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Schuldfrage bei folgender Unfallsituation...???l
Hi,
folgende Unfallsituation ist mir heute mal durch den Kopf gegangen, als ich vom Parkplatz unseres Sporstudios kamm...
Das Gym liegt an einer 2 spurigen Straße und die Ausfahrt ist mit einem abgesenkten Bordstein versehen, somit muss derjenige der vom Parkplatz kommt, ja eigendlich den Hauptverkehr erstmal passieren lassen....)
Wie ist es aber, wenn nun ein Fahrzueg auf der 2 spurigen Straße auf der jeweils inneren Spur fährt und genau auf Höhe der Ausfahrt, plötzlich einen Spurwechsel durchführt.Derjenige der aber vom Parkplatz herausfahren möchte, nun gedacht hat, dass die eine Spur frei ist und er seinerseitz ja eigendlich "Gefahrlos" in die "äußere" Spur hätte einbiegen können.....
Ist dann trotzdem derjenige Schuld, der den Parkplatz verlassen wollte, oder bekommt der andere vielleicht auch eine sog. Teilschuld wegen unerlaubten Spurwechsel vor einer Ausfahrt...
(Das ganze ist auch nicht gekennzeichnet durch ein durchgzogene Linie, denn dann wäre der Sachverhalt ja klar)
Ich hoffe das es so einigermassen verständlich rüberkommt, die Situation ist auch relativ schwer zu beschreiben......
Ansonsten müsste ich mal ne Zeichnung machen...
Thanks...
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7 Antworten
Hallo,
das ganze wurde schon in einem ähnlichen Beitrag von allen Seiten beleuchtet.
Man kann ganz einfach verallgemeinern: Wer Vorfahrt hat, hat Vorfahrt, hat Vorfahrt,.............
Selbst wenn ein Spurwechsel expliziet verboten wäre, hätte er immer noch Vorfahrt.
Die Quote der Teilschuld würde dann vor Gericht festgelegt. Derjenige der aus der Ausfahrt kommt wird nie Schuldfrei bei einem Unfall sein.
Gruß,
Joschi
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Hi,
folgende Unfallsituation ist mir heute mal durch den Kopf gegangen, als ich vom Parkplatz unseres Sporstudios kamm...
Das Gym liegt an einer 2 spurigen Straße und die Ausfahrt ist mit einem abgesenkten Bordstein versehen, somit muss derjenige der vom Parkplatz kommt, ja eigendlich den Hauptverkehr erstmal passieren lassen....)
Wie ist es aber, wenn nun ein Fahrzueg auf der 2 spurigen Straße auf der jeweils inneren Spur fährt und genau auf Höhe der Ausfahrt, plötzlich einen Spurwechsel durchführt.Derjenige der aber vom Parkplatz herausfahren möchte, nun gedacht hat, dass die eine Spur frei ist und er seinerseitz ja eigendlich "Gefahrlos" in die "äußere" Spur hätte einbiegen können.....
Ist dann trotzdem derjenige Schuld, der den Parkplatz verlassen wollte, oder bekommt der andere vielleicht auch eine sog. Teilschuld wegen unerlaubten Spurwechsel vor einer Ausfahrt...
(Das ganze ist auch nicht gekennzeichnet durch ein durchgzogene Linie, denn dann wäre der Sachverhalt ja klar)
Thanks...
In dieser Situation gibt es nicht einmal eine Teilschuld. Der Ausfahrende (vom Parkplatz) wird aufgrund der eindeutigen Vorfahrtsverletzung 100% tragen dürfen. Selbst bei einer durchgezogenenLinie wäre der Sachverhalt klar. Wie Joschi schon sagte: Vorfahrt ist Vorfahrt ist Vorfahrt...
Leider sieht man diese Situation öfters. Anstatt kurz abzuwarten nimmt man lieber dem Vorfahrtsberechtigten die Vorfahrt und zwingt ihn zum abbremsen, man will ja nicht mal kurz warten. Warum sollte man als Nichtvorfahrtsberechtigter aus der Ausfahrt fahren dürfen, wenn noch ein Pkw auf der Vorfahrtsstraße die Ausfahrt passiert? Einfach 2 Sekunden warten, dann ist die Straße frei und niemand wird gefährdet. Bei viel Verkehr muß man halt länger warten.
Viele Grüße
Celeste
OK, so ähnliche habe ich mir schon gedacht...
Wie du schon sagts, sieht man sowas immer häufiger, gerade in Großstätten wie "Hamburg, Berlin, München" u.s.w. wo es sehr viele 2spurige Straßen gibt...
Das mit dem warten ist so ne Sache für manche Leute, ihnen geht es oftmals nicht zügig genung...
(Sorry wusste nicht das ihr diese Thema schon mal behandelt habt, habe danach auch nicht gesucht...)
Thanks erstmal...
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Ist dann trotzdem derjenige Schuld, der den Parkplatz verlassen wollte,
Ja, es handelt sich um eine klassische Form der Mißachtung der Vorfahrt!
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
oder bekommt der andere vielleicht auch eine sog. Teilschuld wegen unerlaubten Spurwechsel vor einer Ausfahrt...
Warum sollte der Spurwechsel unerlaubt sein?
Gegenteilig darf man innerorts seine Fahrspur frei wählen, es gibt kein Rechtsfahrgebot.
Gestern folgende sehr knappe Situation persönlich erlebt.
Ich links auf einer zweispurigen innerstätischen Straße (Tempo 60 erlaubt).
Rechts blinkt ein X3 nach links und fährt von einer Bushaltespur aus an und ordnet sich in den Verkehr ein.
Fröhlich zieht er dann auf meine Spur - ich kann es kaum fassen - und bremst dann trotz Grün voll ab.
Ich muß voll in die Eisen und kann gerade so einen Unfall vermeiden.
Der Oberhammer:
Der Herr hat einen U-Turn (180-Grad-Wende) durchgeführt. War an dieser Kreuzung sogar ausdrücklich durch ein Schild verboten.
Ach ja:
Dieser Verkehrsrowdy war ca. 70 Jahre alt und unbelehrbar!
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Ja, es handelt sich um eine klassische Form der Mißachtung der Vorfahrt!
Vielen Dank, die Fragestellung ist ja schon oben beantwortet worden...
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Warum sollte der Spurwechsel unerlaubt sein?
Gegenteilig darf man innerorts seine Fahrspur frei wählen, es gibt kein Rechtsfahrgebot.
Kein Ahnung, wenn ich es wusste, dann würde ich doch nicht fragen......
Wäre ja auch durchaus denkbar gewesen das vor Ein/Ausfahrten eine sog. Sonderreglung herrscht...
(Sprich VERBOTB eines Spurwechsel)
Das es KEIN Rechftsfahrgebot innerorts gibt, wusste ich aber auch schon...
Moin,
eine beliebtes Vorfahrtnehmen findet auch beim Einbiegen in Straßen mit zwei Spuren je Richtung statt.
Ich stehe neulich auf der Kreuzung und will in eine solche nach links abbiegen. Gegenverkehr kommt keiner, aber jede Menge Rechtsabbieger, und die haben ja nun Vorfahrt. Trotzdem werde ich von hinten angehupt und an der nächsten Ampel von Auto zu Auto (nicht unhöflich) angesprochen, warum ich denn nicht gefahren sei. Der gute Mann war der Ansicht, in dieser Situation hätten sich die Rechtsabbieger auf der rechten und die Linksabbieger auf der linken Spur einzuordnen und beide könnten gleichzeitig abbiegen.
Von der Idee her ist das ja gar nicht mal schlecht, aber...
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Der Herr hat einen U-Turn (180-Grad-Wende) durchgeführt. War an dieser Kreuzung sogar ausdrücklich durch ein Schild verboten.
Ach ja:
Dieser Verkehrsrowdy war ca. 70 Jahre alt und unbelehrbar!
"Grünschnabel! Ich fahr' seit über 50 Jahren so, und das unfallfrei!"
Wozu Wendeverbote gut sind, konnte man vor Weihnachten noch live auf der Bochumer Universitätsstraße erleben. Wenn man da grün hat, hat auch die in Straßenmitte auf eigener Trasse fahrende U-Bahn "grün". Der Fahrer hat schwerverletzt überlebt.
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Kein Ahnung, wenn ich es wusste, dann würde ich doch nicht fragen......
Wäre ja auch durchaus denkbar gewesen das vor Ein/Ausfahrten eine sog. Sonderreglung herrscht...
Sorry,
ich versuchte Dich nur an Deine Führerscheinprüfung zu erinnern und so früher (vermutlich) vorhandenes Wissen zu reaktivieren.
Die Denkhilfe:
Sonderegelungen sollte man entweder definitiv kennen,
oder auch im Traum nicht daran denken und schon gar nicht darauf hoffen.