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schwarze Rücklichter

Themenstarteram 6. Februar 2005 um 15:08

Hallo!

Habe ein kleines Problem...

hab vor ein paar monaten meine rücklichter schwarz lackieren lassen. Jetzt müsst ich zum TÜV, da abgelaufen.

Kann mir vielleicht einer sagen, wie ich jetzt durch den TÜV komme ohne dass ich wieder Originale einbauen muss? Da gibt es doch bestimmt irgendwelche möglichkeiten.

MfG

TT-SEAL

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20 Antworten

Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.

Durch die Lackierung der Rücklichter erlischt die Bauartzulassung derselben, da das Abstrahlverhalten nicht mehr dem Zustand entspricht, unter dem die Leuchten ihre Zulassungsprüfung absolviert haben.

Als Folge davon erlischt die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges, an dem diese lackierten Rückleuchten montiert sind.

Im Falle einer Verkehrskontrolle sind die Beamten berechtigt, auf Grund der erloschenen Betriebserlaubnis und der durch das veränderte Abstrahlverhalten enstandenen akuten Verkehrsgefährdung das Fahrzeug an Ort und Stelle stillzulegen, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Ein Bestehen der Hauptuntersucherung mit diesen Leuchten ist unter keinen Umständen möglich.

Jepp, auf jeden Fall ausbauen, wenn du weitere zwei Jahre mit TÜV-Segen fahren möchtest.

Ich überlege mir auch schwarze Rückleuchten zu montieren, würde sie aber als zweiten Satz kaufen, um solche TÜV- besuche zu vereinfachen.

Falls du den Mumm hast und mit den schwarzen Leuchten beim Tüv vorfährst, um sie versuchsweise eintragen zu lassen könntest du hier kurz Meldung abgeben was die TÜVler mit dir angestellt haben!

Gruß aus dem verschneiten Süden!

Zitat:

Original geschrieben von Bugie

Falls du den Mumm hast und mit den schwarzen Leuchten beim Tüv vorfährst, um sie versuchsweise eintragen zu lassen könntest du hier kurz Meldung abgeben was die TÜVler mit dir angestellt haben!

Selbst wenn sie (unwahrscheinlicherweise) eingetragen werden sollten, so kann eine derartige Eintragung von jeder Polizeistreife angezweifelt werden.

Ein Freund von mir ist Gutachter. Er sagt, daß es eigentlich kein Problem sei, solche Leuchten eingetragen zu bekommen. Es müßte sie nur jemand in gleichbleibender Qualität produzieren. Von Abstrah´lverhalten sind sie nämlich o.k., man müßte nur zusätzliche Reflektoren kleben. UNd dann muß halt ein lichttechn. gutachten her.....aber das macht ja leider keiner....

Zitat:

Original geschrieben von HerbertR

Es müßte sie nur jemand in gleichbleibender Qualität produzieren. UNd dann muß halt ein lichttechn. gutachten her.....aber das macht ja leider keiner....

Ja.

Und genau da liegt der Knackpunkt...

am 6. Februar 2005 um 20:25

Ich hätte sehr gerne schwarze Rückleuchten für meinen TT-coupe. Der Wagen ist schwarz und die Heckscheibe ist mit schwarzer Folie abgedunkelt. Da würden die Leuchten prima passen. Aber den Versicherungsschutz riskieren? Bin doch nicht dämlich!!! Solange es keine industriell gefertigten schwarzen Leuchten gibt- solange habe ich halt keine. Und diese mega-hässlichen Klarglas- Rückleuchten die momentan im dutzend bei Ebay angeboten werden würde ich nicht mal nehmen wenn ich sie umsonst bekommen würde. Also heist es warten und hoffen das sich mal ein Hersteller erbarmt und eine Serie mit schwarzen Heckleuchten auflegt. (Daumendrück)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.

Durch die Lackierung der Rücklichter erlischt die Bauartzulassung derselben, da das Abstrahlverhalten nicht mehr dem Zustand entspricht, unter dem die Leuchten ihre Zulassungsprüfung absolviert haben.

Als Folge davon erlischt die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges, an dem diese lackierten Rückleuchten montiert sind.

Im Falle einer Verkehrskontrolle sind die Beamten berechtigt, auf Grund der erloschenen Betriebserlaubnis und der durch das veränderte Abstrahlverhalten enstandenen akuten Verkehrsgefährdung das Fahrzeug an Ort und Stelle stillzulegen, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Ein Bestehen der Hauptuntersucherung mit diesen Leuchten ist unter keinen Umständen möglich.

Hallo, das stimmt so nicht ganz. Deine Darstellung entspricht der alten Rechtslage.

§ 19 Abs. 2 der STVZO besagt:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, gilt § 17 Abs. 3 entsprechend; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.

Hier kommt allenfall die Ziffer 2 in Betracht!

Zitat:

Original geschrieben von Matlock

Hier kommt allenfall die Ziffer 2 in Betracht!

Darauf wollte ich eigentlich hinaus. Habe mich da etwas mißverständlich ausgedrückt...

am 7. Februar 2005 um 19:45

Ich hab schwarz lasierte Rücklichter dran und sie auch eingetragen bekommen. Im März muß meiner zum Tüv und ich werde die Rücklichter drin behalten, mal sehen, was ein anderer Prüfer dazu sagt. Nehme natürlich vorsichtshalber die anderen unlasierten Rücklichter mit. Werde dann Bericht erstatten, wie es gelaufen ist.

am 8. Februar 2005 um 0:13

hallo threat ersteller, ich kann dir das pseudo muschwitz gutachten schicken, hab das glaube noch auf platte liegen. drcuk es aus, leg das zu deinen tüv sachen und fahr zu ner kulanten dekra oder küs stelle oder ähnliches. am besten aufs land :-) . da dürfteste dann keine probs haben. mein wald und wiesen tüv hat nie stress bei den schwarzen leuchten geschoben ;-). mann muss nur zum richtigen fahren dann kommt man schon durch. das es illegal ist keine frage. aber tüv gebacken bekommst du damit auch ohne ausbau!

Grüße Fabi

Themenstarteram 8. Februar 2005 um 13:49

DANKE!!!

Endlich ein Hoffnungsschimmer.

Nach den ganzen entmutigenden Beiträge ist es gut mal was positives zu lesen.

Könntest du mir das mal mailen? Wäre dir sehr dankbar.

chotam@gmx.de

Danke!

Zitat:

Original geschrieben von TT-SEAL

DANKE!!!

Endlich ein Hoffnungsschimmer.

Nach den ganzen entmutigenden Beiträge ist es gut mal was positives zu lesen.

Könntest du mir das mal mailen? Wäre dir sehr dankbar.

chotam@gmx.de

Danke!

Hi,

es dich doch wirklich einfach zu verstehen. Es gibt keine legale Möglichlichkeit diese lasierten schwarzen Rücklichter zu fahren.

Auch wenn dir irgendein Wald-und-Wiesen TÜV/DEKRA die Dinger einträgt sind sie immer noch nicht legal.

Bei einem Unfall, bei dem deine Rücklichter eine Rolle spielen oder bei einer etwas härteren Polizeikontolle hast Du immer noch schlechte Karten.

So long, Ralf - der gelbe ABT ;-)

Sehe das genauso wie Ralf.

@TT-SEAL: Nimm doch mal an, dir fährt einer hinten drauf, weil er unaufmerksam war. Der behauptet natürlich, er hätte deine Bremslichter nicht sehen können und schon werden deine lasierten Leuchten genau angeschaut. Da bringt dir deine TÜV-Eintragung so viel wie die Tatsache, dass es in einer Gummibärchentüte mehr orangene als grüne Gummibärchen gibt. Nämlich nichts.

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