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Schweizer Recht Polizei

Themenstarteram 30. April 2009 um 18:39

Hallo weiss jemand ob man in derSchweiz zum beispiel Deutsche Polizei fahrzeuge fahren darf?

also Hauptsächlich darf man mit der Aufschrift damit rumfahren wenn ich jemanden beim amt frag denke ich komt nur dumme sprüche :)

Hätte aber gerne ein.

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15 Antworten
am 30. April 2009 um 20:20

Hmmmmmm,

ich würde das Thema ja gerne in ein passendes Forum verschieben, fragt sich nur wohin?

Gruss TAlFUN

Genau wie in Deutschland darf man als Privatperson kein Fahrzeug mit der Aufschrift "Polizei" fahren.

Mich würde interessieren, wie man auf solche Gedanken kommt. :D

Die Strafe dafür wird in der Schweiz warscheinlich massiv höher sein wie in Deutschland.

Themenstarteram 1. Mai 2009 um 16:12

Nun ja ich habe gesehn das in Holland was ja bekanlich auch nicht Deutschland ist Fahrzeuge ob Motorrad oder Auto von der USA rumfahren ohne abspeckung daher kamm ich einfach auf die idee mir ein Us-old`smobile zu zu legen ich finde die Alten Polizei autos von america einfach tot schick

http://www.automobile-riekmann.at/.../...1978_police_car_schwarz_l.jpg[img/]

der zum beispiel

am 1. Mai 2009 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von danger-mad

Nun ja ich habe gesehn das in Holland was ja bekanlich auch nicht Deutschland ist Fahrzeuge ob Motorrad oder Auto von der USA rumfahren ohne abspeckung daher kamm ich einfach auf die idee mir ein Us-old`smobile zu zu legen ich finde die Alten Polizei autos von america einfach tot schick

 

http://www.automobile-riekmann.at/.../...1978_police_car_schwarz_l.jpg[img/]

 

der zum beispiel

Tja, da steht auch nicht Polizei drauf.

Ich glaube auch nicht, dass der von einem Privatmann gefahren wird.

Die Lichtorgel ist auf jeden Fall bei Privatpersonen bei uns, in der Schweiz bestimmt auch, verboten.

Probiers mal aus, ich denke du kommst nicht weit, dann haben dich die freundlichen Herren von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.

am 1. Mai 2009 um 16:21

Hallo danger-mad,

ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber soviel mir bekannt ist sind Aufschriften wie State Police, Sheriff etc. in Deutschland nicht verboten, der Einsatz von Sonderzeichen wie Blaulicht, Sirene etc. dagegen schon, wie dies in der Schweiz aussieht ist mir nicht bekannt.

Gruss TAlFUN

am 1. Mai 2009 um 16:24

Da kommt mir ein Verdacht, du willst doch nicht etwa Sheriff spielen? :D

Amtsanmaßung wird hart bestraft, bestimmt auch in der Schweiz.

Zitat:

Original geschrieben von danger-mad

... ich finde die alten Polizeiautos von america einfach tot schick...

Hallo @TAlFUN, wie wär´s im Oldtimer-Forum...

Da könnte es am ehesten Erfahrungswerte geben (habe bei München ein US-Police-Fahrzeug mit Münchener Privat-Zulassung gesehen mit Abdeckhauben auf den Einsatzleuchten)...

 

Grüsse,   motorina.

am 1. Mai 2009 um 16:32

Hmmmmm motorina,

ich glaube letzte Woche war ein Bericht in SAT1, die Autohändler, war da nicht eine Stretchlimo der US Sherrifs der Star? ;)

Gruss TAlFUN

 

p.s.

Harleys der kanadischen Polizei werden hier doch auch verkauft oder?

Korrekt, habe ich auch gesehen (obwohl ich diese Typen nicht ab kann) und hatte mich gewundert, dass die Einsatzleuchten nicht abgedeckt waren!!

Ich selbst durfte bei der Umschreibung eines ehemaliges Lkws einer Hilfsorganisation (JUH) keine Alarmeinrichtungen installieren, obwohl das Fahrzeug zum gleichen Zweck benutzt wurde wie zuvor (und hätte somit für diese Organisation viel Mautgebühren im In- u Ausland damit einsparen können)!

 

Grüsse,   motorina.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Hmmmmm motorina,

ich glaube letzte Woche war ein Bericht in SAT1, die Autohändler, war da nicht eine Stretchlimo der US Sherrifs der Star? ;)

Gruss TAlFUN

 

p.s.

Harleys der kanadischen Polizei werden hier doch auch verkauft oder?

Ja, bei den Autohändlern auf RTL hatten sie eine. Haben sie an den einen Typen in Düsseldorf, mit fällt der Name grad nicht ein, verkauft.

Hatten auch schon häufiger US Policecars dort.

am 1. Mai 2009 um 16:59

Ist mir auch aufgefallen motorina:rolleyes:

Nochmal zurück zum Thema, in der Schweiz wird es etwas schwieriger sein, da die von Kanton zu Kanton unterschiedliche Bestimmungen haben, was in Basel erlaubt ist kann in Genf verboten sein.

Gruss TAlFUN

am 1. Mai 2009 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

..da die von Kanton zu Kanton unterschiedliche Bestimmungen haben, was in Basel erlaubt ist kann in Genf verboten sein.

Das Straßenverkehrsgesetz gilt gesamt schweizerisch, egal ob in Genf oder Basel ;) Es war früher mal so, dass nicht alle Prüfer (MFK) immer genau gleich hingeschaut haben, aber um zu Thema zurück zu kommen:

Die Lichterkette und die Aufschriften müssen weg. Die Polizei verkauft aber Ihre Wagen nach deren Dienstzeit auch. Hat halt Löcher hier und da.. :D

 

Gruss Kusi, empfiehlt Seinem Landsmann ab und zu Satzzeichen zu verwenden, da man das geschriebene danach besser verstehen kann

Tja, @T5-Kusi, bei uns in D werden die ausrangierten Dienstfahrzeuge auch ohne Aufschrift und Warneinrichtungen verkauft.

Doch scheint es bei uns eine Möglichkeit zu geben, solche Fahrzeuge in ihrem Orignalzustand als Oldtimer bzw. Show-Cars mit entsprechenden Auflagen zuzulassen.

... und eine derartige Möglichkeit ist in der Schweiz nicht gegeben??

Das ist hier die Frage.

Grüsse,   motorina.

am 1. Mai 2009 um 17:48

Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Oldtimer könnte ich mir schon vorstellen, aber ShowCars? Wer will denn einen 5er Bäemwä mit Kriegsbemalung als Showcar? Bei Amis ist das was anderes ;)

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