, ebenso wie die ZB Teil II und die CoC-Papiere wenn vorhanden.

Niemals gehört eine entwertete ZB I dazu.

Wofür auch? Die ist an sich nichts mehr wert.

@ TE

Jetzt wird es noch schöner.

Erstens ginge das ohne die ZB II nicht und zweitens, warum solltest du so etwas machen?

Da kann nur Betrug und Schindluder dahinter stecken.

Schreib ihm, du hast die ZB I nicht mehr (da entstempelt und vernichtet) und du wirst sicher nicht die Karre auf deinen Namen wieder anmelden.

Das sollte dann auch dein letztes Statement sein.

Zitat:

@rubenmp schrieb am 12. Oktober 2015 um 19:05:20 Uhr:

Zitat:

@Kai70 schrieb am 12. Oktober 2015 um 18:54:06 Uhr:

Selbstverständlich gehört die ZB Teil I beim Verkauf des Fahrzeuges dazu, ebenso wie die ZB Teil II und die CoC-Papiere wenn vorhanden.

Auch wenn das Fahrzeug abgemeldet ist?

Ja klar, die ZB Teil I gehört zum Fahrzeug dazu.

Zitat:

Wie gesagt, das ganze Auto ist verzogen kann mir schwer vorstellen, dass man das einigermaßen reparieren kann.

Spielt keine Rolle, auch bei einem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug gehört die ZB Teil I beim Verkauf dazu.

Ausnahme wenn Du das Fahrzeug verschrottet hättest, dann bekommst Du vom Verwerter ein Verwertungsnachweis über die Verschrottung des Fahrzeuges.

Zitat:

Der Käufer meinte jetzt, ich solle/könne bei uns eine neuen Fahrzeugschein auf seinem Namen ausstellen, ihm schicken und dann kann er es zu lassen. Was soll sowas schon wieder ?

Der Käufer muss nun am besten den Verlust der ZB Teil I bei seiner Zulassungsstelle melden und einen neuen beantragen, dazu muss er eine eidesstattliche Versicherung ablegen.

Zitat:

Vergessen zu erwähnen, den Fahrzeugschein haben wir nach der Abmeldung selber "entwertet" also zerschnitten. Habe allerdings noch eine Kopie ( glaube ich).

Gruß

Du hast da gar nichts zu entwerten, eine Kopie ist nutzlos.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 12. Oktober 2015 um 19:13:52 Uhr:

Zitat:

@Kai70 schrieb am 12. Oktober 2015 um 18:54:06 Uhr:

Selbstverständlich gehört die ZB Teil I beim Verkauf des Fahrzeuges dazu, ebenso wie die ZB Teil II und die CoC-Papiere wenn vorhanden.

Niemals gehört eine entwertete ZB I dazu.

Wofür auch? Die ist an sich nichts mehr wert.

Solange kein Verwertungsnachweis vorliegt (endgültige Außerbetriebsetzung) wird die ZB Teil I gar nicht entwertet, warum sollte diese auch entwertet werden bei einer Stilllegung ?

Der Fragesteller hingegen hat da gar nichts eigenständig zu entwerten und die Zulassungsstelle entwertet keine ZB Teil I bei einer Stilllegung !

Die ZB Teil I gehört wie bereits erwähnt zum Fahrzeug dazu, ebenso wie die ZB Teil II (ehemals FZ-Brief).

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 12. Oktober 2015 um 19:13:21 Uhr:

Der Fzg-Schein wird doch beim abmelden einbehalten.

Jedenfalls bei uns.

Das ist seit bereits 2007 nicht mehr so !

Zitat:

@Kai70 schrieb am 12. Oktober 2015 um 19:22:45 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 12. Oktober 2015 um 19:13:21 Uhr:

Der Fzg-Schein wird doch beim abmelden einbehalten.

Jedenfalls bei uns.

Das ist seit bereits 2007 nicht mehr so !

Doch.

Auto abgemeldet, Brief zurück bekommen, Schein einbehalten.

Auto angemeldet, neuen Schein bekommen.

Das im Jahre 2015.

Da hat deine Zulassungsstelle aber Fehler ohne Ende begangen, oder es lag halt noch der alte FZ-Schein und alte FZ-Brief vor und keine ZB Teil I + II, diese hast Du dann erstmalig bei erneuter Zulassung bekommen.

Das weiß ich nicht.

Ich kenn es jedenfalls nur so.

...ist aber nun seit dem 01.03.2007 anders.

Nicht vielleicht schon seit dem 01.10.2005?

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