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Schwarzfahren

Themenstarteram 7. Oktober 2005 um 15:42

Was würde auf mich zukommen, wenn man mich beim ganz vorschriftsmäßigen fahren (aber Schwarzfahren) erwischen würde???? (nur rein informativ)

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20 Antworten
am 7. Oktober 2005 um 16:17

Ich gehe davon aus das es um "Private Fahrstunden" geht :) sprich mal mit Papis Auto auf dem Feldweg üben

und nicht um Schwarzfahren im Bus ( das kostet je nach gesellschaft 30 -50 € )

Zitat :

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1.

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2.

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

3.

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1.

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

2.

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

3.

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Ende des Gesetzestext -

 

Regelstrafen bei Ersttätern

* Privatfahrschule -> 5 – 10 TS

* ausländische Fahrerlaubnis -> 5- 10 TS

* Kurzfahrt -> 10 – 20 TS

* Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 – 20 TS (*1

* mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

* nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 – 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

* innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

 

also alles in allem keine gute Idee .

grüße Homerj

lass es !

Du schadest dir --- und anderen.

geh auf einen verkehrsübungsplatz, ist sicherer und vor allem legal :D

am 8. Oktober 2005 um 5:40

und für 1,5h zahlste nicht mehr als 10 Euro.

ja ab auf den erkehrübungsplatz , alles andere kann leben geferden zerstören , oder dich in den finanziellen ruin stürzen. und wen nichts passiert und sie dich einfach so anhalten, machst du den führerschein mind 1 jahr später als du wolltest.

Jap... Schwarzfahren, auch wenn es "nur" auf Feldwegen ist ist keine gute Idee. Bis vor ~10 Jahren war es üblich sich einen so gut wie unbefahrenen Feldweg zu suchen und dort zu lernen. Mir wäre das Risiko aber zu hoch...

Möglichkeiten gibts folgende:

- Verkehrsübungsplätze (beim ADAC jetzt auch schon ab 16 Jahren und auch nicht so teuer)

- Private Parkplätze mit genehmigung des Hausherren (ich durfte damals bei uns im Verein mit genehmigung des Vorstandes legal "üben").

Wenn dus trotzdem nicht lassen kannst, nimm n übersichtlicher Feldweg, den du mindestens einen kilometer überblicken kannst.

Beser wären natürlich die bereits aufgeführten varianten, obwohl ich früher zugegebenermassen auch "schwarzgefahren" bin und zwar nicht nur auf Feldwegen.

Zitat:

Original geschrieben von ThunderbirdAudi

Wenn dus trotzdem nicht lassen kannst, nimm n übersichtlicher Feldweg, den du mindestens einen kilometer überblicken kannst.

Beser wären natürlich die bereits aufgeführten varianten, obwohl ich früher zugegebenermassen auch "schwarzgefahren" bin und zwar nicht nur auf Feldwegen.

tja wer hat das nicht :D

Nur bei den meisten ists schon so lange her, da wurde es komplett aus dem Hirn verdrängt!

Auch ich bin der Meinung, wenn schon dann abseits vom normalem Verkehr, am besten irgendwo in der Pampa!

Ich wurde auch erwischt beim Schwarzfahren.

Das ist immer ne Sache die der Richter beim zuständigen Amtsgericht entscheidet. Da ich noch nix auf dem Kerbholz hatte und dem Amtsgericht vorher mitgeteilt hab, dass es mir leid tut und ich gern bereit bin Arbeitsstunden in sozialen Einrichtungen dafür zu leisten blieb es auch an dem.

Also nix Geldstrafe, nix Führerschein später machen, nix.

Nur 20 Arbeitsstunden in einem Verein.

 

Das Problem sehe ich allerdings im Versicherungsschutz.

Denn laß dir eins gesagt sein: Auf dem Feldweg fängt es an. Und nach ein paar Tagen/Wochen willste auch mal in den 2. Gang schalten. Dann kommt nur die Straße in Frage. Und wenn dort was passiert, dann haste dir vor DEM DATUM IM LEBEN EINES JUGENDLICHEN eigentlich schon alles versaut, weil du die ganze Zeit nur Kohle zahlen darfst für ein anderes Auto oder einen Menschen dem du Schaden zugefügt hast.

Und wenn du erstmal 18 bist, dann siehste, dass du garnicht so lange warten musstest darauf...

Zitat:

Original geschrieben von mth79

Private Parkplätze mit genehmigung des Hausherren...

Die Parkplätze müssen aber eingezäunt und mit einer verschlossenen Schranke oder Tor während der Übungen vor dem Befahren durch andere Verkehrsteilnehmer gesichert sein. Ansonsten sind sie nämlich öffentlich zugänglich und das Argument "Privatgelände" nutzt nichts.

hallo,

hätte da auch gleichmal ne frage.

was kann mit denn passieren wenn ich eine person zu viel im auto mitnehme?

also statt 5 inklusive fahrer noch eine person, somit 1 mehr als erlaubt?

beim b-schein darf man doch auch maximal 8 mitfahrer habn, insgesammt 9. wie wird man den bestraft wenn man in nem kleinbus mal einen mehr mitnimmt, und die sitzmöglichkeiten vorhanden sind?

gruß hannes

am 17. Januar 2006 um 14:29

Hallo,

ich hab da auch mal ne Frage:

Was passiert denn, wenn ich einfach meinen Gurt durchschneide und der Polizei bei einer Kontrolle sage ich könnte mich nicht anschnallen?

...

Zitat:

Original geschrieben von batollo

Hallo,

ich hab da auch mal ne Frage:

Was passiert denn, wenn ich einfach meinen Gurt durchschneide und der Polizei bei einer Kontrolle sage ich könnte mich nicht anschnallen?

Möglicherweise würden die das Gleiche wie ich sagen nämlich, dass wir alle miteinander für Kindergarten hier keine Zeit haben.

Zu Chrisa4s Frage.

Der ist von der Antwort von homerjs bzw. von der des Gesetzgebers scheinbar so erschrocken, dass er im Moment weder Schwarzfahren noch Maschinenschreiben kann.

Gruß, Tempomat

Zitat:

beim b-schein darf man doch auch maximal 8 mitfahrer habn, insgesammt 9. wie wird man den bestraft wenn man in nem kleinbus mal einen mehr mitnimmt, und die sitzmöglichkeiten vorhanden sind?

das meinte ich hauptsächlich

 

und:

Zitat:

Was passiert denn, wenn ich einfach meinen Gurt durchschneide und der Polizei bei einer Kontrolle sage ich könnte mich nicht anschnallen?

meinst du die frage jetz ernst? :-O

 

;D ne sry aber ...

gruß hannes

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