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Schulbus blinkt, dann STOPP

Themenstarteram 8. Oktober 2007 um 1:41

Ich bin gerade von einer 3 wöchigen Canada Reise zurückgekehrt und finde die  Canadische Regelung einfach Super : Wenn ein Schulbus mit Warnblinkanlage anhält so hat der übrige Verkehr zu stoppen um den Kindern ein gefahrloses ein und aussteigen zu ermöglichen. Verstoß dagegen kostet 5000$ und jeder hält sich daran so einfach geht das woanders und hier?????

Beste Antwort im Thema

ach, nicht so ernst nehmen. Drahkke will doch wie gewohnt hier nur mal wieder provozieren. Er glaubt doch selbst nicht, was er hier schreibt...

Überholer sind Egoisten - der Brüller schlechthin. So gesehen, wäre der Schulbus vermutlich ja auch ein Egoist, der andere nur zu seinem Vorteil behindert :D

Gruß

BB

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am 8. Oktober 2007 um 4:58

und hier musst du bei nem bus der warnblinker an hat im 1. gang und kein gas vorbei tuckern. hat auch eine empfindliche geldstrafe (aber frag mich jetzt nicht wie hoch), nur wo kein kläger da kein richter.

und hast du hier schonmal einen Bus an ner Haltestelle mit Warnblinker gesehen?

Zitat:

Original geschrieben von magmarot547

und hast du hier schonmal einen Bus an ner Haltestelle mit Warnblinker gesehen?

jede menge...an allen haltestellen die per "rotem dreieck" gekennzeichnet sind?

Harry

am 8. Oktober 2007 um 11:28

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von magmarot547

und hast du hier schonmal einen Bus an ner Haltestelle mit Warnblinker gesehen?

jede menge...an allen haltestellen die per "rotem dreieck" gekennzeichnet sind?

Harry

bei uns gibts davon auch jede menge...vor allem in wohngebieten, wo viele kleine kinder zwischen riesigen hecken mit dem bekannten ball spielen

Wenn die Busse hier halten setzen sie eigentlich nur den Blinker rechts, sofern möglich fahre ich dann im Standgas dran vorbei, wobei ich dann ganz links fahre weil ich ungerne ein Kind als Kühlerfigur haben möchte. Aber mit Warnblinker, hm, entweder ists mir noch nie aktiv aufgefallen oder ich habs noch nicht gesehen :confused:

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Aber mit Warnblinker, hm, entweder ists mir noch nie aktiv aufgefallen oder ich habs noch nicht gesehen :confused:

Bei uns in der Gegend findet man öfters die Warnblinker an stehenden Bussen.

Ist auch in Ordnung so.

So jetzt hab ich eben drauf geachtet:

Bus Stand an der Haltestelle auf der Straße, Blinker rechts war gesetzt, mehr nicht :)

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Wenn die Busse hier halten setzen sie eigentlich nur den Blinker rechts, sofern möglich fahre ich dann im Standgas dran vorbei, wobei ich dann ganz links fahre weil ich ungerne ein Kind als Kühlerfigur haben möchte. Aber mit Warnblinker, hm, entweder ists mir noch nie aktiv aufgefallen oder ich habs noch nicht gesehen :confused:

 

Genau so ist es bei mir in der Gegend auch. Ich achte schon immer darauf, und es hatte noch keiner die Warnblinker an.

Daher auch mein vorheriger Beitrag in diesem Thread. :rolleyes:

am 9. Oktober 2007 um 13:55

is in dtl das selbe! (nur keine $5000 strafe) wenn der bus mit warnblinker an der haltestelle steht - bzw ranfährt, herscht überholverbot ab dem zeitpunkt in dem die warnblinkanlage eingeschalten wird/wurde! - ebenso bei blinker links! mit der entsprechenden strafe für überholen im überholverbot = 15€ (???)

bei blinker rechts darf man noch vorsichtig "überholen" / vorbeifahren ohne personen auf der strasse zu gefärden oder zu behindern!

nachzulesen in jeder handelsüblichen stvo und nachzufragen in jeder fahrschule! :D

 

mir ist das mit den warnblinkenden bussen nur bei haltestellen direkt vor schulen/kindergärten oder bei überlandhaltestellen aufgefallen. bei einer 0815 haltestelle in der stadt hab ich das glaube noch nie gesehen!?!?

am 9. Oktober 2007 um 15:04

mir wurde beigebracht man könne noch im 1. gang vorbei fahren. Überholverbot wäre ja auch ein bissel drastisch.

am 9. Oktober 2007 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von breakerxvii

mir wurde beigebracht man könne noch im 1. gang vorbei fahren. Überholverbot wäre ja auch ein bissel drastisch.

bei " blinker rechts" - ja!

 

wie gesagt, nachzufragen in jeder (handelsüblichen) fahrschule - und fragen kostet bekanntlich ja nix! ;)

 

es gab mal eine zeit in der ich mehr als genug zeit hatte die stvo und die stvzo ausgiebigst zu studieren...

wozu der bund doch so alles gut sein kann! :D

am 10. Oktober 2007 um 5:02

also selbst in meiner führerschein prüfung bin ich an haltebuchten mit bus vorbeigefahren (der bus hat selbsverständlich nur rechts geblinkt) und das im 4.gang mit 40km/h und der prüfer sagte mir hinterher ich solle doch bitte nicht soviel angst haben vor dem bus, da er ja noch kein warnblinker an hatt.

Themenstarteram 10. Oktober 2007 um 12:10

So hier kommt mal die Auflösungf wie kompliziert Deutschland im Gegensatz zu Canada ist:

 

I. Allgemeine Verkehrsregeln

 

§20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

 

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

 

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

 

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

 

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

 

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

 

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

am 11. Oktober 2007 um 1:21

So kannte ich das alles auch, offensichtlich war die Theorie gut genug, abgesehen davon dass er (wohl in taktischer Absicht) gelogen hat was das Überholen in der Stadt angeht...

Aber ob das Fahren mit Schritttempo im Gegenverkehr so sein muss?

Man hat immerhin die halbe Strasse über die der Fussgänger erstmal durch muss.

Wenn einer von der anderen Strassenseite noch schnell drüberlaufen will, ist es natürlich der Person zuzurechen die das so macht. Bus in der nähe != alles vernachlässigen dürfen was man sonst als Fussgänger zu beachten hat.

Und obwohl ich davon überzeugt bin dass man am Bus, erst recht mit Warnblinklicht und "Schulkinder"-Zeichen langsam vorbeifahren muss, so sage ich auch (selbst wenn ihr mich steinigen wollt) dass ich dann so mit knapp 20 vorbeifahre und "nur" bremsbereit bleibe und auf die Kante vom Bus gucke ob da was auftaucht. Im Gegenverkehr gehe ich nur etwas vom Gas und bleibe besonders aufmerksam. Womit ich allerdings in der Praxis sowieso mehr mache als die meisten anderen, daher finde ich das ein guten Kompromiss.

Gedrängelt wird von Hinten dabei schon sowieso genug, gerade da wollen sie alle 50 km/h+ fahren, wieso nicht dort wo es geht? Da sind sie mit 35 unterwegs, aber das ist wieder ein anderes Thema...

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