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Schwarze Rückleuchten beim E46 erlaubt?

BMW
Themenstarteram 29. Oktober 2017 um 10:46

Guten Sonntag,

in letzter Zeit sieht man häufig E46er, welche am Heck schwarze Rückleuchten haben, die aussehen, wie unten angehängt:

Sind diese Leuchten eigentlich vom TÜV erlaubt? habe vor kurzem einen 320i gefunden, welcher laut Verkäufer den TÜV neu bekommen hat.

MfG

Beste Antwort im Thema

Genauuuuu

Die hab ich schon so oft gesehen und mich jedes mal gefragt warum tut man das dem E46 an

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Ob die erlaubt sind glaub ich eher nicht. Allein weil ich die Reflektoren vermisse die ja bei solchen Lampen Pflicht wären.

Aber du darfst alles verbauen was eine E-Nr. und oder eine ABE für das FZG hat.

Die gibt es mit E Nummer und Reflektor. klickmich

viele folieren diese aber selbst, in dem Fall wäre es nicht erlaubt

Das sind Zubehör RL mit E Zeichen und somit erlaubt.

Evt sind da Reflektoren integriert, sonst müssen welche angeklebt werden.

Wie wollt ihr das anhand des kleinen nicht ganz so dollen Bildes eigentlich erkennen ob die ne E-Nr. haben oder nicht??

Ich kann´s nicht.:(

Weil das die Leuchten sind die ich oben verlinkt habe. Und die haben eben eine E Nummer und Reflektor ;)

Und selbst wenn die im Bild keine E Nummer haben, die Frage war ob es die legal gibt, und da lautet die Antwort ja.

Genauuuuu

Die hab ich schon so oft gesehen und mich jedes mal gefragt warum tut man das dem E46 an

Wenn du deine originalen Rückleuchten schwarz lasierst, begehst du damit eine Straftat. Das wäre dann eine Urkundenfälschung, da dass das E-Prüfzeichen verfälscht wird...

 

Es gibt die Smoke Rückleuchten, die sind ebenfalls dunkel, wurden aber so geprüft und haben damit ein rechtmäßiges E-Prüfzeichen...

 

Also selber lasieren... Finger weg. Auch gebrauchte von eBay, welche lasiert wurden, nicht kaufen. Unwissenheit schützt bei uns vor Strafe nicht.

 

Optik ist bekanntlich Geschmackssache, ich finde aber solche Leuchten wie oben auf dem Bild des TE sehen nach absolutem China-Billig-Tuning aus... eine Schande für den wunderschönen E46....

Zitat:

@JettaFlow schrieb am 30. Oktober 2017 um 08:15:35 Uhr:

Wenn du deine originalen Rückleuchten schwarz lasierst, begehst du damit eine Straftat. Das wäre dann eine Urkundenfälschung, da dass das E-Prüfzeichen verfälscht wird...

Bitte Quelle nennen

Das E Zeichen wird nicht verfälscht

Die Maßnahme dient nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr.

Zitat:

@Lupo16v schrieb am 30. Oktober 2017 um 09:27:47 Uhr:

 

Bitte Quelle nennen

Das E Zeichen wird nicht verfälscht

Die Maßnahme dient nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr.

JettaFlow hat sich etwas falsch ausgedrückt, aber mit Veränderung der Leuchte "erlischt" das E-Prüfzeichen, weil die so nicht geprüft wurde und damit haste dann auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges verwirkt.

Ergo, wenn was passiert, biste ohne Versicherungsschutz unterwegs und sowas wegen Bastelleuchten?.

MFg Tobias

Danke @Tobias_T

Im Allgemeinen hast du keine Betriebserlaubnis, das stimmt. Das Problem mit dem E-Prüfzeichen haste dann aber trotzdem noch, denn du hast quasi schwarze Rückleuchten mit E-Prüfzeichen, die so nie geprüft wurde, das heißt das E-Prüfzeichen ist da drauf obwohl das Rücklicht so keins hat -> Urkundenfälschung.

Da gab's schon mehrere Urteile in Deutschland, dabei wurden die Fahrzeughalter tatsächlich rechtswirksam wegen Urkundenfälschung belangt... einfach mal bisschen bei Google umsehen, findet man einiges.

Und wenn dir einer hinten drauf fährt und der sagt er hat dein Bremslicht nicht richtig gesehen weil die Lampen so stark abgedunkelt sind, dann haste wirklich den richtigen Jackpot gezogen... wer so ein Risiko für solche Rückleuchten eingeht... jedem seins :)

Also echt... "Straftat". Liebe Leute, werft hier nicht mit juristischen Begriffen um Euch. Straftat ist eine Definition, und wer eine begeht, bekommt Knast oder Bewährung, Eintrag ins Register, etc... Ein paar blöde Rücklichter sind garantiert keine Straftat, sondern eine Owi, mit saftigem Bußgeld.

Hauptsache, große Töne von sich geben. Tsss.

Das sind keine großen Töne, das sind Tatsachen. Aber Deinen anderen Beiträgen zu Folge bist du anscheinend jemand, der gerne die Klappe groß aufreißt und andere Leute ins schlechte Licht stellt.

 

Wüsste nicht, dass eine Urkundenfälschung eine Ordnungswidrigkeit ist?

Aber nochmal:

Das E Prüfzeichen wird doch nicht verfälscht wenn ich es überlackiere.

267 ist erfüllt, wenn ich z.B. ein E Prüfzeichen auf einen universal Schalldämpfer graviere.

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