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Schuldfrage unklar: was wäre der "Worst Case"?
Hallo zusammen,
beim Überfahren einer grünen Ampel stieß ich mit einem anderen PKW zusammen, welcher über "rot" gefahren ist; beide Fahrzeuge haben einen Totalschaden erlitten. Verletzt wurde glücklicherweise keiner.
Trotz unabhängiger Zeugenaussagen zu meinen Gunsten + weiterer Indizien bestreitet der Unfallgegner, "rot" gesehen zu haben und besteht darauf, über "grün" gefahren zu sein.
Die weitere Vorgehensweise für mich ist klar: Anwalt einschalten, im Zweifel vor Gericht klären (lassen).
Im Worst Case kann der Unfall-Verursacher aber nicht gefunden werden.
Was passiert dann mit der Schadensregulierung (bzw. Erstattung der Wiederbeschaffungskosten)?
Zahlt meine VK meinen Schaden und die gegnerische VK den gegnerischen Schaden?
Oder kommt meine HP für seinen Schaden auf und umgekehrt?
Danke für eure Antworten und viele Grüße
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13 Antworten
Zitat:
@Montague123 schrieb am 4. Oktober 2015 um 22:06:41 Uhr:
Was passiert dann mit der Schadensregulierung (bzw. Erstattung der Wiederbeschaffungskosten)?
Zahlt meine VK meinen Schaden und die gegnerische VK den gegnerischen Schaden?
Oder kommt meine HP für seinen Schaden auf und umgekehrt?
naja, wenn beide sagen sie haben grün gehabt, wird es auf eine haftungsverteilung 50:50 hinauslaufen
dabei entschädigt die gegnerische Haftpflicht jeweils 50% des Schadens des Unfallgegners.
Die VK hat damit erst einmal nichts zu tun. Wenn Du den Rest nicht aus eigener Tasche zahlen kannst/willst, kannst Du Deine VK in Anspruch nehmen. Den Selbstbehalt (nur diesen) könntest Du denn bei dem gegnerischen Versicherer geltend machen.
Gruß
Zitat:
@Montague123 schrieb am 4. Oktober 2015 um 22:06:41 Uhr:
Hallo zusammen,
beim Überfahren einer grünen Ampel stieß ich mit einem anderen PKW zusammen, welcher über "rot" gefahren ist; beide Fahrzeuge haben einen Totalschaden erlitten. Verletzt wurde glücklicherweise keiner.
Trotz unabhängiger Zeugenaussagen zu meinen Gunsten + weiterer Indizien bestreitet der Unfallgegner, "rot" gesehen zu haben und besteht darauf, über "grün" gefahren zu sein.
Die weitere Vorgehensweise für mich ist klar: Anwalt einschalten, im Zweifel vor Gericht klären (lassen).
Im Worst Case kann der Unfall-Verursacher aber nicht gefunden werden.
Was passiert dann mit der Schadensregulierung (bzw. Erstattung der Wiederbeschaffungskosten)?
Zahlt meine VK meinen Schaden und die gegnerische VK den gegnerischen Schaden?
Oder kommt meine HP für seinen Schaden auf und umgekehrt?
Danke für eure Antworten und viele Grüße
Soviel ich weiss wird erstmal deine VK den Schaden übernehmen müssen bis die Sache geklärt ist
Eine Dash Kamera hätte dein Arsch gerettet ich überlege ob ich ein holen soll ist aufjedenfall sinnvoll
Zitat:
@Montague123 schrieb am 4. Oktober 2015 um 22:06:41 Uhr:
Trotz unabhängiger Zeugenaussagen zu meinen Gunsten + weiterer Indizien bestreitet der Unfallgegner, "rot" gesehen zu haben und besteht darauf, über "grün" gefahren zu sein.
Bei einer unabhängigen Zeugenaussage würde ich meinen Anwalt machen lassen und mich zurücklehnen.
Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Im schlimmsten Falle zahlt also die gegnerische HP und meine VK; so dass in jedem Falle mein Schaden (Wiederbeschaffungswert) erstattet wird. Bei einem Wiederbeschaffungswert von 15.000 bis 20.000 EUR bleibe ich ungern auf 50% der Kosten sitzen .
Jup so läufts.
Wichtig ist, den Polizeibericht und die Zeugenaussagen zum Unfall zu haben. Die helfen vor Teilschuldzuweisungen. Was sagen die Zeugen, wie lange war schon grün? Protokollieren. Wenn nach 1 Jahr Verhandlung ist, kann sich keiner mehr genau daran erinnern. Die Gegenseite spekuliert dann auf solche ungenauen Zeugen.
Als Verkehrsteilnehmer muss man darauf vertrauen können, dass sich andere ebenfalls an die Verkehrsregeln halten. Bei grün muss man fahren, und bei rot halten.
Jedoch ist es untersagt, trotz grün in eine Kreuzung einzufahren, die vom vorherigen Verkehr und Querverkehr noch belegt ist und den Weg versperrt. Ist man der Erste an der Ampel und stößt beim anfahren mit dem Querverkehr zusammen, hat das juristisch eine andere Bedeutung, als wenn man der Zweite, Dritte ... ist, der grün hat und erst dann der Querverkehr kollidiert.
Welche Aussagen könnten Dir noch helfen? Sonnenstand zur Tageszeit? -> Ampelfarben undeutlich ... dass er das Rot nicht gesehen hat...
Zitat:
@romanusko schrieb am 4. Oktober 2015 um 22:50:25 Uhr:
Wichtig ist, den Polizeibericht und die Zeugenaussagen zum Unfall zu haben. Die helfen vor Teilschuldzuweisungen. Was sagen die Zeugen, wie lange war schon grün? Protokollieren. Wenn nach 1 Jahr Verhandlung ist, kann sich keiner mehr genau daran erinnern. Die Gegenseite spekuliert dann auf solche ungenauen Zeugen.
Als Verkehrsteilnehmer muss man darauf vertrauen können, dass sich andere ebenfalls an die Verkehrsregeln halten. Bei grün muss man fahren, und bei rot halten.
Jedoch ist es untersagt, trotz grün in eine Kreuzung einzufahren, die vom vorherigen Verkehr und Querverkehr noch belegt ist und den Weg versperrt. Ist man der Erste an der Ampel und stößt beim anfahren mit dem Querverkehr zusammen, hat das juristisch eine andere Bedeutung, als wenn man der Zweite, Dritte ... ist, der grün hat und erst dann der Querverkehr kollidiert.
Welche Aussagen könnten Dir noch helfen? Sonnenstand zur Tageszeit? -> Ampelfarben undeutlich ... dass er das Rot nicht gesehen hat...
Der Unfall war am Freitag (nach Sonnenuntergang), die Zeugenaussage wird am Mittwoch aufgenommen.
Meine Ampel war bereits länger grün; der Unfallgegner konnte unmöglich noch eine "Gelbphase" seiner Ampel überfahren haben. Ebenfalls konnte er nicht noch auf Grund einer "Grünphase" seinerseits auf der Kreuzung gewesen sein. Man geht davon aus, dass er auf eine falsche, "grüngeschaltete" Ampel geachtet hatte statt auf seine "rote" (so steht es auch in der Pressemitteilung der Polizei, welche nat. nicht als Polizeibericht dient).
...im Worst Case kann eben keine Schuld zugewiesen werden und genau diese Folgen wollte ich mit dem Thread in Erfahrung bringen, damit ich weiß, was im schlimmsten Fall auf mich zukommt .
http://www.muenster.de/~lucas/jura/Quotenvorrecht.pdf
Durchlesen und den Anwalt mal darauf ansprechen.
Ist einer von euch bei seiner Grünphase abgebogen?
Hatte mal von einem Fall gelesen wo ein Linksabbieger (der hatte grün) mit einem geradeaus Fahrer (dieser hatte rot) zusammengestoßen ist. Das Gericht hatte da dem geradeaus Fahrenden trotz roter Ampel nur eine Teilschuld zugesprochen.
das finde ich ein bisschen sehr pauschal.
zeig mal bitte das urteil; das waren mit sicherheit nicht die einzigen umstände.
grundsätzlich gilt wie in der Fahrschule gelernt:
Polizist
Lichtzeichenanlage
Verkehrsschilder
Rechts vor Links
Zitat:
@PokerJonny schrieb am 5. Oktober 2015 um 18:48:05 Uhr:
Ist einer von euch bei seiner Grünphase abgebogen?
Hatte mal von einem Fall gelesen wo ein Linksabbieger (der hatte grün) mit einem geradeaus Fahrer (dieser hatte rot) zusammengestoßen ist. Das Gericht hatte da dem geradeaus Fahrenden trotz roter Ampel nur eine Teilschuld zugesprochen.
Hallo,
nein, ich bin in meiner Grünphase "gerade" über die Kreuzung gefahren, er in seiner "Rotphase" quer über die Kreuzung.
Die Ampeln schalten entweder alle "Geradeausfahren" auf "grün" oder alle Abbieger - nicht aber beide.
Das sprengt aber auch den Rahmen des Threads. Ich wollte lediglich wissen, mit was ich im schlimmsten Falle zu rechnen habe.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 5. Oktober 2015 um 20:17:42 Uhr:
das finde ich ein bisschen sehr pauschal.
zeig mal bitte das urteil; das waren mit sicherheit nicht die einzigen umstände.
grundsätzlich gilt wie in der Fahrschule gelernt:
Polizist
Lichtzeichenanlage
Verkehrsschilder
Rechts vor Links
Naja. Stimmt schon. Andererseits machen auch aus Gründen der Bequemlichkeit oder Kosten die Städte sehr häufig große Fehler in den Ampel-Streuscheiben. Denn eine normale Ampel mit runder Streuscheibe (neuerdings auch LED) in runder Form ohne Pfeil sagt aus. Alle Fahrtrichtungen!!! Sind die Spuren unterschiedlich geschalten, kann das zu Irritationen führen, was nach STVO so nicht sein darf. Ist eine extra Spur mit extra Abbiegeampel, müsste die Stadt richtiger Weise alle Streuscheiben an allen Ampeln mit den Pfeilen verwenden. Geradeaus und Abbiegepfeil, und nicht gemischt wie oft angewendet. Nur dann ist die Ampel für den Autofahrer richtig beschildert. Wird häufig falsch gemacht, teils aus Unwissenheit der Montagemitarbeiter oder mangelnder Ausschreibung. Ampel ist Ampel. Ist es eben nicht. Sehe ich in sehr vielen Städten falsch. Damit kann es natürlich zu solchen Unfällen kommen.
Zitat:
@romanusko schrieb am 5. Oktober 2015 um 20:29:39 Uhr:
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 5. Oktober 2015 um 20:17:42 Uhr:
das finde ich ein bisschen sehr pauschal.
zeig mal bitte das urteil; das waren mit sicherheit nicht die einzigen umstände.
grundsätzlich gilt wie in der Fahrschule gelernt:
Polizist
Lichtzeichenanlage
Verkehrsschilder
Rechts vor Links
Naja. Stimmt schon. Andererseits machen auch aus Gründen der Bequemlichkeit oder Kosten die Städte sehr Häufig große Fehler in den Ampel-Streuscheiben. Denn eine normale Ampel mit runder Streuscheibe (neuerdings auch LED) in runder Form ohne Pfeil sagt aus. Alle Fahrtrichtungen!!! Sind die Spuren unterschiedlich geschalten, kann das zu Irritationen führen, was nach STVO so nicht sein darf. Ist eine extra Spur mit extra Abbiegeampel, müsste die Stadt richtiger Weise alle Streuscheiben an allen Ampeln mit den Pfeilen verwenden. Geradeaus und Abbiegepfeil, und nicht gemischt wie oft angewendet. Nur dann ist die Ampel für den Autofahrer richtig beschildert. Wird häufig falsch gemacht, teils aus Unwissenheit der Montagemitarbeiter oder mangelnder Ausschreibung. Ampel ist Ampel. Ist es eben nicht. Sehe ich in sehr vielen Städten falsch. Damit kann es natürlich zu solchen Unfällen kommen.
Danke für den Hinweis. Ich fahre morgen mal zu der Stelle und schaue mir das an.