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Schwarze Scheinwerfer und Blinker

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 16:22

Kann ich mir die:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

und die:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

ohne weiteres draufmachen?

Keine Eintragungspflicht beim E-Prüfzeichen?

Hat jemand hiermit Erfahrungen?

Danke im voraus.

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30 Antworten

So lange die ein E-Prüfzeichen haben, sind die eintragungsfrei.

Bei den Scheinwerfer darauf achten, dass die nur für das Facelift-Modell passen (sind andere als Vor-Facelift).

beim E-Prüfzeichen gabs aber glaube ich noch ein paar Unterschiede... E I..., E II usw... was das jetzt genau bedeutet weiss ich allerdings auch nicht

hat vielleicht jemand nen Tip?

Also die Scheinwerfer sind schon eintragungsfrei aber nur wenn der Originale Grill wieder rein kommt, sprich wenn du ne Riegerfront oder ähnliches einbaust mußt du die Scheinwerfer auch eintragen. Und ob das E1 oder E2 drauf steht ist scheiß egal, hauptsache ne E-Prüfzeichen. Aber sind die nicht nen bisschen dunkel?

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 20:36

Möchte nur das Gitter im Grill wechseln: klick

Immer noch eintragen?

Und was ist wenn Scheinwerferblenden dazukommen?

Gitter brauchst nicht eintragen, Scheinwerferblenden selber schon und dann komms auf den Prüfer drauf an. Meiner meinte schwrze Scheinw. mit Rieger geht nicht, nicht zusammen geprüft. Darauf ich wie aber Scheinw. darf ich so tauschen ohne eintragen. Also sind Original und SW Schweinwerfer doch identisch. Und die Blende wurde doch an den Originalen getestet und abgenommen. Wollte er dann nicht. Hab dann beim Gebrauchtwagen meiner Firma einfach die nnormalen Scheinwerfer ausgebaut, Rieger davor. Ab zum TüV und eintragen lassen und dann alles wieder um gebaut. 2 Jahre später beim TüV keine Probleme gehabt. Vielleicht hatte der auch nur nen schlechten Tag.

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 23:47

Jo, die Scheinwerferblenden sollen von Kamei sein, also mit ABE.

Dann bräuchte ich also nichts eintragen lassen oder?

(Will nur sichergehen)

an deiner Stelle würde ich dann mal beim TÜFF vorbeischauen... fragen kostet nix...

und ne Eintragung wird auch nicht sooo teuer werden, weil ja ABE vorliegen... (würde ich sagen)

Ich meine, die Zahl hinter dem E sagt aus, in welchem Land oder bei welchem Prüf-Institut das E-Zeichen erlangt wurde, damit man das nachher auch noch nachvollziehen kann.

@I-M-A-T-R-I-X-I: Die ABE bei den Kamei-Blenden gilt aber nur für die dort aufgeführten Scheinwerfer. Und da sind keine schwarzen dabei. Also nix mit ABE (in Kombination mit schwarzen Scheinwerfern).

@ytna: Ist richtig, die Nummer hinter dem E gibt das Land an...

Servus,

Also ein Spezl von mir hat auf seinem Astra auch die schwarzen eBay Blinker und Scheinwerfer und einen Rieger-Grill davor...der war erst beim TÜV und keiner hat was dagegen gesagt.

Ich will die eigentlich auch haben...

Andererseits...ich hab bei FK angerufen und FK hat gerade gesagt,dass die Angel-Eyes für den Astra ab ca. Ende Oktober lieferbar sind!

K.A...jetz schau ma mal :D

So,so das hat also FK gesagt. Hoffentlich sind die dann auch bald lieferbar, oder meinten die etwa Okt. 05? ;)

Hrhrhrr,

Ja...die haben mich schon vier mal vertröstet :mad:

Und dann stell ich auch die Passgenauigkeit mal in Frage!

Naja,abwarten...

Wenn das Ende Oktober nix wird,werde ich mir auch die schwarzen Blinker und Scheinwerfer bestellen.

Grüße,

Matze

Themenstarteram 14. Oktober 2004 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von mille007

@I-M-A-T-R-I-X-I: Die ABE bei den Kamei-Blenden gilt aber nur für die dort aufgeführten Scheinwerfer. Und da sind keine schwarzen dabei. Also nix mit ABE (in Kombination mit schwarzen Scheinwerfern).

Land an...

Jo alles klar. ;)

Mille007 hat Recht so warst ja bei meinen auch. Die Riegafront war ja für die Originalen freigegeben aber für die Schwarzen nicht dabei man Original und schwarz ohne eintragung so umbauen darf.

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