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Schuldfrage
Hallo,
ich bin heute mit meiner Frau vom Einkaufen nach Hause gefahren.
Nach einem Kreisel kommt eine kleine Strasse welche ne Kurve hat und es etwas eng ist, aber nicht so das etwas passiert.
Doch heute gab es ein Knall, Spiegel ab. Der Unfallgegner möchte aber die Schuld nicht eingestehen, wo ich betonen muss er hat kein Zeugen ich schon. Nun weiß ich nicht was ich tun soll, seiner Versicherung habe ich den Schaden schon gemeldet.
Sollte ich noch nen Anwalt dazu holen? Ich habe keine Lust sein Schaden zu bezahlen denn ich bin rechts gefahren, ich kenne die Strasse und weiß wie man dort fahren muss.
Wäre über einige Tipps dankbar.
MfG
Christopher.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ich würde jedenfalls nur mit RA handeln, was der TE machen will ist seine Sache.
hartzi, dass du eine standleitung zu deinem anwalt hast wissen wir längst ....
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58 Antworten
Keine Ahnung, was du da beschreibst. Geht es präziser?
Zitat:
Original geschrieben von LoudHoward
...welche ne Kurze hat...
hä? was ist ne "kurze"?
meinst du eine engstelle? wenn ihr euch in der engstelle gegenseitig die spiegel abgefahren habt und beide in bewegung gewesen seit...kannste dir den anwalt sparen, das wird darauf hinauslaufen das jeder seinen eigenen schaden bzw. jeder die hälfte des anderen trägt...
Zitat:
ich kenne die Strasse und...
...du hast trotz des wissens um die gefahrenstelle deine "vorfahrt" durchgesetzt?
solche äußerungen solltest du dir, wenns vor gericht geht sparen! damit schießt du dir nur selbst ins knie...
Sorry, ja ich meinte eine Kurve.
Er war aber meiner Meinung nach zu schnell, denn seine Spiegelteile lagen neben meinem Auto bis ca. 50 Meter weiter wo er angehalten hat verstreut. Und nein es ist keine Engstelle in dem Sinn, sondern eine Mittelalterliche Strasse, wo ich aber schon des öfteren an 40 Tonern vorbei gefahren bin, ohne das was zu Bruch ging.
Hier mal ein Link zu der Stelle.
Ich fuhr von der Mittelstrasse kommend zu Berghäuser Str. der Unfall Gegner entgegenkommend. Es knallte so ziemlich genau auf der Kreuzung Bachstr.
Zitat:
Original geschrieben von LoudHoward
denn seine Spiegelteile lagen neben meinem Auto bis ca. 50 Meter weiter wo er angehalten hat verstreut.
das sagt aber nunmal nichts konkretes über die gefahrene geschwindigkeit aus...sondern nur darüber, das er nach 50m erst angehalten hat...wäre dort ein anhalten nicht möglich gewesen - sondern erst weitere 50m später- hätte sich die trümmerspur entsprechend auf 100m verlängert!
ich bleibe jedenfalls dabei...ohne "außenstehende" zeugen, wirds auf 50:50 rauslaufen!
Kann eh keiner beweisen, wer wie weit rechts war. 100 pro geht das 1:1 aus.
Aha, also darf jeder Depp auf deine Fahrbahn kommen, dein Spiegel abreissen und dann darf ich den Kram noch selber zahlen?
Zitat:
Original geschrieben von LoudHoward
und dann darf ich den Kram noch selber zahlen?
jap...sofern du das fehlverhalten des anderen nicht irgendwie belegen kannst.
Durch einen Zeugen auf dem Beifahrersitz?
In meinen Augen ist es egal wer der Zeuge ist, im Zweifelsfall (vor Gericht) muss er dort die Wahrheit sagen, wieso soll meine Frau unglaubwürdig sein?
Der Beifahrer ist nicht kompetent genug. Außerdem gilt vor Gericht nicht: wer mehr Zeugen hat, gewinnt.
Zitat:
Original geschrieben von LoudHoward
wieso soll meine Frau unglaubwürdig sein?
ob ein zeuge glaubwürdig ist oder nicht, entscheidet immernoch der richter...
...in diese entscheidung wird auch sicherlich miteinfließen, das deine frau wohl kaum gegen dich aussagen wird!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von LoudHoward
und dann darf ich den Kram noch selber zahlen?
jap...sofern du das fehlverhalten des anderen nicht irgendwie belegen kannst.
Nee. Dürfen nicht. Aber wenn es mit den Zeugen mau aussieht, kann es darauf hinaus laufen, dass jeder die Hälfte des Anderen zahlt.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Der Beifahrer ist nicht kompetent genug. Außerdem gilt vor Gericht nicht: wer mehr Zeugen hat, gewinnt.
Da sagt meine Erfahrung aber n Büschel was anderes.
Von 0% kam ich so mal zu 75% "Schuld" (Zeugenverhältnis 1:3).
Waren beide Fahrzeuge am fahren oder stand ein Fahrzeug?
Ist der Unfall im Kurvenbereich passiert?
§3 StVO Geschwindigkeit
.......................................................................
Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von LoudHoward
wieso soll meine Frau unglaubwürdig sein?
ob ein zeuge glaubwürdig ist oder nicht, entscheidet immernoch der richter...
...in diese entscheidung wird auch sicherlich miteinfließen, das deine frau wohl kaum gegen dich aussagen wird!
Eben, und genau das ist der Knackpunkt! - So sehe ich das zumindest auch!
Zitat:
Original geschrieben von LoudHoward
Der Unfallgegner möchte aber die Schuld nicht eingestehen,
MfG
Christopher.
Die Schuld frage ist doch nicht so klar, wie du sie darstellst! Aus deiner Sicht, ja aus seiner Sicht nein, wobei seine Sichtweise ja auch deiner Sichtweise entspricht, aus seiner Perspektive!
Übrigens hat er sich als Versicherungsnehmer vollkommen korrekt Verhalten und bei dieser "Unklaren Lage" am Unfallort KEIN Schuldeingeständnis abgegeben.
MfG Günter