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Schwarz Rote Rückleuchten

Themenstarteram 4. Dezember 2003 um 16:16

Hi!

hab neulich bei Ebay rot schwarze rückleuchten gesehen,bei denen stand dabei von wegen fachmännisch lasiert mit Kunststoff farbe!

im Lieferumfang is eine ABE dabei!

jetzt meine Frage, weiss einer wo ich so eine ABE her bekomme ?! Weil ich mir die Selbst schwarz gemacht hab,also nur den Blinker und das Rückfahrlicht !

Vielen Dank schon ma!

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13 Antworten

wie ABE? für sowas gibt es keine ABE, weil es Verboten ist. Bei einem Unfall bezahlt die Versicherung nicht.

Themenstarteram 4. Dezember 2003 um 16:27

ABE

 

Hi !

Gell das denke ich mir auch ! also muss es bei dem zeug was man im Ebay bekommt also ein Quasi "gefälschtes Gutachten "sein oder ?!

Wenn es ein ABE ist, ist es sicherlich gefälscht. Allerdings kann man das hanze beim TÜV doch tatsächlich eintragen lassen! Hab´s schon ein paar mal gesehen, daß solche Rückleuchten eingetragen worden sind.

P.S. Der Versicherungsschutz erlischt bei solchen Kleinigkeiten nicht automatisch. Nur wenn ein kausaler Zusammenhang besteht...

Themenstarteram 4. Dezember 2003 um 16:46

Wie gesagt hätt mich halt mal interresiert ob einer von euch schon mal sowas gemacht hat bzw. eingetragen bekommen hat !

aber trotzdem schon mal danke !

Zitat:

Original geschrieben von RedLabel

wie ABE? für sowas gibt es keine ABE, weil es Verboten ist. Bei einem Unfall bezahlt die Versicherung nicht.

wieso zahlt die versicherung nicht das bremslicht wird ja nicht lackiert nur der blinker und das rückfahrlicht. ??????????

@ Chris

 

Für "Selbstgemachtes" gibt es keine ABEs! Es sei denn, der "Heimwerker" wollte mehr als nur ein Exemplar fertigen und hatte das nötige Kleingeld für die erforderlichen Prüfverfahren... ...scheint mir aber so gut wie ausgeschlossen.

Mag ja sein, dass es für die angebotenen Leuchten tatsächlich eine ABE gab. Allerdings erfasste diese mit Sicherheit nicht die selbst vorgenommenen Lackierarbeiten...

 

MfG

am 5. Dezember 2003 um 1:38

Wie kausaler Zusammenhang ?

Logisch zahlt Versicherung - immer (erstmal)

Also : Fährt mir einer ins Auto - erstmal egal ob Schuld oder nicht - und ich bemerke z.B Rad / Reifenkombinationen die nicht eingetragen oder zulässig sind, selbstgebastelte Rücklichter, Unterbodenbeleuchtung, 12 Fernlichtscheinweifer oder weiß der Geier was es noch alles gibt, dann folgt bei der Unfallaufnahme automatisch der Hinweis - sprich Anzeige bei den aufnehmenden Beamten.

Ist die Betriebserlaubnis erloschen - und da bedarf es keinem kausalen Zusammenhang - dann ist die erloschen.

Ggf. wird das Fahrzeug zur weiteren Beguachtung sichergestellt. Punkt - Schluss - Aus.

Sollte der betroffene dann auch noch Schuld sein am Unfall sieht es versicherungstechnisch wie folgt aus.

Der verursachte Schaden wird von seiner Versicherung voll übernommen.

Seine Voll- oder Teilkasko zahlt für seinen Schaden nichts - niente - nada - nothing.

Seine Versicherung holt sich alles bis auf 2.500 Oecken von ihm wieder.

Sprich 20.000 Euro Schaden verursacht = 17.500 Teuros aus eigener Tasche berappen -

Thats it

Jawoll Chaotix, endlich mal einer, der hier Plan hat. Kausalität ist völlig irrelevant, wenn erstmal die Allg. Betriebserl. abgelaufen ist!

Und die kann schon bei kleinsten Eingriffen entfallen!!

Greetz

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Es ist eben doch relevant, in welchem Maße die Veränderungen vorgenommen wurden! Wenn ich jemandem drauffahre, zahlt erstmals die Versicherung, das ist schon klar. Die kann dann später regress beim Versicherungsnehmer nehmen. Aber wenn ich dabei die hinteren Rücklichter schwarz hatte, spielt das überhaupt keine Rolle, weil es auch überhaupt nichts mit dem Unfall ansich zu tun hat. "Kausal" ist hier zwar nicht der 100%richtige Ausdruck (Kausal - abgeleitet (engl. oder lateini) "cause") aber ich wollte es einfach und kurz machen.

Natürlich, wenn ich bei einer assozialen Versicherung bin, können die es darauf anlegen...aber in den meisten Fällen wird dabei noch ein Auge zugedrückt.

Ich habe Versicherungskaufmann (nicht Fachmann oder sowas ähnliches unqualifiziertes) gelernt, und eine Zeit lang in der Schadenabteilung gearbeitet...dann werde ich´s wohl wissen!

Abgesehen davon habe ich keine Lust mehr auf irgendwelche Diskussionen

"Ich habe von einem Bekannten eines Freundes gehört, daß der einen Bekannten hat, der gesagt hat, daß er einen Freund hat der bei einer Versicherung jemand kennt....und der hat gesagt"...also lassen wir das Thema am besten.

Es schweift jetzt schon zu weit vom eigentlichen Thema ab...

am 5. Dezember 2003 um 12:04

Sorry Beamer -

aber Betriebserlaubnis erloschen - warum auch immer - ist erloschen, bleibt erloschen.

Sicherlich gibt es verschiedene Versicherer die unterschiedlich damit umgehen.

Primär ist es aber keine Versicherungsfrage - sondern eine Verkehrsstraftat.

Beispiel : Du fährst bei allerschönstem Sommerwetter mit nicht eingetragenen - viel zu breiten Rädern und Sliks jemandem ganz leicht hinten drauf.

Sachverständigengutachten sagt aus, dass mit einer zulässigen Bereifung die Folgen des Unfalls erheblich höher gewesen und die Kosten für den Versicherungsschaden erheblich teurer geworden wären.

Nun geht die Maschinerie los.

1. Anzeige wg Fahren ohne Betriebserlaubnis

2. daraus resultiert Fahren ohne Versicherungsschutz

( das geht bei den Grünen automatisch )

Macht 6 Punkte in Flensburg und richtig viele Euros.

Eigentlich jede Versicherung hat in Ihren AGB´s drinne, das wer ohne Betriebserlaubnis fährt auch die Arschkarte gezogen hat.

Da kann Dich kein Anwalt rausholen, obwohl der Grund der erloschenen Betriebserlaubnis die Unfallfolgen sogar gemindert hat.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von chaotix

Sorry Beamer -

aber Betriebserlaubnis erloschen - warum auch immer - ist erloschen, bleibt erloschen.

Sicherlich gibt es verschiedene Versicherer die unterschiedlich damit umgehen.

Primär ist es aber keine Versicherungsfrage - sondern eine Verkehrsstraftat.

Beispiel : Du fährst bei allerschönstem Sommerwetter mit nicht eingetragenen - viel zu breiten Rädern und Sliks jemandem ganz leicht hinten drauf.

Sachverständigengutachten sagt aus, dass mit einer zulässigen Bereifung die Folgen des Unfalls erheblich höher gewesen und die Kosten für den Versicherungsschaden erheblich teurer geworden wären.

Nun geht die Maschinerie los.

1. Anzeige wg Fahren ohne Betriebserlaubnis

2. daraus resultiert Fahren ohne Versicherungsschutz

( das geht bei den Grünen automatisch )

Macht 6 Punkte in Flensburg und richtig viele Euros.

Eigentlich jede Versicherung hat in Ihren AGB´s drinne, das wer ohne Betriebserlaubnis fährt auch die Arschkarte gezogen hat.

Da kann Dich kein Anwalt rausholen, obwohl der Grund der erloschenen Betriebserlaubnis die Unfallfolgen sogar gemindert hat.

Gruss

ja mit den reifen versteh ich das ja auch das die das argument bringen das mit zulässiger bereifung der schaden nicht so hoch gewesen wäre aber es geht hier um rückleuchten. Wen ich jemanden vorne drauf fahre oder ähnliches dan haben die rückleuchten kein zusammen hang mit dem unfall.

am 5. Dezember 2003 um 12:59

Aber die Betriebserlaubnis ist ersloschen.

Da ändert es nicht das man damit jemanden hinten drauf fährt.

Kann man ja in einer Polizeikontrolle auch sagen - na und - ist doch nichts passiert.

Ist das gleiche als wenn jemand besoffen nach Hause fährt.

Nur weil er gut angekommen ist - hat die Trunkenheitsfahrt nicht stattgefunden ?

Betriebserlaubnis erloschen - bleibt Betriebserlaubnis erloschen

besoffen gefahren - bleibt besoffen gefahren.

Ich gebe chaotix vollkommen recht, denn die Versicherung will ja auch Kohle machen dann interessiert es die herzlich wenig, ob die Leuchten den Unfall verursacht haben oder nicht. Dann bräuchte man ja gar nichts mehr eintragen zu lassen, wenn es egal wäre.

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