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Schwellerrohre beim Tüv eintragen lassen

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 19:55

Hallo würde gerne an meinen ML Schwellerrohre anbringen doch leider sind alle ohne ABE oder Gutachten ,gibt es da Probleme beim Tüv die Rohre haben einen Durchmesser von 76 cm oder was muß ich beim Kauf beachten

mfg

Beste Antwort im Thema
am 11. Mai 2010 um 22:16

Bei 76cm Schwellerroher würd ich mir überlegen den Wagen ca. 50cm hoch zu legen :D:D

Schwellerrohre ohne ABE ist blöd. Du musst eine Einzelabnahme machen. Kostet dich ca. 200€. Soviel kosten die Schwellerrohre mit ABE :)

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am 11. Mai 2010 um 22:16

Bei 76cm Schwellerroher würd ich mir überlegen den Wagen ca. 50cm hoch zu legen :D:D

Schwellerrohre ohne ABE ist blöd. Du musst eine Einzelabnahme machen. Kostet dich ca. 200€. Soviel kosten die Schwellerrohre mit ABE :)

Themenstarteram 13. Mai 2010 um 10:37

Vielen Dank,ach ja die Rohre sind natürlich 76 mm nicht cm

werde sie nicht kaufen Einzelabnahme zu teuer

schaue lieber jetzt nach Rohren mit ABE

Danke nochmal nach München:p:p:D

Wenn Die Schwellerrohre nicht über die Fahrzeugaußenkontur herausragen, müssen sie auch nicht eingetragen werden. Ich hatte einen Mitsubishi L200 Pickup mit original Mitsub. Trittbrettern. Die waren nicht im Fahrzeugschein eingetragen, wohl aber die Lampengitter des Sondermodells American Spirit. Wie gesagt, alles Originalteile.

am 13. Mai 2010 um 22:00

Aber Originalteile sind anders. Da kannst du die Papiere nach reichen, wenn es mal der TÜV oder die Polizei will. Meine Kotflügelverbreiterung ist auch nicht eingetragen, sind auch Originale von Mercedes. Klar wird da keiner was sagen, auch nicht bei den Schwellerrohren. Aber wenn dann mal jemand schlecht drauf ist, dann hast du die Sch**** am Hals :)

Und wenn du schon neue kaufst, dann lieber gleich welche mit Papieren.

Und Rohre sind schön, aber ich find Trittbretter sehen schöner aus und haben auch eine Funktion :)

@Ismet,

Warum sollte jemand die Scheiße am Hals haben wenn jemand schlecht drauf ist? Es gibt Gesetze, Verordnungen und Durchführungsbestimmungen. Legal ist legal. Mich hat mal vor zwei Jahren ein Bulle angeschrien. Da bin ich locker und easy zum Oberstaatsanwalt gefahren und hab ihm den Disput mit Schreierei von meinem Handy vorgespielt. Dienstaufsichtsbeschwerde mit Versetzung und Entschuldigung. Mein Sohn ist selbst Staatsanwalt. Beamte leben von Steuerzahlern. Ich wäre wenns um die Rennleitung geht weder überheblich noch devot. Bei Schwellerrohren würde ich aber noch nicht mal diskutieren.

am 14. Mai 2010 um 21:39

Hallo sniper,

das mit Staatsanwalt und so stimmt ja, dagegen hab ich ja nichts.

Aber es geht hier grad um etwas anderes.

Ich hab z.B. am Fahrzeug alles eingetragen außer die Kotflügelverbreiterung und die Distanzscheiben, die lass ich erst beim nächsten mal eintragen. Wenn mich jetzt ein Polizei-Beamter aufhält, hat er das recht von mir zu fordern innerhalb von 2 Wochen nach zu weisen, das diese Umbauten für mein Fahrzeug genehmigt ist.

Nur hat das bis jetzt keiner gemacht, weil alle gut drauf waren.

Aber wäre es der Fall das mal jemand frägt, muss ich es sofort machen. Und wenn man jetzt keine Papiere für die Schwellerrohre hat??? Also abmontieren :) Und spätestens bei der nächsten TÜV Prüfung wird es der Fall sein :)

Ein Freund von mir hatte mal einen E36 3er BMW. Der hatte einen Auspuff und Scheinwerfer vorne und hinten von irgendeinem Hersteller. Polizei hat uns während der Fahrt aufgehalten. Plötzlich hat der nach allen Papieren verlangt, weil der Freund etwas frech war :) Naja leider gab es keine Papiere. Also hatte er zwei Wochen Zeit. Er hat sich aber nicht gerührt, weil er nichts hatte. Nach 3 Wochen stand die Polizei vor der Tür und hat das Auto beschlagnahmt :) Das ist zwar der Extremfall, aber das kann auch einem ML-Fahrer passieren :)

Und das mein ich mit schlecht drauf sein. Das der Polizeibeamte dich mal anschreit oder veräppelt, ist was anderes.

Also das die Rennleitung sich einen BMW E36 (Tussidreier) von dem es ja scheinbar nur verbaute Exemplare gibt, genauer ansieht als einen W163 ist wohl klar. Trotzdem kann auch ein Beamter in Uniform nicht alles machen, was ihm so gefällt. Mich würde es schon anmachen, wenn ich während einer Kontrolle den Nachweis der Legalität meiner Reifen erbringen müßte. Zumal ja in den neuen Fahrzeugscheinen absolut nichts mehr drin steht. Da scheint der Gesetzgeber auch vor den vielfältigen Möglichkeiten kapituliert zu haben.

Trotzdem, der Fred wirft die Frage auf, ob Schwellerrohre eingetragen sein müssen. Ich meine Nein, sofern sie nicht über die Fahrzeugseiten heraus ragen. Ob dafür dann von Polizei ein Nachweis verlangt werden kann, werde ich in Erfahrung bringen.

Zitat:

Original geschrieben von sniper163

Also das die Rennleitung sich einen BMW E36 (Tussidreier) von dem es ja scheinbar nur verbaute Exemplare gibt, genauer ansieht als einen W163 ist wohl klar. Trotzdem kann auch ein Beamter in Uniform nicht alles machen, was ihm so gefällt. Mich würde es schon anmachen, wenn ich während einer Kontrolle den Nachweis der Legalität meiner Reifen erbringen müßte. Zumal ja in den neuen Fahrzeugscheinen absolut nichts mehr drin steht. Da scheint der Gesetzgeber auch vor den vielfältigen Möglichkeiten kapituliert zu haben.

Trotzdem, der Fred wirft die Frage auf, ob Schwellerrohre eingetragen sein müssen. Ich meine Nein, sofern sie nicht über die Fahrzeugseiten heraus ragen. Ob dafür dann von Polizei ein Nachweis verlangt werden kann, werde ich in Erfahrung bringen.

Hallo Leute,

da habt Ihr ja wieder ein interresantes Thema.

Wie isst das mit der Fahrzeugbreite? Zählen die Spiegel mit?

Dann würde es ja keinen Streß geben, oder?

am 16. Mai 2010 um 9:48

Also ob das mit der breite stimmt oder nicht, weiß ich nicht :)

Bei der Fussball EM wurde sogar der 3er (diesmal aber E46) vom Freund einfach abgeschleppt, weil der Auspuff zu laut war, obwohl der eingetragen war :) Also ich denke hier in München hat die Polizei schon einiges an Macht. Ich weiß ja nicht wie hart die in Berlin, Frankfurt oder Stuttgart sind, nur ich hör von bekannten die mal zu besuch nach München kommen, das es zu viele Polizisten in München gibt :):)

Klar hält kein Beamter einen ML auf, warum auch?? Ich würde mit meinem noch nie angehalten. Trotzdem weiß man nie was passieren kann :)

Hallo

laut Aussage DEKRA hier in Berlin müssen Schweller Rohre, Frontbügel, breitere Reifen wie 295 eingetragen werden habe ich auch gemacht war alles halb so wild kann auch sein das der Prüfer einen guten Tag hatte , denn viele Sachen und Vorschriften sind Auslegungssache. Bei meinen 295 Reifen wollte er auch erst nicht so ran aber laut dem Gutachten von Brabus wo eindeutig drin Stand W163 im org. Zustand hat er auch meine Reifen eingetragen und das hätte ich nicht gedacht.

Ps. habe die Erfahrung gemacht das die unterschiedlichen Prüfstellen TÜV, Dekra, GTÜ ec. auch unterschiedlich sind.

War gerade mit nem Transporter beim Tüv der hat die Plakette nicht geklebt weil der Partikelfilter noch nicht eingetragen war

Ist doch lachhaft oder nun werde ich den Filter eintragen lassen und die Zulassungsbehörde klebt die Plakette Auto war ja Mängelfrei

MfG Ingo

Ich finde den ganzen Eintragungsscheiß lachhaft. Mein Nachbar kriegt seinen Harleyauspuff eingetragen obwohl er mM. nach eindeutig kaputt ist. Mit der Lautstärke möcht ich mal einen Golf GTI beim TÜV vorfahren. Da würden die Prüfer wahrscheinlich ohnmächtig werden. Hier wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen.

Zitat:

Original geschrieben von sniper163

Trotzdem, der Fred wirft die Frage auf, ob Schwellerrohre eingetragen sein müssen. Ich meine Nein, sofern sie nicht über die Fahrzeugseiten heraus ragen. Ob dafür dann von Polizei ein Nachweis verlangt werden kann, werde ich in Erfahrung bringen.

Die Meinung fand ich schon bemerkenswert, wenn man sie z.B. auf andere Anbauteile überträgt.

Ein Kumpel von mir, "weiße Maus" in Bln., grinste nur. Originalzitat: "ohne ABE oder EG-Teilenr., passend zum Fahrzeug, läuft nichts, außer TÜV-Vorführung!"

Formaljuristisch besteht für original Zubehör wie die von mir angeführten L200 Trittbretter wirklich keine Eintragungspflicht. Sofern sie Außenseiten des Fahrzeugs nicht überschreiten. Die Kopie des von mir angeführten Fahrzeugscheins wo die Scheinwerfergitter für vorn und hinten eingetragen sind und die Trittbretter nicht, ist also immernoch legal.

Deine Weiße Maus:D müßte also auf ABE und EG Teilenummer verzichten. Wie gesagt handelte sich um einen L200 Sondermodell American Spirit BJ 2000.

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