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Schwellerverkleidungen links und rechts aus-einbauen
Hallo,
kann mir jemand mitteilen, wo und wie die Halterung der seitlichen Schwellerverkleidungen befestigt/ verklebt ist, und welcher Zeitumfang für den Aus- und Einbau vorgegeben ist?
Die Halterung ist ja offenbar nur oben verklebt, aber nicht ganzflächig, und unten verschraubt(?).
Kennt jemand die vorgesehene Richtzeit von VW dafür?
Vielen Dank vorab.
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9 Antworten
Das Teil aussen ist unten verschraubt und oben eingeklipst. Darunter ist noch ein Plastik Träger, der ist mit doppelseitigem Klebeband am schweller angeklebt und unten mitgeschraubt
Zitat:
@motylewi schrieb am 9. September 2024 um 20:07:35 Uhr:
Das Teil aussen ist unten verschraubt und oben eingeklipst. Darunter ist noch ein Plastik Träger, der ist mit doppelseitigem Klebeband am schweller angeklebt und unten mitgeschraubt
Danke. Also nur oben verklebt, nicht ganzflächig. Ich denke, das ist ein Karosseriekleber oben.
Richtzeit für Aus- und Einbau bekannt (zwecks Rostbeseitigung für TÜV)?
Ich kann nicht glauben, daß hier noch niemand die Schwellerverblendungen außen (z.B. wegen Rost) abzubauen hatte.
Wäre sehr hilfreich zu wissen, wie der Leistenträger, der den gesamten Schweller außen abdeckt, befestigt ist - ob vollflächig verklebt oder nur oben, und wie lange Demontage und Wiederanbringung dauern.
Diese Informationen wären für mich sehr wichtig - wegen eines Streitfalls.
Danke vorab.
Avon35
Ich habe dir die Befestigung recht genau erklärt. Wenn du es nicht glaubst, einfach selber abnehmen, ist nicht sehr schwer.
Ich kann dir das in einer halben Stunde abbauen oder auch in 3 Stunden, hängt davon ab, was ich daran verdienen möchte.
Zitat:
@motylewi schrieb am 18. September 2024 um 22:15:32 Uhr:
Ich habe dir die Befestigung recht genau erklärt. Wenn du es nicht glaubst, einfach selber abnehmen, ist nicht sehr schwer.
Ich kann dir das in einer halben Stunde abbauen oder auch in 3 Stunden, hängt davon ab, was ich daran verdienen möchte.
Das ist mir schon klar. Die Frage ist, was für Aus- und Wiedereinbau der Verkleidungen nebst verklebten Haltern (beidseitig!) aufzuwenden ist, incl. eventueller Reinigung / Entfernung der Kleberreste.
Im vorliegenden Fall wurden Schweißarbeiten durchgeführt, danach wurde Unterbodenschutz verwendet und die Halter vollverklebt, was m.E. Pfusch ist, da eine neuerliche Demontage wohl nur mit Zerstörung möglich ist.
Ich glaube, daß die Richtzeit (wohl incl. sog. Rüstzeit, also Fz in die Werkstatt (Hebebühne) fahren,aufbocken, Werkzeug(e) herrichten), Schrauben und Halter entfernen und Wiederanbringung, bei 9 AW für eine Seite liegt, wobei die zweite Seite schon als Verbundarbeit gelten dürfte, also rund 6 AW dafür.
Frage ist, ob die Kleberestentfernung und Neuverklebung eingeschlossen ist oder EXTRA berechnet werden kann! Ich glaube, das müßte enthalten sein.
DIESE INFO WÄRE FÜR MICH ÄUßERST WICHTIG!
Ich hoffe, es kann mir jemand darüber Auskunft erteilen, da ich mit einem Reparaturbetrieb im Clinch bin.
Vielen Dank vorab.
Bin ich blind? Um welches Auto geht es denn überhaupt?
Zitat:
@mrbabble schrieb am 4. Oktober 2024 um 11:02:15 Uhr:
Bin ich blind? Um welches Auto geht es denn überhaupt?
Sorry, ich habe den Thread vom Sharan Forum nach hierher verlegen lassen, da ich hier leichter Hilfestellung vermute.
Sharan 1,9 TDI EZ 2006, 130 PS (RHD, spielt aber keine Rolle). Also Sharan 1
Zitat:
@Avon35 schrieb am 3. Oktober 2024 um 15:04:07 Uhr:
....
Im vorliegenden Fall wurden Schweißarbeiten durchgeführt, danach wurde Unterbodenschutz verwendet und die Halter vollverklebt, was m.E. Pfusch ist, da eine neuerliche Demontage wohl nur mit Zerstörung möglich ist.
...
Frage ist, ob die Kleberestentfernung und Neuverklebung eingeschlossen ist oder EXTRA berechnet werden kann! Ich glaube, das müßte enthalten sein.
....
Wie soll jemand eine Antwiort darauf geben, ohne zu wissen, was und wie der Schweller vorher befestigt wurde. Du schreibst doch selber, dass damals gespuscht wurde. In welchen Umfang wirst man erst sehen, wenn alles runter ist.
Da wird eine Werkstatt die Zeit benötigen, die es eben braucht um den Pfusch vernünftig zu beseitigen. Schließlich müssen diese Gewährleistung auf ihre Arbeit geben. Da nützt es auch nichts mit AVs zu kommen.
Wenn du unzufrieden mit der Werkstatt bist, such dir eine andere oder frag wenigsten eine andere Werkstatt.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 5. Oktober 2024 um 07:18:30 Uhr:
Zitat:
@Avon35 schrieb am 3. Oktober 2024 um 15:04:07 Uhr:
....
Im vorliegenden Fall wurden Schweißarbeiten durchgeführt, danach wurde Unterbodenschutz verwendet und die Halter vollverklebt, was m.E. Pfusch ist, da eine neuerliche Demontage wohl nur mit Zerstörung möglich ist.
...
Frage ist, ob die Kleberestentfernung und Neuverklebung eingeschlossen ist oder EXTRA berechnet werden kann! Ich glaube, das müßte enthalten sein.
....
Wie soll jemand eine Antwiort darauf geben, ohne zu wissen, was und wie der Schweller vorher befestigt wurde. Du schreibst doch selber, dass damals gespuscht wurde. In welchen Umfang wirst man erst sehen, wenn alles runter ist.
Da wird eine Werkstatt die Zeit benötigen, die es eben braucht um den Pfusch vernünftig zu beseitigen. Schließlich müssen diese Gewährleistung auf ihre Arbeit geben. Da nützt es auch nichts mit AVs zu kommen.
Wenn du unzufrieden mit der Werkstatt bist, such dir eine andere oder frag wenigsten eine andere Werkstatt.
Du hast offensichtlich nicht richtig gelesen! Die Verkleidung war noch ORIGINAL besfestigt, also OHNE Vollverklebung. Diesen Pfusch hat die bearbeitende Werkstatt geliefert, und es wäre auch völlig wurscht, weil der Sharan an den Schwellern außen nicht mehr geschweißt wird.
Unglücklicherweise liegt jedoch aus diversen Gründen für den Gesamtauftrag, TÜV-Beanstandungen kostengünstigst zu beseitigen, eine Übervorteilung - man kann auch streng sagen: Betrug - vor, so daß hier u.a. die Originalrichtzeit für Aus- und Einbau bzw. Erneuerung (NACH WERKSSTANDARD!) wichtig wäre zu wissen, aber vor allem, ob darin die Altkleber-Resteentfernung und Reinigung von Schweller und Träger(n) inbegriffen ist. Mir ist bekannt, daß 9 AW die Vorgabezeit pro Erneuerung des Verkleidungsträgers sind, was die sog. Rüstzeit (also Auto in die Werkstatthalle und auf die Hebebühne bringen etc.) beinhaltet. Diese entfällt ja dann für den zweiten Träger der anderen Seite, somit Verbundarbeit mit 6 oder 7 AW... Meine Frage ist: SIND DIE NEBENARBEITEN FÜR ALTKLEBERENTFERNUNG UND NEUAUFBRINGUNG INCL. VORREINIGUNG MIT BENZIN O.Ä. DARIN ENTHALTEN? Es geht also um die offizielle Vorgabe, die ich nicht eruieren konnte.
Nur zum besseren Verständnis - ich bin selbst vom Fach, lebe aber im Ausland - und dieses ist nicht mein eigenes Fahrzeug, sondern das eines nahen Verwandten, der mich um Hilfestellung gebeten hat.